Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1530 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R1530. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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schenwürdigen Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation; d) Stärkung der grünen und der digitalen Wirtschaft. (2)   Förderung von guter Regierungsführung, Frieden, Demokratie und Menschenrechten a) Förderung von Frieden und Sicherheit an Land und auf See, von Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Reform des Sicherheitssektors, Konfliktverhütung, Aussöhnung und Bekämpfung des internationalen Menschenhandels; b) Unterstützung der demokratischen Staatsführung, der Transparenz und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung; Verbesserung der Personenstandsregister; c) Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung. d) Unterstützung der Justiz; Stärkung der lokalen Behörden und ihrer Handlungskompetenz sowie der Zivilgesellschaft. (3)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Unterstützung der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran sowie der Katastrophenvorsorge und Risikominderung; b) Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und der Energieeffizienz; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten; c) Unterstützung der Ernährungssicherheit, einer intelligenten und widerstandsfähigen Landwirtschaft, einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur; d) Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, des Umweltschutzes, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Kreislaufwirtschaft; Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz. (4)   Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter a) Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheitsdiensten und Ernährung; b) Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und Verbesserung ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen c) Förderung der sozialen Eingliederung und der Sozialschutzsysteme; d) Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen. (5)   Stärkung von Partnerschaften a) Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration und -kooperation sowie der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; Unterstützung der umfassenderen Zusammenarbeit im Indischen Ozean; b) Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften; c) Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte. VI.   NAHER OSTEN (1)   Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Nutzung des digitalen Wandels a) Förderung des Unternehmertums, von menschenwürdiger Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Digitalisierung von Unternehmen und des Investitionsklimas; b) Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Entwicklung von Lebensmittelwertschöpfungsketten und der wirtschaftlichen Infrastruktur, sowie des Nicht-Erdölhandels; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; c) Stärkung der Resilienz lokaler Gemeinschaften und Bewahrung des kulturellen Erbes; d) Unterstützung von Aufbau und Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und -plattformen. (2)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Beitrag zu den Bemühungen der Partner, ihren internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Bewirtschaftung von Ökosystemen und Erhaltung der biologischen Vielfalt nachzukommen; Stärkung ihrer Resilienz gegenüber Klimarisiken und anderen Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen; b) Aufbau von Kapazitäten zur durchgängigen Berücksichtigung der Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit und des Klimawandels in Entwicklungsprozessen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, nachhaltige Energie, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur; c) Stärkung der Zusammenarbeit beim Aufbau wissenschaftlicher, technischer, menschlicher und institutioneller Kapazitäten für Klima- und Umweltmanagement; d) Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen. (3)   Förderung der menschlichen Entwicklung, der sozialen Inklusion und der Gesundheit a) Verbesserung der Qualität und der Gleichstellung der Bildungssysteme; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen b) Unterstützung von Reformen des Sozialschutzes und Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zu grundlegenden Dienstleistungen; Förderung der Koordinierung der Reaktion auf Gesundheitskrisen; c) Förderung der Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung; Förderung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit; d) Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten und Verbesserung ihrer Qualität und Resilienz. (4)   Förderung der Menschenrechte, der guten Regierungsführung, einer inklusiven Bürgerschaft und friedlicher, gerechter Gesellschaften sowie Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Mobilität a) Unterstützung des makroökonomischen Managements, der Systeme zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen; Stärkung der Inklusivität von Governance- und Entscheidungsprozessen; Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Bekämpfung von Diskriminierung und Stärkung der Zivilgesellschaft; b) Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Achtung, des Schutzes und der uneingeschränkten Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen, der Stärkung ihrer Rolle, einschließlich ihrer wirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen und sozialen Rechte; c) Verbesserung der Zusammenarbeit in allen Bereichen der Migration, der Vertreibung und des Grenzmanagements sowie Verstärkung der Bekämpfung der Schleusung von Migranten; Stärkung aller Aspekte der Steuerung von Migration und Asyl, Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und nachhaltigen Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; d) Förderung eines umfassenden Ansatzes für legale Migration und Mobilität; Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt. (5)   Förderung von Frieden, Sicherheit und Konfliktprävention a) Unterstützung der Bemühungen um Friedenskonsolidierung, des Mediationsdialogs und der Aussöhnung; Einrichtung von Frühwarnsystemen; Unterstützung der Konfliktverhütung und -beilegung; b) Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; c) Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, die zu gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus führt, und Schutz des Einzelnen vor solchen Bedrohungen; d) Verbesserung der regionalen Sicherheit sowie der Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See; Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen. (6)   Stärkung von Partnerschaften a) Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, Zusammenarbeit und eines inklusiven und konstruktiven Dialogs; b) Förderung der dreiseitigen Zusammenarbeit mit bilateralen und regionalen Entwicklungsagenturen und Finanzinstitutionen; c) Zusammenarbeit mit Interessenträgern in Industrieländern und weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern, und durch öffentliche Diplomatie. VII.   