Europäische Union

Beschluss 2014/912/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und der dazugehörigen Munition in der Sahel-Region zu verringern

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Quellenkennung: 32014D0912. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n aktuellen Rechtsvorschriften, Verwaltungsverfahren und praktischen SOPs als Grundlage für eine bessere physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in Einklang mit internationalen bewährten Verfahren; c) direkte Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltung von Lagerbeständen, auch durch Sanierung von Lagerungseinrichtungen, Vernichtung von überschüssigen, veralteten oder illegalen SALW-Beständen sowie Erprobung von neuen Technologien. 3.   Ergebnisse Die Maßnahme wird zu den folgenden Ergebnissen führen: a) angemessene Rechts- und Verwaltungsnormen in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen; b) verbesserte physische Sicherung und Verwaltung der SALW-Bestände durch Verbesserung der Lagerungsstätten; c) Verringerung des Risikos von Umlenkung und unbeabsichtigten Explosionen von überschüssigen, veralteten oder illegalen SALW-Beständen und Munition durch deren Vernichtung; d) Verbesserung der Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung bezüglich SALW; e) Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und des regionalen Informationsaustauschs; f) Ermittlung des möglichen Einsatzes von neuen Technologien für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen; g) Stärkung der nationalen Kapazitäten und der Eigenverantwortung der begünstigten Länder in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen; h) Förderung des Verständnisses in Bezug auf den Beitrag der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen zur Sicherheit in der Region; i) Beitrag zur Verringerung des Risikos der Destabilisierung der Region, die sich aus der übermäßigen Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition oder der Umlenkung von SALW an nichtstaatliche Akteure, einschließlich terroristische Gruppen, ergeben könnte. 4.   Beschreibung der Maßnahme 4.1.   Wilton Park Konferenz über die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in der Sahel-Region Ziele Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Herbeiführen der erforderlichen politischen Unterstützung für die im Rahmen des Projekts durchzuführenden Maßnahmen. Beschreibung Veranstaltung einer Konferenz durch Wilton Park und das UNREC als Plattform für Beratungen über die Auswirkungen der ungesicherten libyschen Bestände auf die Waffensicherung in der Sahel-Region und für die Erarbeitung von Strategien zur Verhütung der Umlenkung von SALW sowie Munition im Eigentum des Staates beziehungsweise des unerlaubten Handels damit durch eine Verbesserung der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen. Die Konferenz wird zudem die Möglichkeit bieten, eine Bilanz der in der Sahel-Region im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen erzielten Fortschritte zu ziehen, insbesondere im Kontext der internationalen Unterstützung, über die tatsächlichen Bedürfnisse der Länder zu beraten, sich einen Überblick über die einschlägigen laufenden Maßnahmen zu verschaffen und die zu schließenden Lücken zu ermitteln. Überdies werden in Abstimmung mit den Empfängerländern Synergien mit anderen, von der EU unterstützten Instrumenten zur SALW-Kontrolle geprüft werden; dazu gehört auch der globale Berichterstattungsmechanismus „iTrace“ (der im Rahmen des Beschlusses 2013/698/GASP finanziert wird). Die Teilnahme ist nur mit Einladung möglich; es wird angestrebt, dass hochrangige Vertreter aus den sechs Staaten der Sahel-Region (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad,) sowie aus Libyen und anderen relevanten Nachbarländern, der ECOWAS und der ECCAS sowie der Afrikanischen Union (im Folgenden „AU“) teilnehmen. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren Die Konferenz in Wilton Park findet planmäßig unter Teilnahme von einschlägigen Akteuren statt, darunter auch Vertretern aus den sechs Zielländern (bis zu 40 Teilnehmer). 