Europäische Union

2003/382/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B — Nahtlose Stahlrohre) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4154) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0382. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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achfrage (46) Zwischen 1960 und 1980 nahm der weltweite Verbrauch an nahtlosen Röhren jährlich regelmäßig um 5 % zu (Ausnahme: 1975). Nach 1980 setzte eine gegenläufige Entwicklung ein, so dass der Verbrauch heute knapp über dem des Jahres 1960 liegt. Verschiedenen Schätzungen zufolge dürfte der Verbrauch künftig in etwa gleich bleiben. (47) Die Nachfrage ist starken periodischen Schwankungen unterworfen, für die die Entwicklungen auf dem Erdölmarkt verantwortlich sind. Nach dem von der Kommission erstellten Vorausschätzungsprogramm Stahl für das erste Halbjahr 1999 und das gesamte Jahr 1999(6) folgte auf die günstige Entwicklung des Stahlsektors im Jahre 1997 bis ins erste Halbjahr 1998 hinein ein starker Rückgang noch in demselben Jahr, der vor allem auf den Einbruch der Nachfrage in der Erdölindustrie und das Fehlen neuer Pipeline-Bauvorhaben zurückzuführen war. (48) Die Hauptabnehmer von OCTG und Linepipe sind Unternehmen, die in der Erdölprospektion und -gewinnung tätig sind und ihren Bedarf an Röhren in der Regel weltweit ausschreiben. (49) Der weltweite Verbrauch an nahtlosen OCTG und Linepipe beläuft sich auf jeweils 5,1 Mio. Tonnen jährlich(7). (50) Nachstehende Tabelle zeigt den Verbrauch an nahtlosen OCTG in der Gemeinschaft sowie in Deutschland, Frankreich, Italien und im Vereinigten Königreich: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Eigene Berechnungen anhand der von den Unternehmen übermittelten Zahlen und der Außenhandelsdaten. (51) Nachstehende Tabelle zeigt den Verbrauch an nahtlosen Linepipe in der Gemeinschaft sowie in Deutschland, Frankreich, Italien und im Vereinigten Königreich: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Eigene Berechnungen anhand der von den Unternehmen übermittelten Zahlen und der Außenhandelsdaten. (52) Der Verbrauch an nahtlosen OCTG und Linepipe im Vereinigten Königreich macht somit ca. 35 % des gesamten Verbrauchs in der Gemeinschaft aus. D. Der "Club" der europäischen und japanischen Stahlrohrhersteller ("Europäisch-Japanischer Club)" (53) Bei ihrer Nachprüfung am 1. Dezember 1994 machte die Kommission Kopien von Dokumenten, in denen die Rede von Sitzungen zwischen europäischen und japanischen Herstellern nahtloser Stahlrohre ist, die als "Europäisch-Japanischer Club" bezeichnet werden. Am 17. September 1996 nahmen Kommissionsbeamte auf der Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 eine Nachprüfung bei Vallourec vor. Sie verlangten dabei von dem Unternehmen mündlich Auskunft über den sogenannten "Club Europe/Japon" und die "Fundamentals". Vallourec gab hierzu eine schriftliche Erklärung ab, in der auf die Grundsätze der Vereinbarung ("Fundamentals"), die von der Vereinbarung erfassten Erzeugnisse, die Laufzeit der Vereinbarung und einige praktische Durchführungsmodalitäten eingegangen wird. (54) Die Ausführungen von Vallourec finden sich in dem Antwortschreiben von BS vom 31. Oktober 1997 auf das Auskunftsverlangen der Kommission weitgehend bestätigt: "[...] In practice, domestic markets were reserved to the local producers in the first instance"(8) (Seite 11932)(9). Erhärtet wird diese Erklärung durch die Aussage mehrerer Dalmine-Führungskräfte gegenüber dem Staatsanwalt von Bergamo, darunter auch die von Herrn [...], der zugegeben hat, an den Gesprächen teilgenommen zu haben (Seite 8220 c, 1-29). 