Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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die Berücksichtigung förderfähiger Länder sowie sonstige Maßnahmen für die Vernetzung der Wissenschaft, den Aufbau von Kapazitäten und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung von Nachwuchsforschern und anerkannten Forschern aus diesen Zielländern im Rahmen von Tätigkeiten von hoher wissenschaftlicher Qualität und Relevanz. 80 % des Gesamtbudgets von COST sind für Maßnahmen bestimmt, die voll und ganz an den Zielen dieses Interventionsbereichs, einschließlich der Förderung neuer Tätigkeiten und Dienste, ausgerichtet sind; — Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Qualität der Vorschläge von Rechtsträgern aus im FuI-Bereich weniger leistungsstarken Ländern zu verbessern, beispielsweise professionelle Überprüfung und Beratung vor Einreichung der Vorschläge, und die Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen zur Unterstützung der internationalen Vernetzung sowie Tätigkeiten nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695 und faktengestützte Anbahnungsdienste nach Artikel 51 Absatz 2 jener Verordnung zu fördern; — Es können Maßnahmen vorgesehen werden, die den „freien Wissensverkehr“ von Forschern aller Altersstufen auf allen Ebenen im gesamten EFR (beispielsweise durch Finanzhilfen, die Forschern jedweder Staatsangehörigkeit ermöglichen, neue Kenntnisse zu erwerben und weiterzugeben und an der FuI in den von der Ausweitung profitierenden Ländern mitzuwirken) und eine bessere Nutzung vorhandener (und möglicherweise gemeinsam verwalteter) Forschungsinfrastrukturen in den Zielländern durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren fördern. Es können auch Maßnahmen vorgesehen werden, mit denen Exzellenzinitiativen unterstützt werden. Mit diesem Interventionsbereich werden die folgenden Einzelziele von Horizont Europa unterstützt: Erleichterung einer umfassenden Einbindung des europäischen Talentpools in die Fördermaßnahmen, unionsweite Verbreitung und Vernetzung von Exzellenz, stärkere Hervorbringung hochwertiger Erkenntnisse und Ausbau der sektor-, fach- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit. 2.   REFORMIERUNG UND STÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN FUI-SYSTEMS Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf Unionsebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Bewertung wechselseitig verstärkt und ergänzt. Grundzüge — Stärkung der Evidenzbasis der FuI-Politik, für ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Dimensionen und Programmbereiche nationaler und regionaler FuI-Systeme, einschließlich deren Treiber, Wirkungen und der damit verbundenen Strategien; — Zukunftsgerichtete Forschungstätigkeiten, um abgestimmt und im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit nationalen Agenturen und mit zukunftsorientierten Interessenträgern und Bürgern sich abzeichnende Erfordernisse und Trends auf partizipative Weise auf der Grundlage von Fortschritten bei Prognosemethoden zu antizipieren, wodurch die Ergebnisse für die Strategie relevanter werden und Synergien innerhalb von Horizont Europa und darüber hinaus genutzt werden sollen; — Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Finanzierungsgremien, Forschungseinrichtungen (einschließlich Universitäten) oder beratenden Gruppen, die mit dem EFR oder EFR-bezogenen Maßnahmen oder mit der Durchführung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für den EFR befasst sind, damit sie gut auf die Entwicklung und Umsetzung eines kohärenten und dauerhaften EFR vorbereitet sind. Diese Unterstützung kann in Form von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen nach dem Bottom-up-Prinzip und in wettbewerblicher Weise erfolgen, um die Zusammenarbeit auf Programmebene zwischen FuI-Programmen von Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und Organisationen, der Zivilgesellschaft wie Stiftungen bei den Prioritäten ihrer Auswahl zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf der Umsetzung transnationaler gemeinsamer Tätigkeiten, einschließlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, liegt. Die Unterstützung wird auf der Grundlage klarer Zusagen im Rahmen der teilnehmenden Programme geleistet, die Ressourcen zu bündeln und die