Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D2321. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

owie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert. Die SEESAC unterhält nach wie vor bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Dabei fungiert sie weiterhin als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG) (1) und koordiniert und überwacht in enger Zusammenarbeit mit der EU, Deutschland und Frankreich die Durchführung des Fahrplans für den Westbalkan. In diesem Zusammenhang nimmt die SEESAC außerdem die Sekretariatsaufgaben für den Multi-Partner-Treuhandfonds für den Fahrplan für SALW-Kontrolle im Westbalkan wahr. Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu allen bedeutenden regionalen Foren. Sie unterhält nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen und Initiativen wie dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defence ministerial process“ – SEDM), dem Zentrum für Sicherheitskooperation des RACVIAC (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre — Regionales Zentrum für die Unterstützung bei der Überprüfung und Durchführung von Waffenkontrollen), der OSZE und der NATO. Regelmäßige Koordinierungssitzungen sowie der regelmäßige Informations- und Datenaustausch mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden unter anderem über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) ausgerichtet. Die SEESAC nimmt ebenfalls an den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen teil; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen NATO, Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und SEESAC. Die SEESAC dient als regionale Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Zur wirksameren Einbindung der südosteuropäischen Ansprechpartner unterhält die SEESAC enge Kontakte zu den zuständigen Institutionen der Union und unterstützt diese, und zwar vorrangig die Generaldirektion Inneres der Kommission und Europol sowie unionsgeführte Initiativen wie die EMPACT Fachgruppe „Feuerwaffen“ und die Arbeitsgruppe der Europäischen Feuerwaffenexperten (EFE). Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien und der Republik Moldau; zudem ist sie in begrenztem Maße auch unterstützend in der Ukraine tätig. In der Vergangenheit erstreckte sich die Tätigkeit der SEESAC auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den RCC sowie die regionale Steuerungsgruppe gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Partner strategische Leitlinien, Initiativen und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten ausarbeiten. Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen beruht und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des entscheidenden Informationsaustauschs und eines dadurch geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil sie auf diese Weise dazu beiträgt, auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten zu erzielen. Die Veranstaltung der jährlichen Sitzung der regionalen Steuerungsgruppe (RSG) und die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen Prozessen und Initiativen sorgen für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und eine Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei der Umsetzung keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird. Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf den von ihren Ansprechpartnern geäußerten Bedarf sowie auf die erhobenen Bezugsdaten und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure als eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden. Zudem werden alle unternommenen Anstrengungen so gestaltet, dass sie unionsgeführte Prozesse unterstützen und dabei helfen, die Normen und Kriterien der Union zu erfüllen. Die SEESAC hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer Eigenverantwortung der Partner für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme. Das Projekt ergänzt zudem bereits laufende Anstrengungen auf nationaler und regionaler Ebene, mit denen ein Höchstmaß an Synergien angestrebt wird. Die SEESAC wird im Zusammenspiel mit den nachfolgend aufgeführten laufenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der VN durchgeführt werden, tätig sein: — mit dem regionalen Projekt „Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan“, das vom UNDP im Mai 2019 eingeleitet wurde, um einen koordinierten Ansatz für die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen. Das Projekt wird vom Auswärtigen Amt Deutschlands durch einen Beitrag in Höhe von 6,2 Mio. USD (5.5 Mio. EUR) für das UNDP-Finanzierungsfenster "Governance for Inclusive and Peaceful Societies" zweckgebunden für auf Rüstungskontrolle ausgerichtete Tätigkeiten im Zeitraum 2019-2022 finanziert. Das Projekt wird von der regionalen Drehscheibe des UNDP in Istanbul über UNDP SEESAC koordiniert und gemeinsam mit den UNDP-Büros im Westbalkan durchgeführt. Von den acht (8) Teilprojekten, deren Finanzierung im Rahmen des Finanzierungsfensters vom Projektausschuss im Juli 2019 gebilligt worden war und die von UNDP-Büros in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien durchgeführt wurden, liefen vier Teilprojekte noch das Jahr 2022 hindurch; derzeit werden noch zwei (2) Teilprojekte in Albanien und Bosnien und Herzegowina aktiv durchgeführt. — in Albanien: Als Teil des Regionalprojekts führt UNDP Albanien ein Teilprojekt mit dem Titel „Unterstützung der albanischen Strafverfolgungsbehörden beim Ausbau der Kapazitäten für die Beweismaterialverwaltung und der Ermittlungskapazitäten im Zusammenhang mit Feuerwaffenkriminalität“ durch; durch dieses Projekt sollen die Kapazitäten des AISP (Albanian Institute of Scientific Police - albanisches Institut für Forensik) durch Verbesserung seines Verfahrensrahmens ausgebaut, die für die Tatortarbeit zuständigen Einheiten der albanischen Polizei mit Standardinstrumenten und modernen Instrumenten für die tägliche Arbeit unterstützt und die technische Infrastruktur der Abteilung für Ballistik des AISP verbessert werden. Zu den Projekttätigkeiten gehört ebenfalls die Einrichtung der erforderlichen Datenbanken für die Beweissicherung, für Akten laufender Fälle sowie für Bestandsverwaltungssysteme. — in Bosnien und Herzegowina: UNDP Bosnien und Herzegowina führt ein Teilprojekt mit dem Titel „Bekämpfung des illegalen Waffenhandels“ durch, das darauf abzielt, bei der Grenzpolizei sowie bei 14 Dienststellen der Polizei auf föderaler und kantonaler Ebene im gesamten Land die Kapazitäten zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels auszubauen. Das Projekt umfasst die Konzeption einer Datenbank über die legale Verbringung von Waffen, die Verbesserung des Instruments zur Identifizierung von SALW, die Bereitstellung von spezieller Grenzkontrollausrüstung und den Ausbau der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Außerdem wird mit dem Teilprojekt das Ziel verfolgt, für die Polizei in Bosnien und Herzegowina spezielle Ausbildungsmaßnahmen betreffend die Anwendung von Standardarbeitsanweisungen (SOP) und spezielle Einrichtungen zum Aufspüren von Waffen bereitzustellen. — mit dem Multi-Partner-Treuhandfonds (MPTF) für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan, bei dem es sich um einen wichtigen Finanzierungsmechanismus handelt, aus dem die Umsetzung des Fahrplans unterstützt wird. Der Treuhandfonds wurde im März 2019 von UNDP und UNODC als beteiligte VN-Organisationen gemeinsam mit dem MPTF-Büro eingerichtet, um zu einem von den Gebern koordinierten Finanzierungskonzept für die Umsetzung des Fahrplans beizutragen und ein umfassendes risiko- und ergebnisorientiertes Verwaltungssystem zu schaffen. Der Treuhandfonds konnte sich auf eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland und Frankreich, den Initiatoren des Fahrplans, stützen, denen sich das Vereinigte Königreich, Schweden, Norwegen und die Niederlande anschlossen. Durch die Großzügigkeit und das Engagements dieser Geldgeber konnte der Treuhandfonds über 22,2 Mio. USD an Beiträgen mobilisieren. UNDP SEESAC fungiert als Sekretariat des Treuhandfonds und ist für die allgemeine Koordinierung und Überwachung des Treuhandfonds zuständig, indem technische Unterstützung sowie Unterstützung bei Verwaltung, Planung und Programmplanung geleistet wird. Bis September 2022 hat der Treuhandfonds elf von den teilnehmenden VN-Organisationen durchgeführte Projekte unterstützt; drei weitere Projekte stehen noch an. — in Albanien führt das UNDP ein Projekt durch, das darauf abzielt, die nationalen Institutionen