Europäische Union

2002/271/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 5 EWR-Abkommen — Sache COMP/E-1/36.490 — Graphitelektroden (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1986)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0271. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

und Marktanteile], auf die sich die Anmerkungen über den Weltmarkt im Abschnitt "General Overview" [Allgemeine Übersicht] stützen, fehlt; sie scheint aber Angaben zu den Jahren 1993 bis 1996 zu enthalten und dürfte nach einem ähnlichen Schema verfasst worden sein wie die Tabelle mit dem Titel "Far East Review Market as of end August 1995" [Überblick über den Fernostmarkt Ende August 1995], mit einem Marktanteil als "Richtwert" für jeden einzelnen Hersteller und "Anpassungen" der tatsächlichen Absatzzahlen an die Quotenvorgaben. Die für 1995 prognostizierten weltweiten Marktanteile kommen den "stabilen Marktanteilen" nahe, auf die SGL in seinem Strategiepapier Bezug nimmt (s. Rdnr. 71): 32,1 % für UCAR (gegenüber 31 %); 25,7 % für SGL (25 %) und 23,5 % für die japanischen Hersteller (24 %). Die Prognosen für Westeuropa (1995) liegen bei 41 % für SGL, 32,7 % für UCAR 6,6 % für VAW Carbon und 3,2 % für die japanischen Produzenten. Tokai bestreitet, dass mit den japanischen Herstellern eingehend über Absatzvolumen und Marktanteilsquoten für den europäischen Markt gesprochen wurde (s. Antwort von Tokai auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 9-13). Aber auch wenn dies zutrifft, bleibt festzustellen, dass Tokai (wie alle anderen japanischen Hersteller) über die einschlägigen Zahlen für den europäischen Markt informiert worden ist und keine Einwände dagegen erhoben hat. SGL behauptet, dass das "Central Monitoring System" nie eingeführt worden sei (s. Antwort von SGL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 12). Dies steht jedoch offenkundig im Widerspruch zu den schriftlichen Beweisen in Anhang 20. Die Behauptung von SGL steht auch im Widerspruch zu den Erklärungen anderer Produzenten (s. Antwort von Tokai auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 10; [...]*). Laut UCAR sind Absatzdaten noch auf den letzten Gruppentreffen im November 1997 in Hongkong und im Februar 1998 in Bangkok ausgetauscht worden (s. [...]* und Rdnrn. 91 f.). 1.4.5.6. Lokale Treffen und Kontakte i) Allgemeines (74) Während der gesamten Existenz des Kartells kam es auf Länderebene zu häufigen Kontakten und Treffen zwischen den Beteiligten, um die auf der höheren Arbeitsebene vereinbarten Preise durchzusetzen und zu überwachen. Da die Teilnehmer an diesen Treffen angewiesen wurden, ihre Kontakte mit den Konkurrenten zu verheimlichen oder zu tarnen, sind die unmittelbaren Beweise nicht besonders zahlreich. Dennoch geht das allgemeine Muster der Geheimabsprachen aus der [...]* und der [...]* hervor. Diese Kontakte und Treffen betrafen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich. ii) Deutschland (75) SGL ist der größte Hersteller und eindeutige Marktführer in Deutschland; das Land ist aber auch einer der wichtigsten Märkte für UCAR. Laut UCAR prüften die Abnehmer von Graphitelektroden üblicherweise zweimal im Jahr die Preissituation und baten die Hersteller normalerweise im Herbst um Preisangebote für das Folgejahr. SGL teilte UCAR Höhe und Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung mit, und UCAR wandte daraufhin dieselben Basispreise an (obwohl es nach eigenen Angaben oftmals Rabatte gewährte). In der Regel wurden die Preise zweimal jährlich erhöht. Gelegentlich kam es zu Treffen auf "lokaler" Ebene. Während SGL keine Detailangaben macht und die Kontakte als sporadisch, für gewöhnlich spontan und "zufällig" am Rande von Zusammenkünften des Branchenverbandes stattfindend darstellt ([...]