Europäische Union

2003/382/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B — Nahtlose Stahlrohre) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4154) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32003D0382 2003/382/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B — Nahtlose Stahlrohre) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4154) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 140 vom 06/06/2003 S. 0001 - 0029 Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4154) (Nur der deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/382/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003(2), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, in Anbetracht des Beschlusses der Kommission vom 20. Januar 1999, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den von der Kommission in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. Verfahren (1) Aufgrund eines Beschlusses der Kommission vom 25. November 1994 nahmen Beamte der Kommission und Vertreter der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten am 1. und 2. Dezember 1994 gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 Nachprüfungen bei einer Reihe von Unternehmen vor, darunter die Adressaten der vorliegenden Entscheidung - British Steel plc, Mannesmannröhren-Werke AG und Vallourec SA -, um festzustellen, ob eine Zuwiderhandlung gemäß Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81) vorliegt. (2) Parallel hierzu führten Vertreter der EFTA-Überwachungsbehörde ("ESA") aufgrund eines Ersuchens gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Protokolls Nr. 23 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR-Abkommen") Untersuchungen durch, um zu prüfen, ob eine Zuwiderhandlung gemäß Artikel 53 des EWR-Abkommens vorliegt. (3) Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Protokolls Nr. 23 des EWR-Abkommens leitete die ESA aufgrund eines Beschlusses vom 6. Dezember 1995 die Unterlagen an die Kommission weiter, da das anlässlich der Überprüfungen gesammelte Material auf eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels hindeutete. (4) Zwischen September 1996 und Dezember 1997 wurden bei Vallourec SA, Dalmine SpA und Mannesmannröhren-Werke AG gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 zusätzliche Überprüfungen vorgenommen. Anschließend wurden an sämtliche Adressaten der vorliegenden Entscheidung Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 gerichtet. (5) Da sich die Unternehmen Dalmine SpA, Siderca SAIC und die Groupe Techint weigerten, einige der verlangten Auskünfte zu erteilen, erging in dieser Sache am 6. Oktober 1997 eine Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17. Siderca SAIC und Dalmine SpA gingen anschließend vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften gegen diese Entscheidung vor. Die Klage von Dalmine SpA wurde per Gerichtsbeschluss vom 24. Juni 1998 für unzulässig erklärt. (6) Auch an die Mannesmannröhren-Werke AG wurde nach Ausbleiben einiger der verlangten Auskünfte am 15. Mai 1998 eine Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 gerichtet. (7) Am 20. Januar 1999 sandte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Adressaten der vorliegenden Entscheidung sowie an Siderca SAIC und Tubos de Acero de México SA. (8) Zwischen dem 11. Februar und dem 22. April 1999 erhielten die Unternehmen die