Europäische Union

2001/146/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. September 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/36.653 — Opel) (Text von Bedeutung für den EWR)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2707)

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Quellenkennung: 32001D0146. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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enze ansässige Händler. Diese hatten in dem betreffenden Zeitraum zwischen 37 und 52 % ihres jeweiligen Absatzes exportiert. Diese Zahlen wurden vom Vertriebsleiter in seiner E-Mail an eine Reihe von zuständigen Leitungskollegen als "schockierend" und "widerlich"(108) bezeichnet. (61) Angesichts dieser Zahlen entschied der Direktor Vertrieb und Marketing, den exportstärksten Händler van Zijll, Arnhem, zu ermahnen, seine Verkäufe an ausländische Kunden zurückzuschrauben, und setzte andere leitende Mitarbeiter der Opel Nederland BV davon in Kenntnis:"... Nachfolgend sehen Sie die Folgen der Aktivitäten von Herrn Kirp. Ich habe außerdem den Standpunkt vertreten, dass wir bei den Opel-Modellen, von denen wir momentan nicht genügend haben, Herrn Kirp eine Zuteilung entsprechend seiner Verkaufsrichtlinie geben. Darüber hinaus sollten wir die Angelegenheit besprechen, dass wir ihn für Arnhem eingestellt haben und er folglich dafür sorgen muss, dass in Arnhem eine entsprechende Anzahl Opel-Fahrzeuge verkauft wird. Sehen Sie sich einmal die Ergebnisse in seinem Gebiet an. Zu Einkaufspreisen in Deutschland, Wageningen, Veenendaal, Oosterbeeek usw. zu verkaufen, ist stillos, dafür brauchen wir Kirp nicht. Unsoziales Verhalten. Stellen Sie sich vor, ein deutscher Händler würde so verfahren. Dieser Export und andere Probleme vor der Haustür müssen aufhören, das wirkt störend auf die ganze Organisation. Auf jeden Fall will ich ein Gespräch mit dazu, um diesen Handel auf ein Normalmaß zu senken."(117) (62) Am 15. Juli 1996 empfahl der Vertriebsleiter den anderen leitenden Mitarbeitern der Opel Nederland BV, neben einer Änderung der Bonusregelungen der Verkaufsförderungsprogramme eine weitere Händlerüberprüfung vorzunehmen, da möglicherweise Fahrzeuge an nicht bevollmächtigte Wiederverkäufer veräußert worden waren. In einem handschriftlichen Vermerk auf dieser E-Mail wies der Direktor Vertrieb und Marketing den Vertriebsleiter an, mit den Händlern in Arnhem (van Zijll), Brunssum (Welling), Sittard (Göttgens), Echt (Hemera) und Hengelo (Bleeker), die durch besonders hohe Exporte aufgefallen waren, Gespräche zu führen. Gleichzeitig kündigte er an, die Belieferung dieser Händler zu beschränken.(122) (63) Anfang August 1996 hatte die Opel Nederland BV die während der vom 1. Juni bis zum 30. September 1996 laufenden Kampagne "ASTRA Zomer" getätigten Verkäufe ihrer Händler in einer Übersicht zusammengestellt. Daraufhin sah sich der Direktor Vertrieb und Marketing veranlasst, eine Überprüfung der Händler anzumahnen, die ihre Absatzvorgabe spürbar überschritten hatten und damit ein Anrecht auf entsprechende Bonuszahlungen erworben hatten. Diese Händler hatten also mehr Autos verkauft, als in den Gesprächen über ihre Verkaufsziele erwartet. Der Händler van Zijll, Arnhem, der während dieser Kampagne seine Absatzvorgabe um 62 % übertroffen hatte, sollte als erster überprüft werden:"... Passen Sie auf, der Export läuft aus dem Ruder. Illegal und legal. Eine Überprüfung ist dringend geboten ..."