Europäische Union

2002/405/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juni 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/E-2/36.041/PO — Michelin) (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1582)

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Quellenkennung: 32002D0405. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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heute beim Marktführer nicht in den Genuss günstiger Bedingungen durch gemeinsamen Einkauf kommen. Daneben entwickeln sich einige regionale Gruppen wie z. B. DK ([...] Verkaufsstellen), Ayme ([...]) oder Vaysse ([...]). (37) Insgesamt ergibt sich für die verschiedenen Formen des Reifenhandels auf dem französischen Markt die folgende Aufteilung (alle Reifentypen zusammen, 1996): integrierte Netze (Hersteller) 25,52 %, unabhängige Netze 17 %, Einkaufsgemeinschaften (unabhängiger Händler) 34 % und sonstige unabhängige Händler 23,48 %. Diese Zahlen besagen, dass derzeit in Frankreich noch etwa 75 % der Reifenhändler zumindest formell von den Herstellern unabhängig sind. (38) In den verschiedenen Mitgliedstaaten ist die Nachfragestruktur jedoch sehr unterschiedlich. Während der Reifenhandel in einigen Ländern (Vereinigtes Königreich, Deutschland) stark konzentriert ist, bleibt er in anderen Ländern (Italien, Spanien, Portugal) zersplittert. Obwohl die unabhängigen Fachhändler in den Ländern vorherrschen, in denen die Ketten (integrierte Netze, Schnelldienstzentren vom Typ "fast-fit" usw.) historisch weniger entwickelt sind (vor allem, weil diese Märkte als zu eng angesehen wurden), ist doch ein starkes Vordringen der integrierten Schnellservice-Ketten festzustellen. Und wenn auch anzunehmen ist, dass die Marktanteile der Fachhändler und der Ketten noch über das Jahr 2000 hinaus wachsen werden, so wird dieses Wachstum doch hauptsächlich den integrierten Ketten zugute kommen. Die unabhängigen Facheinzelhändler laufen Gefahr, mehr und mehr aus dem Markt verdrängt zu werden. Der LKW-Reifenmarkt in Zahlen (39) Durch Auswertung verschiedener statistischer Quellen kommt man für den Gesamtabsatz an Reifen für schwere Nutzfahrzeuge (alle Reifenkategorien zusammen, also einschließlich der runderneuerten Reifen) in der Gemeinschaft auf eine geschätzte Größenordnung von etwa 15,5 Mio. Stück/Jahr. Die nachstehende, bei Michelin gefundene Tabelle für das (recht repräsentative) Jahr 1995 vermittelt einen guten Gesamtüberblick: Tabelle 3: Der Markt für Lkw-Reifen in der Gemeinschaft((Quelle: Michelin - Auszug aus einem "Bericht an Herrn Vasdeboncoer über das Runderneuerungsgeschäft".)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (40) Von diesen 15,5 Mio. Reifen entfallen etwa 14 %, d. h. 2,25 Mio. Stück auf die Erstausrüstung. Der europäische Ersatzausrüstungsmarkt umfasst also insgesamt etwa 13,3 Mio. Stück, wovon runderneuerte Reifen etwa 48 % stellen. (41) In Anbetracht der Besonderheiten des französischen Lkw-Ersatzreifenmarkts erscheint es angebracht, einige Daten über die Entwicklung dieses Markts darzulegen: Tabelle 4: Stückzahl der in den Jahren 1988-1996 in Frankreich abgesetzten Lkw-Reifen((Reifenstudie, Journal de l'Automobile Nr. 544 vom 20.9.1996.