Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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gerung der Wirkung und Sichtbarkeit der Innovationsförderung der Union. In dieser Säule sind auch Tätigkeiten im Rahmen des EIT, insbesondere seiner KICs, vorgesehen. Zudem wird für systematische Synergien zwischen dem EIC und dem EIT gesorgt. Innovative Unternehmen, die Teil einer KIC sind, können mit dem EIC in Kontakt gebracht werden, um eine Pipeline für noch nicht bankfähige Innovationen zu schaffen, und umgekehrt kann Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, die vom EIC finanziert werden und noch nicht Mitglieder einer KIC sind, die Möglichkeit geboten werden, Zugang zu der damit verbundenen zusätzlichen Unterstützung zu erhalten. Der EIC und die KICs können zwar in der gesamten Union Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem europäische Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Erkenntnisse der Grundlagenforschung sind die Keimzelle für marktschaffende Innovationen. Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer es möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen (u. a. durch wirksame Synergien mit dem EFRE und den Strategien für intelligente Spezialisierung) und Ressourcen auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene einschließt. Daher enthält diese Säule auch erneuerte und verstärkte Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Akteure der europäischen Innovationssysteme, auch auf regionaler und lokaler Ebene; Darüber hinaus wird diese Säule als Teil weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Kapazitäten für die Risikofinanzierung von FuI in Europa eine enge Verbindung zum Programm „InvestEU“ herstellen. Aufbauend auf den Erfolgen und Erfahrungen im Rahmen von „Horizont 2020 — InnovFin“ und im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) wird das Programm „InvestEU“ den Zugang zur Risikofinanzierung für bankfähige Akteure und für Investoren verbessern. 1   DER EUROPÄISCHE INNOVATIONSRAT 1.1.   Interventionsbereiche Die Tätigkeit des EIC beruht auf den folgenden Grundsätzen: ein klarer Mehrwert für die Union, Autonomie, Risikobereitschaft, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Der EIC wird als zentrale Anlaufstelle für alle Arten von Innovatoren, unter anderen von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen (KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung) dienen. Entsprechend seinen Regelungen wird er einzelne Begünstigte und multidisziplinäre Konsortien unterstützen. Ziel des EIC ist es, — mit hohem Risiko verbundene Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, zu ermitteln, zu entwickeln und einzuführen, mit starkem Schwerpunkt auf bahnbrechenden, disruptiven und technologieintensiven Innovationen, die das Potenzial haben, zu marktschaffenden Innovationen zu werden; — die schnelle, unionsweite und internationale Expansion von innovativen Unternehmen (insbesondere KMU einschließlich Start-up-Unternehmen und in Ausnahmefällen kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung) auf dem Weg von der Idee zum Markt zu unterstützen. Der EIC leistet gegebenenfalls einen Beitrag zu Tätigkeiten, die im Rahmen anderer Teile von Horizont Europa, insbesondere der Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“, unterstützt werden. Der EIC wird in erster Linie durch zwei sich ergänzende Arten von Maßnahmen implementiert, nämlich durch den Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten in den frühen Phasen der technologischen Entwicklung und durch den Accelerator für Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, die Phasen im Vorfeld der Vermarktung sowie das Unternehmenswachstum einschließen. Der Accelerator soll eine einzige Anlaufstelle und ein einziges Förderverfahren für mit hohem Risiko verbundene Innovationen von Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — von kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bieten und wird vor allem zwei Arten von Unterstützung gewähren: hauptsächlich eine Mischfinanzierung (Kombination von Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen) sowie eine Finanzhilfe, der optional eine Unterstützung in Form von Beteiligungskapital folgt. Zudem wird über ihn der Zugang zu Darlehen und Bürgschaften erfolgen, die insbesondere im Rahmen des Programms „InvestEU“ bereitgestellt werden. Diese beiden komplementären Arten von Maßnahmen weisen gemeinsame Merkmale auf: Sie werden — Innovationen mit hohem Risiko unterstützen, bei denen die finanziellen, technologischen/wissenschaftlichen, marktbezogenen und/oder regulatorischen Risiken nicht vom Markt allein getragen oder noch nicht durch Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Programms „InvestEU“ gefördert werden können; — den Hauptschwerpunkt auf bahnbrechende und/oder technologieintensive Innovationen mit hohem Risiko legen und auch andere Formen von Innovationen, einschließlich inkrementeller Innovationen, zu unterstützen, die das Potenzial haben, neue Märkte zu schaffen oder zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen; — sich auf ein „Bottom-up“-Prinzip stützen und unabhängig vom Sektor offen für Innovationen aus allen Wissenschafts-, Technik- und Anwendungsgebieten sein, aber auch eine gezielte Unterstützung sich abzeichnender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Technologien von potenzieller strategischer Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder sozialen Wirkung ermöglichen. Die Dienststellen der Kommission werden diese potenzielle strategische Wirkung auf der Grundlage von Empfehlungen beurteilen, die von unabhängigen Experten, von EIC-Programmmanagern und gegebenenfalls vom EIC-Beirat abgegeben werden; — Innovationen fördern, die unterschiedliche wissenschaftliche und technologische Bereiche (z. B. Verbindung von physikalischen und digitalen Bereichen) sowie Sektoren umfassen; — ihren Schwerpunkt auf Innovatoren, auf der Vereinfachung von Verfahren und administrativen Anforderungen unter Nutzung von Interviews als Beitrag zur Beurteilung von Anträgen und auf der Sicherstellung einer raschen Entscheidungsfindung haben; — mit dem Ziel umgesetzt werden, das europäische Innovationssystem erheblich zu verbessern; — proaktiv anhand von Meilensteinen oder anderen vorab festgelegten Kriterien gemanagt werden, um die erzielten Fortschritte messen und Vorhaben nach einer genauen Bewertung, für die möglicherweise unabhängige Experten herangezogen werden, erforderlichenfalls neu ausrichten, verschieben oder beenden zu können. Neben dem Zugang zu finanzieller Unterstützung werden Innovatoren Zugang zu Unternehmensberatungsdiensten des EIC haben, die Projekten Coaching, Mentoring und technische Hilfe bereitstellen und Innovatoren mit anderen Innovatoren, Partnern aus der Industrie und Investoren zusammenbringen. Innovatoren werden auch leichteren Zugang zu Fachwissen, Einrichtungen (einschließlich der Innovationsdrehkreuze (20) und der offenen Testumgebungen für Innovationen) und Partnern aus allen von der Union unterstützten Tätigkeiten (einschließlich jener des EIT, vor allem seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs)) erhalten. Die Kommission wird für einen nahtlosen Übergang zwischen dem EIT, dem EIC und dem Programm „InvestEU“ sorgen, damit Komplementarität und Synergien erreicht werden. Damit das europäische Innovationssystem gestärkt werden kann, gilt besonderes Augenmerk der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten oder interregionalen Initiativen, auch in Form einer Europäischen Partnerschaft. 1.1.1.   Der Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten Über den Pathfinder werden Finanzhilfen für modernste, mit hohem Risiko verbundene Projekte bereitgestellt, bei denen neue und technologieintensive Bereiche betreten werden und das Ziel verfolgt wird, potenziell radikal innovative Technologien der Zukunft und neue Marktchancen zu entwickeln. Der Pathfinder wird auf den Erfahrungen mit den Systemen für FET, die im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 unterstützt wurden und das „FET Innovation Launchpad“ des Rahmenprogramms Horizont 2020 und das KMU-Instrument/Phase 1 von Horizont 2020 einschließen, — durch deren Bündelung in einem einheitlichen Modell mit einem einzigen Kriterienkatalog — aufbauen. Übergeordnetes Ziel des Pathfinders wird es sein, potenziell marktschaffende Innovationen, die aus bahnbrechenden Ideen entstehen, zu pflegen und sie in die Demonstrationsphase zu bringen oder für sie Geschäftsmodelle oder Strategien für eine weitere Einführung durch den Accelerator oder durch andere Markteinführungslösungen zu entwickeln. Hierzu wird der Pathfinder die frühesten Phasen der wissenschaftlich-technischen FuE, darunter den Nachweis von Konzepten und Prototypen für die Validierung von Technologien, unterstützen. Um für umfassende Sondierungen, Zufallsgelegenheiten und unerwartete Ideen, Konzepte und Entdeckungen vollständig offen zu sein, wird der Pathfinder hauptsächlich durch eine durchgängig offene wettbewerbliche Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden. Zudem wird der Pathfinder unter Beibehaltung seines hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützten Charakters für Herausforderungen im Wettbewerb sorgen, um zentrale strategische Ziele (21) zu entwickeln, die technologieintensive Lösungen und radikale Denkansätze erfordern. Die mit diesen Herausforderungen verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt. Die