(134)"... Weil das zu wichtig wird, habe ich eine Überprüfung beantragt, zuallererst bei van Zijll. Vor allem, da es hier allem Anschein nach um Verkäufe über nicht bevollmächtigte Wiederverkäufer geht. Abgesehen davon, dass es aus geschäftlicher Sicht für Opel Nederland BV untragbar ist, werden in der Konsequenz eindeutig unsere Verkaufssysteme in Frage gestellt ... Hiermit fordere ich erneut dringend eine Überprüfung ... Ich meine das wirklich ernst, denn es schädigt mein Geschäft. Am Mittwoch, den 14. August, wird Teus de Jong das Verkaufspersonal mit allem Ernst darüber in Kenntnis setzen."(137) (64) Im Rahmen dieser Zusammenstellung von Exportverkäufen stellte die Opel Nederland BV am 13. August 1996 fest, dass in den ersten sieben Monaten des Jahres insgesamt 1496 Fahrzeuge exportiert worden waren. Davon entfielen 1382 (d. h. 92 %) auf 15 Händler, die sämtlich in grenznahen Gebieten ansässig waren.(142) (65) Angesichts der zunehmenden Ausfuhren von Opel-Fahrzeugen aus den Niederlanden richtete der Vertriebsleiter der Opel Nederland BV am 23. August 1996 ein Telefax an den Leiter Aufragsbearbeitung (Sales Operations Manager) der Betriebsstätte Bochum der Adam Opel AG, einen ihrer Zulieferer in Deutschland. Er berichtete, dass sein Unternehmen die gesamte Exportsituation untersuchte und man beschlossen habe, Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, Exporte vollständig zu verhindern:"... Wir untersuchen im Moment die gesamte Exportsituation. Der Händler ist aufgefordert worden, Korrekturen vorzunehmen. Niederländische Opel-Händler erhalten laufend Anfragen von deutschen Händlern, Leasing-Firmen usw. Maßnahmen (in Zus. mit Rechtsabt.) werden ergriffen, um Exporte insgesamt zu unterbinden."(145) (66) Das vorstehende Telefax war eine Antwort auf ein vorangegangenes Fax, in dem der Leiter Auftragsbearbeitung der Betriebsstätte Bochum die Opel Nederland BV gebeten hatte, den niederländischen Händler zu ermitteln, der ein Fahrzeug geliefert hatte, das von einem nicht bevollmächtigten Wiederverkäufer in Deutschland angeboten worden war. Obwohl diese Bitte einen unzulässigen Exportverkauf betraf, unterrichtete die Opel Nederland BV mit dem in Erwägungsgrund (65) genannten Telefax vom 23. August 1996 das Werk in Bochum von ihrer Absicht, sämtliche Exportverkäufe zu unterbinden. (67) Zum Argument der Opel Nederland BV(150), die Händlerüberprüfungen hätten allein dazu gedient, Exportverkäufe zu ermitteln, die in Zuwiderhandlung zum Händlervertrag stattgefunden hätten, und insbesondere Exportverkaüfe an nicht bevollmächtigte Wiederverkäufer, spricht die Kommission dem Importeur nicht seine diesbezüglichen Rechte ab. Allerdings wurden erste Anweisungen an Händler bereits vor Abschluss dieser Überprüfungen erteilt, bei denen sich auch hätte ergeben können, dass alle Exportverkäufe im Einklang mit dem Händlervertrag standen. (68) Die aufgefundenen Unterlagen bestätigen, dass alle exportierenden Händler unabhängig vom Umfang ihrer Exportverkäufe überprüft wurden.(151) Nach Auskunft der Opel Nederland BV lag der Exportanteil an den Gesamtverkäufen der 21 kontrollierten Händler zwischen 58,8 % (van Zijll) und 1,9 % (Spoormaker). In den ersten neun Monaten des Jahres 1996 belief sich der Exportanteil von acht dieser Händler auf über 20 %, während er bei anderen wesentlich niedriger lag (0,5 bis 10,6 %)(152). (69) Wie die Überprüfungen von Händlern zeigten, hatten die meisten von ihnen sowohl zulässige als auch unzulässige Exportverkäufe getätigt. Aus einer Reihe von Unterlagen geht hervor, dass