1. Anfänge des "Clubs" (55) Die europäischen und japanischen Hersteller begannen ihre "Clubaktivitäten" 1977. In seiner Erklärung schreibt Vallourec: "Ces échanges ont commencé après la chute du marché de 1977 (postérieure au premier boom pétrolier)" (10) (Seite 6258). 2. Betroffene Erzeugnisse, Beteiligte und Organisation des "Clubs" a) Erzeugnisse (56) Gegenstand der nachstehend beschriebenen Übereinkünfte waren gemäß der schriftlichen Erklärung von Vallourec nahtlose Standard-OCTG und "project linepipe". b) Beteiligte (57) Den Antworten von Vallourec (Seite 6355), BS (Seite 11932), NSC (Seiten 13547-13549), NKK (Seiten 14456-14457 und 14491-14498), SMI (14176-14177) und KSC (14605) auf Auskunftsverlangen der Kommission zufolge, gehörten auf europäischer Seite BS, Dalmine, Mannesmann und Vallourec und auf japanischer Seite Kawasaki, NKK, Nippon Steel und Sumitomo Metals zu den Clubmitgliedern. c) Organisation (58) Nach Angaben von Vallourec trafen sich die Mitglieder des Clubs auf drei verschiedenen Ebenen: - auf Expertenebene; - auf Managerebene; - auf Vorstandsebene. (59) Was es hiermit auf sich hat, zeigt der von BS in der Sitzung vom 23. September 1993 übergebene "Timetable for O.C.T.G./Linepipe": Die Europäer koordinierten ihre Positionen zunächst im Rahmen vorbereitender Sitzungen und erörterten ihren Standpunkt anschließend mit den Japanern und den Mittel- und Südamerikanern auf den drei oben beschriebenen Ebenen (Seite 4912)(11). (60) Die Mitglieder des Clubs der europäischen und japanischen Stahlrohrhersteller trafen sich in unregelmäßigen Abständen zumeist zweimal jährlich. Bei der auf Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 am 17. September 1996 durchgeführten Inspektion gab Vallourec die Termine einiger der Sitzungen, die zwischen 1992 und 1994 stattfanden, preis (14. April 1992 in Florenz, 23. Oktober 1992 in Tokio, 19. Mai 1993 in Paris, 5. November 1993 in Tokio und 16. März 1994 in Cannes) (Seite 6358). In den bei Vallourec kopierten Unterlagen (Seiten 15586 und 4350) finden sich Hinweise auf Sitzungen in den Jahren 1989 und 1991. 3. Grundsätze (61) Die drei Säulen der Übereinkunft über OCTG-Rohre und Linepipe sind der Beschreibung von Vallourec zufolge: a) Schutz der Heimatmärkte ("Fundamentals"); b) [...]; c) [...]. a) Die "Fundamentals" (62) Gemäß der schriftlichen Erklärung von Vallourec bestand die Grundregel der Übereinkunft im Schutz der Heimatmärkte vor Konkurrenten (dieser Sachverhalt wird in den Unterlagen als "Fundamentals" bezeichnet). Die Offshore-Gebiete des Vereinigten Königreichs galten als teilgeschütztes Gebiet, d. h. ein Konkurrent musste vor Abgabe eines Angebots zunächst mit dem heimischen Ölfeld-Rohrhersteller Kontakt aufnehmen (Seite 6257). Einen weiteren Beweis für diese Regel liefert das Dokument "entretien BSC" (Seiten 15596-15599). (63) Den Begriff Fundamentals beschreibt MRW in Beantwortung der im Rahmen der Nachprüfung nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 vom 22. April 1997 gestellten Fragen: "Mir ist der Begriff 'Fundamentals' nur im Zusammenhang mit Verhaltensweisen europäischer und japanischer Hersteller aus der Vergangenheit (d. h. vor 1.4.1995) bekannt. Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den 'Fundamentals' um eine Übereinkunft betreffend OCTG-Rohre und Project linepipe, die im Wesentlichen den Schutz der jeweiligen Heimatmärkte bezweckte. Dies bedeutete, dass japanische Hersteller in diesen Bereichen nicht in europäische Märkte vordrängen sollten, während europäische Hersteller nicht nach Japan liefern sollten" (12) (Seite 10990A). (64) Am 1. Juni 1995 gab Herr [...], von 1991 bis Ende 1992 [...] und bis Ende 1994 [...], vor dem Oberstaatsanwalt von Bergamo folgende Erklärung ab: "... le gare d'appalto [...] venivano costantemente vinte dalla Dalmine, in quanto nelle riunioni dei club dei produttori (cartelli) che si tenevano due volte l'anno, una volta in Europa ed una volta in Giappone, si stabiliva un gentlement agreement per il quale ciascun produttore avrebbe avuto diritto di vincere in patria le gare d'appalto, sulla base di une regola internazionalmente accettata per cui, fatta pari a 100 l'offerta dell'operatore nazionale, gli altri operatori si impegnano ad offrire un prezzo superiore di un tasso variabile tra l'8 e il 10 % ... Se taluno degli operatori, in violazione del patto, sottoquota un concorrente sul mercato domestico, subisce come sanzione minacce di ritorsione tali da ritirare l'offerta, ma ciò non capita perché la regola è rigidamente osservata" (13) (Seite 8220 c, Ziffer 12). (65) Der Hersteller Dalmine äußerte sich in seinem Schreiben vom 4. April 1997, mit dem er auf eine Frage der Kommission vom 13. Februar 1997 zum Inhalt der "Fundamentals" antwortete, wie folgt: "esse possano riflettere la posizione dell'industria comunitaria dei tubi in acciaio senza saldatura ... Questa posizione si è sviluppata su due linee: attuazione di un processo di razionalizzazione ...; contatti con l'industria giapponese la cui capacità produttiva superava la domanda. I contatti si riferivano all'esportazione di tubi (specialmente quelli per l'industria petrolifera) in aree diverse dalla CE (quali Russia e Cina) e volgevano anche a limitare l'esportazione di tubi alla CE in seguito alla chiusura degli impianti di British Steel e quindi a proteggere l'industria comunitaria dei tubi senza saldatura"(14) (Seiten 15099-15101). (66) In dem Schreiben vom 31. Oktober 1997, mit dem BS auf das Auskunftsverlangen der Kommission in Sachen Europäisch-Japanischer Club reagierte, findet sich unter anderem folgende Aussage: "In practice, domestic markets were reserved to the local producers in the first instance"(15) (Seite 11933). (67) Die "Fundamentals" werden auch in einem internen Vermerk von Vallourec über eine Sitzung zwischen BS und Vallourec erwähnt, die (laut internem Vermerk vom 24. Juli 1990) am 1. Juni 1990 stattfand: "L'analyse de VLR est qu'il ne faut pas ouvrir la porte aux Japs en les favorisant d'un british content. Il faut jouer les fondamentals à fond, la première démarche étant d'écrire via le pt du Club au pt Jap pour signaler les implatations des shojas en UK. Il paraît ambitieux d'imaginer que BSC puisse organiser un sharing key en PJ japonais alors que SMI se casse les dents sur ce point depuis de longs mois" (16) (Seite 15598). (68) Eine Untersuchung der Lieferungen der Clubmitglieder zeigt, dass diese Grundregel respektiert wurde. NAHTLOSE OCTGS UND LINEPIPE Anteil des heimischen Herstellers am Gesamtabsatz von BS, Dalmine, MRW, Vallourec, SMI, KSC, NSC und NKK >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Antworten der Unternehmen auf die Auskunftsverlangen nach Artikel 11. (69) Auch der folgende Satz, der einem internen Vallourec-Vermerk vom 20. Juni 1994 [...] entnommen ist, wird vor dem Hintergrund dieses Prinzips des Schutzes der Heimatmärkte verständlich: "STDM devrait tout de même respecter à peu près le UK en échange de notre protection du Mexique et de l'Argentine, mais dans le reste du monde il essaiera de développer ses ventes au maximum"(17) (Seite 15813). b) Die "Sondermärkte" (70) [...]