*; Antwort von SGL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 12), enthält der Bericht von UCAR Hinweise, dass sie so spontan doch nicht waren: demnach trafen sich Vertreter der beiden Unternehmen gelegentlich, diskutierten die Preise und tauschten zusammenfassende Angaben über ihren jeweiligen Absatz in Deutschland aus (UCAR hat seinen Absatz dabei angeblich grundsätzlich um 15 % untertrieben). Manchmal wurde auch über einzelne Abnehmer gesprochen ([...]*). An diesen Treffen, die in Restaurants oder Bars oder anlässlich des jährlichen "Eisenhüttentages" in Düsseldorf stattfanden, nahm hin und wieder auch ein Vertreter von VAW Carbon teil ([...]*); VAW Carbon gibt inzwischen die Teilnahme an Treffen für einzelne nationale Märkte Europas zu (VAW-Erklärung, S. 3). SGL deutet implizit auch sporadische Kontakte mit Conradty bis 1997 an ([...]*), aber hierfür finden sich keine unabhängigen Belege. iii) Frankreich (76) Ende 1994/Anfang 1995 kontaktierte der [...]* von UCAR France seinen Kollegen von SGL, um die Verkaufspreise zu erörtern. Es kam zu mehreren Telefongesprächen (ca. alle zwei Monate) und Treffen (ca. viermal jährlich). UCAR ist der "führende" Hersteller für Frankreich (s. Rdnr. 62) und legte somit die Marktpreise fest. Wenn eine abgestimmte Preiserhöhung vorgenommen wurde, prüfte der Vertreter von UCAR bei SGL nach, ob dieselben Preise berechnet wurden. Laut UCAR wurden die Telefongespräche aus öffentlichen Telefonzellen geführt ([...]*). iv) Italien (77) Über den Zeitpunkt, zu dem die "Basisregeln" für das abgestimmte Verhalten in Italien festgelegt wurden, gibt es keine substanziellen Meinungsverschiedenheiten zwischen UCAR und SGL; wohl aber weist jedes Unternehmen dem anderen die Initiative zu. Am 27. Oktober 1992 kamen die [...]* von SGL und UCAR, begleitet von anderen Angestellten ihrer Unternehmen, in Mailand zu einem Treffen zusammen ([...]*). Danach standen Vertreter von UCAR und SGL in regelmäßigem Kontakt, um die Einzelheiten der vereinbarten Preispolitik in Italien zu erörtern. Die Verkaufsleiter trafen sich regelmäßig und manchmal sogar monatlich entweder in der SGL-Niederlassung oder in einem Mailänder Restaurant. Die Geschäftsführer der italienischen Tochtergesellschaften von UCAR und SGL kamen ebenfalls gelegentlich zusammen. Zweck der Treffen war die Koordinierung von Preiserhöhungen und die Analyse der Marktentwicklung, um die Einhaltung der vereinbarten Marktanteile zu gewährleisten und Preisdumping zu verhindern. Anschließend wurden die Abnehmer einzeln schriftlich von den anstehenden Preiserhöhungen unterrichtet. Gegen Ende November wurden den Kunden die ab 1. Januar des Folgejahres gültigen Preislisten zugesandt ([...]