Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

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insatz von Selbstmordattentätern zur Durchführung von Attentaten in Afghanistan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4652670 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Samad Achekzai ist als führendes Mitglied der Taliban an der Herstellung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) beteiligt und leitet das USBV-Unterstützungsnetz der Gruppe. Samad war Mitte 2010 für die Beschaffung und Lagerung von USBV-Bestandteilen, die Herstellung von Zündern und die USBV-Ausbildung zur Unterstützung von Taliban-Kämpfern im westlichen und südlichen Afghanistan zuständig. Samad war außerdem im Auftrag der Taliban an Anschlägen in Afghanistan beteiligt. Anfang 2011 arbeitete Samad mit einem Mitglied der Taliban im Hinblick auf die Ermordung eines Befehlshabers der afghanischen Grenzpolizei zusammen, wofür er einen Selbstmordattentäter rekrutiert hatte. Zu dieser Zeit hatte Samad fünf Selbstmordattentäter nach Afghanistan geschickt, um Anschläge auf die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe und afghanische Behörden auszuführen. Anfang 2010 schickte Samad fünf Selbstmordattentäter der Taliban nach Kandahar, um dort afghanische Behörden anzugreifen. 122.    Bakht Gul (alias a) Bakhta Gul, b) Bakht Gul Bahar, c) Shuqib). Geburtsdatum: 1980. Geburtsort: Dorf Aki, Bezirk Zadran, Provinz Paktiya, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Miram Shah, Nordwaziristan, Stammesgebiete unter Bundesverwaltung, Pakistan. Tag der Benennung durch die VN:27.6.2012. Weitere Angaben: Kommunikationsassistent von Badruddin Haqqani (verstorben). Koordiniert außerdem Bewegungen von Aufständischen, die dem Haqqani-Netzwerk angehören, von ausländischen Kämpfern und von Waffen im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Gehört dem Stamm der Zadran an. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4721045 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bakht Gul ist mindestens seit 2009 als führender Kommunikationsfunktionär für das Haqqani-Netzwerk tätig (in jenem Jahr wurde sein Vorgänger in Afghanistan festgenommen). Ab 2011 war Gul weiterhin unmittelbar Badruddin Haqqani (verstorben) unterstellt, einem der obersten Führer des Haqqani-Netzwerks, und diente als Mittler für die Kontaktaufnahme mit diesem. Zu Guls Aufgaben gehört die Weitergabe von Berichten der Befehlshaber in Afghanistan an die obersten Führer des Haqqani-Netzwerk, die Medienfunktionäre der Taliban und legale Medien in Afghanistan. Gul arbeitet auch mit Funktionsträgern des Haqqani-Netzwerks einschließlich Badruddin Haqqani bei der Koordinierung der Bewegungen von Aufständischen, die dem Haqqani-Netzwerk angehören, von ausländischen Kämpfern und von Waffen im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan und in Ostafghanistan zusammen. Seit 2010 gab Gul Einsatzbefehle von Badruddin Haqqani an Kämpfer in Afghanistan weiter. Ende 2009 verteilte Gul Geld an die nachgeordneten Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks auf deren Reisen zwischen Miram Shah und Afghanistan. 123.    Abdul Satar Abdul Manan (alias a) Haji Abdul Sattar Barakzai, b) Haji Abdul Satar, c) Haji Satar Barakzai, d) Abdulasattar). Titel: Haji. Geburtsdatum: 1964. Geburtsort: a) Dorf Mirmandaw, Bezirk Nahr-e Saraj, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Dorf Mirmandaw, Bezirk Gereshk, Provinz Helmand, Afghanistan; c) Qilla Abdullah, Provinz Belutschistan, Pakistan. Reisepassnummer: AM5421691 (pakistanischer Reisepass, gültig bis 11. August 2013). Nationale Kennziffer: a) pakistanische nationale Kennziffer 5420250161699; b) afghanische nationale Kennziffer 585629. Anschrift: a) Kachray Road, Pashtunabad, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; b) Nasrullah Khan Chowk, Gebiet Pashtunabad, Provinz Baluchistan, Pakistan; c) Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan; d) Abdul Satar Food Shop, Ayno Mina 0093, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN: 29.6.2012. Weitere Angaben: Miteigentümer von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange; auch verbunden mit Khairullah Barakzai. Gehört dem Stamm der Barakzai an. Der Name seines Vaters lautet Hajji 'Abdal-Manaf. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4998005 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Satar Abdul Manan ist Miteigentümer und Mitbetreiber des Unternehmens Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange. Satar und Khairullah Barakzai Khudai Nazar waren gemeinsame Eigentümer und Betreiber von Hawalas (informelle Finanztransferdienste) unter der Bezeichnung HKHS in Afghanistan, Pakistan und Dubai und leiteten eine HKHS-Niederlassung im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Ende 2009 waren Satar und Khairullah gleichberechtigte Partner bei der HKHS. Satar war der Gründer des Unternehmens; die Kunden trafen ihre Entscheidung für HKHS teilweise wegen des hohen Bekanntheitsgrads der beiden Namen. Satar hat den Taliban mehrere Tausend Dollar gespendet, um ihre Tätigkeiten in Afghanistan zu unterstützen, und ihnen über seine Hawala Finanzmittel zukommen lassen. Im Jahr 2010 leistete Satar den Taliban finanzielle Unterstützung; ein Taliban-Befehlshaber und seine Verbündeten haben möglicherweise über Satar mehrere Tausend Dollar zugunsten der Aufständischen transferiert. Ende 2009 nahm Satar führende Mitglieder der Taliban bei sich auf, gewährte Hilfe in Höhe von mehreren Zehntausend Dollar, um den Kampf der Taliban gegen die Koalitionsstreitkräfte in Marjah (Bezirk Nad'Ali, Provinz Helmand, Afghanistan) zu unterstützen, und half bei der Beförderung eines Mitglieds der Taliban nach Marjah. Im Jahr 2008 sammelten Satar und Khairullah Geld bei Gebern und gaben diese Mittel über ihre Hawala an die Taliban weiter. 124.    Khairullah Barakzai Khudai Nazar (alias a) Haji Khairullah, b) Haji Khair Ullah, c) Haji Kheirullah, d) Haji Karimullah, e) Haji Khair Mohammad). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Miteigentümer von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange. Geburtsdatum: 1965. Geburtsort: a) Dorf Zumbaleh, Bezirk Nahr-e Saraj, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Dorf Mirmadaw, Bezirk Gereshk, Provinz Helmand, Afghanistan; c) Qilla Abdullah, Provinz Baluchistan, Pakistan. Reisepass-Nr.: BP4199631 (pakistanischer Reisepass, gültig bis 25. Juni 2014, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt). Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 5440005229635, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Anschrift: Abdul Manan Chowk, Pashtunabad, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan. Tag der Benennung durch die VN: 29.6.2012 Weitere Angaben: Miteigentümer von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange (TAe.010); auch verbunden mit Abdul Satar Abdul Manan. Gehört dem Stamm der Barakzai an. Der Name seines Vaters lautet Haji Khudai Nazar. Sein Vater ist auch unter dem Namen Nazar Mohammad bekannt. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4722167 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Khairullah Barakzai Khudai Nazar ist Miteigentümer und Mitbetreiber von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange (HKHS). Seit Ende 2009 waren Khairullah und Abdul Satar Abdul Manan gleichberechtigte Partner bei der HKHS. Sie betrieben gemeinsam Hawalas (informelle Finanztransferdienste) unter der Bezeichnung HKHS in Afghanistan, Pakistan und Dubai und leiteten eine HKHS-Niederlassung im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Seit Anfang 2010 war Khairullah Leiter der HKHS-Niederlassung in Kabul. Im Jahr 2010 war Khairullah Hawala-Geschäftspartner für die oberste Führung der Taliban und leistete den Taliban finanzielle Unterstützung. Zusammen mit seinem Geschäftspartner Satar stellte Khairullah den Taliban Tausende Dollar bereit, um ihre Tätigkeiten in Afghanistan zu unterstützen. Seit 2008 sammelten Khairullah und Satar Geld bei Gebern und gaben diese Mittel über ihre Hawala an die Taliban weiter. 125.    Abdul Rauf Zakir (alias Qari Zakir). Titel: Qari. Geburtsdatum: zwischen 1969 und 1971. Geburtsort: Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN: 5.11.2012. Weitere Angaben: Zuständig für Selbstmordanschläge des Haqqani-Netzwerks unter Sirajuddin Jallaloudine Haqqani und verantwortlich für die Operationen in den Provinzen Kabul, Takhar, Kundus und Baghlan. Ist für die Ausbildung von Selbstmordattentätern zuständig und stellt Anleitungen zum Bau von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) zur Verfügung. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5039797 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Rauf Zakir steuert die Selbstmordanschläge des Haqqani-Netzwerks und ist der verantwortliche Befehlshaber für alle Operationen in den Provinzen Kabul, Takhar, Kundus und Baghlan, Afghanistan. Zakir kontaktierte den Leiter des Haqqani-Netzwerks Sirajuddin Haqqani etwa 2008 und ersuchte um finanzielle Unterstützung im Austausch für die Ausdehnung des Einflussgebiets und der Operationen des Haqqani-Netzwerks in das nördliche Afghanistan; seitdem ist er ein zuverlässiger Verbündeter und Vertrauter Sirajuddins. Als Leiter des Bereichs Selbstmordoperationen ist Zakir für die Ausbildung von Rekruten zuständig. Gemäß seinem Programm werden Rekruten in den Grundlagen von Kleinwaffen, schweren Waffen und der Herstellung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) ausgebildet. Zakir war an vielen aufsehenerregenden Selbstmordanschlägen des Haqqani-Netzwerks beteiligt und ist teilweise für einige der endgültigen Entscheidungen darüber zuständig, ob von lokalen Befehlshabern auf Distriktebene geplante Anschläge in großem Maßstab durchgeführt werden oder nicht. Zu den Anschlägen, bei denen Personen aus Zakirs Ausbildungsprogramm zum Einsatz kamen, zählen der Anschlag auf das Intercontinental Hotel in Kabul vom Juni 2011, bei dem 11 Zivilpersonen und zwei afghanische Polizisten getötet wurden, und der Anschlag auf die Botschaft der Vereinigten Staaten in Kabul vom September 2011, bei dem 16 Afghanen, darunter mindestens sechs Kinder, getötet wurden. 126.    Mohammed Qasim Mir Wali Khudai Rahim (alias a) Muhammad Qasim, b) Abdul Salam). Titel: Haji. Geburtsdatum: zwischen 1975 und 1976. Geburtsort: a) Dorf Minar, Bezirk Garmser, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Dorf Darweshan, Bezirk Garmser, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: a) nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira) Nr. 57388 ausgestellt im Bezirk Lashkar Gah, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Aufenthaltskarte Nr. 665, Ayno Maina, Provinz Kandahar, Afghanistan. Anschrift: a) Wesh, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Safaar Bazaar, Bezirk Garmser, Provinz Helmand, Afghanistan; c) Zimmernummer 33, 5. Stock Sarafi Markt, Kandahar City, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:21.11.2012. Weitere Angaben: Eigentümer der Rahat Ltd.; beteiligt an Waffenlieferungen an die Taliban, einschließlich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Im Jahr 2012 festgenommen und seit Januar 2013 in Afghanistan in Haft. Verbunden mit der Rahat Ltd. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5041285 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammed Qasim Mir Wali Khudai Rahim ist Eigentümer der Rahat Ltd., die Filialen in Afghanistan, Pakistan und Iran hat und an der Finanzierung und Förderung des Taliban-Aufstands beteiligt ist. Taliban-Führer haben sich persönlich mit Qasim und Filialleitern der Rahat Ltd. getroffen. Sie haben ferner Filialen der Rahat Ltd. besucht und die Dienste Qasims für Empfang, Verwahrung und Versand von Finanzmitteln genutzt, um ihre aufständischen Operationen in Afghanistan wie auch die Mittelbeschaffung der Taliban im Drogengeschäft zu unterstützen.2011 hat Qasim bei einer Zusammenkunft mit Taliban-Führern seine wissentliche Tatbeteiligung beim Schleusen von Geldmitteln der Taliban durch Filialen der Rahat Ltd. in Afghanistan und Pakistan unter Beweis gestellt. Qasim war persönlich mit Taliban-Befehlshabern der Aufständischen in Afghanistan und mit Netzwerken, die an der Lieferung von Waffen einschließlich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen beteiligt waren, verbunden. Qasim hat die Rahat Ltd. für finanzielle Dienstleistungen zugunsten seines eigenen und weiterer Drogenhandelsnetze genutzt, die im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan angesiedelt und mit den Taliban verbunden sind. 127.    Ahmed Shah Noorzai Obaidullah (alias a) Mullah Ahmed Shah Noorzai, b) Haji Ahmad Shah, c) Haji Mullah Ahmad Shah, d) Maulawi Ahmed Shah, e) Mullah Mohammed Shah). Titel: a) Mullah; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Erbrachte Finanzdienstleistungen für Ghul Agha Ishakzai und andere Taliban in der Provinz Helmand. Geburtsdatum: a) 1. Januar 1985; b) 1981.Geburtsort: Quetta, Pakistan. Reisepass-Nr.: Pakistanischer Reisepass Nr. NC5140251, ausgestellt am 23. Oktober 2009, gültig bis 22. Oktober 2014, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Nationale Kennziffer: Nummer des nationalen pakistanischen Personalausweises 54401-2288025-9, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Anschrift: Quetta, Pakistan. Tag der Benennung durch die VN: 26.2.2013. Weitere Angaben: Besitzt und betreibt Roshan Money Exchange. Erbrachte Finanzdienstleistungen für Ghul Agha Ishakzai und andere Taliban in der Provinz Helmand. Der alternative Titel lautet Maulavi. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5278407 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ahmed Shah Noorzai Obaidullah besitzt und betreibt Roshan Money Exchange, das die Taliban finanziell, materiell und technologisch unterstützt bzw. ihnen oder zu ihrer Unterstützung finanzielle und andere Dienste leistet. Roshan Money Exchange verwahrt und transferiert Finanzmittel zur Unterstützung der militärischen Einsätze der Taliban und ihrer Rolle im Drogenhandel in Afghanistan. Ab 2011 stellte Roshan Money Exchange für die Funktionsträger der Taliban in der Provinz Helmand einen der wichtigsten Geldtransferdienstleister (oder „hawalas“) dar. Ahmed Shah leistete den Anführern der Taliban in der Provinz Helmand mehrere Jahre lang Geldtransferdienste und war seit 2011 ein Geldtransferdienstleister, dem die Taliban Vertrauen entgegenbrachten. Anfang 2012 beauftragten die Taliban Ahmed Shah mit dem Transfer von Geld an eine Reihe von Geldtransferleistern in Lashkar Gah, Provinz Helmand, von wo aus ein leitender Befehlshaber der Taliban anschließend die Verteilung der Mittel vornahm. Ende 2011 führte Ahmed Shah Hunderttausende von US-Dollar zusammen, übergab sie der Finanzkommission der Taliban und transferierte Hunderttausende von US-Dollar für die Taliban, einschließlich an leitende Befehlshaber. Ebenfalls Ende 2011 erhielt Ahmed