. (71) [...]. (72) [...]. (73) [...]. (74) [...]. (75) [...]. (76) [...]. (77) Die gleiche Art der Zusammenarbeit fand auch bei Einzelprojekten (Seite 4283) statt. 4. Die zwischen BS, Vallourec, Dalmine und MRW geschlossenen Verträge über die Versorgung mit Glattendrohren (78) Als BS 1990 die Produktion nahtloser warmgewalzter Rohre teilweise einstellte, entstand das Problem, dass Großbritannien genau genommen keinen heimischen Markt mehr darstellte und somit auch die Schutzklausel nicht mehr griff. Vallourec und BS haben daher den Begriff der "Fundamentals improved" (nachgebesserte Fundamentals) eingeführt. In dem Protokoll über die Sitzung zwischen Vallourec und BS am 24. Juli 1990 heißt es unter der Überschrift "Respect du UK par les japonais" (Nichteinmischung in den britischen Markt durch die Japaner): "MRW est le seul producteur européen que fasse peur aux japonais et que puisse donc imposer un respect des 'fundamentals improved'. MRW aurait un intérêt à la défense des 'fundamentals' sur le UK puisqu'il fournirait une partie des plain end pipes après l'arrêt de Clydesdale ... VLR insiste sur le fait que toute alliance en Europe doit être faite avec une part suffisamment forte pour MRW" (18) (Seite 15586 ff.). Abschließend heißt es in dem Protokoll: "BS et VLR s'accordent pour dire que ce renforcement de la CEE est viable et doit aboutir à des 'fundamentals improved' que interdiraient aux japonais l'accès du UK même après que Clydesdale aurait été fermé. PhV(19) ajoute qu'un respect à 100 % des 'fundamentals' en UK est impossible mais que si les exceptions ne dépassent pas 15000 tonnes par an, la situation sera supportable. BS évoque toutefois la possibilité d'acheter des plain ends à UTM, SIDERCA et TAMSA pour éviter leur concurrence sauvage" (20) (Seite 15587). (79) Nach der Schließung des Werkes Clydesdale schloss BS Verträge über die Lieferung von Glattendrohren an TSSL (auf die Fertigbearbeitung von Rohren (Wärmebehandlung und Gewindeverbindungen) spezialisierte BS-Tochter) mit: - Vallourec (24. Juli 1991) in einer Größenordnung von [...] % des Bedarfs (Seite 12867 ff.); - Dalmine (4. Dezember 1991) in einer Größenordnung von [...] % des Bedarfs (Seite 12910 ff.); - MRW (9. August 1993) in einer Größenordnung von [...] % des Bedarfs (Seite 12948 ff.). (80) Vallourec stellte bereits im März und im Mai 1990 aufgrund der Schließung von Clydesdale Überlegungen über eine mögliche Aufteilung der Glattendrohrlieferungen an BS unter den Europäern und eine Kopplung zwischen dem Preis und der Menge der von BS verkauften VAM und den Glattendrohrlieferungen der Europäer an: "... si ... on peut obtenir des Japonais qu'ils n'interviennent pas sur le marché UK, et que le problème se règle entre Européens. Dans ce cas on partagerait effectivement les tubes lisses entre MRW, VLR et Dalmine. Dans ce scénario II, on aurait probablement intérêt à lier les ventes de VLR à la fois au prix et au volume du VAM vendu par BSC"(21) (Seite 15624-15625). (In den Verträgen wurde der Preis der Glattendrohre, zu deren Lieferung sich MRW, Vallourec und Dalmine verpflichteten, an