Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D0764. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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vergabe mithilfe des EIC für die Beschaffung von Prototypen oder die Entwicklung von einem Ersterwerbsprogramm, um Tests und den Erwerb innovativer Technologien im Vormarktstadium durch nationale, regionale oder lokale staatliche Stellen zu erleichtern, wobei diese Stellen gemeinsam vorgehen, wann immer es möglich ist. 1.2.   Durchführung Damit seinem auf Innovatoren ausgerichteten Ansatz und seinen neuen Maßnahmenarten Rechnung getragen werden kann, erfordert die Implementierung des EIC die Einführung eigener Managementmerkmale. 1.2.1.   Der EIC-Beirat Der EIC-Beirat unterstützt die Kommission bei der Implementierung des EIC. Neben der Beratung zu den EIC-Arbeitsprogrammen spielt der EIC-Beirat eine aktive Rolle bei der Beratung zum Verfahren der Projektauswahl sowie bei der Verwaltung und Weiterverfolgung von Maßnahmen. Er wird eine Kommunikationsfunktion haben, wobei seine Mitglieder als Botschafter zur Förderung von Innovationen in der gesamten Union beitragen. Die Kommunikationskanäle umfassen die Teilnahme an zentralen Innovationsveranstaltungen, die sozialen Medien, die Bildung einer EIC-Gemeinschaft von Innovatoren, den Kontakt zu Schlüsselmedien mit Schwerpunkt auf Innovationen, gemeinsame Veranstaltungen mit Inkubatoren und Accelerator-Hubs. Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Innovationstrends oder zu Initiativen, die zur Verbesserung und Förderung des Innovationssystems der Union, beispielsweise auch angesichts potenzieller regulierungsbedingter Hemmnisse, notwendig sind. Bei seiner Beratung sollte der EIC-Beirat auch auf neu entstehende Innovationsbereiche, die bei den Tätigkeiten im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und im Rahmen der Missionen wahrscheinlich zu berücksichtigen sind, eingehen. Auf diese Weise soll der EIC-Beirat in Abstimmung mit dem Programmausschuss — in der relevanten Zusammensetzung — zur Gesamtkohärenz von Horizont Europa beitragen. Die Kommission wird auf der Grundlage der Ratschläge des EIC-Beirats — potenziellen Antragstellern vor den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen detaillierte Informationen bereitstellen, die Folgendes umfassen: i) die Anforderungen der verschiedenen Förderregelungen, ii) Angaben darüber, wie die finanzielle Unterstützung (Mischfinanzierung, Finanzhilfe, Beteiligungskapital, Darlehen und Bürgschaften) bereitgestellt und umgesetzt wird, iii) eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Zielgruppen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gemäß den EIC-Regelungen; iv) eine Beschreibung der Innovationsziele für Produkte, Verfahren, Marketing und Dienstleistungen; — eine solide Überwachung der Durchführung der EIC-Regelungen einrichten, um einen schnellen politischen Lernprozess zu gewährleisten und Innovationsmuster zu entwickeln. Hierfür werden Indikatoren festgelegt und verwendet, mit denen die angestrebte und erreichte Innovation bei Produkten, Verfahren, Marketing und Dienstleistungen gemessen wird; — die Komplementarität und die Zusammenarbeit zwischen dem EIC und dem EIT sicherstellen, um Überschneidungen zu vermeiden; — detaillierte Informationen über bestehende Instrumente verbreiten, um Risikokapitalanleger für Projekte mit hohem Risiko zu gewinnen. 1.2.2.   EIC-Programmmanager Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht. Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine unternehmens- und technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten. Der Programmausschuss wird von den Benennungen in Kenntnis gesetzt. Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. Von den Programmmanagern wird erwartet, dass sie die Wirkung der EIC-Finanzierung durch die Förderung einer Kultur des „aktiven Managements“ verstärken, bei der fundierte technologische Kenntnisse mit einem praxisorientierten Ansatz verbunden werden, was auf Portfolio- und auf Projektebene die Erstellung von visionsgestützten Budgets und die Festlegung von Zeitplänen und Meilensteinen umfasst, die die EIC-Projekte einhalten müssen, um weiterhin gefördert zu werden. Die Programmmanager beaufsichtigen insbesondere die Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von Pathfinder und Accelerator und legen den Experten-Bewertungsausschüssen auf eindeutigen und