Möglichkeit, Einsicht in die von der Kommission in dieser Sache zusammengestellten Unterlagen zu nehmen. Außerdem übersandte die Kommission mit Schreiben vom 11. Mai 1999 Kopien der Überprüfungsbeschlüsse vom November 1994 an die Unternehmen, die keinen solchen Beschluss erhalten und daher bisher auch keinen Zugang zu den Unterlagen hatten. (9) Nachdem sich die Adressaten der vorliegenden Entscheidung schriftlich zu den Beschwerdepunkten geäußert hatten, fand am 10. Juni 1999 in dieser Sache im Beisein aller Beteiligten eine Anhörung statt. B. Die Parteien 1. Mannesmannröhren-Werke AG (10) Die Mannesmannröhren-Werke AG ("MRW") ist ein Unternehmen deutschen Rechts und gehört zu 79 % der Mannesmann AG. Die deutsche Mannesmann AG ist ein Mischkonzern, der in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Informationstechnik, Elektronik, Herstellung von Autozubehörteilen, Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Eisen- und Stahlerzeugnissen und in damit zusammenhängenden Dienstleistungsbereichen tätig ist. Die restlichen Anteile an MRW (21 %) werden von der Thyssen Stahl AG gehalten. MRW ist die Kapitalanlagegesellschaft für alle Mannesmann-Geschäftstätigkeiten im Bereich der Stahlrohrherstellung. Das Unternehmen ist in der Stahlerzeugung und -verarbeitung tätig und stellt Rohre sowie Röhren-Halbzeug her. (11) MRW hält Anteile an folgenden Röhrenherstellern: Mannesmannrohr GmbH (100 %), Mannesmannröhren-Werke Sachsen GmbH (100 %), Mannesmann SA - Brasilien (76 %), Mannesmann Sümerbank Boru Endüstrisi TAS - Türkei (60 %), Europipe GmbH (50 %), MHP Mannesmann Hoesch Präzisrohr GmbH (50 %), Röhrenwerk Gebr. Fuchs GmbH (50 %), International Drill Pipe Assembly SA (49 %) und DMV Stainless BV (33,33 %). Außerdem hält MRW 100 % des Kapitals der Mannesmann Handel GmbH, der Vertriebs- und Handelsgesellschaft des Mannesmann-Konzerns, die auch für den Vertrieb der Rohre zuständig ist. (12) Zum 1. Oktober 1997 wurde der Produktionsbereich nahtlose Rohre in das Unternehmen Vallourec & Mannesmann Tubes überführt, dessen Kapital zu 45 % von MRW gehalten wird. (13) Nach dem Kauf der Usinor-Anteile an Vallourec SA wird letztere von MRW kontrolliert. MRW erwirtschaftete 1998 einen Umsatz von 4570 Mio. DEM (ca. 2321 Mio. EUR). 2. Vallourec SA (14) Vallourec SA (nachstehend kurz "Vallourec" genannt und in den Unterlagen auch unter der Bezeichnung "VLR" geführt) ist ein Unternehmen französischen Rechts. Über die Tochtergesellschaft Valtubes ist Vallourec auch in der Herstellung und Verarbeitung von Röhren und verwandten Erzeugnissen tätig. Eine andere Tochtergesellschaft - Sopretac - erzeugt und verarbeitet andere Eisenwerkstoffe. Die wichtigsten Tochtergesellschaften von Valtubes sind Vallourec Industries, Valti, Vallourec Précision Étirage, Vallourec Précision Soudage, Valinox Welded, DMV, Stainless BV (33,33 %), Vallourec Oil & Gas, International Drill Pipe Assembly SA (51 %) sowie Tubular Industries Scotland Ltd and Valmont. Der Umsatz von Vallourec belief sich 1998 auf 14867 Mio. FRF (ca. 2252 Mio. EUR). (15) Am 3. Juni 1997 genehmigte die Kommission den Erwerb einer Kontrollbeteiligung durch MRW an Vallourec und die Zusammenlegung der Fertigungsbereiche "nahtlose Rohre" von Mannesmann und Vallourec. Zum 1. Oktober 1997 ging die Fertigung nahtloser Rohre auf die neugegründete Gesellschaft Vallourec & Mannesmann Tubes über, an der Vallourec eine Mehrheitsbeteiligung von 55 % besitzt. 