4.2.   Überprüfung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren und Konsultationen in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen 4.2.1.   Nationale Konsultationen über die Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen und Ermittlung von Piloteinrichtungen Ziele a) Gewinnung eines klaren Überblicks über den Rechts- und Verwaltungsrahmen in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in jedem einzelnen Land und in der Region; b) Empfehlungen an die Länder, die über keinen aktuellen Regelungsrahmen verfügen, in Bezug auf Rechtsvorschriften und Verfahren zur Einhaltung der internationalen Anforderungen entsprechend rechtsverbindlicher Instrumente (z.B. VN-Feuerwaffen-Protokoll, Übereinkommen über SALW der ECOWAS (1) und Übereinkommen von Kinshasa über SALW (2)), dem VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, den IATG und den ISACS sowie anderen einschlägigen Standards und Instrumenten; c) Ermittlung von vorrangigen Lagerungsstätten, die entsprechend den nationalen Prioritäten als Piloteinrichtungen dienen würden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über Muster der Umlenkung und des unerlaubten Handels. Beschreibung Das UNREC wird in Zusammenarbeit mit den sechs Staaten der Sahel-Region (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad) eine Bewertung aller bestehenden Rechtsvorschriften bezüglich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie der Verwaltungs- und Standardverfahren durchführen, dabei umfassend auf bereits verfügbare Bewertungen zurückgreifen und sich mit laufenden regionalen und bilateralen Projekten zur Unterstützung der Reform der Rechtsvorschriften über SALW abstimmen, um Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden. Die Rechtssachverständigen des UNREC werden die einschlägigen Fachministerien, Gesetzgeber und hohen Beamten aus dem Strafverfolgungs- und dem Verteidigungsbereich bei der Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren unterstützen, um sicherzustellen, dass internationale rechtliche Verpflichtungen und internationale technische Standards, insbesondere die ISACS und die IATG, in den nationalen Regelungsrahmen einbezogen werden. Die Unterstützung in diesem Bereich sollte auf Ersuchen der Länder erfolgen und sich vorrangig auf die Annäherung an internationale Standards in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen konzentrieren, wobei andere laufende Initiativen zur Unterstützung oder Beratung in Bezug auf weiter gefasste Fragen der Waffenkontrolle oder des Sicherheitssektors zu berücksichtigen sind. Das UNREC wird nationale Workshops mit hohen Vertretern der nationalen Verteidigungs-, Strafverfolgungs- und anderen zivilen Behörden, die mit der Sicherung von SALW befasst sind, veranstalten. Die Teilnehmer werden gemeinsam über die Ergebnisse und Empfehlungen der Bewertung beraten, verschiedene zu treffende Maßnahmen vereinbaren und die Empfehlungen ermitteln, denen durch Gesetzesänderungen oder den Erlass von Verwaltungsvorschriften entsprochen werden kann. Während der nationalen Konsultationen werden vorrangige Lagerungsstätten ermittelt, die als Piloteinrichtungen dienen werden. Eine Piloteinrichtung könnte sich jeweils in der Hauptstadt, eine in einem größeren Provinzzentrum, eine in einem ländlichen Gebiet und/oder eine in einem Grenzgebiet (Landgrenze, Hafen oder Flughafen) befinden; zudem sind die wichtigsten Transportrouten für im Eigentum des Staates befindliche SALW und Munition zu berücksichtigen. Soweit dies möglich und angebracht ist, sollten bei der Wahl von vorrangigen Lagerungsstätten die verfügbaren Informationen über die Muster der Umlenkung und des unerlaubten Handels beachtet werden, damit Lagerungsstätten Vorrang eingeräumt wird, deren Beitrag zur instabilen Lage der Region erwiesen ist. Das UNREC wird für jedes Land einen abschließenden Bewertungsbericht erstellen, in dem die Empfehlungen für Rechtsvorschriften und Verfahren, die zur Einhaltung der internationalen Anforderungen notwendig sind, im Einzelnen erläutert werden. Diese Berichte werden auch die Rückmeldungen der nationalen Behörden und anderer Akteure aus den sechs Zielländern enthalten. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Landesberichte (insgesamt sechs) über den bestehenden Rechts- und Verwaltungsrahmen in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, einschließlich Empfehlungen zur Schließung von Lücken in Bezug auf internationale Abrüstungsübereinkünfte; b) Veranstaltung von sechs nationalen Workshops, einer je Zielland; c) Ermittlung von bis zu 18 Lagerungsstätten (drei je Land), die als Piloteinrichtungen dienen. 4.2.2.   Regionale Konsultationen zu Verfahren der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen Ziele a) Erleichterung des Informations- und Erfahrungsaustauschs auf regionaler Ebene über Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen auf Grundlage der gemäß Nummer 4.2.1 durchgeführten nationalen Bewertungen; b) Förderung der Anwendung der ISACS und der IATG durch die nationalen und regionalen Akteure. Beschreibung Es werden regionale Konsultationen unter Beteiligung von hohen Vertretern der sechs Regierungen durchgeführt werden, bei denen Informationen über nationale Ergebnisse sowie Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden; als Grundlage dienen dabei die Bewertungen auf nationaler Ebene (Punkt 4.2.1). Vertreter der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen (AU, ECOWAS, ECCAS, RECSA), am Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (im Folgenden „CASA“) beteiligte VN-Organisationen, einschlägige Experten aus der Union und aus ihren Mitgliedstaaten (auch von den Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) sowie hochrangige Experten von außerhalb der Region werden eingeladen, über ihre Erfahrungen zu berichten. Das UNREC wird einen Bericht über die Ergebnisse des regionalen Beratungsworkshops erstellen. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Veranstaltung einer regionalen Konsultation in Bezug auf Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen; b) Bericht über den regionalen Beratungsworkshop. 4.3.   Physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen 4.3.1.   Bewertung der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in nationalen Lagern für konventionelle Waffen sowie beim Transport von SALW und Munition Ziele a) Durchführung einer detaillierten und praktischen Bewertung der ausgewählten Einrichtungen, um derzeitige Verfahren sowie Informationen über die physische Sicherung und über überschüssige, veraltete oder illegale Waffen und Munition zu ermitteln; b) Vermittlung praktischer Fähigkeiten in Bezug auf Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen nach internationalen bewährten Verfahren. Beschreibung Auf der Grundlage der Ergebnisse der nationalen Beratungsworkshops und unter der Koordinierung des UNREC werden Experten des UNMAS und der MAG detaillierte und praktische Bewertungen der ausgewählten Einrichtungen durchführen, um derzeitige Verfahren und Probleme zu ermitteln, wobei sie sich auf die ISACS und die IATG stützen. In diesen Piloteinrichtungen werden die Experten zudem die derzeitigen nationalen Verfahren anhand der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren überprüfen und erforderlichenfalls deren Überarbeitung vorschlagen. Die Experten des UNMAS und der MAG werden in den Ländern arbeiten, in denen bereits Maßnahmen ihrer Organisation laufen. UNMAS wird in Mali im Rahmen seiner derzeitigen Maßnahme und seines derzeitigen Mandats in diesem Land tätig werden; und MAG wird in Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad arbeiten. Die Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit den Nationalen SALW-Kommissionen. Dazu gehört eine Bewertung der Eignung der Infrastruktur und der physischen Sicherung, der Bedingungen der SALW- und Munitionslager, der derzeitigen Verfahren