fairen Kriterien beruhende Stellungnahmen für kohärente strategische Projektportfolios vor, die wesentlich zur Entstehung potenzieller gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher marktschaffender Innovationen beitragen dürften. Die Programmmanager werden die Aufgabe haben, die Pathfinder-Portfolios zu betreuen, indem sie zusammen mit den Begünstigten eine gemeinsame Vision und einen gemeinsamen strategischen Ansatz entwickeln, der zu einer kritischen Masse an Anstrengungen führt. Das umfasst die Stärkung neuer, kürzlich entwickelter Forschungsbereiche und den Aufbau und die Strukturierung neuer Gemeinschaften mit dem Ziel, aus auf dem neuesten Stand beruhenden bahnbrechenden Ideen echte und ausgereifte, marktschaffende Innovationen zu machen. Die Programmmanager werden Übergangstätigkeiten durchführen, indem sie die Portfolios durch zusätzliche einschlägige Tätigkeiten und Partner weiter ausbauen und etwaige potenzielle Spin-off- und Start-up-Unternehmen genau beobachten. Um mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden die Programmmanager die Projekte von Pathfinder und von Accelerator bei jedem Meilenstein oder jedem vorab festgelegten Kriterium in relevanten Abständen entsprechend dem Entwicklungsstand des Projekts anhand festgelegter Projektmanagementmethoden und -verfahren überprüfen, um zu beurteilen, ob die Projekte neu ausgerichtet oder beendet werden sollten. An solchen Bewertungen können gegebenenfalls unabhängige externe Experten beteiligt sein. In Übereinstimmung mit ihrem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten wird die Kommission sicherstellen, dass die Projektmanager bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weder einem Interessenkonflikt unterliegen noch gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Da die Maßnahmen mit hohem Risiko behaftet sind, wird davon ausgegangen, dass eine erhebliche Zahl von Projekten nicht zum Abschluss gebracht wird. Durch die Einstellung von Projekten frei werdende Haushaltsmittel werden zur Förderung anderer EIC-Maßnahmen verwendet werden, was dem Programmausschuss frühzeitig mitzuteilen ist. 1.2.3.   Durchführung der EIC-Mischfinanzierung Alle operativen Elemente der Accelerator-Projekte, einschließlich der Finanzhilfe oder anderer nicht rückzahlbarer Unterstützungsformen, werden von der Kommission verwaltet. Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung errichtet die Kommission eine Zweckgesellschaft. Die Kommission ist bestrebt, die Teilnahme anderer öffentlicher und privater Investoren zu gewährleisten. Sollte das in der Anfangsphase nicht möglich sein, ist die EIC- Zweckgesellschaft so zu strukturieren, dass andere öffentliche und private Investoren gewonnen werden können, damit sich der Mobilisierungseffekt des Unionsbeitrags erhöht. Die Kommission wird die Investitionsstrategie der EIC- Zweckgesellschaft billigen. Die EIC- Zweckgesellschaft wird eine Ausstiegsstrategie für ihre Kapitalbeteiligungen festlegen und umsetzen, die u. a. vorsieht, dass Durchführungspartnern, die im Rahmen des Programms „InvestEU“ unterstützt werden, im Falle von Maßnahmen, deren Risiken ausreichend gesenkt wurden, um die Kriterien des Artikels 209 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu erfüllen, gegebenenfalls die Übertragung (eines Teils) einer Investitionsmaßnahme vorgeschlagen wird. Der Programmausschuss wird hiervon von der Kommission in Kenntnis gesetzt. Die EIC- Zweckgesellschaft wird ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die technischen Bedingungen jeder Investition — gemäß den Grundsätzen der Zusätzlichkeit und der Vermeidung von Interessenskonflikten mit anderen Tätigkeiten der Beteiligungsnehmer oder sonstigen Partner — aushandeln. Die EIC- Zweckgesellschaft proaktiv öffentliche oder private Investitionen zugunsten einzelner Accelerator-Maßnahmen mobilisieren. 2.   EUROPÄISCHE INNOVATIONSSYSTEME 2.1.   