3. British Steel Limited (16) In Folge der Fusion zwischen British Steel plc und Koninklijke Hoogovens NV vom 6. Oktober 1999 wurde British Steel plc eine 100%ige Tochtergesellschaft der Corus Group plc. Dies brachte eine Änderung der Bezeichnung und der Rechtsform mit sich. Am 8. Oktober 1999 wurde British Steel plc zu British Steel Limited ("BS"). BS ist einer der größten Stahlerzeuger Europas mit Schwerpunkt auf der Herstellung und dem Vertrieb von EGKS-Erzeugnissen. Das Unternehmen stellt auch geschweißte Rohre her. Bis 1995 stellte BS nahtlose warmgewalzte Rohre sowie Fertigrohre her. Gegenwärtig beschränkt sich BS auf die Vermarktung nahtloser Rohre und die Kaltfertigbearbeitung von Röhren über seine Tochtergesellschaften Tubular Supply Services Limited (TSSL) bzw. Cold Drawn Tubes Limited. 1998 erwirtschaftete BS einen Umsatz von 6228 Mio. GBP (etwa 9207 Mio. EUR). 4. Dalmine SpA (17) Dalmine SpA ("Dalmine") stellte bereits als Tochtergesellschaft von Ilva (dem größten italienischen Stahlerzeuger) nahtlose Rohre her. Am 27. Februar 1996 wurde das Unternehmen von Techint BV, einer Tochtergesellschaft von Siderca SAIC, übernommen. Außer Dalmine sind noch die Techint-Tochtergesellschaften Siderca SAIC (Argentinien) und Tubos de Acero de México SA ("Tamsa") in der Produktion nahtloser Rohre tätig. Diese drei Unternehmen firmieren unter der gemeinsamen Bezeichnung DST Pipes und produzieren insgesamt mehr als 2 Mio. Tonnen Stahlrohre. Tamsa hat sich auf die Herstellung sogenannter Oil Country Tubular Goods (OCTG, siehe Rdnr. 29) spezialisiert, die auch den größten Teil der Produktionen von Siderca SAIC ausmachen, wohingegen Dalmine überwiegend Leitungsrohre ("Linepipe") und Rohre für Konstruktionszwecke fertigt. Dalmine erzeugt und vertreibt hauptsächlich nahtlose Rohre bei einer Produktionskapazität von 930000 Tonnen im Jahr, stellt über seine Tochtergesellschaft Tubificio di Piombino srl aber auch geschweißte Rohre mit kleinem Durchmesser her. Der Umsatz von Dalmine belief sich 1998 auf 1300082 Mio. LIT (ca. 669 Mio. EUR). 5. Sumitomo Metal Industries Limited (18) Das japanische Unternehmen Sumitomo Metal Industries Limited ("SMI") gehört zu den weltweit 20 größten Stahlerzeugern. Das Unternehmen stellt geschweißte und nahtlose Stahlrohre her. SMI ist der größte Hersteller von nahtlosen Rohren in Japan. Der Umsatz von SMI belief sich 1998 auf 1469418 Mio. Yen (ca. 10505 Mio. EUR). 6. Nippon Steel Corporation (19) Das japanische Unternehmen Nippon Steel Corporation ("NSC") ist der weltweit zweitgrößte Stahlhersteller. Das Unternehmen stellt sowohl geschweißte als auch nahtlose Stahlrohre her. Sein Umsatz betrug 1998 1975062 Mio. Yen (ca. 13489 Mio. EUR). 7. Kawasaki Steel Corporation (20) Kawasaki Steel Corporation ("KSC") ist ebenfalls unter den 15 größten Stahlerzeugern der Welt zu finden. Das japanische Unternehmen stellt geschweißte und nahtlose Stahlrohre her. 1998 erwirtschaftete KSC einen Umsatz von 836240 Mio. Yen (ca. 5711 Mio. EUR). 