Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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3-Alpha-Code Aufmachung Beschreibung CBF Kabeljau-Doppelfilet (Escalado) HEA mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz CLA Scheren Nur Scheren DWT ICCAT-Code Ausgenommen, ohne Kiemen, ohne Teil des Kopfes und ohne Flossen FIL Filetiert HEA+GUT+TLD ohne Gräten, jeder Fisch ergibt zwei Filets, die nicht zusammenhängen FIS Filetiert und enthäutet FIL+SKI, jeder Fisch ergibt zwei Filets, die nicht zusammenhängen FSB Als Filet, mit Haut und Gräten Filetiert, mit Haut und Gräten FSP Als Filet, enthäutet, mit Stehgräten Filetiert, Haut entfernt, mit Stehgräten GHT Ausgenommen, ohne Kopf und ohne Schwanz GUH+TLD GUG Ausgenommen ohne Kiemen Eingeweide und Kiemen entfernt GUH Ausgenommen ohne Kopf Eingeweide und Kopf entfernt GUL Ausgenommen, mit Leber GUT ohne Entfernen der Leber GUS Ausgenommen, ohne Kopf und enthäutet GUH+SKI GUT Ausgenommen Alle Eingeweide entfernt HEA Ohne Kopf Kopf entfernt HET Ohne Kopf und Schwanz Kopf und Schwanz entfernt JAP Japanisch zugeschnitten Querschnitt – Entfernen aller Teile von Kopf bis Bauch JAT Japanisch zugeschnitten und ohne Schwanz Japanisch zugeschnitten, Schwanz entfernt LAP Lappen Doppelfilet, HEA, mit Haut, Schwanz und Flossen LVR Leber Nur Leber OTH Andere Andere Aufmachungen ROE Rogen und Fischmilch Nur Rogen und Fischmilch SAD Trocken gesalzen Kopf entfernt, mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz und trocken gesalzen SAL Leicht feucht gesalzen CBF + gesalzen SGH Gesalzen (ausgenommen, ohne Kopf) GUH + gesalzen SGT Gesalzen (ausgenommen) GUT + gesalzen SKI Enthäutet Haut entfernt SUR Surimi Surimi TAL Schwanz Nur Schwänze TLD Ohne Schwanz Schwanz entfernt TNG Zunge Nur Zunge TUB Nur Rümpfe Nur Rümpfe (Kalmar) WHL Ganz Keine Verarbeitung WNG Flügel Nur Flügel 30.   MUSTER FÜR DAS FISCHEREILOGBUCH GEMÄß ANHANG II.A DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Fangerfassung (Eintragungen in das Logbuch) FANGBEZOGENE LOGBUCHEINTRAGUNGEN Angaben (1) Schiffsname (2) Staatszugehörigkeit des Schiffes (3) Registriernummer des Schiffes (4) IMO-Nummer (5) Registrierhafen (6) Art des verwendeten Fanggeräts (*1) (*2) (7) Datum der Fischereitätigkeit (Tag/Monat/Jahr: TT/MM/JJJJ (8) Startzeit des Hols (UTC) (9) Startposition des Hols: (a) Breitengrad (b) Längengrad (c) Division (d) Wassertiefe (10) Endposition des Hols: (a) Breitengrad (b) Längengrad (c) Division (d) Wassertiefe (11) Endzeit des Hols (UTC) (12) In den einzelnen Hols gefangene Arten (Anhang I.C) (13) Anordnung der einzelnen Hols: (*3) (*4) (a) Gesamtfänge jeder Art (in kg Lebendgewicht) (b) Rückwürfe jeder Art (in kg Lebendgewicht) (14) Wurden die Beifanggrenzen gemäß Artikel 6.6 der CEM überschritten? (J/N) (15) Wurde ein Versuchshol gemäß Artikel 6.6 Ziffer iii der CEM durchgeführt? (J/N) (16) Anlandungen oder Umladungen von Fängen aus dem Regelungsbereich (a) Angelandete oder umgeladene Mengen je Art (b) Anlande- oder Umladeort(e) (c) Datum der Anlandung oder Umladung (Tag/Monat/Jahr): TT/MM/JJJJ) (17) Unterschrift des Kapitäns Anweisungen: (*1) Werden in demselben Zeitraum von 24 Stunden zwei oder mehrere Arten von Fanggeräten verwendet, so sind für jedes Fanggerät getrennte Angaben zu machen. (*2) Die Fanggeräte und Befestigungen sind durch die Codes in Anhang II.J der CEM zu kennzeichnen (*3) Mengenangaben in kg Lebendgewicht (*4) Die Arten sind durch die Codes in Anhang I.C der CEM zu kennzeichnen. 31.   FORMAT DES FANGBERICHTS GEMÄß ANHANG II.D DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 6 UND 8 UND ARTIKEL 26 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 A.   