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (42) In dem hier betrachteten Zeitraum belief sich der Gesamtmarkt für Lkw-Reifen im Durchschnitt auf 2,5 Mio. Reifen(decken), wovon 14,2 % zur Erstausrüstung gehörten, während 45,3 % neue und 40,5 % runderneuerte Ersatzreifen waren. (43) Auf dem Ersatzausrüstungsmarkt setzt sich das Gesamtvolumen von durchschnittlich 2,15 Mio. Reifen/Jahr zusammen aus 1,14 Mio. Neureifen und etwas über einer Million runderneuerte Reifen. Der Anteil der runderneuerten Reifen ist also im Durchschnitt mit 47,2 % anzusetzen. Besonderheiten des Runderneuerungsgeschäfts (44) Nach Schätzungen von Michelin wurden 1995 in Westeuropa etwa [...] Lkw-Reifenkarkassen runderneuert. Dabei ist eine allgemeine Zunahme des Teilbereichs der "kalten" Runderneuerung und ein Rückgang der "heißen" Runderneuerung festzustellen. So ist der Anteil der "heißen" Runderneuerung in Frankreich in der Zeit von 1992 bis heute von 82 % auf nur noch 75 % zurückgegangen. (45) Auf Gemeinschaftsebene ist die Angebotsstruktur auch von einem Mitgliedstaat zum anderen recht unterschiedlich. Die beiden Hauptakteure auf dem Runderneuerungsmarkt sind Bandag und Michelin, die - wenn auch auf unterschiedliche Weise - in den meisten Ländern tätig sind. Michelin verwendet hauptsächlich das Heißverfahren und betreibt im Europa mehrere große Runderneuerungswerke, davon zwei in Frankreich (Clermont-Ferrand und Avalon). Bandag dagegen hat ein Netz von Franchisenehmern geschaffen, die nach dem Kaltverfahren arbeiten. Mit jährlich etwa 1500000 runderneuerten Reifenkarkassen hält Michelin nahezu [...] des europäischen Markts, während das Franchise-Netz von Bandag insgesamt auf etwa [...] kommt. (46) Das relative Gewicht dieser beiden Wettbewerber variiert jedoch von Land zu Land erheblich. In dem durch die traditionelle Präsenz von Michelin und seiner auf Runderneuerungen spezialisierten Tochtergesellschaft Pneu Laurent gekennzeichneten französischen Markt liegt der kombinierte Anteil dieser Gruppe regelmäßig über [...], während das an zweiter Stelle folgende Franchise-Netz von Bandag nur [...] hält. (47) Der Verwender kann runderneuerte Lkw-Reifen auf verschiedene Weise erwerben. Entweder gibt er seine Karkasse einem Fachhändler, Franchisebetrieb oder gewerblichen Runderneuerer, um sie nach erfolgter Runderneuerung zurückzuerhalten (sogenannte "nominative" Runderneuerung), er erwirbt bei Ablieferung seines Altreifens im sogenannten "Standard-Austausch" einen unter Verwendung einer fremden Karkasse runderneuerten Reifen oder er kauft einfach einen runderneuerten Reifen, ohne eine Karkasse abzuliefern. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten wird in Frankreich stark überwiegend die nominative Runderneuerung praktiziert (nach Schätzungen der Hersteller entfallen auf sie 75-90 % aller runderneuerten Reifen). (48) Daher wird die Runderneuerung in Frankreich allgemein auch nicht als Verkauf, sondern eher als eine Dienstleistung im Rahmen des Kundendienstes angesehen. Tatsächlich berechnen die meisten Transportunternehmer die Kosten eines Lkw- oder Omnibusreifens aus dem Einkaufspreis, der Kilometerleistung und dem Restwert bei einem eventuellen Wiederverkauf. Bei der Berechnung der pro km anfallenden Nutzungskosten eines Lkw- oder Omnibusreifens werden also normalerweise die verschiedenen "Lebenszyklen" dieses Reifens berücksichtigt: sein erstes Leben als Neureifen und danach ein oder manchmal sogar zwei Leben als runderneuerter Reifen. Da der Preis eines runderneuerten Reifens weit unter dem eines Neureifens liegt, bewirkt die Runderneuerung eine Senkung der aufgrund der maximalen Lebensdauer berechneten durchschnittlichen Nutzungskosten. In der Praxis führt dies insbesondere dazu, dass der Transportunternehmer sicher sein will, nach der