8. NKK Corporation (21) NKK Corporation (NKK) ist einer der zehn größten Stahlerzeuger der Welt. Das japanische Unternehmen stellt geschweißte und nahtlose Stahlrohre her und hatte 1998 einen Umsatz von 1013636 Mio. Yen (ca. 6923 Mio. EUR). C. Der Markt 1. Der Stahlrohrmarkt im Überblick (22) Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Stahlrohren, je nachdem für welchen Zweck sie bestimmt sind und welche Fertigungstechniken eingesetzt werden. (23) Unterscheidung der Stahlrohre nach der Art ihrer Fertigung: - Nahtlose Rohre werden aus Blöcken hergestellt, die gelocht und spanlos warmreduziert werden. - Geschweißte Rohre (Längsnaht- oder Spiralrohre) werden aus Flachzeug hergestellt, das geformt und geschweißt wird. Sie lassen sich in Großrohre (mit einem Außendurchmesser von 406,4 mm) oder Klein- und Mittelrohre (mit einem Außendurchmesser von weniger als 406,4 mm) unterteilen. (24) In den letzten 25 Jahren konnte ein stetiger Rückgang des Anteils nahtloser Rohre an der Gesamtproduktion und dem Gesamtverbrauch von Stahlrohren zugunsten geschweißter Rohre beobachtet werden. 1960 entfielen 52 % der weltweiten Stahlrohrproduktion auf geschweißte Rohre, heute sind es 68,5 %. Hier hat somit ein Verdrängungsprozess stattgefunden, der sich u. a. durch den technischen Fortschritt bei der Herstellung geschweißter Rohre erklären lässt. Geschweißte Rohre kommen heutzutage an die Leistungsfähigkeit nahtloser Rohre durchaus heran, und das bei niedrigeren Produktionskosten. Eine weiterreichende Verdrängung erscheint jedoch unwahrscheinlich, denn bestimmte Eigenschaften (wie z. B. eine besonders hohe Druck- und Hitzebeständigkeit und ein hoher Härtegrad) bringen nur nahtlose Rohre mit. 2. Die Krise der Stahlindustrie (25) Der Stahlmarkt der Gemeinschaft befindet sich seit den 70er Jahren in einer anhaltenden und ernsten Krise, die vor allem auf den fortgesetzten Rückgang der Nachfrage und die Preiseinbrüche zurückzuführen ist. Diese Marktbedingungen führten zu beträchtlichen Überkapazitäten, einer schwachen Auslastung der Produktionsanlagen und einem Preisniveau, das nicht mehr ausreichte, um sämtliche Produktionskosten zu decken und die Rentabilität der Unternehmen zu gewährleisten. Die Krise des Stahlsektors hat nicht nur die EGKS-Stahlindustrie getroffen, sondern auch die Stahlerzeugung außerhalb der EGKS, wozu auch die Herstellung von nahtlosen Stahlrohren gehört, die Gegenstand der vorliegenden Entscheidung sind. Als Reaktion auf diese Krise hat die Kommission auf der Grundlage des EGKS-Vertrags zwischen 1977 und 1988 mehr oder weniger strikte Produktions- bzw. Lieferquoten eingeführt und flankierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Preis- und Außenhandelspolitik ergriffen. (26) In der Stahlrohrproduktion der Gemeinschaft findet seit 1980 ein tiefgreifender Umstrukturierungsprozess statt, um die Produktionskapazitäten den sich wandelnden Marktgegebenheiten anzupassen. Bis Ende 1990 wurden die Kapazitäten im Bereich nahtloser Rohre um ca. 20 % zurückgeschraubt. Zwischen 1988 und 1991 gingen in diesem Sektor mehr als 20000 Arbeitsplätze verloren. Von 1991 an ging es mit der Stahlrohrproduktion in der Gemeinschaft - zum Teil bedingt durch die wachsenden Importe - noch weiter bergab, was zu weiteren drastischen Kapazitätsbegrenzungen und schließlich auch zur Schließung mehrerer Produktionsstätten in Deutschland, Italien und im Vereinigten Königreich führte. (27) Zu den handelspolitischen Maßnahmen, die die Kommission zur Bewältigung der Krise unternommen hat, gehört auch ein 1972 mit der japanischen Regierung abgeschlossenes Abkommen über eine Selbstbeschränkung bei der Ausfuhr von Stahlerzeugnissen. Auf Veranlassung