Datenübermittlungsformat Eine Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: (1) Datenangaben gemäß ISO 8859.1 (2) Eine Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: • Ein doppelter Schrägstrich (//) und der Code „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung; • ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds; • ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten; • Datenpaare werden durch Leertaste getrennt; • der Code „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende der Datenübertragung. B.   Datenaustauschprotokolle Genehmigte Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übermittlung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat stehen im Einklang mit Anhang II.B der CEM, Regeln über die Vertraulichkeit. C.   Format für den elektronischen Austausch von Informationen der Fischereiüberwachung (Nordatlantikformat) Kategorie Datenelement Feldcode Art Inhalt Definitionen System Aufzeichnungsbeginn SR     Kennzeichnet Beginn der Aufzeichnung Informationen Aufzeichnungsende ER     Kennzeichnet Ende der Aufzeichnung Rückmeldung RS Char*3 Codes ACK/NAK = Bestätigt/Nicht Bestätigt Nr. der Fehlerrückmeldung RE Num*3 001 – 999 Codes zur Angabe von Fehlern, die in der Zentrale eingegangen sind, siehe Anhang II.D.D(2) Meldung Adresse Empfänger AD Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse des Empfängers, „XNW“ für die NAFO Informationen Absender FR Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei) Art der Meldung TM Char*3 Code Code für die Art der Meldung Sequenznummer SQ Num*6 NNNNNN Seriennummer der von einem Schiff an die Endbestimmung (XNW) versandten Meldungen. Für jedes Schiff für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert für jedes Schiff auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsnummer RN Num*6 NNNNNN Seriennummer der vom FÜZ an XNW versandten Meldungen. Für jedes FÜZ für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsdatum RD Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC vom FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT Num*4 SSMM Stunden und Minuten in UTC vom FÜZ Datum DA Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC der ersten Übertragung Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Uhrzeit TI Num*4 SSMM Stunden und Minuten in UTC der ersten Übertragung. Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Aufgehobener Bericht CR Num*6 NNNNNN Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts Jahr des aufgehobenen Berichts YR Num*4 NNNN Jahr in UTC des aufzuhebenden Berichts Schiff Rufzeichen RC Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des Schiffes Registrierung Schiffsname NA Char*30   Name des Schiffes Informationen Externe Kennnummer XR Char*14   Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer Flaggenstaat FS Char*3 ISO-3166 Zulassungsstaat Interne Referenznummer der Vertragspartei IR Char*3 Num*9 ISO-3166 +max. 9N Vom Flaggenstaat nach der Registrierung zugeteilte einmalige Nummer des Schiffs Hafenname PO Char*20   Registrierhafen des Schiffes/Heimathafen Schiffseigner VO Char*60   Name und Anschrift des Schiffseigners Schiffscharterer VC Char*60   Name und Anschrift des Schiffscharterers IMO-Nummer des Schiffs IMO-Nummer IM Num*7 NNNNNNN IMO-Schiffsnummer Art des Schiffs Informationen Tonnage des Schiffs VT Char*2 Num*4 „OC“/„LC“ Tonnen Gemäß: „OC“ OSLO 1947 Convention /„LC“ LONDON ICTM-69 Schiffsleistung Einheit VP Char*2 Num*5 0-99999 Hauptmaschinenleistung in kW Schiffslänge VL Char*2 Num*3 „OA“ Länge in Metern Länge über alles „OA“. Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet Schiffstyp TP Char*3 Code Gemäß Anhang II.I der CEM. Fanggeräte GE Char*3 FAO-Code Internationale statistische Standardklassifizierung von Fischfanggeräten gemäß Anhang II.J der CEM Einzelheiten zur Zulassung Beginn SD Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Beginns der Zulassung Enddatum ED Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Endes der Zulassung Zielarten und Gebiet TA Char*3 Char*10 Bestandsspezifikationen, FAO-Artencode und NAFO-Gebietscode oder „ANY“ Für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B der CEM geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY// Tätigkeit Informationen Breitengrad LA Char*5 NDDMM (WGS-84) z. B. //LA/N6235 = 62°35’ N Längengrad LO Char*6 E/WDDDMM (WGS-84) z. B. //LO/W02134 = 21°34’ W Breitengrad (dezimal) LT Char*7 +/-DD.ddd Negative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre (9) (WGS84) Längengrad (dezimal) LG Char*8 +/-DDD.ddd Negative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre (9) (WGS84) Nummer der Fangreise TN Num*3 001-999 Nummer der Fangreise im laufenden Jahr Fang Art Menge CA Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Tägliche Fangmengen nach Arten und Divisionen, an Bord behalten, in kg Lebendgewicht Menge an Bord Art Menge OB Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Gesamtmenge, aufgeschlüsselt nach Arten, an Bord des Schiffes zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Meldung (in kg Lebendgewicht) Rückwurfarten Menge RJ Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0 - 9999999 Rückwürfe nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Untermaßige Fische Art Menge US Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0 - 9999999 Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Umgeladene Arten Art Menge KG Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Angaben zu den Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in kg Lebendgewicht, gerundet auf die nächsten 100 kg,. Gebiet RA Char*6 ICES/NAFO-Codes Code für das betreffende Fanggebiet Zielart DS Char*3 FAO-Artencode Code der von dem Schiff befischten Art. Mehrere Arten möglich, durch Leerzeichen zu trennen. z. B. //DS/Art Art// Beobachter an Bord OO Char*1 J oder N Anwesenheit eines Beobachters an Bord Umgeladen von TF Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des abgebenden Schiffes Umgeladen auf TT Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des aufnehmenden Schiffes Name des Kapitäns MA Char*30   Name des Schiffskapitäns Küstenstaat CS Char*3 ISO-3166 3-Alpha-Code Küstenstaat des Anlandehafens Voraussichtliches Datum PD Num*8 JJJJMMTT Voraussichtliches Datum (UTC), an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein Voraussichtliche Uhrzeit PT Num*4 SSMM Voraussichtliche Uhrzeit (UTC), zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein Hafenname PO Char*20   Name des tatsächlichen Anlandehafens Geschwindigkeit SP Num*3 Knoten*10 z. B. //SP/105 = 10,5 Knoten Kurs CO Num*3 360°-Skala z. B. //CO/270 = 270 Fänge unter einer Charterflagge CH Char*3 ISO-3166 Flagge der charternden Vertragspartei Einfahrtsgebiet AE Char*6 ICES/NAFO-Codes NAFO-Division der Einfahrt Fangtage DF Num*3 1-365 Anzahl der Tage, die das Schiff während der Fangreise in der Fischereizone verbracht hat. Offensichtliche Verstöße AF Char*1 J oder N Meldungen des Beobachters an Bord Maschenöffnung ME Num*3 0 – 999 Durchschnittliche Maschenöffnung in mm Erzeugung PR Char*3 Code Code für die Erzeugung Anhang II..K Logbuch LB Char*1 J oder N Genehmigung der Eintragungen im Schifflogbuch durch den Beobachter an Bord Funkmeldungen HA Char*1 J oder N Genehmigung der vom Schiff gesendeten Funkmeldungen durch den Beobachter an Bord Name des Beobachters ON Char*30 Text Name des Beobachters an Bord Freier Text MS Char*255 Text Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters D.1.   