ZENTRALASIEN (1)   Förderung von Frieden, Stabilität, guter Regierungsführung, Menschenrechten und menschlicher Entwicklung sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung a) Beitrag zum Frieden, zur Verhütung oder inklusiven politischen Beilegung von Konflikten und zur Stabilität durch Aufbau der Resilienz von Staaten, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen; Förderung des sozialen Dialogs; b) Stärkung und Förderung der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse; Unterstützung leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger Institutionen und der Bekämpfung von Korruption, Drogenhandel und organisierter Kriminalität; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und einer unabhängigen Justiz; c) Unterstützung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rolle der Zivilgesellschaft in allen Aspekten der politischen Prozesse und Reformprozesse und des öffentlichen Lebens sowie Unterstützung der Stärkung und Resilienz öffentlicher Dienste in den Bereichen Gesundheit und Bildung; Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen; d) Angehen der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität; Stärkung von Migrationssteuerung und -management sowie des Grenzschutzes, Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten sowie bei der Erleichterung der legalen Migration. (2)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Förderung einer integrierten und nachhaltigen, partizipativen und konfliktsensiblen Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Wasserressourcen; b) Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen; c) Förderung der Erhaltung, nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung gesunder Ökosysteme und Agrar- und Lebensmittelsysteme; Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt; Unterstützung der Bemühungen der Partnerländer bei der Katastrophenvorsorge und Risikominderung sowie Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und Ausbau der Zusammenarbeit in diesem Bereich; d) Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft. (3)   Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie Nutzung des digitalen Wandels a) Unterstützung des Wachstums widerstandsfähiger und nachhaltiger Volkswirtschaften; Unterstützung der Zusammenarbeit und Normung in Regulierungsfragen; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten; b) Förderung einer höheren Produktivität und menschenwürdiger Beschäftigung durch wirtschaftliche Formalisierung sowie Unterstützung der Anwendung internationaler Arbeitsnormen; c) Unterstützung verbesserter technischer Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen; d) Erleichterung des grenzüberschreitenden und intraregionalen Handels und verstärkte regionale Integration als treibende Kraft für den Frieden in der gesamten Region. (4)   Stärkung von Partnerschaften a) Förderung der regionalen Integration und Zusammenarbeit zur Förderung des gemeinsamen Wohlstands und der Sicherheit; b) Unterstützung der Wirtschafts-, Kultur- und Public Diplomatie, um mit der Bevölkerung, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gemeinden und lokalen Gemeinschaften, dem Privatsektor, den Medien, der Wissenschaft und Denkfabriken zusammenzuarbeiten; c) Förderung und Unterstützung eines einheitlichen regionalen Ansatzes für die Integration Afghanistans in Zentralasien. VIII.   SÜDASIEN (1)   Förderung von guter Regierungsführung, menschlicher Entwicklung und Geschlechtergleichstellung sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung a) Stärkung und Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems, der Regierungsführung und Aufsicht sowie der Menschenrechte; Stärkung einer florierenden Zivilgesellschaft und Ermöglichung zivilrechtlicher Registrierungen; Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen; b) Stärkung der öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und subnationaler Ebene, der öffentlichen Dienste in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung und Sozialschutz; Unterstützung der Dezentralisierung; c) Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen; Entwicklung sicherer, effizienter und erschwinglicher Impfstoffe, Arzneimittel und Behandlungen gegen armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten; Verbesserung der Reaktion auf gesundheitliche Herausforderungen; d) Angehen der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität; Stärkung von Migrationssteuerung und -management sowie des Grenzschutzes und der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten sowie bei der legalen Migration. (2)   Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels a) Stärkung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen; Stärkung der Kapazitäten für das Umweltmanagement; b) Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung; c) Förderung der schrittweisen Einstellung fossiler Brennstoffe und des Zugangs zu nachhaltigen Energiedienstleistungen; Verbesserung der Meerespolitik; d) Unterstützung einer besseren Governance und des Kapazitätsaufbaus für die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz gegenüber Naturkatastrophen. (3)   Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels a) Förderung des Unternehmertums, der Digitalisierung der Wirtschaft, der Entwicklung von Kompetenzen und der Anwendung internationaler Arbeitsnormen; Stärkung nachhaltiger Sozialschutzsysteme; b) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Erleichterung des Handels; Verbesserung der regionalen multimodalen Verkehrsnetze und -dienste; Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen und Konnektivität; c) Förderung des allgemeinen Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger und nachhaltiger Energie; Förderung einer emissionsarmen, klimaresistenten, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft; d) Unterstützung der Zusammenarbeit und Normung in Regulierungsfragen; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten. (4)   Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität sowie Konfliktverhütung a) Unterstützung der Konfliktverhütung und Frühwarnung; Friedenskonsolidierung, Krisenbewältigung, Stabilisierung, Aussöhnung und Wiederaufbau nach Konflikten und Verbesserung der maritimen Sicherheit; b) Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten; Förderung der systematischen Beteiligung von Frauen und Jugendlichen; c) Verhütung aller Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt; d) Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus. (5)   Stärkung von Partnerschaften a) Stärkung der Eigenverantwortung der Länder, der Partnerschaften und des konstruktiven Dialogs, auch mit der Zivilgesellschaft; b) Förderung von Multilateralismus, regionaler Integration und besserer Konnektivität; c) Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie. IX.   