Shah durch seine Geldtransferfiliale in Quetta, Pakistan, eine Überweisung im Auftrag der Taliban, die teilweise zum Kauf von Düngemitteln und USBV-Bauteilen einschließlich Batterien und Sprengkabeln verwendet wurde. Mitte 2011 beauftragte der Leiter der Finanzkommission der Taliban, Gul Agha Ishakzai, Ahmed Shah mit der Einzahlung von mehreren Millionen US-Dollar zugunsten der Taliban bei Rohan Money Exchange. Gul Agha erklärte, er werde Ahmed Shah den Empfänger bei den Taliban nennen, wenn eine Geldüberweisung erforderlich wäre. Ahmed Shah würde dann die erforderlichen Mittel über sein Geldtransfersystem bereitstellen. Ab Mitte 2010 verschob Ahmed Shah für Befehlshaber der Taliban und Drogenhändler Geld zwischen Pakistan und Afghanistan. Neben diesen Schiebertätigkeiten spendete Ahmed Shah den Taliban 2011 beträchtliche Summen, deren genaue Höhe nicht bekannt ist. 128.    Adam Khan Achekzai (alias a) Maulavi Adam Khan, b) Maulavi Adam). Titel: Maulavi. Geburtsdatum: a) 1970; b) 1972; c) 1971; d) 1973; e) 1974; f) 1975. Geburtsort: Provinz Kandahar, Afghanistan. Anschrift: Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: pakistanisch. Tag der Benennung durch die VN:16.4.2013. Weitere Angaben: Fertigt und beschafft unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen für die Taliban. Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Badghis, Afghanistan (Mitte 2010). Ehemals Taliban-Chef für die Provinzen Sar-e Pul und Samangan, Afghanistan. Als Militärkommandeur in der Provinz Kandahar, Afghanistan, an der Vorbereitung von Selbstmordanschlägen in den benachbarten Provinzen beteiligt. Verbunden mit Abdul Samad Achekzai. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5304878 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Adam Khan Achekzai fertigt und beschafft für die Taliban unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Seit 2012 fertigte Adam USBV und schulte für die Taliban etwa 150 Personen im Bau von USBV. Seit Ende 2010 war Adam als Taliban-Militärführer verantwortlich für die Herstellung von USBV und von Sprengstoffwesten für Selbstmordanschläge. Adam war Stellvertreter des Taliban-USBV-Beschaffers Abdul Samad Achekzai und koordinierte als solcher Beschaffungsaktivitäten für das Netz. Außer der Beschaffung von USBV hat Adam andere Führungsfunktionen für die Taliban wahrgenommen. Mitte 2010 wurde Adam zum Taliban-Chef für die Provinz Badghis, Afghanistan, ernannt. Außerdem war er zuvor Taliban-Chef für die Provinzen Sar-e Pul and Samangan, Afghanistan. Als Militärchef der Taliban in der Provinz Kandahar, Afghanistan, war er an der Vorbereitung von Selbstmordanschlägen in den benachbarten Provinzen beteiligt. 129.    Rahmatullah Shah Nawaz. Titel: Alhaj Benennung: k. A. Geburtsdatum: a) 1981 b) 1982. Geburtsort: Shadal (Variante Shadaal) Bazaar, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. gesicherter Aliasname: a) Qari Rahmat (früher aufgeführt als) b) Kari Rahmat. ungesicherter Aliasname: k. A. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: a) Dorf Kamkai, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan b) Dorf Kamkai, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan c) Dorf Surkhel, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan d) Dorf Batan, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN: 21.8.2014. Weitere Angaben: Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun, Haarfarbe: schwarz, Gewicht: 77-81 kg, Größe: 178 cm, kurzer bis mittellanger schwarzer Bart, kurzes schwarzes Haar. Gehört dem Stamm der Shinwari, Unterstamm der Sepahi, an. Mindestens seit Februar 2010 Taliban-Befehlshaber. Treibt im Namen der Taliban seit April 2015 Steuern und Bestechungsgelder bei. Dient als Verbindungsperson und