Komplementarität zwischen ihren Tätigkeiten und Maßnahmen und denjenigen von Horizont Europa und der einschlägigen europäischen Partnerschaftsinitiativen sicherzustellen; — Beschleunigung des Übergangs hin zu einer offenen Wissenschaft durch die Beobachtung, Analyse und Unterstützung der Entwicklung und Nutzung von Strategien und Verfahren (28) im Bereich der offenen Wissenschaft, einschließlich der Grundsätze der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“, auf Ebene der Mitgliedstaaten, Regionen, Institutionen und Forscher, und das in einer Weise, die für möglichst große Synergien und Kohärenz auf Unionsebene sorgt; — Unterstützung der Reform der nationalen FuI-Politik, u. a. durch den Ausbau der Dienste der Fazilität für Politikunterstützung (29) (z. B. „Peer Reviews“, besondere Unterstützungstätigkeiten, Foren für wechselseitiges Lernen und Wissenszentrum) zugunsten der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, wobei diese Unterstützung in Synergie mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen und dem Instrument zur Umsetzung von Reformen erfolgt; — Schaffung eines attraktiven beruflichen Umfelds für Forscher und Ermöglichung des Erwerbs der in der modernen wissensgestützten Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Forscher (30). Verknüpfung des EFR mit dem Europäischen Hochschulraum durch die Unterstützung der Modernisierung von Hochschulen und anderen Organisationen für FuI durch die Anerkennung und Honorierung von Mechanismen zur Förderung von Maßnahmen auf nationaler Ebene und durch Anreize für die Aneignung von Verfahren der offenen Wissenschaft, für eine verantwortliche FuI, unternehmerisches Denken (und Verbindungen zu Innovationssystemen), Transdisziplinarität, die Einbeziehung der Bürger, internationale und intersektorale Mobilität, Gleichstellungspläne, Strategien zur Förderung der Diversität und Inklusion und für umfassende Ansätze hinsichtlich institutioneller Veränderungen. In diesem Zusammenhang wird Horizont Europa — als Folgemaßnahme zu den im Rahmen von Erasmus+ im Zeitraum 2014-2020 eingeleiteten Pilotprojekten — gegebenenfalls synergetisch die Unterstützung ergänzen, die im Rahmen des Erasmus-Programms den europäischen Hochschulen bereitgestellt wird, indem es die FuI-Dimension dieser Hochschulen unterstützt. Das wird dazu beitragen, dass neue, gemeinsame und integrierte langfristige und dauerhafte Strategien für Bildung, FuI auf der Grundlage transdisziplinärer und sektorübergreifender Ansätze entwickelt werden, damit das Wissensdreieck Wirklichkeit wird und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum Auftrieb erhält, wobei Überschneidungen mit den KICs zu vermeiden sind. — Bürgerwissenschaften, die alle Formen der formalen, nicht formalen und informellen wissenschaftlichen Bildung unterstützen und eine wirksamere und verantwortlichere Beteiligung von Bürgern — unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft oder ihren Fähigkeiten — an der gemeinsamen Konzipierung von FuI-Agenden und -Strategien und an der gemeinsamen Gestaltung von wissenschaftlichen Inhalten und Innovationen durch transdisziplinäre Tätigkeiten gewährleisten; — Förderung und Beobachtung der Gleichstellung sowie anderer Formen der Vielfalt bei wissenschaftlichen Laufbahnen und bei Entscheidungsfindungen, auch in den beratenden Gremien, sowie Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von FuI; — Ethik und Integrität zur weiteren Entwicklung eines kohärenten Unionsrahmens unter Einhaltung der höchsten Ethikstandards sowie des Europäischen Verhaltenskodexes für Integrität in der Forschung, der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodexes für die Einstellung von Forschern, wobei Schulungsmöglichkeiten in diesen Bereichen bereitgestellt werden; — Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des bilateralen, multilateralen und biregionalen politischen Dialogs mit Drittländern, Regionen und internationalen Foren, um das gegenseitige Lernen und die Festlegung von Prioritäten zu erleichtern, den gegenseitigen Zugang zu fördern und die Wirkung der Zusammenarbeit fortlaufend zu beobachten (Monitoring); — Wissenschaftlicher Input zu anderen Politikbereichen durch die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Beratungs- und Beobachtungsstrukturen