der Zweck dieser Überprüfungen wesentlich weitreichender als eine bloße Feststellung der Anzahl unzulässiger Verkäufe war (siehe Erwägungsgründe (63) und (65) und die in den dazugehörigen Fußnoten 56 und 59 genannten Unterlagen sowie Erwägungsgrund (75) und die in der dazugehörigen Fußnote 69 genannte Unterlage). (2) Zweite Phase: Das "erste Ermahnungsschreiben" und die darauf folgenden Ereignisse (70) Am 27. August 1996 setzte der Direktor Vertrieb und Marketing die anderen verantwortlichen Mitarbeiter davon in Kenntnis, dass jene Händler, die im ersten Halbjahr des laufenden Jahres zehn oder mehr Exportverkäufe getätigt hatten, ein Ermahnungsschreiben bekommen würden. In diesem Zusammenhang wurde auch ausdrücklich auf die zusätzlichen Kosten verwiesen, die durch Exportverkäufe entstehen:"Derzeit versuchen wir, im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten zu korrigieren. Die verdächtigten Händler, die im ersten Halbjahr zehn oder mehr Opel-Fahrzeuge exportiert haben, werden ein Schreiben erhalten, in dem sie belastet werden. Wir werden sie auf dem Schriftweg fragen, ob alle Exporte voll und ganz im Einklang mit den Bestimmungen und dem Geiste des Vertrags stehen. ... Ferner wird nach Wegen gesucht, um die realen Zusatzkosten, die wir für Exporte aufbringen müssen, weiterzugeben."(153) (71) In diesem vertraulichen Schreiben, das am 28. bzw. 29. August 1996 an alle 18 verdächtigten Händler gesandt wurde (nachfolgend "erstes Ermahnungsschreiben"), drückte der Importeur seine Zweifel aus, dass die Exportverkäufe den Bestimmungen und dem Geist des Händlervertrags entsprächen, und ermahnte die Händler, sich auf ihre jeweiliges Vertragsgebiet zu konzentrieren:"... Wir haben festgestellt, dass Ihr Unternehmen im ersten Halbjahr 1996 eine erhebliche Menge von Opel-Fahrzeugen ins Ausland verkauft hat. Aus unserer Sicht ist die Menge so groß, dass wir den starken Verdacht hegen, dass die Verkäufe nicht den Bestimmungen und dem Geiste der gegenwärtigen und künftigen Vertriebs- und Kundendienstverträgen von Opel-Händlern entsprechen. ... Wir beabsichtigen, Ihre Antwort anhand der entsprechenden Aufzeichnungen in Ihren Büchern zu überprüfen. Anschließen werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren. All dies ändert nichts daran, dass die Verantwortung für ein zufriedenstellendes Verkaufsergebnis in Ihrem Verkaufsgebiet in erster Linie bei Ihnen liegt ..."(156) (72) Die meisten (15 von 18)(160) der angeschriebenen Händler wiesen den Verdacht, unerlaubte Exportgeschäfte getätigt zu haben, umgehend zurück und bekräftigten, dass es sich bei ihren Exportgeschäften ausschließlich um Verkäufe an Endverbraucher bzw. Verkäufe in Übereinstimmung mit dem Händlervertrag gehandelt habe.(161) Das Beispiel des Antwortschreibens des Automobielbedrijf Göttgens, Sittard, der in den ersten sieben Monaten des Jahres 176 Exportverkäufe getätigt hatte, lässt den Standpunkt vieler der angeschriebenen Händler erkennen: "Wir haben Ihr Schreiben vom 28. August mit Interesse gelesen. In der Tat haben wir einige Opel-Fahrzeuge ins Ausland verkauft. Für diese Menge ist im ersten Halbjahr 1996 auch maßgeblich, dass die Liefervereinbarungen nicht eingehalten und mehr Vectras als geplant geliefert wurden. Natürlich haben wir die korrekten Verfahren befolgt, wie sie mit Herrn G. Brouwens von General Motors seit 1994 diskutiert werden. Abgesehen davon befinden wir uns in einem sehr kleinen Teil der Niederlande (sogar dem kleinsten Teil) mit sehr viel 