und Systeme zu stärken und die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen den zuständigen Institutionen und den betroffenen Gemeinschaften zu verbessern, um auf wirksame und effiziente Weise auf die von SALW und Feuerwaffen ausgehenden Bedrohungen reagieren zu können. [Titel: Bessere Kontrolle und Verwaltung von SALW und Verbesserung der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber SALW in Albanien] — in Bosnien und Herzegowina: — Das UNDP und das weltweite Schusswaffenprogramm des UNODC unterstützen gemeinsam die Behörde für indirekte Besteuerung/Zollbehörde von Bosnien und Herzegowina, damit der illegale Handel mit SALW besser aufgedeckt und besser gegen ihn vorgegangen werden kann. Die Projektdurchführung kommt nicht nur der Behörde für indirekte Besteuerung (Indirect Taxation Authority – ITA), sondern auch noch mehreren anderen Institutionen Bosniens und Herzegowinas zugute, nämlich unter anderem der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerium für Außenhandel und Handelsbeziehungen und drei Postagenturen. [Titel: Unterbindung des Waffenhandels und illegaler Handelspraktiken (HALT - Halting Arms and Lawbreaking Trade) in Bosnien und Herzegowina] — Die Dringlichkeitsmaßnahme des UNDP zur Vernichtung von Munition EXPLODE+ ist als multifunktionale Projektplattform konzipiert, die einen multilateralen Ansatz für Maßnahmen zur Reduzierung von Munition und zum Lebenszyklus-Management von Munition ermöglicht; hiermit sollen die Anstrengungen des Ministeriums für Verteidigung und für die Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas unterstützt werden, die Maßnahmen zur Vernichtung von unsicherer Munition und von überschüssigen Munitionsbeständen, den Ausbau der Kapazitäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur von Munitions- und Waffenlagern einschließen. — Mit dem UNDP-Projekt PILLAR [Prevention and Illicit Arms Reduction - Prävention und Reduzierung der Bestände an illegalen Waffen in Bosnien und Herzegowina] soll eine umfassende Reaktion ermöglicht werden, um die Bevölkerung für die für vom illegalen Waffenbesitz ausgehenden Gefahren zu sensibilisieren und zu vermitteln, wie individuelle und kollektive Sicherheitsbedrohungen erkannt werden können. Darüber hinaus soll das Projekt Verhaltensänderungen bewirken und zu einem umfassenden Verständnis der Bedrohungen führen, die von SALW für Familien, die Gemeinschaft und die gesamte Gesellschaft ausgehen. — Im Kosovo hat das UNDP bis Juni 2022 ein Projekt durchgeführt, mit dem die Polizei des Kosovo dabei unterstützt wurde, ihre Kapazitäten dahingehend auszubauen, dass Feuerwaffen, ihre Komponenten und die zugehörige Munition besser aufgespürt und verstärkt beschlagnahmt werden können und die Qualität der Ermittlungen verbessert wird. [Titel: Unterstützung der Kriminalpolizei beim Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel im Kosovo* (CPIAT)] — In Montenegro sollen durch das vom UNDP durchgeführte Projekt die Kapazitäten der Polizeidirektion von Montenegro über den gesamten Ermittlungszyklus ausgebaut und insbesondere die Beweismittelkette verbessert werden. Durch das Projekt werden insbesondere die Fachkompetenz, die Professionalität, die Sorgfalt und die Genauigkeit des forensischen Zentrums, des Labors für Brandstiftung und Explosivstoffe und des chemischen Labors verbessert, indem die Ausarbeitung von Standardarbeitsanweisungen unterstützt und spezielle Ausrüstung für die Spurensicherung bereitgestellt wird sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden. — In Serbien: — Das UNDP führt ein Projekt durch, mit dem die Kapazitäten des Innenministeriums der Republik Serbien, über den gesamten mit dem illegalen Feuerwaffenhandel und Feuerwaffenkriminalität zusammenhängenden Ermittlungszyklus hinweg, vom Tatort bis hin zu ballistischen Untersuchungen, und entlang der gesamten Beweismittelkette ausgebaut werden, sodass die Ermittlungen, die zu einer vorschriftsmäßigen Überführung der Täter führen, verbessert werden. Durch dieses Projekt werden die Ergebnisse der vorhergehenden Phase, die außerhalb des MPTF-Rahmens durchgeführt wurde, ergänzt. [Titel: Ausbau der Kapazitäten des Innenministeriums auf dem Gebiet der SALW-Kontrolle (Phase II)] — Das UNDP hat im