Hintergrund Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Umfeld verbessern, damit Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher gilt es, einen Beitrag zum Aufbau eines wirksamen Innovationssystems auf Unionsebene zu leisten, die Zusammenarbeit, die Vernetzung und den Austausch von Ideen und Wissen anzuregen und offene Innovationsprozesse in Organisationen, Fördermittel und Kompetenzen im Zusammenhang mit nationalen, regionalen und lokalen Innovationssystemen zu entwickeln, um alle Arten von Innovationen zu unterstützen, alle Innovatoren in der gesamten Union zu erreichen und ihnen eine angemessene Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel setzen, die nicht nur Innovationen in privaten Unternehmen, sondern auch Innovationen in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor anregen. Der öffentliche Sektor muss nämlich innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die großräumige Einführung von Innovationen einschließlich neuer Technologien und für eine wachsende öffentliche Nachfrage nach effizienteren und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, werden Maßnahmen durchgeführt, mit denen die EIC-Maßnahmen ergänzt und Synergien mit ihnen hergestellt werden sollen; über das werden Synergien mit den Tätigkeiten des EIT, mit Maßnahmen im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa sowie mit Maßnahmen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, aber auch mit privaten Initiativen angestrebt. 2.2.   Interventionsbereiche Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des Innovationssystems der Union zu fördern. Auch der EIC-Beirat und der EIT-Verwaltungsrat werden hinzugezogen. Innerhalb des EIC-Forums wird die Kommission — die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften erörtern, die durch die kontinuierliche Anwendung des Innovationsprinzips (27) und die Konzipierung innovativer Ansätze bei der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht werden soll, auch durch den Ausbau und die Verbesserung des Instruments für die innovationsfördernde Vergabe öffentlicher Aufträge, um Innovationen voranzubringen. Außerdem wird die Beobachtungsstelle für Innovationen im öffentlichen Sektor nicht nur die überarbeitete Fazilität für Politikunterstützung, sondern auch die internen staatlichen Innovationsanstrengungen weiterhin unterstützen; — die Angleichung der FuI-Agenden an die Bemühungen der Union um die Konsolidierung eines offenen Marktes für Kapitalströme und Investitionen fördern, etwa die Entwicklung der zentralen Rahmenbedingungen für Innovationen im Rahmen der Kapitalmarktunion; — die Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Innovationsprogrammen und Innovationstätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa, einschließlich insbesondere des EIC und des EIT, verbessern, um operative Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, und zwar durch die gemeinsame Nutzung von Daten über Programme und deren Durchführung, über Ressourcen und Fachwissen, Analysen und die Überwachung von Technologie- und Innovationstrends, die Vernetzung und die verschiedenen Innovatorengemeinschaften; — eine gemeinsame Kommunikationsstrategie für Innovationen in der Union ausarbeiten. Ziel ist es, die talentiertesten Innovatoren, Unternehmer (vor allem Jungunternehmer, KMU und Start-up-Unternehmen) unionsweit zu fördern. Dabei soll hervorgehoben werden, welchen Mehrwert technische, nicht technische und soziale Innovatoren den Bürgern der Union bringen können, wenn sie aus ihrer Idee oder Vision ein florierendes Unternehmen machen, insbesondere hinsichtlich des sozialen Wertes und der Wirkung, des Wachstums und der Beschäftigung und des gesellschaftlichen Fortschritts). Die Union wird zudem im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa, auch mit den Maßnahmen des EIC und des EIT, und mit den regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung; — gemeinsame Innovationsprogramme, die von für öffentliche nationale, regionale oder lokale Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden verwaltet werden und mit denen private Stellen, die Innovationen und Innovatoren unterstützen, assoziiert sein können, fördern und mitfinanzieren. Solche nachfragegetriebenen gemeinsamen Programme können u. a auf die Unterstützung in frühen Phasen und die Unterstützung von Durchführbarkeitsstudien, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, die Förderung der Hightech-KMU-Verbundforschung, den Technologie- und Wissenstransfer, die Internationalisierung von KMU, Marktanalysen und -entwicklung und die Digitalisierung von Lowtech-KMU ausgerichtet sein und die Entwicklung und Vernetzung von offenen Innovationsinfrastrukturen — wie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Fab-Labs und Versuchslabore Finanzierungsinstrumente für die Markteinführung von marktnahen Innovationstätigkeiten oder sozialer Innovationen — unterstützen. Sie