den Preis der von BS verkauften Gewinderohre gekoppelt.) "MRW/DALMINE/VLR obtiennent que BSC achète ses tubes lisses en priorité aux Européens que se répartissent cette fourniture selon une règle stricte"(22) (Seite 15611). Zwei Monate später (24. Juli 1990) wurde offenbar allgemein davon ausgegangen, dass MRW Glattendrohre an BS liefern würde: "MRW aurait un intérêt à la défense des 'fundamentals' sur le UK puisqu'il fournirait une partie des plain end pipes après l'arrêt de Clydesdale"(23) (Seite 15586). (81) In den Lieferverträgen verpflichtete sich BS - seinen gesamten Bedarf an Glattendrohren, der früher vom Werk Clydesdale gedeckt wurde, bei Vallourec ([...] %), MRW ([...] %) und Dalmine ([...] %) zu decken; - Vallourec, MRW und Dalmine vierteljährlich die eigenen Verkaufspreise mitzuteilen; - Vallourec, MRW und Dalmine jährlich über den Verbrauch an Glattendrohren zu unterrichten. (82) Vallourec, MRW und Dalmine verpflichteten sich ihrerseits, BS Glattendrohre in unbestimmter (d. h. vorher nicht bekannter) Menge zu liefern, und zwar zu Preisen und Verkaufsbedingungen, die nicht schlechter sein durften als die, die anderen Kunden auf dem britischen Festlandsockel gewährt wurden. Die Verträge wurden für fünf Jahre geschlossen. Danach erfolgt eine stillschweigende Verlängerung, bis eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten kündigt. 5. Reorganisation des Clubs a) Die Krise von 1993 i) Störfaktoren (83) Mehrere Faktoren brachten die Grundpfeiler der Übereinkunft ins Wanken: - die Umstellung der europäischen Stahlindustrie, vor allem der Verzicht von BS auf das Geschäft mit nahtlosen Rohren, und die mögliche Schließung des Werkes New Tubemeuse ("NTM"); - das Erstarken der lateinamerikanischen Stahlrohrhersteller, was den vom Europäisch-Japanischen Club festgelegten Verteilerschlüssel nur noch bedingt anwendbar machte; - das zunehmende Interesse an geschweißten OCTG, deren Absatz weltweit trotz starker regionaler Unterschiede bei 20 % liegen dürfte (so wird in Europa nur ein geringer Marktanteil (von ca. 5 %) erreicht, während er beispielsweise in den USA bis zu 50 % betragen kann). ii) Die Position der Europäer (84) In den Dokumenten "Paper for presidents on OCTG and project linepipe" (Seite 4902-4908)(24) und "g) Japanese" (Seite 4909-4914)(25) gingen die Europäer auf diese Punkte ein und legten die gemeinsame Position für die Sitzung in Tokio am 5. November 1993 fest. Im Kern ging es ihnen darum, dass ihnen als Gegenleistung für die im Gang befindliche Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie der europäische Markt (einschließlich der Offshore-Regionen) vorbehalten bleibt. Der Aktionsplan sah Folgendes vor: - Die Lieferkontingente der Japaner sowie der Mittel- und Südamerikaner für Europa werden genau festgelegt. - Sollten sich die Japaner nicht daran halten, wird mit Folgendem gedroht: a) [...]; b) [...]; c) keine Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie und keine Schließung des Werkes NTM; d) Einlegung einer Beschwerde wegen Dumpings. b) Sitzung vom 5. November 1993 (85) Am Ende der Sitzung von Tokio stand eine neue dreiseitige Übereinkunft, deren Inhalt in einem Dokument ("Sharing-key-Papier", Seite 7320) wiedergegeben ist, das der Kommission am 12. November 1997 von einem Dritten (der ungenannt bleiben möchte) ausgehändigt wurde. Dieser behauptet, das Papier von einem Handelsvertreter eines der an der Sitzung teilnehmenden Unternehmen erhalten zu haben. In der Sitzung standen folgende drei Fragen im Vordergrund: - die Folgen der Aufnahme der Lateinamerikaner in den Club; - die Auswirkungen der Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie; - [...]