*). (78) C/G hat der Kommission Unterlagen seines italienischen Handelsvertreters über ein Treffen "aller uns gut bekannten Konkurrenten" vorgelegt, womit die vier auf dem italienischen Markt vertretenen Hersteller/Lieferanten gemeint waren: Anhänge 21 und 22. Nach Aussage der Handelsvertreter von C/G (Anhang 22) "fand das angekündigte Treffen am Freitag, dem 12. November (1993) statt. Dabei wurden folgende Vereinbarungen und Entscheidungen getroffen: - am 22. November werden sie ihren Abnehmern die neuen offiziellen Preislisten und Konditionen für 1994 zusenden - offizieller Preis der offiziellen Liste: 5000 ITL/kg - Nettopreis, den sie nennen werden: 4350 ITL/kg." Laut C/G (Antwort auf das Auskunftsverlangen, S. 7) handelte es sich bei den "Konkurrenten" wahrscheinlich um SGL, UCAR, SDK und Cova. Da aber Cova seit 1991 nicht mehr aktiv war, sind wahrscheinlich VAW Carbon und Conradty gemeint. Für eine Teilnahme von SDK an Italien betreffenden lokalen Zusammenkünften gibt es keine anderen Belege. SGL hat auch angegeben (SGL-Erklärung S. 21), dass mit UCAR, Conradty, VAW Carbon und (in der Anfangsphase des Kartells) Pechiney Verhandlungen über den italienischen Markt geführt wurden, die ein- bis zweimal jährlich in einem Mailänder Restaurant stattfanden. Dabei wurden die Preise festgelegt und die Marktentwicklung analysiert. v) Spanien (79) Die Geschäftsführer und Vertriebsleiter der spanischen Niederlassungen von UCAR und SGL pflegten im fraglichen Zeitraum ebenfalls regelmäßige (heimliche) Kontakte ([...]*). Nach Festlegung der Kartellpreise für Spanien auf europäischer Ebene wurden die Vertriebsleiter für Spanien unterrichtet; sie nahmen anschließend telefonisch unter Verwendung von Decknamen Kontakt auf, um Detailfragen zu besprechen (wer die Preiserhöhung initiieren würde und ab wann sie gelten sollte). In der Regel wurden die Preiserhöhungen für den 1. Februar geplant; da sie vier Monate vorher angekündigt werden mussten, fanden die Kontakte für gewöhnlich im letzten Quartal des Jahres statt. Zusätzlich zu den Telefonkontakten wurden manchmal (vielleicht einmal im Jahr) auch Zusammenkünfte anberaumt, um die Lage auf dem spanischen Markt zu besprechen. Die Vertriebsleitertreffen werden von SGL bestätigt ([...]*). Neben den bilateralen Treffen (zwischen UCAR und SGL) kam es gelegentlich zu Kontakten von SGL mit den beiden anderen deutschen Herstellern, die den spanischen Markt belieferten. Ein VAW-Vertreter erkundigte sich etwa zweimal in Jahr bei SGL telefonisch, wann SGL die nächste Preiserhöhung anzukündigen gedachte und wie hoch sie ausfallen sollte ([...]*). vi) Vereinigtes Königreich (80) Die Vertriebsleiter von UCAR und SGL im Vereinigten Königreich standen zwischen 1995 und Mitte 1997 in regelmäßigem telefonischen Kontakt, um sich gegenseitig ihrer Preise für einzelne Abnehmer zu vergewissern, von denen sie annahmen, dass sie ihren Lieferanten absichtlich falsche Angaben machten, um die Preise zu drücken. Diese Gespräche wurden von Telefonzellen aus geführt. Mindestens zweimal fanden im Zeitraum 1996-1997 kurze Treffen in einem Hotel am Rande der Autobahn M1 in der Nähe von Derby statt ([...]*). 1.4.5.7. Die Kartellbeteiligung von C/G und VAW Carbon i) C/G (81) Als US-Hersteller, der Graphitelektroden in der Gemeinschaft über Handelsvertreter absetzt, folgte C/G traditionell den Preiserhöhungen der anderen. Üblicherweise setzte das Unternehmen seine Preise geringfügig unter denen der beiden großen europäischen Hersteller an, da es keinen Kundendienst bieten konnte und für die meisten Abnehmer lediglich als Ersatzlieferant fungierte. C/G nahm weder an den Besprechungen der obersten Führungskräfte noch an denen der "Arbeitsebene" teil, wusste aber, dass es Kontakte zwischen konkurrierenden Graphitelektrodenherstellern gab ([...]*). Des Weiteren gestand C/G ein, bei bilateralen Treffen und Telefonkontakten mit Wettbewerbern (hauptsächlich SGL, aber auch mit UCAR, den japanischen Herstellern und VAW Carbon) über Preise und Märkte gesprochen zu haben ([...]