Struktur der Berichte und Meldungen gemäß Anhang II.E und Anhang II.F bei Weitersendung an den Sekretär durch das FÜZ Gegebenenfalls sendet jeder Mitgliedstaat die Berichte und Mitteilungen, die er von seinen Schiffen gemäß den Artikeln 28 und 29 der CEM erhält, mit folgenden Änderungen an den Sekretär weiter: • als Adresse (AD) wird durch die Adresse des Sekretärs (XNE) ersetzt; • die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum“ (RD), „Aufzeichnungszeit“ (RT), „Aufzeichnungsnummer“ (RN) und „Absender“ (FR) sind einzufügen. D. 2.   Rückmeldungen Auf Antrag eines Mitgliedstaats sendet der Sekretär jedes Mal, wenn ein Bericht oder eine Mitteilung elektronisch eingegangen ist, eine Rückmeldung. A)   Format der Rückmeldung Datenelement Feldcode Obligatorisch/ fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam Absender FR M Detail Meldung; XNW ist NAFO (wer sendet die Rückmeldung) Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „RET“ für Rückmeldung Rufzeichen RC O Detail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung Sequenznummer SQ O Detail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung Rückmeldung RS M Detail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK) Fehlerrückmeldung RE O Detail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle B) für Fehlerrückmeldungen Nummer des Eintrags RN M Detail Erfassung; Nummer der eingegangenen Meldung Datum DA M Detail Meldung; Datum der Übertragung Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung B)   Fehlerrückmeldungen Gegenstand/Artikel Fehlernummern Fehlerursache Abgelehnt (NAK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) mit Warnmeldung Mitteilung 101     Meldung unleserlich   102     Datenwert oder -größe außerhalb des Normalbereichs   104     Obligatorische Angaben fehlen   105     Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen abgelehnten Bericht nochmals zu senden   106     Unzulässige Datenquelle       150 Sequenzfehler       151 Datum/Uhrzeit in der Zukunft       155 Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen akzeptierten Bericht nochmals zu senden Artikel 25 der CEM     250 Versuch einer wiederholten Notifizierung eines Schiffs     251   Schiff nicht notifiziert     252   Art nicht AUT oder SUS           Artikel 28 der CEM   301   Fang vor Fang bei der Einfahrt     302   Umladung vor Fang bei der Einfahrt     303   Fang bei der Ausfahrt vor Fang bei der Einfahrt     304   Keine Positionsmeldung (CAT, TRA, COX)       350 Positionsmeldung ohne Fang bei der Einfahrt E.   Arten der Berichte und Meldungen Anhang Bestimmungen Code Meldung/ Bericht Bemerkungen II.C Artikel 25.1a der CEM NOT Notifizierung Notifizierung von Fischereifahrzeugen II.C Artikel 25.1b der CEM WIT Streichung Notifizierung der Streichung eines registrierten Schiffes II.C Artikel 25.5a der CEM AUT Genehmigung Notifizierung von Schiffen, die eine Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich haben II.C Artikel 25.5b der CEM SUS Aussetzung Notifizierung der Aussetzung einer Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich innerhalb ihrer ursprünglichen Geltungsdauer II.E Artikel 29.2 der CEM Artikel 29.8 der CEM ENT POS EXI MAN Einfahrt Position Ausfahrt Manuelle Position VMS-Meldungen Von Fischereifahrzeugen mit defekter Satellitenanlage an die Vertragspartei übermittelte Berichte II.F Artikel 28.6(a) der CEM COE Fang bei der Einfahrt Vor Einfahrt in den Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung Artikel 28.6 (c) der CEM CAT Fang Fangmeldung täglich für alle Arten nach