und -prozessen, die gewährleisten sollen, dass die Politikgestaltung der Union sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und auf hochrangige wissenschaftliche Beratung stützt; — Durchführung des FuI-Programms der Union, einschließlich der Sammlung und Analyse von Nachweisen für das Monitoring, die Bewertung, die Konzipierung und die Folgenabschätzung von Horizont Europa und der vorangegangenen Rahmenprogramme; — Die Kommission stellt sicher, dass die nationalen Kontaktstellen durch u. a. regelmäßige Treffen vor der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Schulungen und Coaching unterstützt werden, wodurch die speziellen Unterstützungsstrukturen gestärkt werden und die transnationale Zusammenarbeit zwischen ihnen erleichtert wird (z. B. aufbauend auf den Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen der vorherigen Rahmenprogramme); die Kommission wird in Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Arbeit dieser Unterstützungsstrukturen, einschließlich ihrer Aufgaben und ihrer Struktur, der Modalitäten, der Weitergabe von Informationen der Kommission vor Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen sowie der Vermeidung von Interessenskonflikten, entwickeln; — Verbreitung und Nutzung von FuI-Ergebnissen, von Daten und Wissen, auch durch eine gezielte Unterstützung der Begünstigten; Förderung von Synergien mit anderen Programmen der Union; gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die breitere Wirkung und Relevanz der von der Union geförderten FuI sowie Wissenschaftskommunikation. (1)  Die europäische Dateninfrastruktur wird die EOSC mit HPC-Kapazitäten von Weltklasse, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und modernsten Daten- und Softwarediensten unterstützen. (2)  Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1). (3)  Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 21). (4)  Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1). (5)  Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1). (6)  OECD-Bericht: Understanding The Socio-Economic Divide in Europe, 26. Januar 2017. (7)  Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69). (8)  Die Schlüsseltechnologien der Zukunft umfassen fortgeschrittene Werkstoffe und Nanotechnologie, Fotonik sowie Mikro- und Nanoelektronik, Techniken der Biowissenschaften, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, KI und digitale Sicherheit sowie die Konnektivität. (9)  Bericht „Re-finding Industry — Defining Innovation“ der hochrangigen Strategiegruppe zu industriellen Technologien, Brüssel, April 2018. (10)  Hierbei handelt es sich um öffentliche oder private Einrichtungen, die Ressourcen und Dienstleistungen vorrangig für die europäische Industrie zur Verfügung stellen, damit Schlüsseltechnologien und -produkte getestet, validiert und demonstriert werden können. Solche Infrastrukturen können „an einem einzigen Standort angesiedelt“, „virtuell“ oder „verteilt“ sein und müssen in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land registriert sein. (11)  Auf die deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen in anderen Sektoren wird in anderen Teilen der Säule II sowie generell im Programm „Horizont Europa“ eingegangen. (12)  Der Begriff „alternative Energie“ bezieht sich nicht auf Kernenergie. (13)  Die Bioökonomie umfasst alle Sektoren und Systeme, die sich auf biologische Ressourcen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und daraus gewonnene Biomasse, einschließlich organischer Abfall) sowie deren Funktionen und Prinzipien stützen. Sie umfasst und verbindet: terrestrische und marine Ökosysteme und deren Leistungen; alle Sektoren der Primärproduktion, die biologische Ressourcen nutzen und erzeugen (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur); sowie alle Wirtschafts- und Industriezweige, die biologische Ressourcen nutzen und verarbeiten, um Nahrungs- und Futtermittel, biogestützte Produkte, Energie und Dienstleistungen zu erzeugen. Biomedizin und gesundheitsbezogene Biotechnologie sind hiervon ausgeschlossen. (14)   „Nachhaltige blaue Wirtschaft“ bezeichnet alle sektoralen und sektorübergreifenden wirtschaftlichen Tätigkeiten im gesamten Binnenmarkt mit Bezug auf Ozeane, Meere, Küsten und Binnengewässer, auch in Gebieten in äußerster Randlage und