Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/379 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

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Quellenkennung: 32019R0379. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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xternem Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen 31 191 21. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagogen, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat 4 505 22. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen 8 456 23. Berufliche Weiterentwicklung des Lehrpersonals von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Tandem-Unterricht (10) von 2,75 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden 815 24. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden 5 637 25. Berufsberatungsdienstleistungen in Schulen und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 4 942 26. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung 2 395 27. Kompetenzweiterentwicklung von Pädagogen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Schulungszyklus von 3,75 Stunden oder 4 Schulungszyklen à 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft Ein Zyklus: 1 103 Vier Zyklen: 4 412 28. Mobilität von Forschern im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 2 Mobile Monate pro Forscher Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der mobilen Monate pro Forscher Komponenten Betrag (11) (EUR) Lebenshaltungskostenzulage (für einen Zuzug nach CZ) Nachwuchsforscher 2 674 Leitender Forscher 3 990 Der Betrag für die Lebenshaltungskostenzulage bei einem Wegzug aus CZ errechnet sich durch Multiplikation der Beträge für einen Zuzug mit dem für das jeweilige Zielland geltenden Korrekturkoeffizienten laut nachstehender Nummer 3. Mobilitätszulage 600 Familienzulage 500 Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking 800 Verwaltungskosten und indirekte Kosten 650 29. Unterstützung von Schülern mit einer anderen Muttersprache, Lehrern oder Eltern durch Bereitstellung einer interkulturellen Arbeitskraft oder eines zweisprachigen Assistenten im Rahmen des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 1) 0,1 VZÄ pro Monat einer interkulturellen Arbeitskraft (12) oder eines zweisprachigen Assistenten 2) Eine Arbeitsstunde (60 Minuten) — von einer interkulturellen Arbeitskraft geleistet (13) Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1) Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat, die eine interkulturelle Arbeitskraft bzw. ein zweisprachiger Assistent geleistet hat 2) Anzahl der von einer interkulturellen Arbeitskraft geleisteten Arbeitsstunden 1) Interkulturelle Arbeitskraft: 5 373 Zweisprachiger Assistent: 4 464 2) Interkulturelle Arbeitskraft: 308 30. Transnationale Mobilitätsprojekte zur Schulung von Lehrkräften im Rahmen des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 ‚Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung‘ Ein mindestens 24 Stunden Lehrtätigkeit umfassendes 4-Tages-Praktikum für Lehrkräfte in einer Schule eines anderen europäischen Staates Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, und zwar: 1) Gehälter der Teilnehmer 2) Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule 3) Reise- und Aufenthaltskosten Anzahl der 4-Tages-Praktika, an denen Lehrkräfte in einer Schule in einem anderen europäischen Staat teilgenommen haben 1) 5 087 2) 350 EUR 3) Für jedes 4-Tages-Praktikum können diese Beträge um einen Betrag pro Teilnehmer für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß folgender Matrix ergänzt werden:   Reisekosten nach Entfernung — wie folgt (14):   Betrag 10–99 km: 20 EUR 100–499 km: 180 EUR 500–1 999 km: 275 EUR 2 000 –2 999 km: 360 EUR 3 000 –3 999 km: 530 EUR 4 000 –7 999 km: 820 EUR 8 000 km und mehr: 1 300 EUR   Aufenthaltskosten nach Land — wie folgt:   Betrag Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 448 EUR Belgien, Bulgarien, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Finnland, 392 EUR Deutschland, Spanien, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, 336 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien. 280 EUR 31. Entwicklung der Kompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des Lehrpersonals und der Schülern in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Unterrichtsstunde mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. Alle förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der direkten IKT-Kosten und der direkten Personalkosten Anzahl der Unterrichtsstunden mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. 2 000 32. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Projekttag mit kooperativem Unterricht von Lehrkräften Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten Anzahl der Projekttage mit kooperativem Unterricht, die folgende Voraussetzungen erfüllen: — bestehend aus 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten außerhalb des normalen Schulumfelds — für eine Gruppe von mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko — eines Schulversagens, ergänzt durch mindestens 60 Minuten gemeinsame Vorbereitung und Reflexion 6 477 (11) Der Gesamtbetrag pro Teilnehmer hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Mobilitätsfalls und der Anwendbarkeit der einzelnen aufgeführten Komponenten ab. 2.   