für deren Transport sowie — mit der Unterstützung und in Abstimmung mit den nationalen Behörden — die Ermittlung von in den Lagern befindlichen überschüssigen, veralteten oder illegalen konventionellen Waffen und Munition. Des Weiteren wird eine Bewertung der Qualifikation und der Kapazität des Personals in den Lagern durchgeführt werden, um etwaigen Schulungsbedarf festzustellen. Für diese Bewertungen werden das ISACS- Bewertungsinstrument und das Instrument der MAG zur Bewertung des von einem Waffenlager ausgehenden Risikos herangezogen. Auf Ersuchen des betreffenden begünstigten Staates können Ad-hoc-Schulungen bezüglich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in den ausgewählten Einrichtungen durchgeführt werden, um auf einen dringenden Bedarf zu reagieren. Die Sicherheitslage in den Zielländern ist unterschiedlich. Das Ausmaß der laufenden Maßnahmen im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände variiert von Land zu Land je nach den zur Verfügung stehenden nationalen Ressourcen und der Unterstützung durch internationale Geber und Partner. Um von den laufenden Bemühungen zu profitieren und bewährte Verfahren zu ermitteln, wird der die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen betreffende Baustein des Projekts zunächst in zwei Ländern anlaufen und dann schrittweise auf die verbleibenden Länder ausgeweitet werden. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Bis zu 18 Lagerungsstätten in den sechs Zielländern (drei je Land) werden besucht und bewertet. b) Bis zu 18 Schulungen (drei je Land) zu bewährten Standards in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen werden für die Länder in den ausgewählten Einrichtungen durchgeführt, die einen Kapazitätenaufbau im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen wünschen. 4.3.2.   Sanierung von den ausgewählten Einrichtungen und Kennzeichnung von SALW Ziele a) Sanierung von Piloteinrichtungen, um sie mit den Standards und Richtlinien von ISACS und IATG in Einklang zu bringen und das Risiko der Umlenkung von Waffen und Munition zu verringern; b) Bereitstellung, soweit erforderlich, von kostengünstigen, hochwirksamen Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Piloteinrichtungen (z. B. Einbau von Türen, Schlössern etc.); c) Förderung der Kennzeichnung und Registrierung von Waffen nach bewährten Verfahren auch unter Rückgriff auf Kapazitäten, die in abgeschlossenen oder laufenden Hilfsprogrammen aufgebaut wurden, damit Doppelarbeit vermieden wird; d) Unterstützung beim Aufbau oder der Verbesserung von nationalen zentralen Waffendatenbanken unter Verwendung bestehender, vom UNREC entwickelter Software und in Einklang mit internationalen bewährten Verfahren, die in den einschlägigen internationalen Abrüstungsübereinkünften dargelegt sind, sowie in Abstimmung mit den relevanten Akteuren, die die Länder in der Region zu diesem Zweck unterstützen, wie z. B. das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (im Folgenden „UNODC“) und das Regionalzentrum für Kleinwaffen (im Folgenden „RECSA“). Beschreibung In Abstimmung mit dem UNREC werden Experten des UNMAS und der MAG Sofortmaßnahmen treffen, wo dies erforderlich ist. Im Anschluss an diese ersten Maßnahmen werden die bewerteten Lager (Waffenarsenale und Munitionslager) im Einklang mit den ISACS und den IATG saniert, um Bestände im Eigentum des Staates gegen Umlenkung, Diebstahl und Überfälle zu sichern. Die für die Sanierung ausgearbeiteten Pläne und Unterlagen werden zu einer Muster-Dokumentation für die Sanierung und den Bau weiterer Waffenarsenale und Munitionslager weiterentwickelt. Bei jeder Piloteinrichtung hängen der Umfang der Maßnahme und die Überlegungen zu Sanierung oder Bau von den Ergebnissen der Bewertung ab. Das UNREC wird mit den nationalen Behörden darauf hinarbeiten, dass die in den Lagern deponierten SALW im Einklang mit den ISACS unter Nutzung der vorhandenen Kapazitäten in der Subregion gekennzeichnet und registriert werden. Es wird außerdem ein präzises