Europäische Union

Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2012-04-25

Quellenkennung: 32011D1080. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Demokratie, Bildung, wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Investitionen, Energie und Verkehr und Umweltpolitik zur Folge. Die EIB-Tätigkeiten in Südafrika finden innerhalb des mit dem EU-Länderstrategiepapier für Südafrika vorgegebenen Rahmens statt. Als Schwerpunktbereiche werden in diesem Strategiepapier die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung der Kapazitäten für die Erbringung von Dienstleistungen und die Förderung der sozialen Kohäsion genannt. Die EIB-Tätigkeiten in Südafrika zeichnen sich durch einen hohen Grad an Komplementarität mit dem Programm der Kommission für die Entwicklungszusammenarbeit aus, indem insbesondere der Schwerpunkt der EIB-Tätigkeiten auf die Unterstützung des privaten Sektors und auf Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und der Dienstleistungen im sozialen Bereich (Wohnungsbau, Stromversorgung, Projekte zur Trinkwasseraufbereitung und kommunale Infrastruktur) gelegt wird. In der Halbzeitbewertung des EU-Länderstrategiepapiers für Südafrika wurde vorgeschlagen, die Aktionen im Bereich Klimaschutz durch Maßnahmen zu unterstützen, die der Entstehung „grüner“ Arbeitsplätze förderlich sind. ( 1 ) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Standpunkt des Rates in erster Lesung vom 20. September 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 13. Oktober 2011. ( 2 ) ABl. L 190 vom 22.7.2009, S. 1. ( 3 ) ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10. ( 4 ) ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95. ( 5 ) Beschluss 2008/847/EG des Rates vom 4. November 2008 über die Förderfähigkeit zentralasiatischer Länder im Rahmen des Beschlusses 2006/1016/EG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 13). ( 6 ) Gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. ( 7 ) Gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. ( 8 ) Gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.