versorgt Taliban-Kämpfer in der Provinz Nangarhar, Afghanistan, mit Informationen, Anleitungen, Unterkünften und Waffen und hat unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen in Stellung gebracht und Anschläge gegen die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) und afghanische Truppen durchgeführt. Am Drogenhandel beteiligt und betreibt ein Heroinlabor im Dorf Abdulkhel, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5810480 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Qari Rahmat war mindestens seit Februar 2010 ein Taliban-Befehlshaber. Anfang 2013 war er ein Taliban-Befehlshaber in der Region Shadaal Bazaar im Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Rahmat führte die Aktivitäten von ungefähr 300 Taliban-Kämpfern im Bezirk Achin an und versorgte diese mit Einsatzanleitungen und Waffen. Ende 2012 führte Rahmat einen Anschlag auf afghanische Truppen im Bezirk Kot, Provinz Nangarhar, Afghanistan an. Seit Mitte 2012 diente Rahmat unter dem Schattenbezirksleiter der Taliban im Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Während dieser Zeit beschaffte Rahmat für die Taliban unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen, brachte diese in Stellung und führte Anschläge auf die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe und afghanische Truppen durch. Rahmat treibt außerdem im Auftrag der Taliban Steuern und Bestechungsgelder ein. Seit Anfang 2013 trieb Rahmat im Auftrag der Taliban Steuern von Drogenhändlern der Region Shadaal Bazaar, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, ein. Seit Mitte 2012 war Rahmat mit der Eintreibung von Steuern von Drogenhändlern für die Taliban beauftragt. Rahmat versorgt die Taliban mit nachrichtendienstlichen Informationen. Seit Beginn 2013 versorgte Rahmat seine Taliban-Vorgesetzten mit Informationen über die Tätigkeiten der afghanischen Regierungsbeamten und der afghanischen Sicherheitskräfte im Bezirk Achin, Provinz Nangarhar. Rahmat trug seit Mitte 2012 Informationen von Beschäftigten der afghanischen Regierung für die Taliban zusammen und führte darüber hinaus Ermittlungen durch, um Informanten der ISAF und der afghanischen Regierung für die Taliban zu enttarnen. Rahmat hat zudem Taliban-Kämpfer mit letalen Waffen, Unterkünften und Anleitungen versorgt. Seit Ende 2012 beschaffte Rahmat den Taliban Panzerfäuste, leichte Maschinengewehre des Modells PKM und Sturmgewehre vom Typ AK-47. Ferner brachte Rahmat Taliban-Kämpfer in seinem Gästehaus unter und versorgte sie in dieser Zeit mit taktischer Anleitung. Seit Ende 2011 verfügte Rahmat im Bezirk Achin über ein Gästehaus, in dem sich die Mitglieder der Taliban oft aufhielten. 130.    Qari Saifullah Tokhi (alias a) Qari Saifullah, b) Qari Saifullah Al Tokhi, c) Saifullah Tokhi, d) Qari Sahab). Titel: Qari. Anschrift: Region Chalo Bawari, Quetta-Stadt, Provinz Baluchistan, Pakistan. Geburtsdatum: um 1964. Geburtsort: Dorf Daraz, Bezirk Jaldak wa Tarnak, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:19.3.2014. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Stellvertretender Schattengouverneur der Taliban und Befehlshaber in der Provinz Zabul, Afghanistan, verantwortlich für das Legen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen und die Organisation von Selbstmordanschlägen. Personenbeschreibung: Größe: 180 cm; Gewicht: rund 90 kg; Körperbau: athletisch; Augenfarbe: braun; Haarfarbe: rot; Gesichtsfarbe: mittelbraun; besondere Kennzeichen: großes rundes Gesicht, Vollbart und leicht hinkender Gang wegen einer Prothese anstelle des linken Unterschenkels. Ethnische Zugehörigkeit: Paschtune; gehört dem Stamm der Tokhi (alternative Schreibweise: Torchi), Un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.