'Ausland'. Deshalb wurden in den letzten Jahren hier große Mengen Autos importiert, was unsere Absatzmöglichkeiten drastisch verringert hat, vor allem im Bereich Gebrauchtwagen. Das hat die Aufmerksamkeit der Verbraucher hier geweckt, und diese Käufer blicken nun wirklich über die Grenze, die niederländischen ebenso wie die deutschen. Dies war auch einer der Ausgangspunkte für ein vereintes Europa. Auch im Kundendienstbereich ist ein Anstieg der ausländischen Kunden festzustellen. Aus diesem Grund ist unser Vertragsgebiet (speciale invloedsfeer) nicht mehr nur auf die Niederlande beschränkt." (162) (73) In den Wochen nach der Absendung dieses ersten Ermahnungsschreibens wurden zumindest einige Händler von der Opel Nederland BV kontaktiert und verpflichteten sich, ihre Exporttätigkeiten vollkommen einzustellen; dies betraf die Händler van Zijll (Erwägungsgrund (80)), Staals (Erwägungsgrund (83)) und Spoormaker (Erwägungsgrund (86)).(163) Außerdem sandte der Direktor Vertrieb und Marketing am 18. September 1996 eine E-Mail an den Marketing Services Supervisor, in der er seine Absicht deutlich machte, "dem Exportgeschäft den Garaus zu machen". Er berichtete, der Händler van Zijll habe "eingewilligt aufzuhören", und fügte hinzu: "Die anderen bearbeiten wir noch" (siehe Erwägungsgrund (80)). (3) Dritte Phase: Der Beschluss vom 26. September 1996 und die darauf folgenden Ereignisse (74) Nach Eingang der Antworten der Händler auf dieses erste Ermahnungsschreiben fasste die Opel Nederland BV den Beschluss vom 26. September 1996 (siehe Erwägungsgrund (17) und das Dokument in der entsprechenden Fußnote 15). Es sei insbesondere auf die Punkte 1 bis 4 dieses Beschlusses verwiesen: "1. Alle bekannten Exporthändler (20) werden von Opel Nederland BV überprüft. 2. Herr de Heer wird allen Händlern antworten, die das erste Schreiben zu Exportaktivitäten, das Opel ihnen geschickt hat, beantwortet haben. Sie werden auf die Überprüfungen ... hingewiesen ... 3. Die Bereichsleiter Vertrieb werden innerhalb der nächsten zwei Wochen mit den Exporthändlern über das Exportgeschäft sprechen. 4. Händler, die den Bereichsleiter davon in Kenntnis setzen, dass sie den Export von Fahrzeugen in großem Umfang nicht einstellen wollen, werden zu einem Gespräch mit den Herren de Leeuw und de Heer am 22. Oktober 1996 aufgefordert." (75) Am 27. September 1996 beschloss die Opel Nederland BV die folgenden Einzelheiten in Bezug auf die Überprüfung: "... Im Weiteren finden Sie den Anlauf der Überprüfungen von Exportverkäufen, wie er bei verschiedenen Anlässen und in Gesprächen vereinbart wurde ... Ich hoffe, alle wichtigen Aspekte, die im Vorfeld der Überprüfung notwendig sind, sind erfasst, und er entspricht in jeder Hinsicht unserem (ON) Interesse. Außerdem habe ich Luc Aelen gebeten zu kontrollieren ... inwieweit die auf der letzten Zusammenkunft vorgeschlagenen Maßnahmen rechtmäßig sind (obwohl wir fest entschlossen sind, dieser Praxis ein Ende zu bereiten, möchte ich das Risiko überschaubar halten und Überraschungen vermeiden). ... Opel Nederland BV - Überprüfung von Exportverkäufen Hintergrund Die Geschäftsführung der Opel Nederland (ON) hat beschlossen, eine eingehende Überprüfung von Händlern vor Ort vorzunehmen, um herauszufinden, um welche Mengen und Geldbeträge es bei den Exportaktivitäten einer Reihe ermittelter Händler ging. Ausgehend davon, dass die ON, als sie solche Förderaktivitäten auf den Weg brachte, damit implizit die Absicht verfolgte, den Absatz auf dem niederländischen