. i) Folgen der Aufnahme der Lateinamerikaner in den Club (86) Das "Sharing-key-Papier" belegt, dass die Kontaktaufnahme mit den Lateinamerikanern teilweise erfolgreich war, [...]. Gegenüber dem Prinzip des Schutzes des europäischen Marktes äußerten die lateinamerikanischen Hersteller allerdings einen ausdrücklichen Vorbehalt(26) (Seite 7320) und lieferten beträchtliche Mengen nach Europa. Das "Sharing-key-Papier" steht im krassen Widerspruch zu den mündlichen Erklärungen von Vallourec anlässlich der Nachprüfung vom 18. Dezember 1997 und den Antworten von Siderca SAIC und Tamsa auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, wonach die Sondierungsgespräche der Europäer Ende 1993 mit den Südamerikanern zu keinem Erfolg geführt hätten. ii) Auswirkungen der Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie auf die Übereinkünfte (87) Sowohl in dem Arbeitspapier als auch der eigentlichen Übereinkunft ist zwischen der Schließung des belgischen Stahlrohrherstellers NTM einerseits und dem Rückzug von BS aus dem Geschäft mit nahtlosen Rohren andererseits zu unterscheiden. Schließung von NTM (88) Infolge des Wegbrechens der Märkte in der ehemaligen Sowjetunion und der weltweit rückläufigen Nachfrage nach Ölfeldrohren in den Jahren 1992-1993 verschlechterte sich die finanzielle Lage von NTM zusehends. Die Muttergesellschaft (Soconord) hielt daher für den Produktionsbereich der Gewindeherstellung, der wettbewerbsfähiger war als die Wärmebehandlungsanlagen (Elektroofen und Walzwerk), nach einem Partner Ausschau. Es kam zu gesonderten Verhandlungen mit [...], die jedoch zu keinem Ergebnis führten. Am 31. Dezember 1993 stellte NTM die gesamte Produktion ein. Die Gewindefertigungsanlage und das Walzwerk wurden im August 1996 in den Iran verlegt. (89) Die beiden Dokumente "paper for presidents" und "g) japanese", belegen, dass die mögliche Schließung von NTM in den Verhandlungen mit den Japanern als Druckmittel benutzt wurde, um Gegenleistungen einzufordern. Da NTM größere Mengen vor allem in den Nahen und Fernen Osten lieferte, konnten sich aufgrund des bestehenden Verteilerschlüssels die Japaner und Südamerikaner Vorteile von einer Schließung des Betriebs erhoffen. Übernahme der BS-Unternehmenssparte OCTG-Fertigbearbeitung durch Vallourec (90) Der aufgrund eines Rationalisierungsprogramms möglich gewordene Verbleib eines Teils der Röhrenproduktion im Vereinigten Königreich sollte den nichteuropäischen Wettbewerbern zeigen, dass das Vereinigte Königreich immer noch zu den wichtigsten Stahlrohrherstellern im Rahmen einer starken europäischen Industrie gehört (Seite 4626-4640). Wie aus dem Dokument "paper for presidents" hervorgeht, wollten die Europäer sicherstellen, dass die Abstoßung der Sparte "nahtlose Rohre" durch BS weder den Verteilermodus noch den Status des britischen Marktes beeinflusst: "Although the japanese have agreed not to request changes in our agreements if the EC seamless industry were to restructure, there is no guarantee that they would follow this respect if British Steel is to exit the tubemaking or finishing in the UK" (27) (Seite 4902). (91) Am 21. Januar 1993 schickte BS Vallourec ein Diskussionspapier (Seite 4628) zu der Frage, wie der Produktionsbereich "nahtlose Rohre" im Interesse aller umstrukturiert werden