des japanischen Ministeriums für Industrie und Außenhandel (MITI) unterzeichneten die sechs integrierten japanischen Stahlhersteller (von denen vier Adressaten der vorliegenden Entscheidung sind), 1975 eine Vereinbarung, in der Quoten für die Ausfuhr von Stahlerzeugnissen in die Gemeinschaft festgelegt wurden. Als flankierende Maßnahme zum Antikrisenplan des Jahres 1977 schloss die Kommission 1978 mit dem MITI ein Abkommen, um zu einer gewissen Preisdisziplin zu gelangen und auf diese Weise Störungen am Gemeinschaftsmarkt zu verhindern und um sicherzustellen, dass die traditionellen Handelsströme aufrechterhalten bleiben(3). Die Übereinkunft betraf zwar hauptsächlich die EGKS-Stahlerzeugnisse, doch sollten sich die Parteien nach Möglichkeit auch bemühen, Störungen auf den Produktmärkten der ersten Verarbeitungsstufe (wozu auch Röhren gehören) zu vermeiden. Das Abkommen von 1978 wurde mehrmals verlängert und galt bis 1987. Die Genehmigung der von den japanischen Unternehmen getroffenen Quotenregelung durch das MITI war durch eine Vereinbarung zwischen der Kommission und dem MITI gedeckt und galt bis 1990. 3. Die Produktmärkte (28) Die Erzeugnisse, um die es im vorliegenden Fall geht, sind unlegierte nahtlose Stahlrohre (d. h. ohne die Kategorie der rostfreien Stahlrohre) für die Erdöl- und Gasindustrie, auf die 40 bis 50 % des Verbrauchs an nahtlosen Rohren entfallen(4). Über einen Erdölförderbrunnen wird der Kohlenwasserstoff oder das Gas aus einer Tiefe von 2000 bis 5000 Metern an die Erd- bzw. Wasseroberfläche (On- bzw. Offshore) befördert und anschließend zu den Aufbereitungsanlagen transportiert. In dieser Branche werden vor allem zwei Arten von nahtlosen Rohren verwendet: a) Ölfeldrohre (OCTG) (29) Ölfeldrohre bzw. OCTG (Oil Country Tubular Goods) sind Glattend- oder Gewinderohre in Standard- oder Spezialausführung ("Premium"), die sich durch besondere Eigenschaften auszeichnen, die ihnen durch verschiedene Fertigbearbeitungs-, Vollendungs- und Prüfverfahren verliehen werden (Wärmebehandlung, Ultraschall-Prüfung, Wasserdrucktests, Innen- und Außenüberzüge). In der Entscheidung Mannesmann/Vallourec(5) hat die Kommission bei den OCTG wiederum zwei verschiedene Produktmärkte ausgemacht: - Futterrohre (casings) und Steigrohre (tubings). Erstere sollen den Bohrlochwänden Halt gewähren (vor allem bei Erdbewegungen), während über letztere das Erdöl bzw. Gas nach oben befördert wird. Für Futter- und Steigrohre gilt weltweit ein und dieselbe Norm (API 5 CT). In beiden Fällen kommen meistenteils nahtlose Rohre zum Einsatz, wenngleich für Futterrohrleitungen in bestimmten Fällen auch geschweißte Rohre verwendet werden können. - Bohrrohre (drill pipes). Die Bohrrohre, an denen das Bohrwerkzeug befestigt ist, haben eine zweifache Aufgabe: Sie übertragen die Drehbewegung auf das Bohrwerkzeug und gewährleisten gleichzeitig den Umlauf des Bohrschlamms. Sie sind durch qualitativ hochwertige Spezialgewinde verbunden, die wasserdicht, zug- und drehfest sein müssen. Für Rohre dieser Art gibt es weltweit nur eine Norm (API 5 D). Bohrrohre sind ausnahmslos nahtlose Rohre. (30) Diese Marktdefinition ist nach Auffassung der Kommission auch im vorliegenden Fall einschlägig. (31) Ölfeldrohre gibt es als Glattendrohre (für die es ebenfalls eine API-Norm gibt) oder als Gewinderohre. Die Gewindeverbindungen werden häufig im gleichen