Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1530 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R1530. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

tionsbekämpfung; b) Bekämpfung der Diskriminierung; Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; c) Aufbau der Resilienz von Staaten, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen gegenüber politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, ernährungsbedingten, demografischen und gesellschaftlichen Belastungen und Schocks, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen und Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien; d) Unterstützung, Stärkung und Förderung einer dynamischen Zivilgesellschaft; Förderung eines offenen und günstigen Raums für die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürger im politischen Leben und im Hinblick auf ihre Mitsprache bei Entscheidungsprozessen; Unterstützung und Förderung der Beteiligung aller an politischen Prozessen und am öffentlichen Leben. (4)   Förderung der menschlichen Entwicklung a) Verstärkte Anstrengungen zur Annahme politischer Maßnahmen und zur Schaffung geeigneter Investitionen zur Förderung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, jungen Menschen und Kindern; b) Unterstützung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur zur Verbesserung der Ernährungssicherheit; Schaffung wirtschaftlicher Möglichkeiten und menschenwürdiger Arbeitsplätze; c) Unterstützung des allgemeinen Zugangs zu einer sicheren und ausreichenden Trinkwasserentsorgung, Hygiene und einer nachhaltigen und integrierten Wasserbewirtschaftung; d) Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und Verbesserung der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste. (5)   Stärkung von Partnerschaften a) Vertiefung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dialogs; Unterstützung der Umsetzung bilateraler und internationaler Verpflichtungen; Unterstützung der umfassenderen Zusammenarbeit im Pazifikraum; b) Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie. XI.   NORD- UND SÜDAMERIKA (1)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Unterstützung der Partner bei der Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen sowie Minderung des Katastrophenrisikos; b) Förderung der Erhaltung, nachhaltigen Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt; Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten und Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt; c) Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft; Bekämpfung der Waldschädigung und Förderung von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie Stärkung der Meerespolitik; d) Förderung von Ressourceneffizienz und nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Umstellung auf grüne Energie mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz: Unterstützung der Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. (2)   Digitaler Wandel und Innovation a) Unterstützung der Normung und der politischen Zusammenarbeit in den Bereichen Cybersicherheit, Datenschutz, künstliche Intelligenz und andere regulatorische Fragen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel; Förderung einer inklusiven digitalen Bildung, digitaler Kompetenzen und Qualifikationen Stärkung der digitalen Rechte; b) Entwicklung und Förderung einer barrierefreien, erschwinglichen, inklusiven und sicheren digitalen Konnektivität; Verbesserung des Wissens- und Datenaustauschs; Stärkung der biregionalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit; c) Unterstützung der digitalen Wirtschaft, einschließlich des digitalen Unternehmertums; Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologietransfer und Forschung, Digitalisierung und Innovation; Unterstützung der Entwicklung und umfassenden Nutzung digitaler Produkte, digitaler Verwaltung und elektronischer Dienste; d) Unterstützung kollaborativer Plattformen zur Förderung digitaler Investitionen und des digitalen Austauschs in der EU. (3)   Unterstützung einer nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Erholung a) Förderung nachhaltiger und inklusiver Wertschöpfungsketten, Förderung der Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung sowie intelligente Spezialisierung, Wertschöpfung, regionale Integration und Vernetzung, Wettbewerbsfähigkeit, fairer und gerechter Handel und Innovation; b) Unterstützung der regionalen Integrationsagenda und der Handelspolitik für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung von Handelsabkommen; Förderung und Stärkung des Multilateralismus und der Einhaltung internationaler Regeln und Normen; c) Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Investitionsklimas durch günstige rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung; d) Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen, jungen Menschen und schutzbedürftigen Gruppen, soziale Verantwortung