Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1530 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

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20.9.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 330/27 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1530 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt und zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4, Absatz 7. in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In Anhang II der Verordnung (EU) 2021/947 sind die Kooperationsbereiche für geografische Programme festgelegt. (2) Die geografischen Programme sollten durch zusätzliche Bestimmungen zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/947 weiterentwickelt werden. (3) Auf der Grundlage der gemeinsamen Kooperationsbereiche gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2021/947 sollten spezifische Ziele und Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit für die südliche und östliche Nachbarschaft, Westafrika, Ost- und Zentralafrika, das südliche Afrika und den Indischen Ozean, den Nahen Osten, Zentralasien, Südasien, Nord- und Südostasien, Pazifik, Nord- und Südamerika und die Karibik festgelegt werden. (4) Für Westafrika, Ost- und Zentralafrika, das südliche Afrika und den Indischen Ozean sollten Richtbeträge der Mittelzuweisungen anhand der in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/947 festgelegten Programmierungsgrundsätze für geografische Programme festgelegt werden. Für die in der Verordnung (EU) 2021/947 aufgeführten geografischen Regionen sollten thematische Ziele festgelegt werden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die spezifischen Ziele und Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit auf der Grundlage der in Anhang II der Verordnung (EU) 2021/947 aufgeführten Kooperationsbereiche für die südliche und die östliche Nachbarschaft, Westafrika, Ost- und Zentralafrika, das südliche Afrika und den Indischen Ozean, den Nahen Osten, Zentralasien, Südasien, Nord- und Südostasien, den Pazifikraum, Nord- und Südamerika und die Karibik sind im Anhang dieser Verordnung festgelegt. Artikel 2 Die Richtbeträge der Mittelzuweisungen für die Subregionen Westafrika, Ost- und Zentralafrika, südliches Afrika und Indischer Ozean belaufen sich auf: a) 11 672 000 000 EUR für Westafrika; b) 11 381 000 000 EUR für Ost- und Zentralafrika; c) 6 128 000 000 EUR für das südliche Afrika und den Indischen Ozean. Artikel 3 Die thematischen Ziele der geografischen Programme betreffen: a) zu mindestens 15 % Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung; b) zu mindestens 45 % inklusives und nachhaltiges Wachstum zugunsten der menschlichen Entwicklung. Artikel 4 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 12. Juli 2021 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1. ANHANG Spezifische Ziele und Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit je Teilregion auf der Grundlage der in Anhang II der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Bereiche der Zusammenarbeit: I.   SÜDLICHE NACHBARSCHAFT (1)   Unterstützung der menschlichen Entwicklung, der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichstellung der Geschlechter. a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Förderung der Gleichstellung und Stärkung der Rolle der Frau, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung, der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung; b) Stärkung der öffentlichen Institutionen und der Verwaltungssysteme; Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; Förderung des sozialen Zusammenhalts; Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Handlungsspielraums für zivilgesellschaftliche und nichtstaatliche Akteure und unabhängige Medien; Unterstützung der Bekämpfung von Desinformation; c) Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Bildung; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen Befähigung junger Menschen; Ausbau der Gesundheitssysteme; d) Unterstützung einer transparenten und wirksamen Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Mobilisierung inländischer Einnahmen und der wirtschaftspolitischen Steuerung. (2)   Stärkung der Resilienz, Aufbau von Wohlstand und Nutzung des digitalen Wandels a) Förderung der unternehmerischen Initiative und der Entwicklung des Privatsektors Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und der Digitalisierung der Wirtschaft; Förderung menschenwürdiger Beschäftigung; b) Unterstützung von Handel und Investitionen, nachhaltigen Wertschöpfungsketten, Konnektivität, wirtschaftlicher Integration und Diversifizierung; c) Unterstützung der Entwicklung moderner und gerechter Gesundheits- und Sozialschutzsysteme und Förderung menschenwürdiger Beschäftigung; Unterstützung der Resilienz der Bevölkerung durch die Entwicklung zugänglicher öffentlicher Dienste; d) Unterstützung des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Infrastrukturen, um eine zugängliche, erschwingliche, inklusive und sichere digitale Konnektivität sowie die