Bündelung ausgewählter Projekte zu thematischen oder zielorientierten Portfolios wird es ermöglichen, bei den Anstrengungen eine kritische Masse zu erreichen und neue multidisziplinäre Forschungsgemeinschaften zu bilden. Diese Portfolios ausgewählter Projekte werden weiterentwickelt und ausgebaut werden, und zwar jeweils entsprechend einer Vision, die mit ihren Innovatoren entwickelt, aber auch mit der FuI-Gemeinschaft insgesamt geteilt wird. Die Pathfinder-Übergangstätigkeiten dienen dazu, Forschern und Innovatoren auf dem Weg zur kommerziellen Entwicklung, z. B. bei Demonstrationstätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Beurteilung potenzieller Geschäftsmodelle, sowie bei der Gründung von Spin-off- und Start-up-Unternehmen zu unterstützen. Diese Pathfinder-Übergangstätigkeiten können auch aus ergänzenden Finanzhilfen zur Aufstockung und Ausweitung früherer und laufender Maßnahmen bestehen, um neue Partner zu gewinnen, die Zusammenarbeit innerhalb eines Portfolios zu ermöglichen und multidisziplinäre Gemeinschaften zu entwickeln. Der Pathfinder wird allen Arten von Innovatoren offenstehen, von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen, vor allem Start-up-Unternehmen und KMU, und vor allem auf multidisziplinäre Konsortien ausgerichtet sein. Bei Projekten mit einem einzigen Begünstigten sind Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung und größere Unternehmen nicht zugelassen. Der Pathfinder wird vor allem im Wege der Verbundforschung in enger Abstimmung mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere mit dem ERC, den MSCA, dem Teil „europäische Innovationssysteme“ der Säule III und den KICs des EIT, durchgeführt werden, um radikal neue Ideen und Konzepte mit bahnbrechendem Potenzial zu ermitteln. 1.1.2.   Der Accelerator Zwischen der Spätphase von FuI-Tätigkeiten und der Markteinführung bahnbrechender und marktschaffender Innovationen, die mit hohem Risiko verbunden (22) und somit nicht „bankfähig“ oder für Investoren attraktiv sind, stehen weiterhin kaum private Finanzierungen und Unternehmensfinanzierungen zur Verfügung. Um das „Tal des Todes“ für jede Art von Innovation mit hohem Risiko, insbesondere für bahnbrechende und technologieintensive Innovationen, die für das künftige Wachstum Europas entscheidend sind, zu überbrücken, muss die öffentliche Förderung einen grundlegend neuen Ansatz entwickeln. Wenn der Markt keine tragfähigen Finanzierungslösungen bereitstellt, sollte im Rahmen einer öffentlichen Förderung ein spezieller Risikoteilungsmechanismus vorgesehen werden, durch den ein höherer Anteil an dem anfänglichen Risiko — wenn nicht gar das ganze Risiko — potenzieller bahnbrechender und marktschaffender Innovationen getragen werden würde, um in einer zweiten Phase, wenn die Entwicklung weiter gediehen und das Risiko niedriger ist, andere private Investoren anzuziehen, bis das Unternehmen, das das innovative Projekt durchführt, bankfähig wird. Daher wird der Accelerator eine finanzielle Unterstützung für KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — für kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bereitstellen, die den Ehrgeiz haben, ihre bahnbrechenden Innovationen im Markt der Union und in internationalen Märkten einzuführen und rasch zu expandieren. Hierzu wird er auf den Erfahrungen aus den Phasen 2 und 3 des KMU-Instruments von Horizont 2020 und auf „Horizont 2020 — InnovFin“ aufbauen, wobei u. a. auch Komponenten, die keine Finanzhilfen sind, und die Möglichkeit, größere und über längere Zeiträume angelegte Investitionen zu unterstützen, hinzugefügt werden. Der Accelerator stellt hauptsächlich Unterstützung in Form einer EIC-Mischfinanzierung und von Finanzhilfen und Beteiligungskapital bereit. Die EIC-Mischfinanzierung ist eine Kombination aus — einer Finanzhilfe oder einem rückzahlbaren Vorschuss (23) zur Deckung von Innovationstätigkeiten; — einer Unterstützung für Beteiligungsinvestitionen (24) oder anderen rückzahlbaren Förderformen (wie Darlehen oder Bürgschaften), damit die Spanne zwischen den Innovationstätigkeiten und der konkreten Markteinführung und Expansion so überbrückt wird, dass es nicht zu einer Verdrängung privater Investitionen oder zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt kommt. Gilt ein Projekt seit seiner ursprünglichen Auswahl (Sorgfaltspflicht) als bankfähig oder wurde das Risikoniveau hinreichend gesenkt, so wird der EIC dem ausgewählten/unterstützten Unternehmen Zugang zu Fremdfinanzierung (z. B. Darlehen oder Bürgschaften) und/oder zu Beteiligungsfinanzierung verschaffen, die vom Programm „EUInvest“ bereitgestellt werden. Die Unterstützung in Form einer Mischfinanzierung wird im Rahmen eines