September 2022 ein weiteres Projekt eingeleitet, mit dem auf einem vorherigen Projekt aufgebaut wird und ein umfassendes Konzept dafür entwickelt werden soll, die Rolle des Gesundheitswesens bei der Prävention des Missbrauchs von Feuerwaffen im Kontext häuslicher Gewalt und im Kontext von Selbstmord zu stärken. [Titel: Weniger Risiko - mehr Sicherheit II] — Im Rahmen eines grenzübergreifenden Projekts, das im Kosovo und in Nordmazedonien durchgeführt wird, strebt das UNDP den Ausbau der Kapazitäten der Behörden beider Länder an, durch eine Reihe eng abgestimmter Maßnahmen besser gegen Gewalt gewappnete Gemeinschaften zu schaffen; bei den Maßnahmen handelt es sich um gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen, den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen, gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG), die Unterstützung gemeinsamer Polizeipatrouillen an der Grenze, die gemeinsame Analyse und Entwicklung von Problem- und Risikoprofilen, Informationsaustausch und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit umgebauten Waffen sowie die Propagierung eines integrierten institutionellen Ansatzes für den Umgang mit von Feuerwaffen ausgehenden Bedrohungen. Die Projektmaßnahmen bauen auf den laufenden SALW-Projekten im Kosowo und in Nordmazedonien auf und ergänzen diese Projekte, um Synergien zu erzielen, bewährte Verfahren zu erarbeiten und kohärentere und stärker ergebnisorientierte Ermittlungen zu ermöglichen. [Titel: Grenzüberschreitender integrierter institutioneller Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und zur Eindämmung von SALW] — auf regionaler Ebene: — Im Rahmen des Globalen Feuerwaffenprogramms des UNODC werden die Behörden im Westbalkan bei der strafrechtlichen Reaktion auf den illegalen Waffenhandel sowie bei der Angleichung des jeweiligen Straf- und Strafverfahrensrechts an die Bestimmungen des Feuerwaffen-Protokolls unterstützt. [Titel: Strafrechtliche Reaktion auf den illegalen Waffenhandel]. — Durch dieses Projekt, das vom Globalen Feuerwaffenprogramm des UNODC in Partnerschaft mit INTERPOL durchgeführt wird, sollen die Länder des westlichen Balkan dabei unterstützt werden, strafrechtliche Daten zu erheben und zu analysieren und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Angehörigen der Strafrechtsberufe zu erleichtern und zu intensivieren, um so die Aufdeckung des Handels mit illegalen Feuerwaffen zu unterstützen. [Titel: Unterstützung einer intensivierten internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen]. — auf regionaler Ebene mit der RSSRP (Regional Security Sector Reform Platform — regionale Plattform für die Reform des Sicherheitssektors), einer gut eingeführten Einrichtung, die bei Bedarf im Bereich Rechtsstaatlichkeit weltweit auf technisch-fachlicher Ebene rasch, wirksam und bedarfsgesteuert tätig wird; ein Schnellentsendesystem, dem das einzigartige Netz der SEESAC aus Sicherheitsexperten mit Erfahrung im Bereich der Reform des Sicherheitssektors zugrunde liegt, ermöglicht es der RSSRP, genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zu leisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der SALW-Kontrolle und dem Gender Mainstreaming in der Sicherheitspolitik liegt. Die SEESAC unterhält regelmäßige Kontakte zu OSZE, NATO, Europol, Interpol, Frontex und EMPACT sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen, angemessene Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten. 3.   Projektbeschreibung Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird auf dem aufbauen, was durch den Beschluss 2013/730/GASP, den Beschluss (GASP) 2016/2356, den Beschluss (GASP) 2018/1788 erreicht wurde, und die Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2019/211 und des von SEESAC durchgeführten Projekts IPA/2021/425-067 Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel damit im Westbalkan ergänzen. Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt. Diese drei Bereiche haben die strategische/politische Ebene sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand und dienen so der unmittelbaren Unterstützung der SALW-Kontrolle auf allen Ebenen, mit einer stärkeren Ausrichtung auf: eine Koordinierung des regionalen Ansatzes für die Umsetzung des Fahrplans und die Kontrolle der Umsetzung; den Ausbau des Austauschs von Fachkenntnissen und des Informationsaustauschs in der Region; die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Besitzes, des Missbrauchs und des illegalen Handels sowie die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden im Westbalkan, vorrangig der Ballistik-Labors, und des Zolls im Einklang mit dem Grundsatz des integrierten Grenzmanagements. Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen: — koordinierte Umsetzung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan; — vertiefte interregionale Zusammenarbeit, verbesserter Austausch von Fachkenntnissen und verbesserte Weitergabe von Informationen über die Waffenkontrolle; — weiterer Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Prävention/Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen; — weiterer Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden, vorrangig der Ballistik-Labors, und des Zolls im Westbalkan zur Prävention/Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen. Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz der Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region als Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tiefgreifenden Wandel. Insbesondere auf regionaler Ebene haben sich die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, als wesentlicher Faktor dafür erwiesen, günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten aufzubauen, was unter anderem die Ausarbeitung und Umsetzung des Fahrplans ermöglicht hat. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit und die lokale Eigenverantwortung gefördert, die die Hauptvoraussetzungen für messbare Ergebnisse sind. Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf den Westbalkan, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, osteuropäische Länder, zu unterstützen, hierzu zählen auch die Republik Moldau und die Ukraine, die gegenwärtig aufgrund des Krieges in der Ukraine bei der SALW-Kontrolle mit verschärften Problemen konfrontiert sind. Dies wird durch die Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren geschehen, die im Westbalkan seit 2001 gewonnen bzw. entwickelt wurden. 3.1.   Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan Ziel Ziel ist es, die Umsetzung des Fahrplans wirksam zu koordinieren und zu überwachen. Beschreibung Aufbauend auf dem Beschluss (GASP) 2018/1788 wird diese Komponente die Fortsetzung der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans gewährleisten. Die Westbalkanpartner haben auf dem Westbalkan-Gipfeltreffen vom 9. Juli 2018 in London ihre gemeinsame Entschlossenheit und ihr verstärktes Engagement dafür bekräftigt, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen und den illegalen Handel damit zu beenden, indem sie den Fahrplan billigten. Der regionale Fahrplan, der im Rahmen eines gründlichen konsultativen Prozesses mit Unterstützung der SEESAC ausgearbeitet wurde, ist ein Beitrag zu den bestehenden Maßnahmen, mit denen die Union gegen diese Bedrohung vorgeht, darunter insbesondere die SALW-Strategie der EU, der Aktionsplan der EU (2020-2025) gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, in den der Fahrplan für den Westbalkan integriert wurde, und die EMPACT-Arbeit in der Region. Der Fahrplan zeugt von dem zwischen allen Akteuren in der Region bestehenden Konsens in Bezug auf die bestehenden Probleme, die Gesamtziele, die es zu erreichen gilt, und die Zeitplanung für die zu ergreifenden Maßnahmen. Er bietet eine allgemeine Plattform für das Erreichen gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren auf strategischer, politischer und operativer Ebene. In den ersten drei Jahren der Umsetzung wurden mindestens sieben Berichte über regionale Narrative und wesentliche Leistungsindikatoren veröffentlicht, die einen messbaren und aktuellen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans vermitteln. Darüber hinaus wurde durch zweimal jährlich abgehaltene lokale und regionale Koordinierungssitzungen ein koordinierter Ansatz für die Umsetzung der Anstrengungen und Ressourcen bei Behörden, Gebern und Durchführungspartnern gewährleistet. So wird im Rahmen dieser Komponente weiterhin F

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.