Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2055 der Kommission vom 23. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausübung des Niederlassungsrechts oder des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr durch Zahlungsinstitute (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017R2055. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ndigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats anhand des im Anhang V vorgegebenen Standardformblatts und unterrichten das Zahlungsinstitut hiervon. (2)   Sind mehrere Meldungen zu übermitteln, so können die zuständigen Behörden die zu übermittelnden Angaben unter Verwendung der in Anhang V vorgegebenen Felder aggregieren. Artikel 16 Übermittlung von Änderungen in Bezug auf einen Antrag auf Nutzung eines Europäischen Passes für Dienstleistungen (1)   Teilt ein Zahlungsinstitut gemäß Artikel 28 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats in Bezug auf einen bereits übermittelten Antrag auf Nutzung eines Europäischen Passes für Dienstleistungen relevante Änderungen mit, so leiten diese Behörden diese relevanten Änderungen an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats weiter. (2)   Für die Zwecke der Weiterleitung der relevanten Änderungen an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats gemäß Absatz 1 übermitteln die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats ein Standardformblatt gemäß Anhang V, das lediglich die geänderten Angaben enthält. KAPITEL 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 17 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. Juni 2017 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35. (2)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12). (3)  Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7). (4)  Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73). ANHANG I Format der Identifikationscodes in jedem Mitgliedstaat Mitgliedstaat Juristische Person Natürliche Person Typ des Identifikationscodes Format des Identifikationscodes Typ des Identifikationscodes Format des Identifikationscodes Österreich Falls eingetragen: Firmenbuchnummer (https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a90fc2ca620b.de.html) Maximale Länge: sechs Ziffern und ein Prüfbuchstabe Falls nicht eingetragen: Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer) (https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html) — Belgien KBO/BCE-Nummer (KBO = Kruispuntbank van Ondernemingen; BCE = Banque-Carrefour des Entreprises) http://economie.fgov.be/nl/ondernemingen/KBO/#.VlbmZpYcTcu 0 + MwSt.-Nummer (0XXX.XXX.XXX) KBO/BCE-Nummer (KBO, Kruispuntbank van Ondernemingen; BCE, Banque-Carrefour des Entreprises) http://economie.fgov.be/nl/ondernemingen/KBO/#.VlbmZpYcTcu 10 Ziffern (0 + neunstellige MwSt.-Nummer) Bulgarien Einheitlicher Identifikationscode gemäß Artikel 23 Absatz 1 des bulgarischen Firmenbuchgesetzes 9 Ziffern Einheitlicher Identifikationscode gemäß Artikel 23 Absatz 1 des bulgarischen Firmenbuchgesetzes 9 Ziffern Kroatien OIB (Steuernummer; Osobni identifikacijski broj — Persönliche Identifikationsnummer) 11 Ziffern (10 zufällig ausgewählte Ziffern + 1 Prüfziffer) OIB (Steuernummer; Osobni identifikacijski broj — Persönliche Identifikationsnummer) 11 Ziffern (10 zufällig ausgewählte Ziffern + 1 Prüfziffer) Zypern Steueridentifikationsnummer (TIN) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/tinByCountry.html 8 Ziffern und 1 Buchstabe (z. B. 99999999L) Steueridentifikationscode (TIC) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/tinByCountry.html 8 Ziffern und 1 Buchstabe (die erste Ziffer ist immer 0) Tschechische Republik Persönliche Identifikationsnummer (Identifikační číslo osoby (IČO)) 8 Ziffern (z. B. 12345678) Persönliche Identifikationsnummer (Identifikační číslo osoby (IČO)) 8 Ziffern (z. B. 12345678) Dänemark Unternehmensregisternummer (CVR-Nummer) 8 Ziffern (z. B. 12345678) Persönliche Registrierungsnummer (CPR-Nummer) 10 Ziffern, Format: 123456-7890 Estland Unternehmensregisternummer, abrufbar auf der Website des Handelsregisters https://ariregister.rik.ee/index?lang=eng 8 Ziffern Persönlicher Identifikationscode (ID Code) Persönlicher Identifikationscode (ID Code) Finnland Lokale Unternehmensregisternummer (https://www.ytj.fi/en/index/businessid.html) oder internationale MwSt.