*). Die Kontakte begannen gegen oder zum Jahresende 1991, als der SGL-[...]* den damaligen Chief Executive Officer von C/G in New York aufsuchte. Nach C/G ging es dabei auch um Rentabilitäts- und Preisfragen in der Branche, die jedoch nicht im Detail erörtert wurden ([...]*). Das erste Treffen, auf dem über Geschäftsbedingungen und Preise gesprochen wurde, fand (laut Darstellung von C/G) im Januar 1993 statt. Nach einem Mittagessen im Park Lane Hotel händigte der SGL-[...]* dem [...]* von C/G eine (inzwischen verloren gegangene oder vernichtete) tabellarische, nach Ländern geordnete Preisliste mit Zeitangaben aus und teilte ihm mit, dass es sich dabei um die Preisziele von SGL handelte (Antwort von C/G auf das Auskunftsverlangen, S. 9; [...]*). Hierzu ist jedoch zu sagen, dass bereits Mitte 1992 interne Aufzeichnungen von C/G nahelegen, dass das Unternehmen von Vereinbarungen über eine Marktaufteilung wusste (s. Rdnr. 85). C/G gibt zu, dass es weitere Treffen und Telefongespräche mit SGL über Mengen und Preise gegeben hat (Antwort von C/G auf das Auskunftsverlangen, S. 8 f.). Am 12. September 1995 traf ein Verantwortlicher von C/G mit dem [...]* von SGL zusammen (Anhang 23). Das Thema wurde nicht schriftlich festgehalten, aber C/G war von VAW Carbon bereits von der für den 1. Januar 1996 geplanten Preiserhöhung informiert worden und erhielt später aus der gleichen Quelle die SGL-Preisliste (s. Rdnr. 64). (82) C/G bleibt recht vage, was die Kontakte mit den Konkurrenten betrifft. Die nachstehenden Berichte über Kontakte mit SGL im Jahr 1996 dürften jedoch exemplarischen Charakter für die Gesprächsthemen während des gesamten in Rede stehenden Zeitraums haben. Im Sommer 1996 teilte der SGL-[...]* dem damaligen Chairman und Chief Executive Officer von C/G telefonisch die aktuellen und anvisierten Preise mit, die dieser notierte. Bereits zuvor hatte es mehrere telefonische Kontakte in der gleichen Sache gegeben ([...]*). Trotz gegenteiliger Behauptungen von SGL (Antwort von SGL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 13) zeigen die Gesprächsaufzeichnungen von C/G (Anhang 17), dass SGL Druck auf C/G ausübte, den Verkauf in Europa einzuschränken. Unten auf der Seite befindet sich folgende Notiz: "(1) not prepared to take hits anymore, keep volume under control (2) show restraint (3) Europe consumption of graphite - 24000 tonnes (4) SGL taking all the hits (5) [...] (6) [...] (7) [...]." [nicht gewillt, noch länger einzustecken, Mengen unter Kontrolle halten (2) Zurückhaltung zeigen (3) Graphitsverbrauch in Europa - 24000 Tonnen (4) SGL ist jedes Mal der Geschädigte (5) [...] (6) [...] (7) [...].] (Laut C/G waren die unter 5-7 aufgeführten Unternehmen Großabnehmer, die für Gegenmaßnahmen ausersehen waren, falls C/G dem Ansinnen von SGL nicht Folge leisten sollte: C/G-Antwort von 22. Juli 1999 auf das Auskunftsverlangen, S. 4). Der SGL-[...]*, der anscheinend bei mehreren Anlässen C/G zu hohe Verkäufe in Europa vorgeworfen hatte ([...]*), schickte am 25. September 1996 ein Fax an den Chief Executive Officer (Anhang 24), in dem er den von ihm geschätzten Absatz von C/G in den verschiedenen Ländern und Regionen von 1993 bis 1996 auflistete. In seinem Antwort-Fax stellte der Chief Executive Officer von C/G den SGL-Schätzungen den "tatsächlichen" Absatz von C/G gegenüber (C/G-Antwort vom 22. Juli 1999 auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11, S. 2). In einer späteren Zusammenkunft zwischen SGL- und C/G-Vertretern am Frankfurter Flughafen am oder um den 19. November 1996 beharrte der Verantwortliche für das Elektrodengeschäft in der Vertriebsabteilung von C/G erneut darauf, dass die in dem Fax vom 25. September enthaltenen Schätzungen zum C/G-Absatz in Europa unzutreffend seien ([...]