könnte. Es ist wahrscheinlich, dass auch MRW und Dalmine dieses Papier erhielten. In besagtem Dokument, das auf einer Sitzung zwischen Mannesmann/Vallourec/Dalmine/British Steel am 29. Januar 1993 diskutiert werden sollte, heißt es: "British Steel has indicated its intention to withdraw eventually from seamless tube manufacture. It seeks to do this in an orderly and controlled manner in order to avoid disruption in the supply of tubes to its customers and to assist these producers who acquire the business to retain the order load ... Discussions have been held over the last six months between British Steel and other producers interested in acquiring assets from British Steel and British Steel believes that there is a consensus to proceed along the lines described in this paper"(28). Einer der Vorschläge lautete, Vallourec die Produktion von OCTG zu überlassen und dabei die bestehenden Verträge über die Lieferung von Glattendrohren zwischen BS einerseits und Vallourec, MRW und Dalmine andererseits in den gleichen Größenordnungen aufrechtzuerhalten. Am gleichen Tag fand eine Sitzung zwischen MRW und BS statt, in deren Verlauf MRW "agreed that Vallourec should take the lead in the future ownership of the OCTG Business"(29) (Seite 4626). In dem Dalmine-Papier "Seamless steel tube system in Europe and market evolution" (Seite 2053) vom Mai-August 1993 ist die Rede davon, dass eine für alle zufrieden stellende Lösung des Problems BS nur im Kreise der Europäer gefunden werden könne und dass auch Dalmine nichts gegen die Übernahme der BS-Produktionsstätten durch Vallourec einzuwenden habe. (92) Am 22. Februar 1994 übernahm die Vallourec-Tochtergesellschaft Valtubes die auf Wärmebehandlungen und VAM-Gewinderohrverbindungen spezialisierten schottischen BS-Werke und gründete die Gesellschaft Tubular Industries Scotland Limited (TISL), heute Marktführer für die Belieferung von in der Nordsee tätigen Gesellschaften mit Standard- oder Spezialgewinderohren(30). Obwohl Vallourec die Möglichkeit gehabt hätte, sich aus den von BS geschlossenen Verträgen zu lösen (Vertragsklausel 9 i)), was ihm einen neuen Absatzmarkt für seine Glattendrohre eingebracht hätte, hat das Unternehmen am 31. März 1994 die in Randnummer 79 genannten Lieferverträge zwischen BS einerseits und Dalmine und MRW andererseits erneuert. Der Vertrag mit MRW hatte am 24. April 1997 (dem Datum der Inspektion bei Mannesmann) noch Bestand, der zwischen TISL und Dalmine geschlossene Vertrag ist immer noch in Kraft, doch sind die Vertragsparteien im Anschluss an die Mitteilung der Beschwerdepunkte übereingekommen, den Vertrag für den Fall, dass die Kommission in ihrer endgültigen Entscheidung bei ihren Einwänden bleiben sollte, rückwirkend zum 30. März 1999 zu kündigen. (93) Am 31. März 1994 unterzeichnete BS mit Vallourec (TISL) einen Vertrag, der BS zum Hauptlieferanten [...] für bestimmte Arten von Glattendrohren kleinen Durchmessers zwecks Weiterverarbeitung zu Ölfeldrohren machte. Dieser Vertrag, der mit der Schließung von Wednesfield im Dezember 1995 auslief, muss sicherlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der auf die Herstellung von VAM-Gewinderohren spezialisierten schottischen BS-Werke im Monat zuvor durch Vallourec gesehen werden. (94) Das "Sharing-key-Papier" beweist, dass die Umstellung der europäischen Industrie die Verhandlungen beeinflusst hat und dass letztere zumindest aus Sicht der J

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.