Markt anzukurbeln (dem Gebiet der unternehmerischen Verantwortung und Zuständigkeit der ON), geht es darum, dass Kampagnen- und Verkaufsförderungsmittel, die mit solchen Exporteinheiten in Verbindung stehen und von diesen ausgelöst wurden, an die ON zurückgegeben werden. Umfang Die Überprüfung ist eine Initiative der ON ... und wird vorrangig die Verkäufe in den Jahren 1995 und 1996 (bis August) betreffen ... Überprüft werden Direktverkäufe von Händlern der Opel Nederland BV ins Ausland ..." (164) (76) Wie in Punkt 2 des Beschlusses vom 26. September 1996 festgelegt, sandte die Opel Nederland BV den betreffenden Händlern ein zweites, vom 30. September 1996 datiertes und als vertraulich gekennzeichnetes Schreiben (nachfolgend "zweites Ermahnungsschreiben"), in dem der Importeur seine Zweifel an der Richtigkeit der von den Händlern in ihren Antwortschreiben gemachten Angaben unterstrich. Gleichzeitig kündigte er weitere Maßnahmen an, zum Beispiel:"... Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 3. September betreffend den Verkauf von Opel-Fahrzeugen ins Ausland nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis. Ihre Antwort war für uns enttäuschend, da sie bedeutet, dass Sie keinerlei Verständnis für die gemeinsamen Interessen aller Opel-Händler und der Opel Nederland aufbringen. Unsere Revisionsabteilung wird Ihre Erklärungen prüfen. Solange die Untersuchung dauert, werden Sie keine Informationen zu den Kampagnen erhalten, da wir bezweifeln, dass Ihre Einzelhandelszahlen korrekt sind."(167) (77) Die Überprüfungen der insgesamt 19 verdächtigten Händler waren vom 4. Oktober bis zum 5. November 1996 angesetzt.(169) Tätsächlich wurden sie zwischen dem 19. September (van Zijll) und dem 27. November 1996 (van Twist) durchgeführt.(172) (78) Zudem traten gemäß den Punkten 3 und 4 des Beschlusses vom 26. September 1996 offenbar die Bereichsleiter an die sogenannten "Exporthändler" heran. Daraufhin verpflichteten sich viele Händler, nicht mehr zu exportieren; verwiesen sei insbesondere auf die Erwägungsgründe (84) und (87). (4) Belege für die an einzelne Händler erteilten Anweisungen und für das Vorhandensein von den Händlern abgegebener Verpflichtungen (79) Aus den im Weiteren zitierten Unterlagen geht hervor, dass Anweisungen an Händler gegeben wurden, Exporte generell zu beenden oder einzuschränken, und sich Händler daraufhin gegenüber dem Importeur verpflichteten, keine Exportverkäufe mehr durchzuführen: Van Zijll (80) Der Händler van Zijll verpflichtete sich am 31. August 1996, also unmittelbar nach Empfang des ersten Ermahnungsschreibens vom 29. August 1996, schriftlich gegenüber der Opel Nederland BV, keine Exportbestellungen mehr anzunehmen.(173) Anlässlich eines Treffens mit dem Direktor Vertrieb und Marketing am 17. September 1996 erneuerte dieser Händler seine Zusage, keine Exporte mehr vorzunehmen."... Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten, dem Exportgeschäft den Garaus zu machen; Van Zijll, der größte, hat eingewilligt aufzuhören. Die anderen bearbeiten wir noch."(174)"... Wir haben vereinbart, dass die Exportaktivitäten unverzüglich eingestellt werden, da sie eine ernsthafte Beeinträchtigung der Tätigkeit der Opel Nederland und der Händler und Produktzuteilungen darstellen. Bei Produktknappheit hat der Händler Prioritäten gesetzt, d. h. es gibt keine Produkte für den Export, sondern nur für das eigene Geschäft..."