NORD- UND SÜDOSTASIEN (1)   Förderung der guten Regierungsführung, der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter a) Stärkung und Förderung der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse, der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der unabhängigen Justiz, der Regierungsführung und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung; b) Unterstützung, Stärkung und Förderung einer dynamischen Zivilgesellschaft; Förderung eines offenen und günstigen Raums für die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürger im politischen Leben; c) Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung; Förderung der menschlichen Entwicklung und der uneingeschränkten Wahrnehmung der Menschenrechte durch Frauen und Mädchen, Jugendliche und Kinder sowie Menschen mit Behinderungen; d) Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste; Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen; Entwicklung sicherer, effizienter und erschwinglicher Impfstoffe, Arzneimittel und Behandlungen gegen armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten; Verbesserung der Reaktion auf gesundheitliche Herausforderungen. (2)   Förderung von Frieden, Stabilität, Sicherheit und Konfliktverhütung a) Unterstützung der Konfliktverhütung, Frühwarnung und Friedenskonsolidierung durch Vermittlung und Dialog, Krisenbewältigung und Stabilisierung, Aussöhnung und Wiederaufbau nach Konflikten sowie Verbesserung der maritimen Sicherheit; b) Unterstützung lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Initiativen, die zu Stabilität, Sicherheit und Frieden beitragen; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei gemeinsamen natürlichen Ressourcen. (3)   Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels a) Stärkung der wissenschaftlichen, personellen und institutionellen Kapazitäten für das Klima- und Umweltmanagement; Stärkung der regionalen, nationalen und lokalen Klima- und Umweltpolitik; b) Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen sowie Minderung des Katastrophenrisikos; c) Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen für fossile Brennstoffe; Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Urbanisierung; Verbesserung der Meerespolitik; d) Förderung von Aufforstung und Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor; Verbesserung der Meerespolitik. (4)   Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Nutzung des digitalen Wandels a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen und Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung; b) Unterstützung der regionalen Integration, des Handels, der Investitionen und der Konnektivität; Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und –plattformen; c) Unterstützung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Ernährungssicherheit; Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie der ökologischen und sozialen Resilienz und gesunder Ökosysteme; d) Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung, der lokalen Wertschöpfung in den Lieferketten, des nachhaltigen Handels und der Entwicklung des Privatsektors; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten. (5)   Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung und Erleichterung einer geordneten, sicheren und legalen Migration und Mobilität a) Förderung der Voraussetzungen für die Erleichterung der legalen Migration und einer gut gesteuerten Mobilität und der Kontakte zwischen den Menschen; b) Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Unterstützung entwicklungsorientierter Lösungen sowie sichere, würdevolle und nachhaltige Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung; c) Verringerung der Schutzbedürftigkeit im Zusammenhang mit Migration, auch aufgrund von Menschenhandel und Schleuserkriminalität. (6)   Stärkung von Partnerschaften a) Vertiefung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dialogs zwischen der Union und den Partnerländern; Unterstützung der Umsetzung bilateraler und internationaler Verpflichtungen; b) Aufbau von Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensgrundlagen; c) Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie. X.   PAZIFISCHER RAUM (1)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung; Förderung eines nachhaltigen Zugangs zu Energie; b) Unterstützung der Bemühungen der Partner, ihren Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel, Katastrophenvorsorge und Risikominderung, Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt sowie Meerespolitik nachzukommen; c) Förderung ökologisch nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren; Stärkung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen Förderung der ökologischen und sozialen Resilienz und gesunder Ökosysteme; d) Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wettbewerbsfähigkeit, der lokalen Wertschöpfung in den Lieferketten, des nachhaltigen Handels und der Entwicklung des Privatsektors. (2)   Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze a) Förderung von nachhaltigem Unternehmertum, menschenwürdiger Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit; Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Schaffung von Möglichkeiten; Unterstützung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Konnektivität; b) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung; Unterstützung der Expansion von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen; c) Förderung und Diversifizierung nachhaltiger und inklusiver Wertschöpfungsketten für landwirtschaftliche Lebensmittel; Förderung der Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wertschöpfung, der regionalen Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und des fairen Handels; Unterstützung nachhaltiger, emissionsarmer Innovationen, die gegenüber dem Klimawandel resilient sind; Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen; d) Unterstützung und Förderung eines nachhaltigen Fischereimanagements und einer nachhaltigen Aquakultur. (3)   Förderung der guten Regierungsführung, des Friedens und der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter a) Stärkung und Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse, der Rechtsstaatlichkeit, der unabhängigen Justiz, der Konfliktverhütung, der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung, der Regierungsführung und der Kontrolle, der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Finanzverwaltung und der Korrup

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.