Entwicklung moderner Datenverwaltungs- und -schutzsysteme zu gewährleisten; Unterstützung einer verbesserten digitalen Governance, der Entwicklung elektronischer Dienste und von Interoperabilitätsrahmen und -plattformen. (3)   Unterstützung einer grünen Wende, Stärkung der Klimaresilienz, Energiewende und -sicherheit sowie Umweltschutz a) Verbesserung der Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen; Beitrag zur Förderung klimasicherer Investitionen und einer nachhaltigen Finanzpolitik für den Übergang zu umweltverträglichem Wachstum; b) Unterstützung des Übergangs zu emissionsarmen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaftsmodellen und Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; Entwicklung und Stärkung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft; Unterstützung der Energiewende und Förderung der Energieversorgungssicherheit; c) Förderung der Ressourceneffizienz, Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sowie Förderung nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit. (4)   Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit a) Unterstützung und Förderung von Bemühungen um Frieden, Konfliktverhütung und Aussöhnung; b) Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Terrorismusfinanzierung und Bekämpfung der Geldwäsche, Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Strafverfolgung und Abwehr von Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit, durch Cyberkriminalität und von hybriden Bedrohungen; c) Unterstützung der Katastrophenvorsorge und des Risikomanagements; d) Stärkung der maritimen Sicherheit. (5)   Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung a) Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration und Vertreibung; Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften in den Bereichen Migration und Vertreibung entlang wichtiger Migrationsrouten; b) Stärkung aller Aspekte der Steuerung von Migration und Asyl; Verbesserung des Grenzmanagements; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten; sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung; c) Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität; d) Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt. (6)   Intensivierung der regionalen, subregionalen und interregionalen Zusammenarbeit a) Unterstützung der Union für den Mittelmeerraum; b) Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen und subregionalen Akteuren und Organisationen; c) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Nord- und Subsahara-Afrika in ausgewählten Gebieten. II.   ÖSTLICHE NACHBARSCHAFT (1)   Investitionen in widerstandsfähige, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften und nachhaltige Konnektivität a) Stärkung des Handels zwischen Partnerländern und mit der EU; Förderung der weiteren Integration in die Wertschöpfungsketten der EU; Förderung menschenwürdiger Beschäftigung; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; b) Verbesserung des Geschäftsklimas; Stärkung des Ökosystems für Unternehmensgründungen und Verbesserung/Diversifizierung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU; c) Förderung eines nachhaltigen Straßen- und Seeverkehrs; Förderung einer intelligenten und nachhaltigen städtischen Mobilität; d) Unterstützung einer hochwertigen Bildung auf allen Ebenen durch: Stärkung der Kapazitäten für Forschung und Technologietransfer; Förderung der Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. (2)   Investitionen in Demokratie, gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Justiz a) Stärkung der Demokratie, des Friedens und der guten Regierungsführung, der Menschenrechte, der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien; Förderung eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und Desinformation, Gewährleistung der Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität; b) Unterstützung der Reform der öffentlichen Verwaltung und e-Governance, Förderung öffentlicher Online-Dienste; Korruptionsbekämpfung c) Unterstützung ausgewogener territorialer Entwicklungs- und Dezentralisierungsprozesse; d) Unterstützung von Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung und -beilegung durch friedliche Bemühungen und Methoden sowie Einrichtung und/oder Umsetzung von Frühwarnsystemen; Verbesserung der regionalen Sicherheit und der Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See; Stärkung der Sicherheit durch Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Förderung eines integrierten Grenzmanagements. (3)   Investitionen in nachhaltige Energie, Dekarbonisierung, in den Klimaschutz und in die Anpassung an den Klimawandel sowie in ökologische Resilienz a) Investitionen in Energienetze und stärkere grenzüberschreitende und interregionale Netzverbindungen bei gleichzeitiger Unterstützung von Energieeffizienz, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit sowie Förderung der verstärkten Nutzung nachhaltiger Energie; b) Verbesserung der Luftqualität, Förderung der Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Ökologisierung