*). C/G gibt inzwischen zu, außer den Treffen und Gesprächen mit SGL immer wieder auch Kontakte mit UCAR und den japanischen Herstellern gehabt zu haben ([...]*). Selbst wenn es sich dabei nur um sporadische und sehr unregelmäßige Kontakte gehandelt haben sollte (so werden sie von C/G beschrieben), ließen sie die C/G-Geschäftsführung über die Erwartungen, die die anderen Unternehmen hegten, sicherlich nicht im Zweifel. SGL versucht, diese Kontakte mit C/G mit der Behauptung herunterzuspielen, sie seien dadurch bedingt gewesen, dass C/G Faserkoks an SGL habe verkaufen wollen (Antwort von SGL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 13). Dem stehen jedoch die Erklärung von C/G ([...]*), dessen Antwort vom 22. Juli 1999 auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 sowie die oben genannten Dokumente entgegen. Daraus geht ganz klar hervor, dass SGL seine Vorstellungen in Bezug auf die künftigen Preise bei Graphitelektroden und den Zeitpunkt ihrer Einführung kundgetan und sich zugleich über das Absatzvolumen von C/G in einigen europäischen Ländern beklagt hat. (83) C/G führt zu seinen Gunsten an ([...]*) dass es "did not use any of the information given to it by SGL's [...]* in setting its prices. Rather, C/G set its prices in export markets based on a variety of factors, including what customers told C/G's agents they were paying for graphite electrodes. C/G would not make any decisions with respect to pricing without getting information from the relevant customers. C/G's pricing was driven by that information, not by information given to it by SGL's [...]* about what might happen in the future" [keine der vom SGL-[...]* erhaltenen Informationen zur Festsetzung der eigenen Preise verwendet habe; die Ausfuhrpreise seien anhand einer Reihe von Kriterien berechnet worden, u. a. anhand der Preisinformationen, die Kunden an die Handelsvertreter von C/G weitergegeben hätten. C/G würde keine Preise ohne die von Kunden gewonnenen Informationen festsetzen. Danach habe C/G seine Preise ausgerichtet, und nicht nach den Zukunftsprognosen des SGL-[...]*.]. (84) Nach Meinung der Kommission ist diese Erklärung jedoch unaufrichtig: C/G wurde im Voraus von den von UCAR und SGL für die europäischen Märkte beschlossenen Preissteigerungen und Preiszielen unterrichtet und sorgte dafür, dass es UCAR und SGL dabei nicht ins Gehege kam. C/G wusste sehr genau, dass die von den Kunden gezahlten Preise mit den von SGL übermittelten Preiszielen identisch waren. Die Weitergabe der Preisziele an C/G im Voraus verschaffte den Kartellanführern die Gewissheit, dass ihre Preise von C/G übernommen würden (was die nachstehenden Dokumente beweisen); C/G richtete sein Verhalten auf jeden Fall nach den Wünschen des Kartells und vor allem von SGL. (85) C/G argumentiert ferner, die von der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgestellte Behauptung, ein Teil der Führungsetage habe von dem Kartell gewusst, sei durch nichts belegt (Antwort von C/G auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 2). Hierzu merkt die Kommission an, dass bereits am 22. Juli 1992 - zwei Monate nach dem Treffen der obersten Führungskräfte