Runderneuerung die Reifen zurückzuerhalten, die er einmal neu gekauft hat und von denen er glaubt, dass er sie in ihrem ersten Leben optimal gepflegt hat. Er ist der Meinung, dass die gut erhaltenen Karkassen sein Eigentum bleiben, und er übergibt sie dem Runderneuerungsbetrieb nur unter Angabe der in die Seitenwand des Reifens eingeprägten Pressnummer, sodass er sich nach der Runderneuerung vergewissern kann, dass er seine eigenen Reifen zurück erhält und nicht andere, die möglicherweise verborgene Mängel aufweisen könnten. (49) Insgesamt ist daraus zu ersehen, dass die Nachfrage nach runderneuerten Reifen oder nach Runderneuerungsleistungen eindeutig von den Transportunternehmern ausgeht. Die im Vertrieb von Reifen für schwere Nutzfahrzeuge tätigen Fachhändler handeln somit in den meisten Fällen als Vermittler zwischen Runderneuerer und Transportunternehmer. E. DIE GESCHÄFTSPOLITIK VON MICHELIN (50) Im Folgenden sollen die Hauptelemente der Geschäftspolitik dargelegt werden, die Michelin in der Zeit von 1980 bis 1998 einschließlich in Frankreich praktiziert hat, wobei anzumerken ist, dass der missbräuchliche Charakter dieser Geschäftspolitik durch die von Michelin gegenüber der Kommission eingegangenen Verpflichtungen nach dem 31. Dezember 1998 abgestellt wurde. Die Analyse erstreckt sich auf die drei Elemente, die diese Politik ausmachten: 1. Die "Conditions Générales de Prix France aux Revendeurs Professionnels" (allgemeine Preisbedingungen für gewerbliche Wiederverkäufer in Frankreich), die das Rückgrat der Geschäftspolitik von Michelin bildeten (der Einfachheit halber unter Einbeziehung der individuell abgeschlossenen "Conventions de coopération commerciale" (Vereinbarungen über die kommerzielle Zusammenarbeit), die nur eine Erweiterung der "Conditions générales" darstellen). 2. Die "Convention pour le Rendement Optimum des Pneumatiques Poids Lourd Michelin" (Vereinbarung für optimale Leistung der Michelin-Lkw-Reifen - die "Convention PRO"), der die Lkw-Reifenhändler unter bestimmten Bedingungen beitreten konnten, um zusätzliche Rabatte oder Vorteile zu erhalten. 3. Die "Convention de Coopération Professionnelle et d'Assistance service" - der sogenannte "Club des amis Michelin" (Vereinbarung über fachliche Zusammenarbeit und Kundendiensthilfe - Club der Michelin-Freunde), die einer begrenzten Zahl von Händlern vorbehalten war, die sich zu einer engeren Partnerschaft mit Michelin verpflichten wollten. 1. DIE CONDITIONS GÉNÉRALES DE PRIX FRANCE AUX REVENDEURS PROFESSIONNELS (51) Die für gewerbliche Wiederverkäufer geltenden "Conditions Générales de Prix France aux Revendeurs Professionnels", enthielten u. a. die Verkaufs- und Preisbedingungen für den Großteil der für den Ersatzausrüstungsmarkt bestimmten Reifen von Michelin, einschließlich der Reifen für Personen- und Lieferwagen, betriebliche Fördermittel, Lkw und Omnibusse, Landwirtschaft, leichte Baugeräte und Runderneuerung. (52) Diese Bedingungen waren die Grundlage für ein Preissystem, das einerseits aus einem Listenpreis ("prix tarif" oder "Barème de facturation"), also dem Netto-Rechnungspreis ohne Abschläge oder Rabatte und andererseits einer sehr komplexen Vielfalt von Rabatten oder Bonussen bestand, die bis 1997 in den meisten Fällen erst am letzten Tag des Monats Februar des auf das betreffende Geschäftsjahr folgenden Jahres ausgezahlt wurden. (53) Erst im Jahr 1997, nach Inkrafttreten eines französischen Gesetzes über den Wiederverkauf unter Einstandspreis (Gesetz vom 1. Juli 