einzigen Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt, wodurch der geförderte Innovator eine einzige umfassende Zusage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die verschiedenen Phasen der Innovation bis zur Markteinführung, einschließlich der der Massenvermarktung vorausgehenden Vermarktung, erhält. Die vollständige Umsetzung der gewährten Unterstützung wird Gegenstand von Meilensteinen sein und überprüft werden. Die Zusammensetzung und das Volumen der Finanzierung werden an die Bedürfnisse des Unternehmens, seine Größe und die jeweilige Phase, die Art der Technologie oder Innovation und die Länge des Innovationszyklus angepasst werden. Der Accelerator wird den Finanzierungsbedarf bis zum Ersatz durch alternative Investitionsquellen decken. Der Accelerator wird auch Unterstützung in Form von Finanzhilfen für KMU einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitstellen, damit sie eine Reihe von Innovationen ausführen können, die von inkrementellen bis zu bahnbrechenden und disruptiven Innovationen reichen, wenn diese KMU eine anschließende Expansion zum Ziel haben. Diese Unterstützung wird im Rahmen einer durchgängig offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip bereitgestellt, wie sie bei der Unterstützung durch Mischfinanzierung verwendet wird. Ein Start-up-Unternehmen oder ein KMU kann nur einmal während der Laufzeit von Horizont Europa Unterstützung durch den EIC in ausschließlicher Form von Finanzhilfe, die 2,5 Millionen Euro nicht überschreitet darf, erhalten. Die Vorschläge enthalten detaillierte Informationen über die Kapazität und die Bereitschaft des Antragstellers zur Expansion. Projekten, die Unterstützung in ausschließlicher Form von Finanzhilfe erhalten haben, kann der Accelerator auf Antrag der Begünstigten anschließend finanzielle Unterstützung (z. B. Unterstützung in ausschließlicher Form von Beteiligungskapital) über die EIC-Zweckgesellschaft bereitstellen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung von deren Sorgfaltspflicht. Wenn ein ausgewähltes Projekt für seine FuI-Tätigkeiten Unterstützung in Form der Komponente „Finanzhilfe“ erhält, können diese Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Forschungsorganisationen, z. B. im Rahmen von Unteraufträgen, durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Begünstigte optimalen Zugang zu technischen und unternehmerischen Fachkenntnissen haben kann. Dadurch wird sich der Begünstigte auf solider Grundlage bei Wissen, Fachkenntnissen und Innovationssystemen, die in ganz Europa bereitstehen, weiterentwickeln können. In Fällen, in denen die verschiedenen Risiken, z. B. (finanzielle, wissenschaftliche/technologische, marktbezogene, managementbezogene und regulatorische Risiken, geringer sind, wird die relative Bedeutung der Komponente „rückzahlbarer Vorschuss“ voraussichtlich zunehmen. Wenngleich die Union das anfängliche Risiko ausgewählter Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen möglicherweise alleine tragen kann, so wird das Ziel doch darin bestehen, das jeweilige Risiko zu verringern und von Anfang an sowie während der Maßnahme Koinvestitionen aus anderen Quellen zu mobilisieren und sogar Ersatzinvestoren zu gewinnen. In diesem Fall werden die Ziele der Koinvestition und der Zeitplan mit dem Koinvestor oder den Koinvestoren und den Begünstigten/unterstützten Unternehmen vereinbart. Der Accelerator wird überwiegend über eine durchgängig offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden und richtet sich an KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — an kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, einschließlich junger Innovatoren und Innovatorinnen sowie Innovatorinnen im Allgemeinen, die in diesen Unternehmen Schlüsselkompetenzen verwalten oder über diese verfügen. Diese offene Aufforderung nach dem Bottom-up-Prinzip kann durch eine gezielte Unterstützung neu entstehender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Innovationen von potenzieller strategischer Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder sozialen Wirkung ergänzt werden, wobei der hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützte Charakter des Accelerators beizubehalten ist. Die mit dieser gezielten Unterstützung verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen beschrieben. Investoren, u. a. öffentliche Innovationsagenturen, können auch Vorschläge einreichen, die Unterstützung wird jedoch unmittelbar dem Unternehmen gewährt, welches das Innovationsprojekt, an dem sie interessiert sind, trägt. Der Accelerator ermöglicht zudem die Einführung von Innovationen aus Projekten, die im Rahmen von Pathfinder gefördert wurden, und von Innovationen aus Projekten aus anderen Säulen der