in London - im wöchentlichen Bericht an den Chairman Folgendes festgehalten wurde (Anhang 25): "(We) have effectively booked 'our share' in Germany for the second half. All at DM 4000 +/MT." [Wir haben unseren Anteil in Deutschand für die zweite Jahreshälfte gebucht. Alles zu 4000 DEM +/MT] Die Formulierung "unseren Anteil" ist ein starkes Indiz dafür, dass bereits eine Vereinbarung darüber bestand, die Verkäufe von C/G auf diesem Markt einzuschränken. Ganz offensichtlich war wohl bei VAW Carbon der Eindruck entstanden (Anhang 26), C/G habe zugesagt, seine Verkäufe in Deutschland zu begrenzen. Trotz der vorgeblichen Unwissenheit von C/G, woher VAW Carbon diesen Eindruck gewonnen haben könnte (Antwort auf das Auskunftsverlangen, S. 7), würde eine solche Zusage zu den wiederholten Beschwerden von SGL passen, dass C/G "zu viel" in Europa verkauft habe. Auch die C/G-Beschäftigten wussten von dem "ungeschrieben Versprechen" der Graphithersteller in der ganzen Welt, gemäß dem Londoner Beschluss vom Mai 1992 ihre Kapazitäten nicht zu erhöhen (Anhang 27). Ein Beleg hierfür ist die freimütige Äußerung der Brüsseler Vertretung von C/G im Zusammenhang mit einem Großkunden aus Frankreich, der nicht SGL, sondern C/G den Auftrag erteilte: "We benefited of a negative action against one of the Biggies - SGL. They [meaning the customer in question] hope to destabilise the cartel in making one party very unhappy." [Wir haben von einer Gegenmaßnahme gegen einen der Großen - SGL - profitiert. Sie [d. h. der betreffende Kunde] hoffen, dass sie das Kartell dadurch ins Wanken bringen, dass sie einer Partei einen Schlag versetzen.] (Anhang 28). (86) Die Politik von C/G gegenüber dem Kartell wird in einem Fax zusammengefasst, das am 11. November 1993 an seine deutschen Handelsvertreter gesandt wurde. Der Geschäftsführer von C/G erklärt darin die Anordnung, ein Angebot an skandinavische Abnehmer (denen gegenüber in DEM fakturiert wurde) über einen Rabatt von 100 DEM sofort zurückzuziehen, mit folgenden Worten: "Let me try and explain why we are taking this position. As I've told you before, we are a distant No 4 in Electrode production in the word. With UCAR, SGL and the Japanese as a group controlling over 85 % of the world's production, we are not in a position to do anything to disrupt their willingness and ability to increase prices in the world." [Lassen Sie mich zu erklären versuchen, warum wir diese Haltung einnehmen. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt hatte, liegen wir in der Elektrodenproduktion weltweit mit deutlichem Abstand an vierter Stelle. Da UCAR, SGL und die Japaner als Gruppe über 85 % der Weltproduktion kontrollieren, sind wir nicht in der Lage, ihrem Willen und ihrer Fähigkeit zur Erhöhung der Weltpreise etwas entgegenzusetzen.] (Anhang 29). C/G behauptet, die letzten Kontakte mit SGL hätten im November 1996 stattgefunden ([...]*). Aus den verfügbaren Information ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen (siehe Rdnr. 115). ii) VAW (87) In seiner ersten Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission vom 31. März 1999 hatte VAW Carbon zugegeben, bei "informellen" Treffen mit Vertretern von SGL, UCAR, und den vier japanischen Herstellern zugegen gewesen zu sein. Laut VAW Carbon fanden diese Treffen normalerweise ein- oder zweimal jährlich in der Schweiz statt. Das Unternehmen legte jedoch keine aussagekräftigen Unterlagen vor und erklärte sich außerstande, weitere Angaben zu Terminen, Orten