Binnenstaaten der Union, einschließlich neu entstehender Sektoren und nichtmarktbestimmter Waren und Dienstleistungen, die mit den Umweltvorschriften der Union im Einklang stehen. (15)  Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“. (16)  Umweltüberwachung ist beispielsweise über die Copernicus-Komponente des Weltraumprogramms der Union und andere relevante europäische Programme zugänglich, darüber hinaus werden FuI in anderen Tätigkeitsbereichen im Rahmen dieses Clusters und anderen relevanten Teilen von Horizont Europa über die GEO-Initiative unterstützt. (17)  Arbeitsunterlage der Kommission: Ernährungssicherheit durch europäische Forschung und Innovation (SWD(2016) 319 final). (18)  Biotechnologie-Anwendungen im Dienste der Gesundheit werden unter dem Cluster „Gesundheit“ im Rahmen dieser Säule behandelt. (19)  Die Tätigkeiten im Interventionsbereich „Kreislaufsysteme“ ergänzen diejenigen zur CO2-armen und sauberen Industrie im Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“. (20)  Der Begriff Innovationsdrehkreuz ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl von Tätigkeiten abdeckt. Ein Innovationsdrehkreuz kann als aktiver Partner, Wissenszentrum, Gemeinschaft, Vermittler oder Verbindungsstelle dienen, das Unternehmen Zugang zu neuesten Erkenntnissen und Fachkenntnissen zu digitalen und ähnlichen grundlegenden Grundlagentechnologien bietet, die diese zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Produktions-, Dienstleistungs- und Geschäftsabläufe benötigen. (21)  Einschlägige Themenbereiche können im Zusammenhang mit der strategischen Planung für Horizont Europa ermittelt werden. (22)  Typisch ist eine Kombination von wissenschaftlichen/technologischen Risiken, managementbezogenen/finanziellen Risiken, marktbezogenen/wirtschaftlichen Risiken und regulatorischen Risiken. Unvorhergesehene zusätzliche Risiken können auch berücksichtigt werden. (23)  Wenn das Risiko als unterdurchschnittlich eingestuft wird, wird der Union als Alternative zu einer Finanzhilfe ein rückzahlbarer Vorschuss nach einem vereinbarten Zeitplan zurückgezahlt, der dann zu einem unverzinslichen Darlehen wird. Kann der Begünstigte nicht zurückzahlen, jedoch seine Tätigkeiten fortsetzen, wird der rückzahlbare Vorschuss in Beteiligungskapital umgewandelt. Im Falle eines Konkurses wird der rückzahlbare Vorschuss lediglich zu einer Finanzhilfe. (24)  Grundsätzlich sollte die Union nicht mehr als eine Minderheit an Stimmrechten in einem unterstützten Unternehmen halten. In Ausnahmefällen kann die Union sich eine Sperrminorität zum Schutz europäischer Interessen in wichtigen Bereichen, z. B. im Bereich der Cybersicherheit, sichern. (25)  Beispielsweise der ERC-Konzeptnachweis („Proof of Concept“), im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ geförderte Projekte und Start-up-Unternehmen, die aus den KICs des EIT hervorgehen. Anträge können auch aus Tätigkeiten von Horizont 2020 hervorgehen, vor allem aus Projekten, die im Rahmen von „Horizont 2020 — KMU Phase 2“ ausgewählt wurden, und ähnlichen Exzellenzsiegel-Projekten, die von den Mitgliedstaaten finanziert werden, und aus (bestehenden und künftigen) Europäischen Partnerschaften. (26)  Um nahtlose Kontinuität sicherzustellen, werden die EIC-Preise die Verwaltung der im Rahmen von Horizont 2020 eingeführten Preise übernehmen. Zudem wird der EIC-Beirat Beratung für die Konzeption und Realisation neuer Anreizprämien und Anerkennungspreise anbieten. (27)  Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2018 mit dem Titel „Eine erneuerte Europäische Agenda für Forschung und Innovation — Europas Chance, seine Zukunft zu gestalten“ und Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2016 zu Forschungs- und innovationsfreundliche Rechtsvorschriften. (28)  Die zu behandelnden Strategien und Verfahren reichen von einer möglichst frühzeitigen und breit angelegten Weitergabe von Forschungsergebnissen über gemeinsam vereinbarte Formate und eine gemeinsame Infrastruktur (z. B. die EOSC) sowie Bürgerwissenschaft bis hin zur Entwicklung und Nutzung neuer, weiter gefasster Ansätze und Indikatoren für die Bewertung von Forschung und die Honorierung der Arbeit von Forschern. (29)  Fazilität für Politikunterstützung (PSF), die im Rahmen von Horizont 2020 eingeführt wurde. Die