(177) (81) Nach einer ersten Überprüfung am 19. September 1996 fand Anfang Oktober 1996 bei diesem Händler eine zweite Überprüfung statt (siehe Erwägungsgrund (77)). Einen Monat später (am 4. November 1996) informierte Van Zijll den Importeur in einem Schreiben darüber, dass er trotz seiner gegenüber der Opel Nederland BV abgegebenen Verpflichtung zwei Bestellungen von ausländischen Endverbrauchern angenommen habe, da er der Auffassung sei, in Übereinstimmung mit dem Händlervertrag und dem Rundschreiben vom 24. Oktober 1996(180) (dessen Inhalt ist in Anhang III dieser Entscheidung wiedergegeben) zu handeln:"... Am 31. August ... haben wir Ihnen schriftlich bestätigt, dass wir keine Exportbestellungen mehr annehmen... Dennoch, allerdings gemäß Ihrem Schreiben vom 24. Oktober 1996 betreffend Verkäufe an Endverbraucher im Ausland, haben wir erst vor kurzem zwei Bestellungen angenommen. Da wir von Anfang an mit offenen Karten gespielt haben, auch im Hinblick auf den Export, und wir auch künftig so verfahren wollen, übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Kopie dieser Bestellungen..."(181) Wolves Autoservice (82) Der Händler Wolves Autoservice, Rijssen, erwiderte am 2. September 1996 auf das erste Ermahnungsschreiben der Opel Nederland BV vom 29. August 1996 (siehe Erwägungsgrund (71)), dass es sich bei den festgestellten Exporten um Verkäufe an deutsche Endverbraucher in Übereinstimmung mit den Händlervertrag gehandelt hätte. In einer handschriftlichen Notiz auf diesem Schreiben fordert der Direktor Vertrieb und Marketing den verantwortlichen Bereichsleiter auf, den Händler anzuweisen, sich auf sein eigenes Vertragsgebiet zu konzentrieren, da diese Art von Exporten die Preisposition von Opel auf dem niederländischen Markt gefährden würde(182): "Guido Pot bitte mit dem Händler besprechen, dass er in erster Linie für sein eigenes Gebiet beschäftigt wird (wie läuft das?). Dass durch diese Art von Export unsere starke niederländische Preisposition in Gefahr gerät. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem niederländischen Markt. Die Niederlande haben Vorrang." Diese Aufforderung an den Bereichsleiter wurde vor der Überprüfung dieses Händlers (12. November 1996) erteilt. Aus dieser Überprüfung ging hervor, dass sich sämtliche (insgesamt zehn) Exportverkäufe des Händlers im Einklang mit seinem Händlervertrag befanden.(183) Die Opel Nederland BV bestreitet nicht, dass die Bereichsleiter, wie vom Direktor Vertrieb und Marketing gefordert, tatsächlich an die Händler herangetreten sind. Staals (83) Der Händler Staals, Eindhoven, versicherte dem Importeur mit Antwortschreiben vom 2. September 1996 zwar, dass alle von ihm getätigten Exportverkäufe an Endverbraucher gegangen seien, verpflichtete sich am 20. September 1996 aber dennoch gegenüber Opel Nederland BV, künftig keine Exporte mehr vorzunehmen:"... Nach einer internen Beratung haben wir beschlossen, dass die Autofirma Staals keine Neuwagen mehr exportieren wird. Hintergrund dafür sind die Nachteile, die das für uns beide mit sich bringen kann."(184) Trotz dieser Zusage erhielt auch dieser Händler das zweite Ermahnungsschreiben der Opel Nederland BV vom 30. September 1996. Noch vor seiner Überprüfung am 1. November 1996 gab der Händler seine Verpflichtung ab.