Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR. )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-01-01

Quellenkennung: 32017R0653. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ers eine falsche Genauigkeit vorspiegeln würde, kann die Zahl auch mit nur einer Dezimalstelle angegeben werden. 89. Der PRIIP-Hersteller stellt sicher, dass die Genauigkeit der geschätzten Zahl ständig überprüft wird. Der PRIIP-Hersteller bestimmt, ab wann es angemessen ist, Ex-post-Zahlen anstelle von Schätzungen heranzuziehen; in jedem Fall überprüft er jedoch spätestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem das PRIIP in einem Mitgliedstaat erstmalig zum Verkauf angeboten wurde, die Genauigkeit der Schätzung, indem er ex post eine Zahl berechnet. ▼M3 ————— ▼B Allgemeine Anforderungen für alle Arten von PRIIP ▼M3 90. Die in Artikel 5 genannten Tabellen enthalten Angaben zu den dem PRIIP-Hersteller bekannten Kosten in Geldbeträgen und Prozentsätzen für den Fall, dass der Kleinanleger 10 000  EUR in das PRIIP (bei allen PRIIP außer denjenigen, bei denen es sich um Produkte mit regelmäßiger Prämie oder regelmäßiger Zahlung handelt) bzw. 1 000  EUR jährlich (bei PRIIP mit regelmäßiger Prämie oder Zahlung) anlegt. Die Kostenwerte werden für verschiedene Haltedauern, einschließlich der empfohlenen Haltedauer, wie folgt ausgewiesen: a)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von höchstens einem Jahr werden nur die Kosten bei einem Ausstieg am Ende der empfohlenen Haltedauer ausgewiesen; b)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von mehr als einem Jahr und weniger als zehn Jahren werden die Kosten bei einem Ausstieg am Ende des ersten Jahres und am Ende der empfohlenen Haltedauer ausgewiesen; c)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von mindestens zehn Jahren wird eine zusätzliche Haltedauer angegeben, wobei die Kostenwerte bei einem Ausstieg zur Hälfte der empfohlenen Haltedauer, auf das Ende des nächsten Jahres aufgerundet, ausgewiesen werden; d)  lässt ein PRIIP einen Ausstieg vor dem Ablauf der empfohlenen Haltedauer nicht zu, oder hat ein PRIIP keine alternative Liquiditätsfazilität, die von dem PRIIP-Hersteller oder Dritten bereitgestellt wird, oder bestehen keine Liquiditätsvereinbarungen, oder handelt es sich um PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 30, ist es zulässig, diese Kosten nur am Ende der empfohlenen Haltedauer auszuweisen. ▼B 91. Lautet das PRIIP nicht auf Euro, wird ein Betrag in ähnlicher Größenordnung wie unter Nummer 90 dieses Anhangs verwendet, der glatt durch 1 000 teilbar ist. ▼M3 ————— ▼M3 ANHANG VII DARSTELLUNG DER KOSTEN Unmittelbar nach der Überschrift des Abschnitts „Welche Kosten entstehen?“ wird folgender Warnhinweis eingefügt, es sei denn, dem PRIIP-Hersteller ist bekannt, dass die Person, die das PRIIP verkauft oder zu diesem berät, keine zusätzlichen Kosten berechnet: „Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten berechnen. Sollte dies der Fall sein, teilt diese Person Ihnen diese Kosten mit und legt dar, wie sich diese Kosten auf Ihre Anlage auswirken werden.“ In den nachstehenden Kostentabellen wird der Begriff „aussteigen“ für das Ende der Anlage verwendet. Sollte dieser Begriff für bestimmte Arten von PRIIP irreführend sein, kann ein alternativer Begriff wie „kündigen“ oder „zurückkaufen“ verwendet werden. Tabelle 1 für alle PRIIP mit Ausnahme der in Anhang VI Artikel 13 Buchstabe b und Nummer 76c genannten PRIIP (Autocallables) Der PRIIP-Hersteller fügt die folgenden Überschriften, Erläuterungen sowie Tabelle 1 ein, in der die kumulierten Kostenwerte in Geldbeträgen und Prozentsätzen gemäß Anhang VI Nummern 61 und 62 mit den unter Nummer 90 dieses Anhangs genannten Haltedauern angegeben sind: „Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  [Im ersten Jahr] würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). [Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt] —  [10 000 /1 000  EUR pro Jahr] werden angelegt“   Wenn Sie nach 1 Jahr [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [Hälfte der empfohlenen Haltedauer] [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Kosten insgesamt [] EUR [] EUR [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) [] % [] % pro Jahr [] % pro Jahr (*1)    „Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.