oder Teilnehmern einzelner Treffen zu machen. (Wie die übrigen Beteiligten versuchte auch der VAW Carbon-Vertreter, seine Teilnahme zu verheimlichen, indem er bewusst keine Reisekosten geltend machte.) Mit Schreiben vom 12. Juli 1999 jedoch gab VAW Carbon seine Teilnahme an regelmäßigen Treffen zwischen dem 1. Januar 1992 und Ende 1996 zu, in denen es um die Planung und Durchsetzung eines von SGL und UCAR angeführten Kartells ging und in denen mengenmäßige Marktanteile und Preise für Graphitelektroden festgelegt wurden ([...]*). Nach Auffassung von VAW Carbon war den beiden Großen bekannt, dass das Unternehmen lediglich den Preisvorgaben folgte; seine Mitwirkung wäre für den Erfolg des Kartells noch nicht einmal notwendig gewesen. Während SGL behauptet, es habe VAW Carbon lediglich über Ort und Zeit der Treffen "informiert" (Antwort von SGL auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 13) gibt VAW Carbon an, SGL habe auf der Teilnahme von VAW Carbon an den regelmäßigen Treffen bestanden ([...]*). (88) VAW Carbon war auf dem ersten Treffen der "Arbeitsebene" in Zürich am 25. Mai 1992 vertreten, auf dem die Märkte unter den Teilnehmern aufgeteilt wurden und eine Preisliste ausgearbeitet wurde. Bis Ende 1996 nahm der Geschäftsführer von VAW Carbon an multilateralen Sitzungen (der Arbeitsebene) in Europa teil ([...]*). Danach wurde VAW Carbon nicht mehr eingeladen (der Grund wird nicht angegeben). VAW Carbon gibt auch die Teilnahme an separaten europäischen Gruppentreffen ein- bis zweimal jährlich sowie an Zusammenkünften zu, in denen einzelne nationale Märkte behandelt wurden. VAW Carbon fungierte über seine deutschen Handelsvertreter auch als Mittler zwischen dem Kartell und C/G: siehe Anhänge 9 und 30 (der Geschäftsführer von VAW Carbon hatte vermutlich die Preisliste von SGL erhalten). Die Mitwirkung von VAW Carbon bei der Überwachung der Absatzmengen (dem zentralen Überwachungssystem) wird in Anhang 20 belegt. VAW Carbon gibt an, gegen Ende 1996 die Teilnahme an "informellen" Treffen mit Konkurrenten eingestellt zu haben. Andere Kartellmitglieder haben keine Angaben gemacht, die dem widersprechen würden (siehe Rdnr. 115). 1.4.5.8. Weiterführung der Kartellzusammenkünfte nach den Nachprüfungen (89) Die gleichzeitigen Nachprüfungen der Kommission und der US-Wettbewerbsbehörden im Juni 1997 führten nicht sofort zu einer Einstellung des Kartells. (90) SDK hatte angeblich im April 1997 in Tokio angekündigt, nicht mehr an den Treffen auf Arbeitsebene teilnehmen zu wollen ([...]*). Die Abnehmer in den Vereinigten Staaten hatten sich Ende 1996 nachdrücklich gegen eine für Anfang 1997 angekündigte Preiserhöhung von 9 % gewehrt und sogar öffentlich kundgetan, dass sie sich beim US-Justizministerium beschwert hatten. Aus einigen Berichten geht hervor, dass mit möglichen Untersuchungen bereits mehrere Monate, bevor die Kommission ihre Nachprüfungen vornahm, gerechnet wurde. (91) Unmittelbar nach den Nachprüfungen durch die Kommission am 5. Juni 1997 - vor denen SGL die übrigen Hersteller gewarnt hatte - erörterten SGL und UCAR das mögliche Ergebnis der Untersuchung. SGL versicherte UCAR, dass keine belastenden Unterlagen gefunden worden seien ([...]*). Mitte Juli 1997 trafen sich in Malaysia Vertreter von SGL, Nippon, Tokai und SEC; SDK und UCAR hatten abgesagt, und das Treffen fand ohne sie statt. Details der Gespräche und Vorgänge sind nicht erhältlich ([...]*). Im Novemb

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.