Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa

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Quellenkennung: 32022D2321. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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olgendes sichergestellt: eine wirksame Koordinierung der Umsetzung des Fahrplans auf regionaler Ebene; eine genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung der SALW-Ausschüsse und der zuständigen Behörden bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne zum Fahrplan; Die regelmäßige Überwachung und Bewertung der Fortschritte anhand von gemeinsam vereinbarten zentralen Leistungsindikatoren sowie ein besseres Verständnis der Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans. Konkret ist in dem Projekt vorgesehen, die Umsetzung des Fahrplans durch folgende Maßnahmen zu koordinieren und zu überwachen: — Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die Koordinierung des Fahrplans, einschließlich regionaler Sitzungen, die auf die Ermittlung der Fortschritte und den Informationsaustausch ausgerichtet sind; — Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung, die der Überwachung der Umsetzung der Aktionspläne der Partner dienen; — Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung des Fahrplans dokumentiert werden; — die abschließende Überprüfung der Umsetzung des Fahrplans (2024) einschließlich der für die Überarbeitung des Fahrplans erforderlichen Unterstützung; — Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Fahrplan (darunter der Unterhalt einer Online-Plattform, die Einbeziehung der Akteure sowie Sensibilisierungsmaßnahmen). Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — Veranstaltung von maximal sechs Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung; — Erleichterung der Bestandsaufnahme bei den Fortschritten sowie Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Standardisierung; — Veranstaltung von Koordinierungssitzungen auf lokaler Ebene (maximal 36 insgesamt); — Erstellung der halbjährlichen Überwachungsberichte (maximal sechs); — Abschließende Überprüfung des Fahrplans; — Betreiben einer Online-Plattform für sachgemäße Öffentlichkeitsarbeit und für eine gebührende Wahrnehmung des Fahrplans durch die Öffentlichkeit. 3.2.   Beitrag zu verstärkter interregionaler Zusammenarbeit sowie zum Austausch von Wissen und Informationen über die Rüstungskontrolle Ziel Diese Komponente wird den interregionalen Informationsaustausch, den Wissensaustausch und die Übernahme bewährter Verfahren und Erkenntnisse durch technische Beratung, Sitzungen, Workshops und Studienbesuche begünstigen. Beschreibung Südosteuropa hat in den letzten zwei Jahrzehnten einen umfassenden regionalen Ansatz für die SALW-Kontrolle umgesetzt, der alle funktionalen Bereiche der SALW-Kontrolle abdeckt – von der Entwicklung der institutionellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen auf der Grundlage einer umfassenden und innovativen Datenerhebung über die Stärkung der physischen Sicherung und der Verwaltung der Lagerbestände von SALW und Munition, die Stärkung der Kennzeichnung, Aufzeichnung und Rückverfolgung von SALW, unter anderem durch verbesserte Aufdeckungs- und Ermittlungskapazitäten bis hin zu Sensibilisierungsmaßnahmen und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der SALW-Kontrolle. So stand die Region in vorderster Reihe bei innovativen Lösungen für die SALW-Kontrolle, die andere Teile der Welt zum Handeln anregten und die von ihnen übernommen wurden. Die regionalen Standards und Leitlinien für Mikroabrüstung, die 2006 entwickelt wurden, um die Verfahren, Methoden und Normen der SALW-Kontrolle auf operativer Ebene zu standardisieren, haben die Entwicklung der Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen beeinflusst, die später in das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) übertragen wurden. Darüber hinaus wurde der Regionale Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan von zahlreichen Interessenträgern als eine der erfolgreichsten regionalen Bemühungen zur SALW-Kontrolle weltweit herausgestellt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat diesen Fahrplan in seinem Bericht an den Sicherheitsrat im Jahr 2021 unter Verweis auf die „weiterhin entscheidende Bedeutung regionaler Anstrengungen“ als positives Beispiel hervorgehoben und die Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fahrplänen gefordert. Der Fahrplan wurde in der Karibik zusammen mit seinem Koordinierungs- und Überwachungsmechanismus übernommen und auch in den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) aufgenommen. Zudem wurde die SEESAC-Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt, eine innovative Online-Plattform, die detaillierte Informationen enthält sowie die Visualisierung von Daten über Vorfälle mit Feuerwaffen in Südosteuropa ermöglicht, von der EU repliziert. Südosteuropa hat auch den Weg für die praktische Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die SALW-Kontrolle geebnet. Die SEESAC tauschte unter anderem in mehreren regionalen und subregionalen Workshops in Afrika, Asien, der Karibik, Lateinamerika und dem Pazifik ihre Erfahrungen mit der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der SALW-Kontrolle und der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit aus. (2) Die Fortschritte, die bei der Kontaktstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa erzielt wurden, werden den Kontaktstellen für Feuerwaffen (FFP) aus allen EU-Mitgliedstaaten in gemeinsamen Sitzungen regelmäßig mitgeteilt. Die meisten dieser neuen Verfahren wurden im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Rates der EU zur Unterstützung der Bemühungen der SEESAC um Abrüstung und Rüstungskontrolle in Südosteuropa in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt und umgesetzt. Diese Komponente wird den Informationsaustausch, den Wissensaustausch, die Übernahme bewährter Verfahren und der in den Regionen gewonnenen Erfahrungen weiter erleichtern. Folgendes ist vorgesehen: — Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung — Organisation von Sitzungen, Workshops, Studienbesuche Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — technische Hilfe und Beratung wurden bereitgestellt — Sitzungen, Workshops, Studienbesuche wurden organisiert 3.3.   Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen Ziel Ziel ist es, die vom unerlaubten Handel mit Feuerwaffen ausgehende Gefahr zu verringern, indem die Kapazitäten der Strafverfolgungsinstitutionen, einschließlich der Grenzpolizei, durch Beratungsdienste und technische Unterstützung auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ausgebaut werden. Beschreibung Diese Komponente baut auf dem erfolgreichen Ansatz auf, die Behörden der Republik Moldau und der Ukraine in die regionalen von der SEESAC unterstützen Kooperationsprozesse in Südosteuropa einzubeziehen, und auf früheren oder laufenden gezielten SALW-Kontrollmaßnahmen, die in der Republik Moldau unterstützt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, einschließlich der Vernichtung von SALW, und die bessere Sicherung von Waffen- und Munitionslagern sowie Asservatenkammern. Unterstützung wurde auch für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung geleistet; es wurde ein Kennzeichnungsgerät beschafft und es wurden Schulungen für seinen Einsatz organisiert und die Einrichtung eines Waffenregistersystems unterstützt. Die SEESAC leistete auch erste technische Hilfe und Beratung bei der Einrichtung der Anlaufstelle für Feuerwaffen. Darüber hinaus wurden Sensibilisierungsmaßnahmen für die Gefahren des Missbrauchs und des illegalen Besitzes von Feuerwaffen unterstützt. Außerdem wurde Unterstützung für die Einrichtung des nationalen SALW-Ausschusses geleistet; die Datenerhebung wurde unterstützt, um das Verständnis der Lücken bei der SALW-Kontrolle zu verbessern, was zur Veröffentlichung der SALW-Erhebung in für die Republik Moldau führte, während über die Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt aktuelle Erkenntnisse über Zwischenfälle mit Feuerwaffen bereitgestellt werden. Die Vertreter der moldauischen und ukrainischen Institutionen haben regelmäßig an den Sitzungen der SALW-Ausschüsse und der einschlägigen Institutionen in Südosteuropa und Osteuropa sowie an den Sitzungen des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten teilgenommen und dadurch vom Informationsaustausch und dem regionalen Wissensaustausch auf strategischer und operativer Ebene profitiert. Sie profitierten zudem von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, z. B. von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand, zu Online-Untersuchungen und zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Darknet. Diese Komponente baut unmittelbar auf der Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 auf und wird die Kapazitäten der Institutionen in der Republik Moldau und der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen weiter stärken. Die Unterstützung wird sich auf die Ausarbeitung von Standardarbeitsanweisungen konzentrieren, die für eine verbesserte Aufdeckung und Untersuchung, Bereitstellung von Ausrüstung und Schulung erforderlich sind. Die Unterstützung wird auf eine detaillierte Bedarfsbewertung stützen, die auf der Grundlage der von der SEESAC entwickelten und im Westbalkan bereits umgesetzten Methodik durchgeführt wird, wobei die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die bestehenden Verfahren und vorhandene Ausrüstung sowie die institutionellen und administrativen Kapazitäten analysiert werden. Die Bewertung des bei der Kriminalpolizei in der Republik Moldau bestehenden Bedarfs ist derzeit im Gange (3). In diesem Projekt ist vorgesehen, Moldau entsprechend den Ergebnissen der Bedarfsbewertung zu unterstützen und eine Bedarfsbewertung für die Ukraine durchzuführen und Unterstützung entsprechend den Bewertungsergebnissen zu leisten (4). Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die laufenden von der Union unterstützten Maßnahmen in Südosteuropa ergänzen und eng mit diesen abgestimmt; dabei handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, von Europol, Frontex und Interpol sowie um die operativen Aktionspläne der EMPACT Projektgruppe „Feuerwaffen“. Schließlich werden die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zur Umsetzung der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehöriger Munition und des Aktionsplans der EU gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025)beitragen. Folgende Maßnahmen sind geplant: — Bedarfsbewertung der Kapazitäten zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in der Ukraine — Bereitstellung von Beratung, Ausrüstung und Schulungsmaßnahmen für Institutionen in Moldau und der Ukraine entsprechend den Ergebnissen der Bedarfsbewertungen Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — durchgeführte Bewertung des bei den Strafverfolgungsinstitutionen in der Ukraine bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bestehenden Bedarfs; — ausgearbeitete einschlägige Standardarbeitsanweisungen; — beschaffte Ausrüstung zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels; — organisierte Schulungen. 3.4.   Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Ballistik-Labors, und des Zolls im Westbalkan zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen Ziel Ziel ist es, die Gefahr des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch den Ausbau der Kapazitäten von Ballistik-Labors zu verringern und den Bedarf der Zollbehörden im Zusammenhang mit dem integrierten Grenzmanagement zu ermitteln. Beschreibung Im Einklang mit den Empfehlungen im Rahmen der gemäß dem Beschluss (GASP) 2018/1778 durchgeführten Bewertungen des bei der Kriminalpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Bedarfs und der begrenzten Unterstützung von Ballistik-Labors im Zusammenhang mit der Einrichtung von Anlaufstellen für Feuerwaffen gemäß den Beschlüssen (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1778 und ergänzend zur Unterstützung ausgewählter Ballistik-Labors durch vom UNDP durchgeführte Projekte (5) wird gezielte Unterstützung für den Kapazitätsaufbau von Ballistik-Labors geleistet. Ballistik-Labors spielen eine entscheidende Rolle bei der Analyse von Beweismitteln im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dem unerlaubten Handel damit. Diese Komponente wird zur Vereinheitlichung der Verfahren in der gesamten Region beitragen und die Grundlage für eine wirksamere Rechtsprechung in Strafsachen im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dem unerlaubten Handel damit bilden. Auf der Grundlage von Beratungen im Rahmen des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten, an dem Zollbeamte aus ganz Südosteuropa regelmäßig gemeinsam mit Ermittlern, Ballistik-Experten, Grenzschutzbeamten und Staatsanwälten teilnehmen, ihrer regelmäßigen Teilnahme an regionalen Grenztreffen, die die SEESAC jährlich organisiert, und der Ergebnisse und Empfehlungen der Bewertungen des bei den Dienststellen der Grenzpolizei in den Westbalkanländern bestehenden Kapazitätenbedarfs und infolge der EU-Standards für ein integriertes Grenzmanagement, die im Rahmen der Strategien der Westbalkanländer für ein integriertes Grenzmanagement angenommen wurden, hat sich ein Bedarf herausgestellt, wobei auch darüber hinaus anschließend mehrere Zollbehörden vom Westbalkan konkret darum ersucht haben, in die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen als zentralem Bestandteil der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen einbezogen zu werden. Abgesehen von der Beteiligung an regionalen Prozessen waren die Zollbehörden in den meisten Ländern nicht in die Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen an Grenzübergangsstellen einbezogen, wobei es von zentraler Bedeutung ist, dass die Grenzpolizei und die Zollbehörden gemeinsam und aufeinander abgestimmt gegen sämtliche kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel mit Feuerwaffen vorgehen. Aus diesem Grund wird für die Zollbehörden ein ähnlicher Ansatz angestrebt, der sich auf die bewährten Verfahren für die Grenz- und Kriminalpolizei stützt, die im Rahmen der Beschlüsse (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2019/2111 des Rates der EU bereits umgesetzt wurden und angewandt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: — Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Ballistik-Labors — Bewertung des bei den Zollbehörden zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen bestehenden Kapazitätenbedarfs Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — bereitgestellte Ausrüstung und Schulungsmaßnahmen für Ballistik-Labors — durchgeführte Bedarfsbewertungen. 4.   Begünstigte Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle auf dem Westbalkan zuständigen Institutionen sein. Die Innenministerien, Polizeidienste und Grenzschutz- und Zollbehörden der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens, der Republik Moldau und der Ukraine werden von der Beratung, den Koordinierungs- und Überwachungsanstrengungen oder dem Ausbau der Kapazitäten, der Gewinnung neuer Erkenntnisse, verbesserten Verfahren sowie kosteneffizienter Spezialausrüstung profitieren, die notwendig sind, um bei der SALW-Kontrolle Fortschritte auf politischer, operativer und technischer Ebene zu erzielen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in vollem Einklang mit dem Fahrplan und den Prioritäten der Partner im Bereich der SALW-Kontrolle. Die Allgemeinheit im Westbalkan, in Osteuropa und in der Union, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird mittelbar vom Projekt profitieren. 5.   Außenwirkung der Union Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden gemäß den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den neuen Medien und der Online-Präsenz liegen. 6.   Dauer Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2002/842/GASP, 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356 und (GASP) 2018/1788 des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate. 7.   Allgemeine Struktur Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der RCC betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW wirkt die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa; dazu gehört es auch, die Koordinierung bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zu erleichtern. Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt. 8.   Partner Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens und der Republik Moldau und den zuständigen Institutionen in der Ukraine direkt ausführen. Weitere Institutionen werden gemäß dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen. 9.   Berichterstattung Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig oder teilweise von der Kommission finanziert wird. Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte in Richtung der wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen. (1)  Steuerungsgruppe für die Umsetzung des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von SALW für Südosteuropa. (2)  Die SEESAC unterstützt das UNODA bei der Durchführung seines Projekts zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018. (3)  Diese Bewertungen werden im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 des Rates durchgeführt. (4)  Die im Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vorgesehene Bewertung der Kapazitäten der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels wurde nicht durchgeführt. (5)  Projekte, die aus dem Multi-Partner-Treuhandfonds für den Westbalkan finanziert werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.