Division Artikel 28.6 (d) der CEM COB Grenzüberschreitend Fangmeldung vor Überfahren der Grenze nach 3L Artikel 28.6 (e) der CEM TRA Umladung Meldung der im Regelungsbereich an Bord genommenen oder entladenen Mengen Artikel 28.6 (f) der CEM POR Anlandehafen Bericht über die an Bord befindlichen Fänge und das anzulandende Gewicht Artikel 28.6 (b) der CEM COX Fang bei der Ausfahrt Vor Ausfahrt aus dem Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung Artikel 28.6 der CEM CAN Stornieren Bericht über die Annullierung eines Berichts nach Artikel 28.6 der CEM II.D.D Artikel 29.10(a) der CEM Artikel 28.9 (c) der CEM RET Rückmeldung Automatische elektronische Meldung nach Empfang der Aufzeichnungen II.G. Artikel 30.14 (e) der CEM OBR Beobachter Täglicher Beobachterbericht 32.   MUSTER FÜR DIE AUFHEBUNG DES FANGBERICHTS IN ANHANG II.F DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 6 UND 7 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Meldung „AUFHEBUNG“ Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1 Datenelement Feldcode Obligatorisch/ fakultativ Feldanforderungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Absender FR M Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Partei (ISO-3) Adresse AD M Detail Meldung; Bestimmung, „XNW“ für NAFO Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Art der Meldung TM M Detail Meldung; „CAN (10)“ für die Meldung der Aufhebung Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes Aufgehobener Bericht CR M Detail Meldung; Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts Jahr des aufgehobenen Berichts YR M Detail Meldung; Jahr des aufzuhebenden Berichts Datum DA M Detail Meldung; Datum (UTC) der Übermittlung vom Schiff (11) Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) der Übermittlung vom Schiff (11) Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung 33.   ANHANG II.N DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Logbuchinformationen je Hol Flagge Staat Rufzeichen des Schiffs Anzahl der Hols Art des Fanggeräts NAFO Div. Anfangsjahr (JJJJ) Anfangsmonat (MM) Anfangstag (TT) Start Breite (Dezimalgrade) Start Länge (Dezimalgrade) Start Tiefe (m) Anfangszeit (UTC) (SSMM) Endjahr (JJJJ) Endmonat (MM) Endtag (TT) Ende Breite (Dezimalgrade) Ende Länge (Dezimalgrade) Ende Tiere (m) Endzeit (UTC) (SSMM) Art (FAO-3-Alpha-Code) An Bord behalten (Lebendgewicht, kg) Zurückgeworfen (Lebendgewicht, kg) Bemerkungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               34.   IN ANHANG II.E DER CEM FESTGELEGTES FORMAT, GENANNT IN ARTIKEL 26 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format der VMS-Daten Meldungen „Einfahrt“, „Position“ und „Ausfahrt“ Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1 der CEM Datenelement Feldcode Obligatorisch/ fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Adresse AD M Detail Meldung; Bestimmung; „XNW“ für NAFO Absender FR M Detail Meldung; Name der übermittelnden Partei (ISO-3) Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Art der Meldung TM M Detail Meldung; Meldungen ENT, POS oder EXI i. „ENT“, erste von jedem Schiff bei Einfahrt in den Regelungsbereich übermittelte VMS-Position, wie vom FÜZ der Vertragspartei festgestellt; ii. „POS“, jede von einem Schiff aus dem Regelungsbereich übermittelte weitere VMS-Position; iii. „EXI“, erste von jedem Schiff bei Ausfahrt aus dem Regelungsbereich übermittelte VMS-Position, wie vom FÜZ der Vertragspartei festgestellt; Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes Sequenznummer SQ O Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen eines Schiffes an die Endbestimmu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.