und umfassendes System für die Verwaltung von Waffenlagern und Munitionsdepots ausarbeiten, das dem Bedarf der betreffenden Länder entspricht und bei dem bestehende Systeme berücksichtigt und Dopplungen mit laufenden Anstrengungen vermieden werden. Diese Maßnahme ermöglicht eine verlässliche Bewertung der Arten von konventionellen Waffen und Munitionsarten, ihre Registrierung ebenso wie Transparenz, wobei die vorhandene Infrastruktur im Bereich der Informationstechnologie berücksichtigt, Kompatibilität mit der Datenbank iARMS von INTERPOL sichergestellt und für Interoperabilität zwischen den Ländern gesorgt wird. Hierdurch wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung von Waffen und der Verhütung des illegalen Handels mit SALW erleichtert. Bei der Kennzeichnung und Registrierung von SALW sowie bei der Verwaltung von SALW-Lagerbeständen wird an die jüngsten laufenden Maßnahmen zur Kennzeichnung von SALW in der Subregion angeknüpft, die durch den Beschluss 2011/428/GASP und aus dem Stabilitäts- und Friedensinstrument der EU finanziert werden. Ferner wird dabei Nutzen aus der Erfahrung gezogen, die von dem UNREC bei vergleichbaren Maßnahmen in Ländern in der Subregion, die gerade einen Konflikt überwunden haben, gewonnen wurde. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Bis zu 18 Piloteinrichtungen werden den internationalen bewährten Verfahren für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen entsprechen. b) Nicht gekennzeichnete Waffen in den Piloteinrichtungen werden gekennzeichnet und registriert. c) Für jedes Land wird eine Datenbank aufgebaut (oder ausgebaut), um gekennzeichnete und andere Waffen zu registrieren. 4.3.3.   Vernichtung überschüssiger Bestände an Munition und SALW Ziele Beitrag zur Vernichtung überschüssiger, veralteter oder illegaler Waffen in dem Land. Beschreibung Unter der Koordinierung des UNREC werden SALW und Munition, die in den bewerteten Lagern als überschüssig, veraltet oder illegal eingestuft wurden, von den zuständigen nationalen Stellen vernichtet; diese Stellen erhalten dabei technische Hilfe vom UNMAS und der MAG (in den Ländern, in denen diese tätig sind) im Einklang mit ISACS 05.50 — und ITAG 10.10. Die für die Vernichtung bereitzustellende Ausrüstung und die Menge an zu vernichtenden Waffen ergeben sich aus den bei der Bewertung getroffenen Feststellungen. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Vernichtung der dafür vorgesehenen Waffen. b) Den nationalen Stellen in den Zielländern wird praktisches Know-how zu Waffenvernichtungstechniken vermittelt. 4.3.4.   Erprobung neuer Technologien Ziele Bewertung des potenziellen Nutzens neuer, dem Bedarf der Region gerecht werdenden Technologien zur Sicherstellung von SALW. Beschreibung Eine begrenzte Infrastruktur zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen macht Länder extrem anfällig dafür, dass SALW umgelenkt werden, wobei dieser Fall insbesondere bei einer Lagerung von SALW in kleinen Waffenarsenalen an abgelegenen Orten, einschließlich in instabilen Grenzregionen, und während des Transfers gegeben ist. In Fällen, in denen Waffen durch Raub, Diebstahl oder Plünderung in die Hände von nicht-staatlichen Akteuren gelangen, werden diese Waffen für Missbrauch nutzbar und verfügbar, wenn sie nicht einer individuellen Sicherungsmaßnahme unterliegen. Neue mobile und flexible Technologien können Lösungen dafür bieten, SALW in den Fällen effektiv zu sichern, in denen die Gefahr einer Umlenkung am größten ist. Technologien könnten geeignete, kostengünstige Lösungen für die Mitgliedstaaten bieten, die über keine umfangreiche Sicherungsinfrastruktur für Waffen verfügen. Durch Elektronik könnte eine zusätzliche Sicherung und ein zusätzlicher Schutz für Kleinwaffen bewirkt werden. Mit einem System, das es ermöglicht, jede einzelne Waffe vom Zeitpunkt der Entnahme aus einem gesicherten Waffenarsenal, während des Transports und der vorübergehenden Verwahrung bis hin zu dem Moment, in dem der gesicherte Endbestimmungsort