städtischer Gebiete und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung bei gleichzeitiger Stärkung der biologischen Vielfalt, Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; c) Förderung einer emissionsarmen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft; Stärkung der Klimapolitik; Entwicklung und Stärkung der blauen Wirtschaft; Steigerung umweltfreundlicher Investitionen; d) Investitionen in die Resilienz der Gesundheitssysteme und die Verbesserung der Gesundheitssysteme sowie Unterstützung der Katastrophenvorsorge und des Risikomanagements, einschließlich der Minderung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Risiken. (4)   Investitionen in einen resilienten digitalen Wandel a) Unterstützung der Entwicklung digitaler Infrastrukturen und elektronischer Dienste durch verbesserte digitale Governance und verbesserte Interoperabilitätsrahmen und -plattformen; b) Stärkung digitaler Kompetenzen; Ankurbelung von digitalen Innovationen und leistungsstarken digitalen Start-up-Unternehmen; c) Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und digitaler Korridore zwischen Partnerländern und der EU; d) Stärkung der Resilienz gegenüber Cyberangriffen. (5)   Investitionen in widerstandsfähige, inklusive, geschlechtergerechte und vielfältige Gesellschaften a) Stärkung der Kapazitäten und Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf regionaler und lokaler Ebene, einschließlich Jugendorganisationen; b) Wahrung der Menschenrechte, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen; c) Stärkung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von jungen Menschen, für Demokratie und Wirtschaftsreformen; Förderung des Umweltbewusstseins und der Sensibilisierung für digitale Fragen. III.   WESTAFRIKA (1)   Förderung von Stabilisierung, Sicherheit, demokratischem Wandel, verantwortungsvoller Staatsführung und Menschenrechten a) Förderung der Stabilisierung, des Friedens und der Sicherheit an Land und auf See durch demokratischen Übergang, gute Regierungsführung, Bekämpfung der Straflosigkeit und Reform des Sicherheitssektors; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus; Förderung des Dialogs, der Konfliktverhütung, der Aussöhnung und des Staatsaufbaus; b) Unterstützung der demokratischen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit, der Transparenz und der Korruptionsbekämpfung; Förderung der Aufsicht und Rechenschaftspflicht sowie eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems; c) Stärkung der staatlichen und lokalen Behörden und ihrer wirksamen Präsenz im gesamten Gebiet und in der Zivilgesellschaft; d) Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Förderung der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. (2)   Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels a) Förderung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds, des Investitionsklimas und der Digitalisierung der Unternehmen sowie der Transparenz und Effizienz öffentlicher Finanzen; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste; b) Unterstützung von nachhaltigen Infrastrukturen und Konnektivität, wirtschaftlicher Integration, Handel und der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; Stärkung lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten; c) Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation; Förderung der Entwicklung nachhaltiger Produktions- und Wertschöpfungsketten; d) Stärkung der grünen und digitalen Wirtschaft. (3)   Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung a) Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften in den Bereichen Migration und Vertreibung entlang wichtiger Migrationsrouten; b) Stärkung von Migrationssteuerung und -management und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten; c) Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität; d) Schutz besonders gefährdeter Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebener; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels; Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt. (4)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und der Energieeffizienz; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten; b) Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Katastrophenvorsorge und Risikominderung; c) Förderung eines integrierten Landschaftskonzepts für intelligente und widerstandsfähige Landwirtschaft/Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, nachhaltige Fischerei und Aquakultur sowie Anpassung an den Klimawandel/Eindämmung des Klimawandels; d) Förderung des Umweltschutzes, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit. (5)   Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter a) Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheitsdiensten und Ernährung; b) Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und Verbesserung ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen c) Förderung der sozialen Eingliederung, des sozialen Schutzes und der Systeme der sozialen Sicherheit; d) Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen. (6)   Stärkung von Partnerschaften a) Förderung der regionalen Integration, Konnektivität und Zusammenarbeit; b) Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften; c) Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte. IV.   