von Unternehmen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln; Achtung und Förderung von Menschenrechtsstandards und -grundsätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette; Unterstützung der gemeinsamen Wertschöpfung und fairer Handelsbedingungen. (4)   Förderung von guter Regierungsführung, Frieden und Sicherheit sowie Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung a) Stärkung und Förderung von Frieden, Konfliktverhütung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, unabhängiger Justiz, Korruptionsbekämpfung, Regierungsführung und Aufsicht, einschließlich transparenter, rechenschaftspflichtiger, wirksamer und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen; b) Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibung; Verringerung der Schutzbedürftigkeit im Zusammenhang mit Migration, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Opfer vor Ausbeutung und Missbrauch; Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des integrierten Grenzmanagements; c) Unterstützung entwicklungsorientierter Lösungen für Vertriebene, Binnenvertriebene und ihre Aufnahmegemeinschaften; d) Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogenhandel, Schmuggel und Geldwäsche. (5)   Förderung des sozialen Zusammenhalts, Bekämpfung von Ungleichheiten und Förderung der menschlichen Entwicklung a) Unterstützung der Annahme und wirksamen Umsetzung staatlicher Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten sowie eines integrierten Ansatzes für Governance und Sozialpolitik; b) Verbesserung des Zugangs aller zu Grundbedürfnissen und -dienstleistungen; Unterstützung der Stärkung der Bildungssysteme; c) Förderung, Schutz und Durchsetzung der Rechte schutzbedürftiger Gruppen und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; Stärkung der Kapazitäten für eine gleichstellungsorientierte Politikgestaltung; d) Vertiefung des Dialogs mit Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen, dem Privatsektor und zivilgesellschaftlichen Organisationen über den sozialen Zusammenhalt und die Bekämpfung von Ungleichheiten; e) Unterstützung der Stärkung der Gesundheitssysteme, Verbesserung des Zugangs zu und Verbesserung der Qualität und Resilienz der Gesundheitsdienste. (6)   Stärkung von Partnerschaften a) Zusammenarbeit mit Interessenträgern in fortgeschritteneren Entwicklungsländern und durch öffentliche Diplomatie; b) Intensivierung der regionalen, subregionalen und interregionalen Zusammenarbeit. XII.   KARIBIK (1)   Stärkung der Klima- und Katastrophenresilienz, einschließlich des ökologischen Wandels a) Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen, der Katastrophenvorsorge und Risikominderung; b) Förderung des Umweltschutzes und des Umweltmanagements sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz; c) Stärkung nachhaltiger Lebensmittelsysteme; d) Unterstützung der Energiewende, der Kreislaufwirtschaft, der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und des Aufbaus von Resilienz. (2)   Förderung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung a) Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung und der intelligenten Spezialisierung; Unterstützung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Konnektivität; b) Konzentration auf neue Wachstumsmotoren, einschließlich der grünen/blauen Wirtschaft/Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Tourismus und des digitalen Wandels; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; c) Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln, der sozialen Inklusion, der Entwicklung des Privatsektors, des Handels zwischen Unternehmen, der beruflichen Bildung und der Kompetenzentwicklung. (3)   Unterstützung der regionalen Integration, des Handels und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit a) Unterstützung der wirtschaftlichen Integration und der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; b) Unterstützung des Institutionenaufbaus und des kulturellen Austauschs, auch mit den Ländern und Gebieten des gesamten karibischen Beckens. (4)   Stärkung der Regierungsführung, des Friedens, der Sicherheit und der menschlichen Entwicklung a) Stärkung der Regierungsführung, des Friedens, der Demokratie, der Zivilgesellschaft, der Bekämpfung von Ungleichheiten und der Sicherheit der Bürger; b) Bekämpfung von illegalem Handel, illegalem Finanzwesen und organisierter Kriminalität; Stärkung des Grenzmanagements, der Abwehr und Prävention von Straftaten; c) Unterstützung von Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt und Schutzrahmen, einschließlich eines besseren Zugangs zu und einer verbesserten Qualität und Resilienz von Gesundheitsdiensten; d) Förderung internationaler Standards in den Bereichen Governance und öffentliche Finanzen. (5)   Förderung der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; b) Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.