Rahmenprogramme der Union (25), um dazu beizutragen, dass sie den Markt erreichen. Projekte, die im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa und auch früherer Rahmenprogramme gefördert wurden, werden auf der Basis sachdienlicher Methoden, z. B. durch die Nutzung des „Innovationsradars“, ermittelt werden. Darüber hinaus könnten — nach vorheriger Durchführung einer Erfassung — zur Förderung der Expansion und in Übereinstimmung mit Artikel 48 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgreiche Vorschläge aus förderfähigen nationalen oder regionalen Programmen unter den folgenden kumulativen und aufeinanderfolgenden Bedingungen ebenfalls Zugang zur Bewertungsphase des Accelerators haben: a) Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine genaue Erfassung der förderfähigen nationalen oder regionalen Programme durchführen, um die Nachfrage nach diesem Fördersystem zu ermitteln; die Ergebnisse dieser Erfassung werden auf dem Teilnehmerportal veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. b) Ein auf dieser Erfassung beruhendes Pilotprojekt wird im Rahmen des ersten Arbeitsprogramms von Horizont Europa eingerichtet; bei diesem Pilotprojekt müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden: i) Die nationalen oder regionalen Bewertungsverfahren werden von der Kommission anhand von im Arbeitsprogramm von Horizont Europa festgelegten Kriterien zertifiziert; ii) die Kommission stellt bei der Bewertung der im Rahmen des Accelerators eingereichten Vorschlägen die Gleichbehandlung mit anderen Programmen sicher; insbesondere müssen sich alle förderfähigen Projekte einer Auswahlprüfung unterziehen, bei der sie vollkommen gleich behandelt werden und die aus einer persönlichen Befragung durch eine aus unabhängigen externen Experten zusammengesetzten Jury besteht. 1.1.3.   Weitere Tätigkeiten des EIC Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen: — EIC-Business-Acceleration-Dienste (Dienste für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups und KMU) zur Unterstützung von Tätigkeiten und Maßnahmen von Pathfinder und Accelerator. Diese Dienste werden allen ausgewählten Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung dringend empfohlen, auch wenn die Nutzung dieser Dienste nicht verpflichtend sein wird. Ziel ist es, die EIC-Gemeinschaft geförderter Innovatoren, einschließlich der mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichneten Innovatoren, mit Investoren, Partnern und Käufern der öffentlichen Hand zusammenzubringen. Durch sie werden verschiedene Coaching- und Mentoring-Dienste im Zusammenhang mit EIC- Maßnahmen angeboten. Sie werden Innovatoren Zugang zu internationalen Netzen potenzieller Partner, auch aus der Industrie, vermitteln, damit sie eine Wertschöpfungskette ergänzen oder Marktchancen ausbauen und Investoren sowie andere private oder institutionelle Finanzierungsquellen finden können. Zu den Tätigkeiten gehören Live-Veranstaltungen wie Vermittlungsveranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, aber auch die Entwicklung von Plattformen zur Zusammenführung passender Interessenten oder die Nutzung bestehender Plattformen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit vom Fonds des Programms „InvestEU“ unterstützten Finanzintermediären und mit der Europäischen Investmentbank-Gruppe. Diese Tätigkeiten werden auch den Peer-to-Peer-Austausch als Lernquelle in Innovationssystemen fördern, wofür insbesondere die Mitglieder des EIC-Beirates und die EIC-Stipendiaten in sinnvoller Weise herangezogen werden sollen; — EIC-Stipendien zur Anerkennung der Leistungen führender Innovatoren in der Union. EIC-Stipendien werden von der Kommission auf Empfehlung des hochrangigen Beirats vergeben und dienen der Anerkennung der Empfänger als Innovationsbotschafter. — EIC-Challenges in Form von Anreizprämien, um zur Entwicklung neuartiger Lösungen für globale Herausforderungen, zur Gewinnung neuer Akteure und zur Herausbildung neuer Gemeinschaften beizutragen. Weitere EIC-Preise werden u. a. die Auszeichnung iCapital, der Preis für Klimainnovationen, die Anreizprämie für soziale Innovation und der Innovationspreis für Frauen (Women Innovators) (26) sein. Die Ausgestaltung der EIC-Preise wird dem EIC zufallen und mit anderen Teilen von Horizont Europa, u. a. mit den Missionen und mit anderen einschlägigen Fördereinrichtungen, verknüpft werden. Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Organisationen, die zusätzliche Unterstützung leisten können (etwa Unternehmen, Hochschulen, Forschungsorganisationen, „Business accelerators“, Wohltätigkeitsorganisationen und Stiftungen), sollen ausgelotet werden. — Eine innovative Auftrags

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.