1996 zum Verbot des Wiederverkaufs unter Verlust) beschloss Michelin, seine Geschäftspolitik spürbar zu ändern. Von diesem Zeitpunkt an wurden die zuvor am Ende des Monats Februar des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres ausgeschütteten Rabatte und/oder Bonusse im Wesentlichen "auf die Rechnung zurückgebracht". Im Nachstehenden soll zunächst das bis 1996 einschließlich praktizierte und danach das ab 1997 eingeführte System analysiert werden. Das von 1980 bis 1996 praktizierte Rabattsystem Allgemeines (54) Vor 1997 galt nach den "Conditions Générales" von Michelin ein komplexes System von nachträglichen Jahresrabatten für das jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufende Rechnungsjahr, die zumeist erst am letzten Tag des Monats Februar des auf das betreffende Rechnungsjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt wurden. (55) Der Händler zahlte bei Michelin somit für die ihm gelieferten neuen oder runderneuerten Reifen den in der offiziellen Preisliste ("barème de facturation") genannten Preis. Der Rechnungsbetrag war in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Rechnungsmonats zu zahlen. Die darauf fällige Rückvergütung erhielt er dagegen erst Ende Februar des folgenden Jahres, d. h. bis zu 13 Monate später. Die verschiedenen Jahresrabatte (56) In den "Conditions générales" waren drei Kategorien von Jahresrabatten oder -bonussen ("rappels") vorgesehen: Mengenrabatte, ein Bonus für die Qualität des vom Händler geleisteten Kundendienstes ("Prime de Service" = "Service prämie") und ein Bonus, der von seinen Bemühungen um zusätzliche Umsätze (das sogenannte "Neugeschäft") abhängig war ("Prime de Progrès" = "Steigerungsprämie"). Außerdem erhielten Händler, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bei Michelin eine bestimmte Umsatzhöhe überschritten hatten, Gelegenheit, eine individuelle Vereinbarung ("Convention de coopération commerciale" oder kurz "Convention individuelle") auszuhandeln, die ein Anrecht auf zusätzliche Rabatte eröffnete. Die Mengenrabatte (57) Die Höhe der Mengenrabatte richtete sich nach der Höhe des Umsatzes, den der Händler im Laufe des Rechnungsjahres im Geschäft mit Michelin erzielt hatte, und zwar in allen Reifenkategorien zusammen - außer den Bereichen "schwere Baugeräte" und "runderneuerte Reifen". Die "Conditions générales" enthielten also eine Tabelle mit den vom Listenpreis zu gewährenden prozentualen Rabatten in Abhängigkeit vom erzielten Gesamtumsatz. Diese Rabattsätze reichten z. B. für 1995 von 7,5 % bei einem Umsatz von 9000 FRF bis zu 13 % bei einem Umsatz von mehr als 22 Mio. FRF. (58) Für die Kategorien "schwere Baugeräte" und "runderneuerte Reifen" galt jeweils eine gesonderte Skala. Im Fall der Runderneuerung reichten die Rabatte z. B. 1995 von 2 % bei Umsätzen ab 7000 FRF bis zu 6 % bei Umsätzen über 3,92 Mio. FRF. (59) Erst 1995 und 1996 waren in den "Conditions Générales" unter bestimmten Bedingungen drei Vorauszahlungen auf die Mengenrabatte vorgesehen, die im Mai, September und Dezember des laufenden Geschäftsjahres erfolgen und vorab mit 5 % der in den entsprechenden Zeiträumen erzielten Umsätze der Sparten Lkw, Baufahrzeuge, betriebliche Fördermittel und leichte Baugeräte angesetzt werden sollten. Die "Serviceprämie" ("Prime de Service") (60) Die Serviceprämie war ein den Fachhändlern von Michelin gebotener zusätzlicher Anreiz, "ihre Ausrüstung und ihren Kundendienst zu verbessern". Tatsächlich wurden aber bei der Festsetzung des Prämiensatzes