Europäische Union

Beschluss 2014/912/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und der dazugehörigen Munition in der Sahel-Region zu verringern

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0912. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

, bevor die SOPs landesweit verbreitet werden. Das Programm der Workshops wird eine Evaluierungskomponente beinhalten, um die verschiedenen Maßnahmen zu bewerten, die in den einzelnen Ländern bereits durchgeführt wurden. Im Rahmen der landesweiten Verbreitung wird das UNREC gemeinsam mit den an der Umsetzung Beteiligten in jedem der betroffenen Länder Workshops zur Ausbildung der Ausbilder durchführen, bei denen diese in den neuen SOPs unterwiesen werden. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Für die Zielländer werden SOPs für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen ausgearbeitet. b) In den sechs Zielländern werden Workshops für Beamte der Fachebene und für hohe Beamte der politischen Ebene veranstaltet. c) In jedem der Länder wird ein Workshop zur Ausbildung der Ausbilder mit jeweils bis zu 35 Teilnehmern veranstaltet, bei dem diese in den SOPs unterwiesen werden. 4.5.   Evaluierung und weiteres Vorgehen 4.5.1.   Regionale Evaluierung Ziele a) Nach Projektdurchführung Analyse der tatsächlichen oder potenziellen Wirkung. b) Evaluierung aller im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen; Ermittlung von bewährten Verfahren, von Mängeln und von Bereichen für künftige Maßnahmen. Beschreibung Während des Projektzeitraums wird das UNREC regelmäßig Kontroll- und Folgebesuche der Einrichtungen durchführen. Durch diese Besuche kann die Anwendung und die Praxis im Zeitverlauf bewertet werden und Experten haben die Möglichkeit, kontinuierlich Kontakt mit dem Führungspersonal zu halten. Die Ergebnisse der nationalen Evaluierungen werden auf einer regionalen Tagung erörtert, an der Vertreter der sechs Staaten der Sahel-Region, der Geber, der CASA und der einschlägigen regionalen Organisationen (AU, ECOWAS, ECCAS, RECSA) sowie die einschlägigen Experten der Union und ihrer Mitgliedstaaten (einschließlich der Experten der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen. Es werden die Bereiche ermittelt, in denen bewährte Verfahren zwischen den Ländern der Sahel-Region ausgetauscht werden können, wozu auch Initiativen zur Verbesserung der zivilen Beaufsichtigung gehören; zudem wird das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine künftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen skizziert werden. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren a) Die von den Projektmitarbeitern durchgeführten Länderbesuche und Missionen beinhalten neben anderen Tätigkeiten auch Evaluierungs- und Überwachungskomponenten. b) Alle sechs Monate werden Kontroll- und Folgemissionen durchgeführt. c) Es wird eine regionale Tagung zu den Projektergebnissen veranstaltet. 4.5.2.   Abschlussbericht Ziele a) Nach Projektdurchführung Analyse der tatsächlichen oder potenziellen Wirkung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von Akteuren und nationalen Behörden. b) Evaluierung aller im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen; Ermittlung von bewährten Verfahren, von Mängeln und von Bereichen für künftige Maßnahmen. Beschreibung Das UNREC wird einen Abschlussbericht erstellen, der neben einer Zusammenfassung eine Zusammenstellung der Ergebnisse der nationalen und regionalen Workshops sowie der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, Verwaltungsverfahren und SOPs sowie die Ergebnisse der Pilotmaßnahme zur Erprobung neuer Technologien für Waffen und die Verwaltung von Lagerbeständen enthält. Außerdem enthält der Bericht die Musterpläne und -unterlagen für die Sanierung von Waffenarsenalen und Munitionsdepots. Ergebnisse/Umsetzungsindikatoren Der Abschlussbericht wird verfasst und verbreitet. 5.   Dauer Die Dauer der Umsetzung dieser Projekte wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt. 6.   Begünstigte Die direkt Begünstigten des Projekts sind die in Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad für die SALW-Kontrolle und die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen zuständigen nationalen Stellen, wie etwa die Verteidigungsministerien und die für Sicherheitsfragen zuständigen Ministerien sowie die nationalen SALW-Kommissionen (oder -Ausschüsse). Zu den indirekt Begünstigten zählen die Zivilbevölkerung der sechs Staaten der Sahel-Region ebenso wie Nachbarstaaten und deren Bevölkerung, die AU, afrikanische subregionale Organisationen sowie Staaten, denen die bei diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse zugute kommen werden. 7.   Für die Durchführung zuständige Stelle Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch das UNODA über UNREC in Zusammenarbeit mit a) den nationalen Kontaktstellen und nationalen Kommissionen für Kleinwaffen und leichte Waffen in Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Tschad. b) DKPO/UNMAS, c) der MAG, d) der Interinstitutionellen Unterstützungseinheit der ISACS, e) Wilton Park. Die Letztverantwortung gegenüber der Kommission für die Ausführung dieser Maßnahme liegt bei dem UNODA. 8.   