“ (Sofern zutreffend):  „Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt].“ ▼C4 (Sofern zutreffend):  „Diese Zahlen enthalten die höchste Vertriebsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.“; ▼C5 Tabelle 1 für PRIIP gemäß Artikel 13 Buchstabe b Der PRIIP-Hersteller fügt folgende Überschriften, Erläuterungen sowie Tabelle 1 ein, in der die kumulierten Kostenwerte in Geldbeträgen und Prozentsätzen gemäß Anhang VI Nummern 61 und 62 mit den unter Nummer 90 dieses Anhangs genannten Haltedauern angegeben sind und die eine Aufschlüsselung der Kosten des PRIIP, abgesehen von den Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen, („Versicherungsvertrag“) und der Spanne der Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen („Anlagenoptionen“) enthält: „Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt —  [10 000 /1 000  EUR pro Jahr] werden angelegt [Hinweis darauf, dass die Gesamtkosten für den Kleinanleger aus einer Kombination der Kosten des PRIIP, abgesehen von den Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen, und der Kosten für die Anlageoption bestehen und je nach den zugrunde liegenden Anlageoptionen variieren]“   Wenn Sie nach 1 Jahr [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [Hälfte der empfohlenen Haltedauer] [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Kosten insgesamt — Versicherungsvertrag — Anlageoptionen [] EUR [] — [] EUR [] EUR [] — [] EUR [] EUR [] — [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) — Versicherungsvertrag — Anlageoptionen [] % [] — [] % [] % pro Jahr [] — [] % pro Jahr [] % pro Jahr [] — [] % pro Jahr (*1)    „Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.“ (Sofern zutreffend):  „Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt.]“ ▼C4 (Sofern zutreffend):  „Diese Zahlen enthalten die höchste Vertriebsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.“; ▼C5 Tabelle 1 für PRIIP gemäß Anhang VI Nummer 76c (Autocallables) Bei PRIIP gemäß Anhang VI Nummer 76c sind die Überschrift, Erläuterung und Tabelle 1 „Kosten im Zeitverlauf“ wie folgt: „Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene Anlagezeiträume. Die Laufzeit dieses Produkts steht nicht mit Sicherheit fest, da es je nach Marktentwicklung zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen kann. Bei den hier angegebenen Beträgen wurden zwei verschiedene Szenarien (vorzeitige Kündigung und Fälligkeit) berücksichtigt. Sollten Sie sich für einen Ausstieg vor Ablauf des Produkts entscheiden, können zusätzlich zu den hier angegebenen Beträgen noch Ausstiegskosten anfallen. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  [10 000 /1 000  EUR pro Jahr] werden angelegt —  es wird eine Wertentwicklung des Produkts angegeben, die mit jeder angegebenen Haltedauer übereinstimmt.   Wenn das Produkt zum ersten möglichen Zeitpunkt [] gekündigt wird Wenn das Produkt sein Fälligkeitsdatum erreicht Kosten insgesamt [] EUR [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) [] % [] % pro Jahr (*1)    Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie zum Beispiel am Fälligkeitsdatum aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.“ (Sofern zutreffend):  „Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt.]