können auch gemeinsame Initiativen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen, damit Innovationen im öffentlichen Sektor vermarktet werden können, vor allem, um die Konzipierung neuer Strategien zu unterstützen. Dies könnte besonders wirkungsvoll sein, wenn es darum geht, Anreize für Innovationen in öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu setzen und europäischen Innovatoren Marktchancen zu eröffnen; — gemeinsame Programme für Mentoring, Coaching, technische Hilfe und andere Dienstleistungen unterstützen, die in der Nähe von Innovatoren durchgeführt werden durch Netze wie die nationalen Kontaktstellen, „Enterprise Europe Network“, Cluster, gesamteuropäische Plattformen wie „Startup Europe“, öffentliche wie private regionale und lokale Innovationsakteure, insbesondere Inkubatoren und Innovationsdrehkreuze, die darüber hinaus vernetzt werden könnten, um Partnerschaften zwischen Innovatoren zu begünstigen. Unterstützt werden kann überdies die Förderung persönlicher Kompetenzen für Innovation, auch von Netzen von Berufsbildungseinrichtungen, in enger Zusammenarbeit mit dem EIT und seiner KICs; — die Datenlage und das Wissen über die Innovationsförderung verbessern, was die Kartierung von Förderregelungen, die Einrichtung von Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Daten, das Benchmarking und die Bewertung von Förderregelungen einschließt. Die Union wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen. Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Bewertungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt. TEIL „AUSWEITUNG DER BETEILIGUNG UND STÄRKUNG DES EFR“ Im Rahmen dieses Teils des spezifischen Programms werden konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der Beteiligung und zur Stärkung des EFR durchgeführt. Ziel ist es, die kooperativen Verbindungen in ganz Europa zu stärken und die europäischen FuI-Netze zu öffnen, zur Verbesserung der Forschungsmanagementkapazitäten in den von der Ausweitung profitierenden Ländern beizutragen, politische Reformen der Mitgliedstaaten zu unterstützen sowie das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools auszuschöpfen. Obwohl die Union auf eine lange Tradition wissenschaftlich-technischer Errungenschaften von Weltrang zurückblicken kann, wird ihr FuI-Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Trotz erheblicher Fortschritte beim Aufbau des EFR, einschließlich des EFR-Fahrplans und der nationalen EFR-Aktionspläne, ist die FuI-Landschaft in Europa nach wie vor zersplittert, und in allen Mitgliedstaaten gibt es Engpässe in den FuI-Systemen, die politische Reformen erforderlich machen. In einigen Bereichen sind die Fortschritte zu langsam, um den Anschluss an ein zunehmend dynamisches FuI-System zu finden. Investitionen in FuI liegen in Europa nach wie vor weit unter dem Ziel von 3 % des BIP und wachsen nach wie vor weniger stark als die Investitionen unserer Hauptwettbewerber wie die USA, Japan, China oder Südkorea. Inzwischen wird in Europa der Abstand zwischen jenen Ländern und Regionen, die bei der FuI führend sind, und jenen, die hierbei im Rückstand sind, immer größer. Veränderungen — beispielsweise mehr und bessere Verbindungen zwischen den FuI-Akteuren in Europa — sind geboten, wenn sich Europa die Spitzenleistungen, die auf dem gesamten europäischen Kontinent hervorgebracht werden, zunutze machen und den Wert öffentlicher und privater Investitionen sowie deren Auswirkungen auf die Produktivität, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand maximieren will. Überdies bedarf es struktureller Reformen der Politik im Bereich der FuI und einer besseren nationalen, regionalen und institutionellen Zusammenarbeit bei der Gewinnung und Bereitstellung hochwertiger Erkenntnisse. Zudem wird FuI von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Dies erfordert bessere Verbindungen zwischen Wissenschaftlern, Forschern, Innovatoren, Unternehmern, Bürgern und politischen Entscheidungsträgern und tragfähigere Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft gebündelt werden. Die Union muss jetzt die Messlatte für die Qualität und die Wirkung ihres FuI-Systems höher legen, was eine Neubelebung des EFR in der gesamten Union und den assoziierten Ländern erfordert, der von den Unions-Rahmenprogrammen für FuI und den nationalen und regionalen Programmen besser unterstützt werden muss. Speziell bedarf es gemäß Artikel 181 Absatz 2 AEUV gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter Maßnahmen der Union in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie der Fazilität für Politikunterstützung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und im Gegenzug wirksamer institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben, einschließlich Hochschulen, sodass herausragende Kenntnisse gewonnen werden. Durch gemeinsame Anstrengungen auf Unionsebene können Synergien in ganz Europa genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten. Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen insbesondere die strategischen Prioritäten des EFR, dienen aber grundsätzlich allen Teilen des Programms „Horizont Europa“. Es können auch Maßnahmen vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern, wobei bestehende Ungleichgewichte in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, und um den Auf- und Ausbau von Netzen von Akademikern, Wissenschaftlern, Forschern und Innovatoren auf- und auszubauen, damit sie ihre (immateriellen) Werte in den Dienst des EFR stellen, indem die Entwicklung von speziellen Fahrplänen für einzelne Bereiche der Wissenschaft unterstützt wird. Ziel ist eine Union, in der Wissen und hoch qualifizierte Arbeitskräfte frei zirkulieren, Forschungsergebnisse rasch und effizient ausgetauscht werden, Forscher von attraktiven Laufbahnen profitieren und die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet ist — eine Union, in der die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder gemeinsame strategische Forschungsagenden entwickeln, nationale Pläne aufeinander abstimmen, gemeinsame Programme festlegen und durchführen, sodass informierte Bürger die Ergebnisse von FuI verstehen und ihnen Vertrauen entgegenbringen und die Ergebnisse der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Dieser Teil wird de facto einen Beitrag zur Verwirklichung sämtlicher Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen leisten; unmittelbar wird er jedoch zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen: Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). 1.   ERHÖHUNG DER BETEILIGUNG UND VERBREITUNG VON EXZELLENZ Die Verringerung der Unterschiede und der bestehenden Kluft bei den FuI-Leistungen durch den unionsweiten Austausch von Wissen und Sachkenntnis wird dazu beitragen, dass die von der Ausweitung profitierenden Länder und die Regionen in äußerster Randlage der Union in den globalen Wertschöpfungsketten wettbewerbsfähig werden und der Union das FuI-Potenzial aller Mitgliedstaaten uneingeschränkt zugutekommt. Weitere Maßnahmen, beispielsweise die Förderung von Offenheit und Vielfalt bei Projektkonsortien, sind daher erforderlich, um dem Trend zu geschlossenen Kooperationen entgegenzuwirken, durch den möglicherweise eine große Zahl vielversprechender Einrichtungen und Einzelpersonen, einschließlich Neueinsteigern, ausgeschlossen wird, und um das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools durch Maximierung und gemeinsame Nutzung der Vorteile von FuI in der ganzen Union auszuschöpfen. Im Rahmen der großen Interventionsbereiche werden aus den oben genannten Haushaltslinien spezielle Forschungselemente gefördert, die auf die besonderen Erfordernisse der Maßnahmen zugeschnitten sind. Grundzüge — Teambildung, um in förderfähigen Ländern neue Exzellenzzentren zu schaffen oder bestehende Exzellenzzentren aufzurüsten, wobei auf Partnerschaften zwischen führenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Partnereinrichtungen aufgebaut wird; — Partnerschaften („Twinning“), um Hochschulen oder Forschungsorganisationen förderfähiger Länder auf einem bestimmten Gebiet erheblich zu stärken, indem sie mit international führenden Forschungseinrichtungen anderer Mitgliedstaaten oder assoziierter Länder in Verbindung gebracht werden; — EFR-Lehrstühle, die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen förderfähiger Länder helfen, hochkarätige Wissenschaftler für eine Tätigkeit unter der Leitung eines herausragenden Forschers und Forschungsleiters („EFR-Lehrstuhlinhaber“) zu gewinnen und strukturelle Änderungen durchzuführen, die erforderlich sind, um auf Dauer Spitzenleistungen zu erreichen; — Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschung (Cooperation in Science and Technology — COST) mit anspruchsvollen Voraussetzungen für

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.