(185) Hemera, Göttgens-Beek, Loven, Canton Reiss, Welling, Nedam (84) Die Händler Hemera, Göttgens-Beek, Göttgens-Sittard, Loven, Canton Reiss und Welling hatten dem Importeur auf sein erstes Ermahnungsschreiben vom 28. bzw. 29. August 1996 hin versichert, keine unerlaubten Exporte vorgenommen zu haben, erhielten aber dennoch das zweite Ermahnungsschreiben vom 30. September 1996. Als Ergebnis von sogenannten "introductiebezoek(en)" [Einführungsbesuchen], die die zuständigen Bereichsleiter der Opel Nederland BV einer Reihe von Händlern Anfang Oktober 1996 des Bereichs 5 ("district 5") abstatteten, vermerkte der Importeur am 5. Oktober 1996, dass sich sechs Händler (Hemera, Göttgens-Beek, Loven, Canton Reiss, Welling und Nedam) verpflichtet hätten, umgehend jegliche Exportverkäufe einzustellen. Diese Verpflichtungen wurden abgegeben, noch bevor einer dieser Händler überprüft wurde (siehe Erwägungsgrund (77)). All diese Händler waren im südlichen Landesteil angesiedelt, in dem laut Opel Nederland BV Geschäfte mit Endverbrauchern vor allem getätigt wurden.(186) "... Bei jedem Einführungsbesuch, den wir diese Woche durchgeführt haben, haben wir den Händlern die 'Exportgeschichte' ausführlich geschildert ... diese nachstehend aufgeführten Händler haben sich im Gefolge unserer Besuche verpflichtet, die Exportaktivitäten unverzüglich einzustellen."(189) (85) In seinem Antwortschreiben vom 29. August 1996 an die Opel Nederland BV bestätigte der Opel-Händler Canton-Reiss, Heerlen, dass er im Zeitraum vom 1. September 1993 bis zum 1. Januar 1996 - im Gegensatz zu anderen Händlern in der Umgebung - nahezu keine Exportverkäufe getätigt habe. In diesem Zusammenhang wies der Händler den Importeur wiederholt auf die Marktbedingungen hin, aus denen sich Exporverkäufe ergeben. Er informierte schließlich die Opel Nederland BV, dass er seit dem 1. Januar 1996 seinen Verkaufsmitarbeitern erlaubt habe, in mäßigem Umfang Verkäufe an Endverbraucher im Ausland zu tätigen: "... Während Ihres Besuchs in unserem Unternehmen am 29. Mai 1996 ist diese Frage (Verkauf von Opel-PKW durch die Automobielbedrijf Canton-Reiss BV ins Ausland - Anmerkung der Kommission) von mir angesprochen worden. Seit meiner Einstellung bei Automobielbedrijf Canton-Reiss vom 1. September 1993 bis zum 1. Januar 1996 sind fast keine Opel-PKW ins Ausland verkauft worden, während die Händlerkollegen um uns herum Exportverkäufe getätigt haben. Darauf haben Sie erwidert, dass Verkaufsförderungskampagnen der Opel Nederland BV aufgrund der geltenden Regeln in der Europäischen Gemeinschaft auch an strengere Vorschriften gebunden sind und dass es nicht möglich ist, Verkäufe von Opel-Händlern auszuklammern, die gemäß den genehmigten Leit-/Richtlinien an Einwohner der EG stattfinden. Die geltenden Einzelhandelsboni fördern somit auch Exportgeschäfte. Während meiner diesbezüglichen Gespräche mit Ihrem Bereichsleiter Vertrieb, Herrn R. Liefhebber, und dem Gespräch mit Ihnen am 29. Mai 1996 habe ich wiederholt mein Missfallen über die marktverzerrenden Auswirkungen dieser (...) Einzelhandelsboni auf Exportwagen in unserem Vertragsgebiet zum Ausdruck gebracht. Zum 1. Januar 1996 habe ich den Verkaufsleitern die Erlaubnis erteilt, (...) entsprechend den Bedingungen des Händlervertriebs- und -kundendienstvertrags Opel-PKW in mäßigem Umfang an Endverbraucher im Ausland zu verkaufen. Darüber hinaus habe ich Ihren Bereichsleiter Vertrieb zum damaligen Zeitpunkt über meine Vorgehensweise unterrichtet ..." (192) Nach dem "Einführungsbesuch" des Importeurs in der ersten Oktoberwoche 1996 verpflichtete sich allerdings auch dieser Händler, Exportverkäufe in Zukunft zu unterlassen.(193) Spoormaker (86) Der Opel Nederland BV war bekannt, dass der Händler Spoormaker, Rotterdam,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.