Anpassungen der Beträge: Der Satz der Einheitskosten 6–11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13–17, 19–27 und 29 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Sätze der Einheitskosten 28 können angepasst werden, indem die Beträge für die Lebenshaltungskostenzulage, die Mobilitätszulage, die Familienzulage, die Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie die Verwaltungskosten und die indirekten Kosten ersetzt werden. Der Satz der Einheitskosten 30 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Der Satz der Einheitskosten 32 kann angepasst werden, indem der Betrag für Reisekosten in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Reisekosten, die direkten Personalkosten und die indirekten Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen: — beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll; — bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und — bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung. — Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz). — Zur Lebenshaltungskostenzulage, Mobilitätszulage, Familienzulage und zu den Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie den Verwaltungskosten und den indirekten Kosten: Änderungen der Sätze für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Programms ‚Horizont 2020‘ gemäß Veröffentlichung unter https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/ — Zu den Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten laut Einheitskosten unter 30: Änderungen der Sätze für Reise- und Organisationskosten sowie für die Unterstützung von Einzelpersonen gemäß Festlegung der Europäischen Kommission für Leitaktion 1 (Mobilitätsprojekte) im Rahmen des Programms ‚Erasmus+‘ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de/). — Zu den Reisekosten laut Einheitskosten unter 32: Änderungen der Sätze für Reisen zwischen 10 und 99 km gemäß dem ‚Entfernungsrechner‘ des Programms Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de). 3.   Tabelle mit den Koeffizienten für die Auslandsmobilität von Forschern Land Korrekturkoeffizient   Land Korrekturkoeffizient Albanien 0,908   Lettland 0,906 Argentinien 0,698   Luxemburg 1,193 Australien 1,253   Ungarn 0,909 Belgien 1,193   Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 0,816 Bosnien und Herzegowina 0,878   Malta 1,069 Brasilien 1,098   Mexiko 0,840 Bulgarien 0,853   Republik Moldau 0,729 Montenegro 0,798   Deutschland 1,179 Tschechische Republik 1,000   Niederlande 1,245 Volksrepublik China 1,014   Norwegen 1,574 Dänemark 1,615   Polen 0,912 Estland 0,934   Portugal 1,063 Färöer 1,600   Österreich 1,251 Finnland 1,391   Serbien 0,801 Frankreich 1,325   Rumänien 0,815 Kroatien 1,163   Russland 1,378 Indien 0,630   Griechenland 1,106 Indonesien 0,899   Slowakei 0,986 Irland 1,354   Slowenien 1,027 Italien 1,273   Spanien 1,165 Israel 1,297   Schweden 1,333 Japan 1,383   Schweiz 1,350 Republik Südafrika 0,666   Türkei 1,033 Südkorea 1,255   Ukraine 1,101 Kanada 1,031   Vereinigte Staaten von Amerika 1,186 Zypern 1,095   Vereinigtes Königreich 1,436 Litauen 0,872   Vietnam 0,610 “ (1)  Für die Einheitskosten 1–5 deckt die jeweilige Kostenart alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ab, außer bei den Vorhabenarten 1 und 2, die auch andere Kostenarten umfassen können. (2)  D. h. jeder neue Platz im Rahmen der Kapazität einer neuen, gemäß den nationalen Vorschriften registrierten Kinderbetreuungseinrichtung; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor. (3)  Die Kindergruppe muss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die Kinderbetreuung in einer Kindergruppe als solche registriert sein. (4)  D. h. jeder Platz im Rahmen der Kapazität einer bestehenden Einrichtung, die kurz zuvor gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Kindergruppe registriert wurde; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor. (5)  Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100. (6)  Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung. (7)  Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100. (8)  Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung. (9)  Eine interne Weiterbildung wird von einem internen Ausbilder durchgeführt. (10)  Als Tandem-Unterricht wird die Zusammenarbeit zweier Pädagogen bezeichnet, die sich gegenseitig in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen, indem sie sich gemeinsam mit Lehrmethoden in einer Klasse befassen, diese planen und umsetzen. (12)  Dieser Indikator wird für interkulturelle Arbeitskräfte und zweisprachige Assistenten verwendet, die in Vollzeit oder Teilzeit direkt von der Schule beschäftigt werden. (13)  Dieser Indikator wird für externe interkulturelle Arbeitskräfte verwendet, die von der Schule zur Erbringung von Dienstleistungen auf Stundenbasis beauftragt werden. (14)  Je nach Entfernung und pro Teilnehmer. Reisewege werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission berechnet: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ANHANG III „ANHANG VII Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Slowakei 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Bezeichnung des Indikators Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1. Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich Fremdsprachen im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen 2, 3 und 4 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Schulung Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden von je 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten 8,53 2. Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins (ECDL-Zertifikat) im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen 1, 2 und 3 ECDL-Zertifikat Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Prüfung und der Ausstellung des Zertifikats Anzahl der erteilten ECDL-Zertifikate, nach Profil und Modul (1) Bezeichnung des Zertifikats Preis ECDL-Profil — 1 Prüfung Grundlagen/Standard 31,50 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Grundlagen/Standard 59,00 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Grundlagen/Standard 76,50 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Grundlagen/Standard 92,00 ECDL-Profil — 5 Prüfungen Grundlagen/Standard 111,50 ECDL-Profil — 6 Prüfungen Grundlagen/Standard 127,00 ECDL-Profil — 7 Prüfungen Grundlagen/Standard 142,50 ECDL-Profil — 8 Prüfungen Grundlagen/Standard 163,00 ECDL-Profil — 1 Prüfung Fortgeschritten 39,10 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Fortgeschritten 74,30 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Fortgeschritten 99,40 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Fortgeschritten 122,50 3. Inklusion in Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Besetzung neuer Stellen in Inklusionsteams Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener Stellen in Inklusionsteams in Monaten Schulpsychologe — 1 235 pro Monat Sonderpädagoge/Sozialpädagoge — 1 440 pro Monat 4. Inklusion in Kindergärten und Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Besetzung neuer Stellen für pädagogische Hilfskräfte Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener Stellen für pädagogische Hilfskräfte in Monaten 1 005 pro Monat 5. Eingliederung von Schülern in Kindergärten und Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Besetzung neuer Stellen für Hilfslehrkräfte Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener Stellen für Lehrkräfte in Monaten 966 pro Monat 6. Ausbildung von Lehr- und Fachpersonal im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Eine Stunde der Teilnahme an einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal Direkte Gehaltskosten des Ausbilders und der Teilnehmer Indirekte Kosten Anzahl der besuchten Stunden pro Teilnehmer einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal Gruppe von 20 Teilnehmern: 10,10 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer Gruppe von 12 Teilnehmern: 10,65 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer 7. Ausbildung von zukünftigen Hochschuldozenten im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen” (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Eine Stunde Analyse durch einen ausbildenden Dozenten einer direkten Lehrtätigkeitseinheit eines Studenten (Klassenunterricht) oder einer direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Anzahl der Stunden der direkten Analyse der direkten Lehrtätigkeit von Studenten Lehreinheit (Klassenunterricht) oder der direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) 9,66 pro Stunde 8. ‚Teaching Clubs‘ (2) im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ Eine Stunde der Teilnahme von Lehrkräften (3) an einem ‚Teaching Club‘. Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Zahl der Stunden der Teilnahme von Lehrkräften an einem ‚Teaching Club‘. 10,60 9. Erteilung von zusätzlichen Schulunterrichtsstunden (4) im Rahmen des operationellen Programms ‚Humanressourcen‘ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse ‚Bildung‘ 1. Eine Stunde durch einen Grundschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichts 2. Eine Stunde durch einen Sekundarschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichts Direkte Gehaltskosten und indirekte Kosten. 1. Anzahl der durch einen Grundschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichtsstunden 2. Anzahl der durch einen Sekundarschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichtsstunden 1. Unterrichtung durch einen Grundschullehrer: 11,70 2. Unterrichtung durch einen Sekundarschullehrer: 12,30 2.   Anpassung der Beträge Der Satz der Einheitskosten 5 kann im Einklang mit Änderungen der tarifvertraglichen Vergütung für Hilfslehrkräfte gemäß Paragraph 9a Abschnitt 3 der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 der Slowakischen Republik zur Festlegung der Einzelheiten für die Verteilung der Mittel aus dem Staatshaushalt auf Schulen und Schuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 7 kann im Einklang mit Änderungen der Leitlinien für die Zuweisung von Zuschüssen aus dem Staatshaushalt an öffentliche Hochschuleinrichtungen gemäß Gesetz Nr. 131/2002 über Hochschuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 8 und 9 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Gehaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Gehaltskosten und einen Pauschalbetrag für indirekte Kosten. Die Anpassungen werden anhand von Änderungen der Gehälter für Primar- und Sekundarschullehrer vorgenommen, die auf nationaler Ebene gemäß Paragraph 28 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 553/2003 über die Vergütung von Bediensteten, die Tätigkeiten von öffentlichem Interes

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.