PSF funktioniert nachfrageorientiert und bietet nationalen Behörden auf freiwilliger Basis ein hohes Maß an Fachwissen sowie maßgeschneiderte Beratung. Über ihre Dienste hat die Fazilität bereits entscheidend zu politischen Veränderungen in Ländern wie Polen, Bulgarien, Moldau und der Ukraine und generell zu politischen Veränderungen beigetragen, die durch den Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie steuerliche Anreize für FuE, offene Wissenschaft, leistungsgestützte Finanzierung öffentlicher Forschungsorganisationen und Interoperabilität nationaler FuI-Programme vorangetrieben wurden. (30)  Hierzu gehören insbesondere die Europäische Charta für Forscher, der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, EURAXESS und der Pensionsfonds RESAVER. ANHANG II ZUSAMMENSETZUNGEN DES PROGRAMMAUSSCHUSSES Verzeichnis der Zusammensetzungen des Programmausschusses gemäß Artikel 14 Absatz 2 dieses Beschlusses 1. Strategische Zusammensetzung: Strategischer Überblick über die Durchführung des gesamten Programms, Kohärenz zwischen den einzelnen Arbeitsprogrammen der verschiedenen Teile des spezifischen Programms, einschließlich der Missionen 2. Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC) 3. Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA); 4. Forschungsinfrastrukturen 5. Gesundheit 6. Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft 7. Zivile Sicherheit für die Gesellschaft 8. Digitalisierung, Industrie und Weltraum 9. Klima, Energie und Mobilität 10. Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt 11. Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) und europäische Innovationssysteme 12. Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR Es besteht die Möglichkeit von Ad-hoc-Sitzungen innerhalb der Cluster und/oder mit verschiedenen Zusammensetzungen des Programmausschusses und/oder mit Ausschüssen, die durch andere Rechtsakte zu horizontalen und/oder bereichsübergreifenden Fragen wie etwa der Raumfahrt und der Mobilität eingerichtet wurden. ANHANG III INFORMATIONEN, DIE DIE KOMMISSION NACH ARTIKEL 14 ABSATZ 6 DIESES BESCHLUSSES VORLEGEN MUSS 1.    Informationen über einzelne Projekte, die das Monitoring jedes Vorschlags während seiner gesamten Laufzeit ermöglichen, darunter insbesondere: — unterbreitete Vorschläge; — Bewertungsergebnisse für jeden Vorschlag; — Finanzhilfevereinbarungen; — beendete Projekte gemäß Artikel 32 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2021/695; — abgeschlossene Projekte. 2.    Informationen über die Ergebnisse aller Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und über die Durchführung von Projekten, darunter insbesondere: — Ergebnisse jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; — Ergebnisse der Bewertung der Vorschläge sowie Abweichungen von diesen Ergebnissen, die aufgrund des Beitrags der vorgeschlagenen Projekte zur Verwirklichung besonderer politischer Ziele, einschließlich des Aufbaus eines kohärenten Projektportfolios gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, bei der Aufstellung der Rangliste vorgenommen wurden; — verlangte Vorschlagsänderungen gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695; — Ergebnisse der Verhandlungen über die Finanzhilfevereinbarungen; — Durchführung der Projekte, einschließlich Zahlungsangaben und Projektergebnisse; — Vorschläge, die bei der Bewertung durch unabhängige Sachverständige ausgewählt, aber von der Kommission gemäß Artikel 48 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/695 abgelehnt wurden. 3.    Informationen über die Programmdurchführung, einschließlich einschlägiger Informationen auf Ebene von Horizont Europa, des spezifischen Programms, sämtlicher Einzelziele und verwandter Themen sowie des JRC, im Rahmen der jährlichen Überprüfung anhand der in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/695, festgelegten Wirkungspfade, sowie über die Synergien mit anderen relevanten Unionsprogrammen. 4.    Informationen über die Ausführung des Haushalts von Horizont Europa, einschließlich Informationen über COST, über die Verpflichtungen und Zahlungen für alle europäischen Partnerschaften, einschließlich KICs, sowie über das finanzielle Gleichgewicht zwischen der Union und allen assoziierten Ländern.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.