nicht zuletzt auch die Qualität der Zusammenarbeit mit Michelin und die für Michelin erbrachten Dienstleistungen gewertet(8). (61) Um diesen Bonus erhalten zu können, mussten die Händler im Laufe des Jahres im Geschäft mit Michelin einen bestimmten Mindestumsatz erreichen. Diese Grenze stieg in der Zeit von 1980 bis 1985 von 160000 auf 205000 FRF. Danach wurde sie auf 50000 FRF und schließlich für 1995 und 1996 auf 45000 FRF gesenkt. (62) Die Höhe der Prämie, die alljährlich zu Jahresbeginn mit dem Händler vereinbart und in einem speziellen "Prime de Service" - Dokument niedergelegt wurde, war abhängig von der Einhaltung von Verpflichtungen, die der Händler in verschiedenen Bereichen übernommen hatte. Jede dieser Verpflichtungen entsprach einer bestimmten Anzahl von Punkten, und bei Überschreiten einer bestimmten Punktezahl erhielt der Händler einen Bonus in Form eines Prozentsatzes seines in sämtlichen Reifenkategorien mit Michelin-Frankreich erzielten Umsatzes. Dieser Prozentsatz reichte in den Jahren 1980 bis 1991 von 0 bis 1,5 % und in der Zeit von 1992 bis 1996 von 0 bis 2,25 %. (63) In der Zeit von 1980 bis 1995 haben sich die von den Händlern einzuhaltenden Verpflichtungen merklich fortentwickelt - nicht nur hinsichtlich ihrer Zahl (es gab immer 10-13 Rubriken, in denen man "Punkte machen" konnte), sondern auch ihres Inhalts. Bei den meisten Kriterien ging es um den Dienst am Kunden oder um Produktkenntnisse. So fanden sich unter den Kriterien, mit denen man seinen Prämiensatz erhöhen konnte, Elemente wie der Ausbildungsstand des Personals, das Vorhandensein bestimmter Geräte, Fahrzeuge und Kenntnisse, die Qualität der Einrichtungen usw. Daneben gab es aber auch Kriterien, bei denen Michelin der Hauptbegünstigte war. Im Folgenden sollen drei dieser Kriterien näher beleuchtet werden: (64) Neue Produkte: Im Jahr 1980 und bis 1987 bestand die Verpflichtung darin, "die neuen Produkte der Marke an die Kundschaft zu bringen" und sich je nach Typ und Abmessungen zu einem bestimmten Prozentsatz mit neuen Produkten zu bevorraten: weniger als 30 %: 0 Punkte, 30-50 %: 1 Punkt, über 50 %: 2 Punkte. In den Jahren 1987 bis 1990 galt eine geänderte Verpflichtung, die darin bestand, sich in einem bestimmten Verhältnis zu dem für die Region vorgesehenen Anteil mit den jeweiligen neuen Produkten zu bevorraten: weniger (0 Punkte), wie vorgesehen (1 Punkt) oder mehr (2 Punkte). Ab 1990 erhielt die Verpflichtung die Form eines "positiven Beitrags zur Einführung neuer Michelin-Produkte": Kenntnisse und Argumentation (2 Punkte), wirksame Anordnung der Werbung in den Verkaufsräumen (1 Punkt). (65) Marktinformationen: In der Zeit von 1980 bis 1987 bestand die Verpflichtung darin, Michelin ("dem Lieferanten") für die Ausrichtung seiner Produktion ein Maximum an Informationen zu liefern, insbesondere über den Erfolg der verschiedenen Produkttypen, Kilometerleistungen usw., und zwar einmal jährlich (1 Punkt) oder vierteljährlich (2 Punkte). In den Jahren 1987 bis 1992 verlangte Michelin in dieser Rubrik außerdem "nach Produkten aufgeschlüsselte Statistiken über die (eigenen)Verkäufe und Angaben über den örtlichen Markt". Ab 1992 sollte der Händler seine Statistik um sachdienliche Informationen und Verkaufsprognosen pro Produkt ergänzen (2 Punkte) sowie technische Informationen über Michelin-Produkte (mit Leistungsdaten und unter Angabe von Referenzen - 2 Punkte) oder andere, nicht quantitativ definierte Informationen liefern (1 Punkt). Einige der befragten