Werk oder zumindest von dem gleichen Unternehmen gefertigt, das auch die Rohre herstellt ("mill-joint"). Es kommt jedoch auch vor, dass die Gewindeverbindungen nicht dort gefertigt werden, wo die Rohre hergestellt werden, sondern in einer eigenen Gewindeschneideanlage ("shop-joint"), wie dies in den Vereinigten Staaten häufig und im Vereinigten Königreich gelegentlich der Fall ist. (32) Bei den Gewindeverbindungen der OCTG kann es sich um Standardausführungen (das heißt entsprechend der API-Norm) oder Spezialausführungen handeln (letztere sind in der Regel patentrechtlich geschützt und werden gemeinhin als Premiumgewinde bezeichnet). Im Gegensatz zu den Standardausführungen, die keine 100%ige Dichtigkeit garantieren (da das Gewinde eine Art natürlichen Durchlass darstellt, der längerfristig auch nicht durch das beim Zusammenfügen beigefügte Schmierfett abgedichtet werden kann) ist bei den Premiumverbindungen, die eine Dichtigkeit "Metall auf Metall" aufweisen, ein Lecken ausgeschlossen. Es gibt verschiedene Typen von Premiumverbindungen: VAM wird von Vallourec, SMI und BS verwendet, NS-CC von NS, Fox von KSC, NK 3SB von NKK, Antares von Dalmine, BDS von MRW. (33) Etwa 55 % des Gesamtabsatzes an OCTG der Unternehmen, an die die vorliegende Entscheidung gerichtet ist, entfallen auf Standardgewinderohre. Der Prozentsatz der in der Gemeinschaft abgesetzten Standardgewinderohre beträgt 17 % (siehe Anhang 2); seit Mitte der 80er Jahre überwiegen hier die Premiumgewinderohre. b) Leitungsrohre ("linepipe") (34) Rohrleitungen, die Erdöl und Gas über kurze und mittlere Entfernungen befördern, werden gemeinhin als "linepipe" bezeichnet. Die Rohre müssen einen extrem hohen Festigkeits- und Härtegrad aufweisen, hitze-, kälte- und korrosionsbeständig sein und sich gut schweißen lassen. In der oben genannten Entscheidung Mannesmann/Vallourec vertrat die Kommission die Auffassung, dass Leitungsrohre einen gesonderten Produktmarkt bilden. Diese Definition ist nach Kenntnis der Kommission auch im vorliegenden Fall zutreffend. Der besagte Produktmarkt lässt sich wiederum unterteilen in projektbezogene Leitungsrohre ("project linepipe") die besondere Eigenschaften aufweisen müssen und deren Zweckbestimmung vorher feststeht, sowie den "handelsüblichen" Leitungsrohren, die genormt sind und ab Lager verkauft werden. Etwa 45 % des Gesamtabsatzes an nahtlosen Leitungsrohren erwirtschaften die Adressaten der vorliegenden Entscheidung mit "project linepipe". In der Gemeinschaft beträgt dieser Prozentsatz 31 % (siehe Anhang 2). 4. Räumlich relevante Märkte (35) In der vorgenannten Entscheidung Mannesmann/Vallourec vertrat die Kommission die Ansicht, dass der OCTG-Markt sehr wahrscheinlich räumlich nicht begrenzt ist, da die Transportkosten im Verhältnis zum Preis so gut wie nicht ins Gewicht fallen, weltweit einheitliche Normen für jeden Rohrtyp bestehen (API 5 CT für Futterrohre und Steigrohre und API 5 D für Bohrrohre) und ein reger Handelsaustausch zwischen Europa und der übrigen Welt besteht. Nach den ihr zur Verfügung stehenden Informationen hält die Kommission diese Definition auch im vorliegenden Fall für zutreffend. (36) Im Fall der Leitungsrohre ("linepipe") ging die Kommission in der Entscheidung Mannesmann/Vallourec von einem zumindest ganz Europa umfassenden Markt aus, da nur geringe Transportkosten anfallen, die Märkte eng miteinander verflochten sind und von Land zu Land kaum Preisunterschiede bestehen. Diese Definition hat nach allem, was der Kommission bekannt ist, auch im vorliegenden Fall Bestand. 