erreicht ist, zu sichern, könnte das Risiko einer Umlenkung von Waffen durch Raub, Diebstahl oder Plünderung erheblich verringert werden. Bei elektronischen Systemen, bei denen die einzelne Waffe während des Transfers und der vorübergehenden Verwahrung blockiert oder deaktiviert wird, könnten Schlösser mit digitalen, funkfrequenzgesteuerten oder biometrischen Codes eingesetzt werden, wodurch die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen an den am stärksten gefährdeten Orten verbessert würden. Die digitalen Schlüssel wären während des Transports nicht verfügbar, da sie mit anderen Kommunikationsmitteln wie E-Mail oder SMS an die autorisierten Personen übermittelt werden könnten. Diese Schutzmechanismen würden verhindern, dass unbefugte Personen Waffen benutzen können, die durch Raub, Diebstahl oder Plünderung in den illegalen Markt umgelenkt wurden. Das UNREC wird eine Bewertung des Potenzials der neuen Technologien zur Sicherstellung von SALW, die dem Bedarf der Region entsprechen, vornehmen; zu diesem Zweck wird es regionale Organisationen und Nationale SALW-Kommissionen konsultieren und mit der Industrie zusammenarbeiten. Die von Nachbarländern der Subregion bei der Verwendung von intelligenten Technologien zur Sicherung von Waffen während des DDR-prozesses gesammelten Erfahrungen werden dabei ebenfalls berücksichtigt, so beispielsweise die Fallstudie zu Côte d'Ivoire. Bei der Bewertung wird ebenfalls festgestellt, welche Einrichtungen und Transportwege in Burkina Faso und Tschad zur Erprobung dieser Technologien genutzt werden können. Die entsprechende Technologie für die Sicherung von Beständen an konventionellen Waffen und Munitionsbeständen (einschließlich während des Transports) wird in bis zu vier Lagern eingeführt. Die Ergebnisse der Bewertung und der Pilotmaßnahmen werden die Grundlage für ein Leitliniendokument bilden, in dem ein langfristiger Fahrplan für die mögliche Nutzung dieser neuen Technologien in Afrika dargelegt wird; zudem werden sie allen Staaten der Sahel-Region sowie regionalen und subregionalen Organisationen übermittelt und bei internationalen Fachkonferenzen und Fachtreffen vorgestellt. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Berichterstattung über die Bewertung der Nutzung neuer Technologien, die die Ermittlung der zu erprobenden Technologien und von vier Piloteinrichtungen und Pilot-Transportwegen in Burkina Faso und Tschad einschließt; b) Erprobung neuer Technologien in vier Einrichtungen, zwei davon in Burkina Faso und zwei in Tschad, und auf Transportwegen; c) Berichterstattung über die Ergebnisse der Pilotmaßnahmen. 4.4.   Festlegung nationaler Standards im Einklang mit den IATG und den ISACS Ziele a) Verbesserung der Verwaltung von Waffen und Munition. b) Erstellung und Validierung von nationalen SOPs für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, die mit den internationalen bewährten Verfahren in Einklang stehen und deshalb die Sicherung und den Schutz von Lagerbeständen an konventionellen Waffen und von Munitionsbeständen verbessern. Beschreibung Ausgehend von den Ergebnissen der Bewertungen und Konsultationen (siehe Nummer 4.2) sowie von der Erfahrung, die während der praktischen Bewertungs- und Sanierungsarbeit (siehe Nummer 4.3) gewonnen wurde, wird das UNREC die begünstigten Länder dabei unterstützen, nationale Handbücher, Leitlinien und SOPs für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in der Weise weiter zu überarbeiten und gegebenenfalls zu erarbeiten, dass sie mit den ISACS und den IATG sowie mit regionalen und subregionalen Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Die SOPs für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen werden auch die im Rahmen von internationalen Übereinkünften bestehenden Berichtspflichten umfassen. Das UNREC wird in jedem Land Validierungsworkshops für die SOPs — einen für hohe Beamte der Fachebene, einen für hohe Beamte der politischen Ebene — veranstalten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.