Händler bestätigten, dass Statistiken verlangt wurden, aus denen neben den verkauften Mengen auch die Stellung Michelins gegenüber seinen Wettbewerbern ersichtlich war. (66) Runderneuerung: In den Jahren 1980 bis 1987 erhielt der Wiederverkäufer Punkte, wenn er über ein Servicefahrzeug für den Lkw-Bereich verfügte (1 Punkt) und die nötigen Kenntnisse für das Sortieren der Karkassen besaß (2 Punkte). Von 1987 bis 1992 erhielt er 0-2 Punkte, wenn er über die Kenntnisse und Mittel verfügte, um Karkassen von Michelin-Reifen regelmäßig nach ihrer Eignung für ein eventuelles Runderneuern oder Profilnachschneiden zu sortieren (wobei das letztere Verfahren darin besteht, das Profil der Lauffläche durch Nachschneiden zu vertiefen. Ab 1992 erhielt er 1 Punkt, wenn er das Nachschneiden förderte und 1 Punkt, wenn er Michelin-Karkassen systematisch bei Michelin runderneuern ließ. 1996 war lediglich gefordert, dass die erste Runderneuerung von Michelin-Karkassen systematisch bei Michelin erfolgte. Bonusse für zusätzliches Geschäft (67) Zu dieser Kategorie gehörten zwei Prämien: die Prime de Progrès (Steigerungsprämie) und die Prime de Cadence. Da letztere jedoch für Lkw-Reifen nicht galt, soll sie hier auch nicht näher behandelt werden. (68) Die Steigerungsprämie sollte denjenigen Händlern zugute kommen, die bereit waren, sich zu Jahresbeginn schriftlich zu verpflichten, eine "aufgrund der bisherigen Ergebnisse und im Hinblick auf die Zukunftsaussichten einvernehmlich festgelegte Mindestbasis" zu übertreffen, und denen dies auch gelang. Diese "Basis" wurde alljährlich neu vorgeschlagen und mit dem Händler ausgehandelt. (69) Zur Berechnung der Prämie benutzte Michelin die folgende Formel: >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> (70) In dieser Formel ist "C" der Umsatz in Lkw-Reifen, "R" die Stückzahl der effektiv im Laufe des Jahres abgenommenen Reifen, und "B" die "Basis" (die Abnahmeverpflichtung in Zahl der Reifen). "T" ist ein Prozentsatz, der mit der Höhe der von den Händlern eingegangenen Abnahmeverpflichtungen progressiv anstieg. Die Höhe der erzielbaren Jahresbonusse und die Art und Weise ihrer Berechnung hat sich im Laufe der letzten Jahre erheblich verändert. (71) 1980 bis 1984 reichte dieser Bonussatz in sechs Stufen von 2,5 % für eine Abnahmeverpflichtung von 30-1499 Reifen bis 15 % für eine Verpflichtung von mehr als 8500 Stück. 1985 stieg der Mindestsatz auf 5 %, während die Zahl der Stufen auf fünf verringert wurde. Für die Jahre 1986 bis 1994 stieg der Mindestsatz erneut auf 7,5 %, und die Zahl der Stufen wurde auf vier herabgesetzt: bei 30-999 Reifen 7,5 % des die "Basis" übersteigenden Umsatzes, bei 1000-2699 Reifen 10 %, bei 2700-8499 Reifen 12,5 % und bei 8500 oder mehr Reifen 15 % des die Basisabnahme übersteigenden Umsatzes, wobei diese Überschreitungen jeweils auf 25 % der Basis begrenzt waren. (72) Für 1995 und 1996 wurde die Methode der Prämienberechnung erheblich verändert. Es gab nur noch zwei Stufen, vor allem aber wurde bei einer Überschreitung der Basis um 20 % oder mehr der Rabatt auf den Gesamtumsatz berechnet, und zwar wie folgt: - 30-999 Reifen: bei Überschreitung der Basisabnahme um weniger als 20 % 12 % des die Basis überschreitenden Umsatzes und bei Überschreitung der Basis um 20 % oder mehr 2 % des Gesamtumsatzes in neuen Lkw-Reifen. - ab 1000 Reifen: bei Überschreitung der Basisabnahme um weniger als 20 % 15 % des die Basis überschreitenden Umsatzes und bei Überschreitung der Basis um 20 % oder mehr 2,5 % des Gesamtumsatzes in neuen Lkw-Reifen. (73) Wenn ein Wiederverkäufer mit seinen Käufen nur die vereinbarte "Basismenge" erreichte, erhielt er trotzdem auf seine gesamten Reifenkäufe einen Rabatt von 0,5 %. (74) Zum richtigen Verständnis der Funktionsweise dieser Prämie sollen zwei ihrer Hauptmerkmale herausgestellt werden: a) Das zentrale Element dieser Prämie und zugleich einer der Hauptpunkte in der Diskussion um die jährlichen Verpflichtungen war die Festlegung der "Basis", zumal das Ausmaß ihrer Überschreitung die Höhe der zu erwartenden Vergütung bestimmte. Die Wiederverkäufer waren somit daran interessiert, sie möglichst niedrig und damit leicht erreichbar zu halten. Michelin dagegen war daran interessiert, sie möglichst hoch anzusetzen, um den Anreizeffekt zu maximieren. b) Die Vereinbarung der Prämienbedingungen erfolgte zu Jahresbeginn und unter Berücksichtigung der Situation des Händlers. Bei im Laufe des Jahres eintretenden Veränderungen in den Besitzverhältnissen des Unternehmens (Verkauf, Übernahme, Fusion usw.) wurden dessen Verpflichtungen hinfällig und insbesondere die Basisabnahme war im Lichte der neuen Situation neu auszuhandeln. Ferner konnte Ende Dezember eine Indexierung der "Basis" nach unten erfolgen. Diese wurde einseitig von Michelin festgelegt und konnte zwischen den einzelnen Produktkategorien variieren. Sie diente auch zur Berechnung gewisser Koeffizienten, die bei der Berechnung der Basiszahlen für das folgende Jahr verwendet wurden. In Ausnahmefällen konnte die Prämie übrigens auch dann gewährt werden, wenn die Basis nicht erreicht war (insbesondere, wenn die Belieferung durch Produktknappheit behindert war oder der Händler dem "Club des amis" angehörte). Die Sonderbedingungen für Händler, die eine "Convention de Cooperation Commerciale" abgeschlossen hatten (75) Händler, deren Umsatz mit Michelin die für die Mengenrabatte geltenden und in der von Michelin vorgelegten Tabelle 1 aufgeführten Hoechstwerte (z. B. 24 Mio. FRF für 1991 bis 1994 und 22 Mio. FRF für 1995 und 1996) überstieg, konnten mit Michelin eine individuelle "Vereinbarung über die geschäftliche Zusammenarbeit" schließen (die allgemein als "Convention individuelle" bezeichnete "Convention de Coopération Commerciale"). Bei Abnahme von mehr als 1000 Reifen für Lkw und Omnibusse, Baufahrzeuge und leichte Baumaschinen zeichneten sie ab 1993 jeweils zwei solche Einzelvereinbarungen, eine für "Personen- und Lieferwagen" und eine für "gewerbliche Produkte". Diese Vereinbarungen ersetzten die "Conditions générales" nicht, sondern ergänzten sie nur. 1993 bis 1996 hatten, Michelin zufolge, 16-18 große Händler solche individuellen Vereinbarungen, davon 11-13 für "gewerbliche Produkte". (76) Die Unterzeichner dieser Vereinbarungen übernahmen im Wesentlichen die folgenden Verpflichtungen: die technische Information und den Kundendienst für die Michelin-Produkte zu gewährleisten, zur Einführung neuer Michelin-Produkte beizutragen, Michelin ihre monatlichen oder vierteljährlichen Einkaufs- und Verkaufsprognosen mitzuteilen und sich regelmäßig mit Michelin-Produkten zu bevorraten. Die als Gegenleistung empfangenen Vorteile waren keineswegs unbedeutend: - eine Verlängerung der Mengenrabattskala nach oben (was einen Unterschied von bis zu 2 % des Umsatzes ausmachen konnte); - ein spezielles, günstiges System für die Berechnung der Prime de Progrès. (77) Für die Berechnung der letzteren Prämie galt eine spezifisc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.