5. Angebot a) Produktion und Außenhandel (37) Wie aus der Tabelle in Anhang 1 hervorgeht, ist die Gemeinschaft der Welt größter Erzeuger von nahtlosen Rohren. Mit einer Exportquote von ca. 45 % ist die Gemeinschaft damit auch der weltweit größte Exporteur von nahtlosen Rohren, knapp gefolgt von Japan und Lateinamerika. (38) In der Gemeinschaft werden in sechs Mitgliedstaaten nahtlose Rohre produziert, wobei allein auf Deutschland, Italien und Frankreich 85 % der Gesamtproduktion der Gemeinschaft entfallen. (39) Rund 50 % aller weltweit produzierten nahtlosen Rohre sind OCTG und Linepipe. (40) Anhang 3 zeigt, in welchen Mengen die Adressaten dieser Entscheidung nahtlose OCTG in die verschiedenen Absatzgebiete liefern. Hauptabnehmer ist China (27 %), gefolgt von Europa (20 %), dem Nahen Osten (10 %) und dem Fernen Osten (10 %). (41) Anhang 4 zeigt, in welchem Umfang die genannten Unternehmen nahtlose Linepipe in die verschiedenen Absatzgebiete liefern. Hauptabnehmer ist Europa (26 %), gefolgt vom Fernen Osten (24 %), Nordamerika (13 %) und dem Nahen Osten (12 %). b) Die wichtigsten Rohrhersteller (42) Sowohl Standardrohre als auch technisch anspruchsvollere Qualitätsrohre durchlaufen zunächst denselben Fertigungsprozess und werden anschließend entsprechend ihrem endgültigen Verwendungszweck weiterbearbeitet (Anbringen von Gewinden und Spezialdichtungen, Wärmebehandlungen, Formgebung, Ziehen). Die größten Rohrhersteller betätigen sich auf allen Produktmärkten (MRW-Vallourec, der Techint-Konzern, SMI, NSC, NKK, KSC und US Steel). Daneben gibt es andere Hersteller, die sich auf bestimmte Erzeugnisse spezialisiert haben. c) Entwicklung der Produktionskapazitäten (43) Zwischen 1975 und 1994 stieg die Produktionskapazität im Bereich nahtloser Röhren weltweit um 20 %. Allerdings war die Entwicklung nicht überall gleichläufig. In Westeuropa und in den Vereinigten Staaten wurden die Kapazitäten nach einer Phase des Aufbaus zwischen 1975 und 1980 langsam wieder abgebaut, eine Entwicklung, die derzeit noch anhält. In Japan wurden die Kapazitäten bis 1985 weiter ausgebaut; danach wurde auch hier mit dem Abbau von Kapazitäten begonnen. In Mittel- und Osteuropa ist die Produktionskapazität seit 1975 mehr oder weniger gleichbleibend, während Asien und Lateinamerika ihre Kapazitäten kontinuierlich ausweiten. Auf der Angebotsseite haben sich geografisch gesehen die Gewichte folglich verschoben. (44) Die Angebotsentwicklung im Bereich nahtloser Rohre hängt eng mit der Entwicklung in der Erdölindustrie zusammen. Aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage nach Ölfeldrohren Ende der 70er Jahre wurden in Japan, China und der UdSSR neue Walzwerke gebaut, die Mitte der 80er Jahre die Produktion aufnahmen. Der 1982 einsetzende Einbruch der Nachfrage stürzte den Sektor in eine Krise, die einen Abbau der Kapazitäten unerlässlich machte. (45) Derzeit werden die weltweiten Überkapazitäten von verschiedener Seite auf 40 % geschätzt. Dies wird in den Antworten der Adressaten dieser Entscheidung auf die Auskunftsersuchen der Kommission gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 bestätigt. 6. Die N

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.