-Nummer Lokale Unternehmensregisternummer: 7 Ziffern, Gedankenstrich, Kontrollstelle; z. B. 1234567-8 MwSt.-Nummer: 8 Ziffern, z. B. FI12345678 — — Frankreich SIREN 9 Ziffern SIREN 9 Ziffern Deutschland Falls eingetragen: Handelsregisternummer (HReg-Nr.) https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do), einschließlich Ort der Registrierung HRA; HRB; GnR; PR;VR HRA xxxx HRB xxxx GnR xxxx PR xxxxx VR xxxx Anwendbares Format je nach Rechtsform wählen, gefolgt von einer Ziffernfolge unterschiedlicher Länge Falls nicht eingetragen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) (http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/Merkblaetter/Aufbau_USt_IdNr.html?nn=19560) (MwSt.-Nummer) DExxxxxxxxx gefolgt von 9 Ziffern Griechenland Steueridentifikationsnummer (TIN — ΑΦΜ) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/en/TIN_-_country_sheet_EL_en.pdf 9 Ziffern Steueridentifikationsnummer (TIN — ΑΦΜ) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/en/TIN_-_country_sheet_EL_en.pdf 9 Ziffern Ungarn Unternehmensregisternummer Ziffernfolge (##-##-######) Registriernummer privater Unternehmer Unternehmensregisternummer für Einzelpersonen Ziffernfolge (########); Ziffernfolge (##-##-######) Island — — — — Irland Unternehmensregisternummer https://www.cro.ie/ 6 Ziffern — — Italien Registriernummer 5 Ziffern Steuercode, abrufbar auf der Website des OAM (Organismo per la Gestione degli Elenchi degli Agenti in Attivita' Finanziaria e dei Mediatori Creditizi): https://www.organismo-am.it/elenco-agenti-servizi-di-pagamento 16-stelliger alphanumerischer Code („SP“ + Ziffernfolge) Lettland Steuerregisternummer (http://www.csb.gov.lv/en/node/29890) 11 Ziffern Persönliche Identifikationsnummer (XXXXXX-XXXXX) oder, falls es sich um einen registrierten Steuerzahler — Einzelunternehmer handelt, die Steuerregisternummer (http://www.csb.gov.lv/en/node/29890) Steuerregisternummer: 11 Ziffern Liechtenstein Falls verfügbar, die Rechtsträgerkennung, andernfalls: Handelsregister-Nummer Präfix FL + 11 Ziffern (FL-XXXX.XXX.XXX-X). Personenidentifikationsnummer Maximale Länge: 12 Ziffern Litauen Unternehmenscode aus dem Register der Rechtsträger, das vom Zentrum für Register der Republik Litauen (http://www.registrucentras.lt/jar/p_en/) verwaltet wird; oder 9 Ziffern (bis 2004: 7) Code für Steuerpflichtige — Vorname und Name (der Code ist mit dem persönlichen Code identisch, wird aber aus Datenschutzgründen in der Regel nicht offengelegt) oder Vorname und Name (Buchstaben) Luxemburg Unternehmensregisternummer Buchstabe B gefolgt von 6 Ziffern (z. B. B 123456) Sozialversicherungsnummer 13 Ziffern (bei den ersten 8 Ziffern handelt es sich um das Geburtsdatum der Person: JJJJMMTT) Malta Unternehmensregisternummer: http://rocsupport.mfsa.com.mt/pages/default.aspx Buchstabe C gefolgt von 5 Ziffern (z. B. C 28938) Nummer des Personalausweises ODER Reisepasses: http://www.consilium.europa.eu/prado/en/prado-documents/mlt/all/index.html 6 Ziffern und ein Großbuchstabe, z. B. 034976M ODER 6 Ziffern (z. B. 728349) Niederlande Handelskammernummer (KvK) 8 Ziffern Handelskammernummer (KvK) 8 Ziffern Norwegen Handelsregisternummer (Nummer der Organisation) 9 Ziffern (z. B. 981 276 957) Nationale Identifizierungsnummer/D-Nummer 11 Ziffern (bei den ersten 6 Ziffern handelt es sich um das Geburtsdatum der Person: TT.MM.JJ.) Polen Polnische NIP (numer identyfikacji podatkowej) Polnische NIP (numer identyfikacji podatkowej) Portugal Número de Identificação de Pessoa Coletiva (NIPC) (Unternehmen-Identifikationsnummer) 9 Ziffern Número de Identificação Fiscal (NIF) (Steuernummer) 9 Ziffern Rumänien — — — — Slowakische Republik Identifikačné číslo organizácie/Unternehmensregisternummer (IČO) 8 Ziffern IČO — 00 000 000 Juristische Personen und Unternehmer erhalten eine Unternehmensregisternummer (IČO) http://slovak.statistics.sk/wps/portal/ext/Databases/register_organizacii/!ut/p/b1/jY7RCoIwGEafKPfPqdsuV-BcLGnJlu0mLCKEpl1E0dtn0m3Wd_fBOXCQRzXyXXNvz82t7bvm8v4-2zu9ZvM5FsCwo6DyyiTGrrA06QDsBmAhRZFQDcC0TEGJwm64IQQE-c-HLxPwy18i3x5C9DiGCKKE4pRzChnlLOYEbZEffWGMqbRzIF2cgyJYQmktQE4_wFT_CEwElkUfTugabP2s1OwFKhgzhg!!