“ ▼C4 (Sofern zutreffend):  „Diese Zahlen enthalten die höchste Vertriebsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.“; ▼C5 Tabelle 2 für alle PRIIP mit Ausnahme der in Artikel 13 Buchstabe b genannten PRIIP Der PRIIP-Hersteller fügt eine Aufschlüsselung der Kosten nach der in Anhang VI Nummern 64 bis 69 genannten Klassifizierung unter Verwendung der nachstehenden Überschriften und Tabelle 2 ein. Für jede Kostenart wird eine sehr kurze Beschreibung eingefügt. Dazu gehören ein numerischer Indikator (Geldbetrag oder Prozentsatz) und die für die Berechnung verwendete Grundlage, soweit dies in einfachen Worten dargestellt werden kann, die von den Kleinanlegern verstanden werden dürften, an die das PRIIP vermarktet werden soll. Die Beschreibung beruht auf einem oder mehreren Beispielen aus der nachstehenden Tabelle, es sei denn, diese sind nicht anwendbar. „Zusammensetzung der Kosten Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg (PRIP): Wenn Sie nach [1 Jahr/empfohlene Haltedauer (sofern weniger als 1 Jahr)] aus (Versicherungsanlageprodukte) [aussteigen]: Jährliche Auswirkungen der Kosten, wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Einstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — „[] % des Betrags, den Sie beim Einstieg in diese Anlage zahlen“ — „[] % der ersten [] Prämien, die Sie zahlen“ — „Diese Kosten sind bereits im/in den [Preis/Prämien] enthalten, den/die Sie zahlen“ — „Darin enthalten sind Vertriebskosten in Höhe von [[] % des Anlagebetrags/[] EUR]. [Dies ist der Höchstbetrag, der Ihnen berechnet wird]. [Die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, teilt Ihnen die tatsächliche Gebühr mit]“ — „Wir berechnen keine Einstiegsgebühr“] [Bis zu] [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Ausstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — „[] % Ihrer Anlage, bevor sie an Sie ausgezahlt wird“ — „Wir berechnen keine Ausstiegsgebühr für dieses Produkt, [die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, kann jedoch eine Gebühr berechnen]“ (Wenn Ausstiegskosten nur unter bestimmten Umständen anfallen) — „Diese Kosten fallen nur an, wenn (Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 200 Zeichen)“ Bei Versicherungsanlageprodukten, bei denen Ausstiegskosten nur beim Ausstieg vor der empfohlenen Haltedauer anfallen, wird in der rechten Spalte „Nicht zutreffend“ angegeben und zusätzlich zu den vorstehenden Beschreibungen wird die folgende Erklärung in die Spalte eingefügt:„Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte „Nicht zutreffend“ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten“ [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Laufende Kosten [pro Jahr]   Verwaltungsgebühren und sonstige Verwaltungs- oder Betriebskosten [Beschreibung der Grundlage in höchstens 150 Zeichen. Beispiel: „[] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr“]. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Transaktionskosten [] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie viel wir kaufen und verkaufen. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Zusätzliche Kosten unter bestimmten Bedingungen   Erfolgsgebühren [und Carried Interest] [[Beschreibung der Kosten in höchstens 300 Zeichen]. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie gut sich Ihre Anlage entwickelt. Die vorstehende Schätzung der kumulierten Kosten enthält den Durchschnitt der letzten fünf Jahre.] oder [Für dieses Produkt wird keine Erfolgsgebühr berechnet]. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) (Sofern zutreffend):  „Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an [Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 150 Zeichen]“ Bei PRIIP mit verschiedenen Anlageoptionen verwenden PRIIP-Hersteller für die Darstellung der Kosten die Tabellen 1 und 2 dieses Anhangs, die für alle PRIIP mit Ausnahme der in Anhang VI Artikel 13 Buchstabe b und Nummer 76c genannten PRIIP gelten, und weisen für die Zahlen in jeder Tabelle, sofern relevant, die Kostenspanne aus. Bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von höchstens einem Jahr lautet die Bezeichnung der prozentualen Kostenquote in den Tabellen 1 und 2 „Auswirkungen der Kosten“ anstatt „Jährliche Auswirkungen der Kosten“, und die Fußnote nach Tabelle 1 lautet wie folgt: „Diese Angaben veranschaulichen die Auswirkungen der Kosten bei einer Haltedauer von höchstens einem Jahr. Dieser Prozentsatz kann nicht direkt mit den Zahlen über die Auswirkungen der Kosten anderer PRIIP verglichen werden“. Bei PRIIP, bei denen die prozentualen Kostenquoten auf der Grundlage des Nominalwerts berechnet werden, wird die folgende Fußnote nach der Tabelle hinzugefügt: „Diese Angaben veranschaulichen die Kosten im Verhältnis zum Nominalwert des PRIIP“.“ Tabelle 2 für PRIIP gemäß Artikel 13 Buchstabe b Der PRIIP-Hersteller fügt eine Aufschlüsselung der Kosten nach der in Anhang VI Nummern 64 bis 69 genannten Klassifizierung unter Verwendung der nachstehenden Überschriften und Tabelle 2 ein. Sofern dies für die Kostenart zutreffend ist, wird eine Aufteilung der Kosten zwischen den Kosten des PRIIP, abgesehen von den Kosten für die zugrunde liegende Anlageoption, („Versicherungsvertrag“) und der Kostenspanne der Anlageoptionen („Anlageoptionen“) dargestellt. Für jede Kostenart wird eine sehr kurze Beschreibung eingefügt. Dazu gehören ein numerischer Indikator (fester Betrag oder Prozentsatz) und die für die Berechnung verwendete Grundlage, soweit dies in einfachen Worten dargestellt werden kann, die von den Kleinanlegern verstanden werden dürften, an die das PRIIP vermarktet werden soll. Die Beschreibung beruht auf einem oder mehreren Beispielen aus der nachstehenden Tabelle, es sei denn, diese sind nicht anwendbar. „Zusammensetzung der Kosten Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Jährliche Auswirkungen der Kosten, wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Einstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — „[] % des Betrags, den Sie beim Einstieg in diese Anlage zahlen“ — „[] % der ersten [] Prämien, die Sie zahlen“ — „Diese Kosten sind bereits im/in den [Preis/Prämien] enthalten, den/die Sie zahlen“ — „Darin enthalten sind Vertriebskosten in Höhe von [[] % des Anlagebetrags/[] EUR]. [Dies ist der Höchstbetrag, der Ihnen berechnet wird]. [Die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, teilt Ihnen die tatsächliche Gebühr mit]“ — „Wir berechnen keine Einstiegsgebühr“] „[] %“ oder „Versicherungsvertrag [] % Anlageoption [] — [] %“ Ausstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — „[] % Ihrer Anlage, bevor sie an Sie ausgezahlt wird“. — „Wir berechnen keine Ausstiegsgebühr für dieses Produkt, [die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, kann jedoch eine Gebühr berechnen]“. (Wenn Ausstiegskosten nur unter bestimmten Umständen anfallen) — „Diese Kosten fallen nur an, wenn (Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 200 Zeichen)“ Bei Versicherungsanlageprodukten, bei denen Ausstiegskosten nur beim Ausstieg vor der empfohlenen Haltedauer anfallen, wird in der rechten Spalte „Nicht zutreffend“ angegeben und zusätzlich zu den vorstehenden Beschreibungen wird die folgende Erklärung in die Spalte eingefügt:„Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte „Nicht zutreffend“ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten.“ „[] %“ oder „Versicherungsvertrag [] % Anlageoption [] — [] %“ Laufende Kosten pro Jahr   Verwaltungsgebühren und sonstige Verwaltungs- oder Betriebskosten [Beschreibung der Grundlage in höchstens 150 Zeichen. Beispiel: „[] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr“]. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres. „[] %“ oder „Versicherungsvertrag [] % Anlageoption [] — [] %“ Transaktionskosten [] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie viel wir kaufen und verkaufen. „[] %“ oder „Versicherungsvertrag [] % Anlageoption [] — [] %“ Zusätzliche Kosten unter bestimmten Bedingungen   Erfolgsgebühren [und Carried Interest] [[Beschreibung der Kosten in höchstens 300 Zeichen]. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie gut sich Ihre Anlage entwickelt. Die vorstehende Schätzung der kumulierten Kosten enthält den Durchschnitt der letzten fünf Jahre.] oder [Für dieses Produkt wird keine Erfolgsgebühr berechnet]. „[] %“ oder „Versicherungsvertrag [] % Anlageoption [] — [] %““ (Sofern zutreffend):  „Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an [Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 150 Zeichen]“ ▼M3 ANHANG VIII INHALT UND DARSTELLUNG DER INFORMATIONEN ÜBER DIE FRÜHERE WERTENTWICKLUNG Begriffsbestimmungen 1. Für die Zwecke der Darstellung der Informationen über die frühere Wertentwicklung bezeichnet der Ausdruck a)  „OGAW“ einen OGAW, der gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/65/EG zugelassen ist, i)  bei dem es sich um ein PRIIP der Kategorie 2 gemäß Anhang II Nummer 5 handelt und ii)  der für die Kleinanleger nicht zu bestimmten vorher festgelegten Terminen nach Algorithmen berechnete Erträge erwirtschaftet, die an die Wertentwicklung, Preisänderungen oder sonstige Bedingungen der Finanzvermögenswerte, Indizes oder Referenzportfolios gebunden sind oder vergleichbare Merkmale aufweisen; b)  „AIF“ einen AIF im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/61/EU, i)  bei dem es sich um ein PRIIP der Kategorie 2 gemäß Anhang II Nummer 5 handelt, ii)  sowie einen offenen AIF gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 694/2014 der Kommission ( 14 ) handelt und iii)  der für die Kleinanleger nicht zu bestimmten vorher festgelegten Terminen nach Algorithmen berechnete Erträge erwirtschaftet, die an die Wertentwicklung, Preisänderungen oder sonstige Bedingungen der Finanzvermögenswerte, Indizes oder Referenzportfolios gebunden sind oder vergleichbare Merkmale aufweisen; c)  „fondsgebundenes Versicherungsanlageprodukt“ ein fondsgebundenes Versicherungsanlageprodukt, i)  bei dem es sich um ein PRIIP der Kategorie 2 gemäß Anhang II Nummer 5 handelt, ii)  bei dem die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs oder der Rücknahme vor dem Ende der empfohlenen Haltedauer besteht, für die keine wesentlichen einschränkenden Bedingungen gelten, iii)  der Leistungen bietet, die direkt mit dem Wert der in Anteile unterteilten Vermögenswerte verbunden sind, und iv)  der für die Kleinanleger nicht zu bestimmten vorher festgelegten Terminen nach Algorithmen berechnete Erträge erwirtschaftet, die an die Wertentwicklung, Preisänderungen oder sonstige Bedingungen der Finanzvermögenswerte, Indizes oder Referenzportfolios gebunden sind oder vergleichbare Merkmale aufweisen. Berechnung der früheren Wertentwicklung für OGAW oder AIF 2. Die Berechnung der Zahlen über die frühere Wertentwicklung stützt sich auf den Nettoinventarwert des OGAW oder AIF und geht davon aus, dass die auszuschüttenden Erträge des Fonds wieder angelegt wurden. Verwendung „simulierter“ Daten für die frühere Wertentwicklung von OGAW oder AIF 3. Ein simulierter Wertentwicklungsbericht für den Zeitraum, in dem noch keine Daten vorlagen, ist nur in den folgenden Fällen und nur dann zulässig, wenn er redlich, eindeutig und nicht irreführend verwendet wird: a)  eine neue Anteilsklasse eines bereits bestehenden OGAW oder AIF oder ein Teilfonds können ihre Wertentwicklung in Anlehnung an die Wertentwicklung einer anderen Klasse simulieren, sofern sich die beiden Klassen in Bezug auf ihre Beteiligung an den

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.