OST- UND ZENTRALAFRIKA (1)   Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und Bekämpfung des Klimawandels a) Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, des Umweltschutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen eines Konzepts für Land- und Seegebiete. b) Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie für Katastrophenvorsorge und Risikomanagement; c) Förderung des Zugangs zu erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, sowie nachhaltiger, multifunktionaler Ökosysteme im Kontext der Anpassung an den Klimawandel und der Widerstandsfähigkeit; Förderung des Zugangs zu klimaresistenten und sicheren Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten; d) Unterstützung einer nachhaltigen Ernährungssicherheit. (2)   Förderung von Stabilisierung, Sicherheit, Demokratie und demokratischem Wandel, guter Regierungsführung und Menschenrechten a) Förderung von Frieden und Sicherheit, Stabilität, Demokratie, friedlichem Übergang zur Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der Reform des Sicherheitssektors, Aussöhnung und Konfliktverhütung; Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus; b) Unterstützung der demokratischen Staatsführung, der Transparenz und Aufsicht sowie der Korruptionsbekämpfung; Förderung eines unabhängigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten Justizsystems; c) Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung. (3)   Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels a) Förderung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds und der Digitalisierung der Unternehmen sowie des Investitionsklimas; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste; b) Unterstützung der wirtschaftlichen Integration und des Handels, einschließlich nachhaltiger Infrastruktur und Konnektivität; c) Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen und der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie von Forschung und Innovation; d) Stärkung der grünen und der digitalen Wirtschaft. (4)   Förderung der menschlichen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter a) Förderung eines besseren Zugangs zu und der Qualität von belastbaren Gesundheits- und Sozialschutzdiensten und Ernährung; b) Förderung eines besseren Zugangs zur Bildung und ihrer Qualität auf verschiedenen Ebenen; Verbesserung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen c) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Ungleichheiten; d) Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rolle von Frauen und Mädchen in allen Politikbereichen. (5)   Verbesserung der Zusammenarbeit bei allen Aspekten von Migration, Mobilität und Vertreibung sowie Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung a) Stärkung lokaler und internationaler Partnerschaften zu verschiedenen Aspekten von Migration und Vertreibung; b) Stärkung von Migrationssteuerung und -management und Förderung der Zusammenarbeit bei der sicheren, würdigen und dauerhaften Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung von Migranten; c) Unterstützung eines umfassenden Ansatzes für die legale Migration unter Wahrung entsprechender Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, und für Mobilität; d) Schutz besonders gefährdeter Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebener; verstärkte Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels; Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; Beitrag zur Bereitstellung von internationalem Schutz und Unterstützung für Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene, Aufnahmegemeinschaften und Länder, in denen eine große Zahl von Flüchtlingen oder Vertriebenen lebt. (6)   Stärkung von Partnerschaften a) Unterstützung der regionalen Wirtschaftsintegration, Konnektivität und Zusammenarbeit sowie der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens; b) Förderung des politischen Dialogs mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften; c) Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Zusammenarbeit, von Partnerschafts- und Austauschprogrammen und Programmen für Führungskräfte. V.   SÜDLICHES AFRIKA UND INDISCHER OZEAN (1)   Unterstützung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Nutzung des digitalen Wandels a) Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors; Verbesserung des Unternehmensumfelds, des Investitionsklimas und der Digitalisierung von Unternehmen sowie der Transparenz öffentlicher Finanzen; digitale Governance und Entwicklung elektronischer Dienste; b) Unterstützung von nachhaltigen Infrastrukturen und Konnektivität, wirtschaftlicher Integration und Handel; c) Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und men

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.