/dl4/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ 8 Ziffern IČO — 00 000 000 Slowenien Von der Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Register und Dienstleistungen (www.ajpes.si) zugewiesene Identifizierungs- (Registrierungs-) Nummer 10 Ziffern Von der Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Register und Dienstleistungen (www.ajpes.si) zugewiesene Identifizierungs- (Registrierungs-) Nummer 10 Ziffern Spanien Rechtsträgerkennung (LEI) Falls nicht verfügbar: NIF (Número de Identificación Fiscal), d. h. Steuernummer Weitere Informationen über die Struktur der Steuernummer finden sich unter den folgenden Links: NIF (juristische Personen): http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Inicio_es_ES/La_Agencia_Tributaria/Campanas/Censos__NIF_y_domicilio_fiscal/Empresas_y_profesionales__Declaracion_censal__Modelos_036_y_037/Informacion/NIF_de_personas_juridicas_y_entidades.shtml Besteht aus 20 Stellen in folgendem Format: Stellen 1-4: vierstelliges individuelles Präfix für jede LOU (lokale operative Stelle) Stellen 5-6: 2 Reservestellen (00) Stellen 7-18: unternehmensspezifischer Teil des Codes, der von den LOU nach transparenten, soliden und robusten Zuteilungsregeln zugewiesen wird Stellen 19-20: 2 Prüfziffern nach ISO 17442 Besteht aus 9 Stellen in folgendem Format: a) Buchstabe, der die Rechtsform angibt: A. Unternehmen B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung C. Offene Handelsgesellschaft D. Kommanditgesellschaft E. Miteigentum und nicht angenommener Nachlass F. Kooperative G. Verband H. Zusammenschluss von Wohneigentümern J. Gesellschaft bürgerlichen Rechts N. Ausländische Teileinheit P. Lokale Gebietskörperschaft Q. Öffentliche Organisation R. Religionsgemeinschaft oder religiöse Einrichtung S. Stelle der Zentralregierung oder einer Autonomen Region U. Joint-Venture mit Rechtspersönlichkeit V. Sonstiges W. Betriebsstätte nichtansässiger Unternehmen b) 7 zufällig ausgewählte Ziffern c) Buchstabe oder Ziffer, abhängig von der Rechtsform (Prüfcode). NIF (Número de Identificación Fiscal) oder Steuernummer Für nichtansässige spanische Staatsbürger, spanische Staatsbürger unter 14 Jahren und nichtansässige Ausländer, die steuerlich relevante Transaktionen tätigen: Nichtansässige Ausländer: NIE (Número de Identidad de Extranjero). Weitere Informationen über die Struktur der Steuernummer finden sich unter den folgenden Links: NIF (Einzelpersonen) und NIE: http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/Inicio_es_ES/La_Agencia_Tributaria/Campanas/Censos__NIF_y_domicilio_fiscal/Ciudadanos/Informacion/NIF_de_personas_fisicas.shtml Besteht aus 9 Stellen: 8 Ziffern gefolgt von einem Buchstaben als Prüfcode am Ende Besteht aus einem Buchstaben (L für nichtansässige spanische Staatsbürger, K für spanische Staatsbürger unter 14 Jahren und M für nichtansässige Ausländer), 7 alphanumerische Stellen und ein Buchstabe (Prüfcode) Besteht aus 9 Stellen: Anfangsbuchstabe, X, gefolgt von 7 Ziffern und einem Endbuchstaben als Prüfcode Sind keine numerischen Kombinationen mehr mit dem Buchstaben X verfügbar, wird die Sequenz alphabetisch fortgesetzt (zunächst mit Y, dann Z) Schweden Registrierungsnummer (www.bolagsverket.se) NNNNNN-XXXX Sozialversicherungsnummer JJMMTT-XXXX Vereinigtes Königreich Steueridentifikationsnummer (TIN) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/en/TIN_-_country_sheet_UK_en.pdf Steueridentifikationsnummer (TIN) https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/pdf/en/TIN_-_country_sheet_UK_en.pdf ANHANG II Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes für Zweigniederlassungen, die von Zahlungsinstituten bzw. E-Geld-Instituten gestellt werden 1) Herkunftsmitgliedstaat   2) Name der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats   3) Eingangsdatum des vollständigen und richtigen Antrags des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats TT/MM/JJ 4) Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung eingerichtet werden soll   5) Art des Antrags ☐ Erstantrag ☐ Änderung des letzten Antrags ☐ Ende/Einstellung der Geschäftstätigkeit 6) Art des Instituts ☐ Zahlungsinstitut ☐ E-Geld-Institut 7) Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   8) Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   9) Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)   10) Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)   11) Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)   12) Ansprechpartner des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   13) E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   14) Telefonnummer des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   15) Anschrift der Zweigniederlassung   16) Namen der Geschäftsführer der Zweigniederlassung   17) E-Mail-Adressen der Geschäftsführer der Zweigniederlassung   18) Telefonnummern der Geschäftsführer der Zweigniederlassung   19) Zu erbringende Zahlungsdienste 1. ☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge 2. ☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge 3. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister: a) Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ b) Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ c) Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ 4. Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind: a) Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ b) Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ c) Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein 5. ☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten ☐ Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein 6. ☐ Finanztransfer 7. ☐ Zahlungsauslösedienste 8. ☐ Kontoinformationsdienste 20) Zu erbringende E-Geld-Dienste (nur für E-Geld-Institute zutreffend) ☐ Ausgabe von E-Geld ☐ Vertrieb und/oder Rücktausch von E-Geld 21) Beschreibung der Organisationsstruktur der Zweigniederlassung   22) Geschäftsplan, aus dem hervorgeht, dass die Zweigniederlassung über geeignete und angemessene Systeme, Ressourcen und Verfahren verfügt, um ihre Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat ordnungsgemäß auszuführen, einschließlich: a. Hauptziele und Geschäftsstrategie der Zweigniederlassung und eine Erläuterung, wie die Zweigniederlassung zu der Strategie des Instituts und gegebenenfalls der Gruppe beitragen wird; b. eine Budgetplanung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre.   23) Unternehmenssteuerung und interne Kontrollmechanismen, darunter Folgendes: a. Beschreibung der Steuerungsstruktur der Zweigniederlassung und der Berichtswege, der Position und der Rolle der Zweigniederlassung innerhalb der Unternehmensstruktur des Instituts und gegebenenfalls der Gruppe; b. Beschreibung der internen Kontrollmechanismen der Zweigniederlassung, einschließlich: i. interne Risikokontrollverfahren der Zweigniederlassung, Verknüpfung zum internen Risikokontrollverfahren des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts und gegebenenfalls der Gruppe; ii. Angaben zu den internen Prüfmodalitäten der Zweigniederlassung; iii. Angaben zu den von der Zweigniederlassung im Aufnahmemitgliedstaat angenommenen Mechanismen zur Verhinderung der Geldwäsche nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2015/849.   24) Im Falle einer Auslagerung betrieblicher Aufgaben von Zahlungsdiensten/E-Geld-Diensten: a. Name und Anschrift der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen; b. Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) eines Ansprechpartners der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen; c. Art und umfassende Beschreibung der ausgelagerten betrieblichen Aufgaben.   ANHANG III Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die Agenten in Anspruch nehmen, gestellt werden 1) Herkunftsmitgliedstaat   2) Aufnahmemitgliedstaat, in dem der Agent Zahlungsdienste erbringen soll   3) Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats   4) Eingangsdatum des vollständigen und richtigen Antrags des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats TT/MM/JJ 5) Art des Antrags ☐ Erstantrag ☐ Änderung des letzten Antrags ☐ Zusätzliche Agenten ☐ Abmeldung von Agenten 6) Art des Antrags (Bewertung durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats) ☐ Niederlassungsrecht ☐ Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs, auf der Grundlage der folgenden Bedingungen: … … … 7) Art des Instituts ☐ Zahlungsinstitut ☐ E-Geld-Institut 8) Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   9) Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   10) Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)   11) Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)   12) Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)   13) Ansprechpartner des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   14) E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   15) Telefonnummer des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   16) Angaben zum Agenten: a. Falls es sich um eine juristische Person handelt: i. Name ii. Eingetragene Anschrift(en) iii. Identifikationscode im Format des Mitgliedstaats, in dem der Agent ansässig ist, nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend) iv. Rechtsträgerkennung (LEI) des Agenten (falls verfügbar) v. Telefonnummer vi. E-Mail-Adresse vii. Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Rechtsvertretung b. Falls es sich um eine natürliche Person handelt: i. Name, Geburtsdatum und Geburtsort ii. Eingetragene Geschäftsanschrift(en) iii. Identifikationscode im Format des Mitgliedstaats, in dem der Agent ansässig ist, nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend) iv. Telefonnummer v. E-Mail-Adresse   17) Bei Niederlassungsfreiheit zentrale Kontaktstelle, falls eine solche bereits benannt und/oder von den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats im Einklang mit Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 angefordert wurde: a. Name des Vertreters b. Anschrift c. Telefonnummer d. E-Mail-Adresse   18) Vom Agenten zu erbringende Zahlungsdienste 1. ☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge 2. ☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge 3. Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister: a) Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ b) Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ c) Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ 4. Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind: a) Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ b) Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ c) Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein 5. ☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten ☐ Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein 6. ☐ Finanztransfer 7. ☐ Zahlungsauslösedienste 8. ☐ Kontoinformationsdienste 19) Beschreibung der internen Kontrollmechanismen, die das Zahlungsinstitut/das E-Geld-Institut/der Agent anwenden, um die Anforderungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2015/849 zu erfüllen   20) Namen und Kontaktangaben der Geschäftsleiter und der für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen des Agenten   21) Für Agenten und andere Zahlungsdienstleister Kriterien, die sicherstellen sollen, dass die Geschäftsleiter und die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen des Agenten,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.