Partnerschaften und Synergien Während der Projektdurchführung wird das UNREC Sitzungen mit den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten in den sechs Staaten der Sahel-Region durchführen und sie regelmäßig über die Projekttätigkeiten in jedem einzelnen Land auf dem Laufenden halten. Die EU-Delegationen und die Vertreter der Mitgliedstaaten werden im Voraus über die Projekttätigkeiten (beispielsweise Workshops) unterrichtet und zur Teilnahme eingeladen. Das UNREC wird außerdem die Missionen der EU Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali gegebenenfalls konsultieren und mit ihnen zusammenarbeiten. Zudem wird das UNREC sich mit anderen Partnern abstimmen, um Doppelarbeit zu vermeiden und Bereiche für eine Zusammenarbeit sowie komplementäre Bereiche zu ermitteln, durch die die Verwirklichung der Projektziele unterstützt wird. Zu den Partnern zählen unter anderem die AU, afrikanische regionale Organisationen (einschließlich ECOWAS, ECCAS, RECSA), die NATO, die Landesteams der VN, das UNODC, die technischen Partner und Finanzpartner im Bereich Sicherheit, internationale NRO (einschließlich Small Arms Survey, Handicap International, des Parlamentarischen Forums zu Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der Parliamentarians for Global Action), die Multinational Small Arms and Ammunition Group (im Folgenden „MSAG“) und die Industrie. Das UNREC und die anderen Durchführungspartner werden sich außerdem mit den Einrichtungen abstimmen, die an den Untersuchungen im Zusammenhang mit Umlenkung und unerlaubtem Handel — unter anderem durch Rückverfolgung und Verfolgung illegaler SALW und Munition in der Sahel-Region — beteiligt sind; hierzu zählen unter anderem die Experten der VN-Sachverständigengruppen, die Waffenembargos überwachen, Waffenexperten, die den VN-Friedensunterstützungsmissionen beigeordnet sind, und die Organisationen Small Arms Survey und Conflict Armament Research (globaler Berichterstattungsmechanismus „iTrace“, der im Rahmen des Beschlusses 2013/698/GASP unterstützt wird). Ferner wird das UNREC die zuständigen Behörden der begünstigten Länder ermutigen, die von der EU finanzierte INTERPOL-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (im Folgenden „iARMS“) zu nutzen. 9.   Für die Durchführung zuständige Stelle: Begründung für die Auswahl Das UNODA spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Abrüstungsanstrengungen auf dem Gebiet der konventionellen Waffen, zu denen SALW zählen. Ihm kommt eine Schlüsselrolle dabei zu, die effektive Umsetzung multilateral ausgehandelter normativer Rahmen — wie etwa das VN-Aktionsprogramm zu SALW und das Internationale Rückverfolgungsinstrument — auf nationaler, regionaler und globaler Ebene voranzubringen. Die Union strebt an, die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem BUNODA fortzusetzen. Das UNREC, das zum UNODA gehört, verfügt über langjährige Erfahrung damit, die Staaten in der Sahel-Region und die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung internationaler und regionaler Instrumente zur Kontrolle von SALW zu unterstützen, entsprechend dem Mandat, mit dem es von der VN-Generalversammlung ausgestattet wurde, nämlich „bei Initiativen und anderen Bemühungen der Mitgliedstaaten der afrikanischen Region um die Durchführung von Maßnahmen im Dienste des Friedens, der Rüstungsbegrenzung und der Abrüstung in der Region auf entsprechendes Ersuchen […] fachliche Hilfe [zu] leisten ...“ (Resolution 40/151 G vom 16. Dezember 1985). Das UNREC hat bereits Gespräche mit den potenziellen begünstigten Ländern geführt, um deren Einverständnis einzuholen; ferner führt es derzeit in drei der Zielländer Waffenkontrollprojekte durch. Deshalb ist es in einer idealen Position, um den vorliegenden Beschluss durchzuführen. 10.   Öffentlichkeitswirkung der EU Das UNREC ergreift geeignete Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass die Maßnahme von der Europäischen Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden gemäß dem von der Kommission erstellten und herausgegebenen Communication and Visibility Manual for European Union External Actions und anderen zwischen der Kommission und den VN vereinbarten Leitlinien durchgeführt. Voraussichtlicher Zeitrahmen Gesamtdauer: 36 Monate Maßnahme Vorgeschlagener Zeitrahmen 4.1 Wilton-Park-Konferenz über die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in der Sahel-Region Januar bis März 2015 (Konferenz im Februar 2015) 4.2 Überprüfung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren und Konsultationen in Bezug auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen Januar bis Dezember 2015 4.2.1 Nationale Konsultationen über Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen und Ermittlung von Piloteinrichtungen Januar bis September 2015 4.2.2 Regionale Konsultationen über Verfahren zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen Oktober bis Dezember 2015 4.3 Physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen Juli 2015 bis Juni 2017 4.3.1 Bewertung der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in nationalen Lagern für konventionelle Waffen sowie beim Transport von SALW und Munition (die Bewertung wird zunächst in zwei Ländern vorgenommen) Juli 2015 bis Juni 2017 4.3.2 Sanierung von ausgewählten Einrichtungen und Kennzeichnung von SALW Juli 2015 bis Juni 2017 4.3.3 Vernichtung überschüssiger Bestände an Munition und SALW Juli 2015 bis Juni 2017 4.3.4 Erprobung neuer Technologien Januar bis Juni 2017 4.4 Festlegung nationaler Standards im Einklang mit den IATG und den ISACS Januar bis Dezember 2017 4.5 Evaluierung und weiteres Vorgehen Juli bis Dezember 2017 4.5.1 Regionale Evaluierung Juli bis Dezember 2017 4.5.2 Abschlussbericht Oktober bis Dezember 2017 (1)  Burkina Faso, Mali, Niger und Nigeria sind Vertragsparteien des ECOWAS-Übereinkommens. (2)  Tschad hat das Übereinkommen von Kinshasa am 8. August 2012 ratifiziert.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.