Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

Quellenkennung: 32011D0486. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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17. Februar in Peshawar, Pakistan, getötet und in der Provinz Takhar, Afghanistan, beerdigt bestätigt. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678374 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Raqib Takhari war im Dezember 2009 als Mitglied des Obersten Rates der Taliban zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan. 108.    Walijan. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Jawzjan, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Quetta, Pakistan; b) Provinz Nimroz, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied der Taliban-Schura in Gerd-e-Jangal und Leiter des Taliban-Ausschusses für Gefangene und Flüchtlinge. Gehört dem Stamm der Ishaqzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427434 109.    Nazirullah Hanafi Waliullah (Aliasname: Nazirullah Aanafi Waliullah). Titel: a) Maulavi; b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Handelsattaché, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: 1962. Geburtsort: Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 000912 (afghanischer Pass, ausgestellt am 30.6.1998). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446026 110.    Abdul-Haq Wassiq (alias a) Abdul-Haq Wasseq, b) Abdul Haq Wasiq). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1975; b) 1971. Geburtsort: Dorf Gharib, Bezirk Khogyani, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427442 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul-Haq Wassiq ist ein Verbündeter von Gulbuddin Hekmatyar. Unter dem Taliban-Regime hatte er nacheinander die Funktion des örtlichen Kommandeurs in den Provinzen Nimroz und Kandahar inne. Anschließend wurde er Stellvertretender Generaldirektor des Nachrichtendienstes (Intelligence) und war als solcher Qari Ahmadullah unterstellt. In dieser Funktion war er für die Beziehungen zu den ausländischen Al-Qaida-Kämpfern und ihren Ausbildungslagern in Afghanistan zuständig. Bekannt war er auch für seine repressiven Methoden gegenüber Taliban-Gegnern im Süden Afghanistans. 111.    Mohammad Jawad Waziri. Gründe für die Aufnahme in die Liste: UN-Abteilung, Außenministerium, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1960. Geburtsort: a) Bezirk Jaghatu, Provinz Maidan Wardak, Afghanistan; b) Bezirk Sharana, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Wazir an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678350 112.    Abdul Rahman Zahed (Aliasname: Abdul Rehman Zahid). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Bezirk Kharwar, Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678501 113.    Mohammad Zahid (alias a) Jan Agha Ahmadzai b) Zahid Ahmadzai). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: D 001206 (ausgestellt am 17.7.2000). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446039 114.    Faizullah Khan Noorzai (alias a) Haji Faizullah Noor, b) Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan, c) Hajji Faizullah Khan Noorzai; Haji Faizuulah Khan Norezai; Haji Faizullah Khan; Haji Fiazullah, d) Haji Faizullah Noori, e) Haji Pazullah Noorzai, f) Haji Mullah Faizullah). Titel: Haji. Anschrift: a) Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan, b) Kalay Rangin, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1966, b) 1961, c) zwischen 1968 und 1970; d) 1962. Geburtsort: a) Lowy Kariz, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Kadanay, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; c) Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:4.10.2011. Weitere Angaben: bedeutender Geldgeber der Taliban. Seit Mitte 2009 lieferte er Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Taliban-Kämpfer, beschaffte Geld für die Taliban und sorgte für ihre Ausbildung im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Hatte zuvor Operationen der Taliban in der Provinz Kandahar in Afghanistan organisiert und finanziert. Reiste seit 2010 nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und nach Japan, wo er Unternehmen besitzt. Gehört dem Stamm der Noorzai, Unterstamm der Miralzai, an. Bruder von Malik Noorzai. Name des Vaters: Akhtar Mohammed (Aliasname: Haji Mira Khan). Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678606 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan diente als bedeutender Geldgeber der Taliban, bei dem führende Vertreter der Taliban Geld angelegt haben. Er sammelte für die Taliban über 100 000  USD von Gebern aus der Golfregion und spendete 2009 einen Teil seines eigenen Geldes. Außerdem hat er einen Taliban-Befehlshaber in der Provinz Kandahar finanziell unterstützt und Mittel zur Unterstützung der Ausbildung von Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern bereitgestellt, die Angriffe auf die Einsatzkräfte der Koalition und die afghanischen Streitkräfte führen sollten. Ab Mitte 2005 organisierte und finanzierte Faizullah Operationen der Taliban in der afghanischen Provinz Kandahar. Neben seiner finanziellen Unterstützung hat Faizullah anderweitig zu Ausbildung und Operationen der Taliban beigetragen. Seit Mitte 2009 lieferte er Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Taliban-Kämpfer aus Südafghanistan. Mitte 2008 war Faizullah für die Unterbringung von Selbstmordattentätern der Taliban und deren Einschleusung von Pakistan nach Afghanistan verantwortlich. Faizullah hat auch Flugabwehrraketen an die Taliban geliefert und bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen; er hat Selbstmordattentate der Taliban begünstigt und Taliban-Mitgliedern in Pakistan Funkgeräte und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Seit Mitte 2009 betrieb Faizullah eine Religionsschule (Madrassa) im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan, wo Zehntausende Dollar für die Taliban gesammelt wurden. Das Gelände von Faizullahs Madrassa wurde genutzt, um Taliban-Kämpfer in der Herstellung und dem Einsatz von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) auszubilden. Seit Ende 2007 wurden in Faizullahs Madrassa Al-Qaida-Kämpfer ausgebildet, die später in die Provinz Kandahar in Afghanistan entsandt wurden. 2010 unterhielt Faizullah Büros in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, wo er möglicherweise Immobilien, darunter Hotels, besaß. Mit seinem Bruder Malik Noorzai reiste er regelmäßig nach Dubai und Japan, um Autos und Autozubehör sowie Bekleidung zu importieren. Seit Anfang 2006 besaß Faizullah Unternehmen in Dubai und Japan. 115.    Malik Noorzai (alias a) Hajji Malik Noorzai, b) Hajji Malak Noorzai, c) Haji Malek Noorzai, d) Haji Maluk, e) Haji Aminullah), f) Allah Muhammad). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Geldgeber der Taliban. Anschrift: a) Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan, b) Kalay Rangin, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1957, b) 1960, c) 1. Januar 1963. Geburtsort: a) Stadt an der Grenze zum Bezirk Chaman, Pakistan, b) Pishin, Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: Pakistanischer Reisepass Nr. FA0157612, ausgestellt am 23. Juli 2009, gültig bis 22. Juli 2014, amtlich seit 2013 für ungültig erklärt, ausgestellt auf den Namen Allah Muhammad. Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 54201-247561-5, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Tag der Benennung durch die VN: 4.10.2011. Weitere Angaben: Geldgeber der Taliban. Besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und nach Japan. Unterstützt seit 2009 Aktivitäten der Taliban, unter anderem durch Rekrutierungen und die Bereitstellung von logistischer Unterstützung. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Noorzai an. Bruder von Faizullah Khan Noorzai. Name des Vaters: Haji Akhtar Muhammad. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4670985 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Malik Noorzai ist ein in Pakistan lebender Geschäftsmann, der finanzielle Unterstützung für die Taliban bereitgestellt hat. Malik und sein Bruder Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan haben für die Taliban Millionen von Dollar in verschiedene Unternehmen investiert. Ende 2008 wandten sich Taliban-Vertreter an Malik als Geschäftsmann, um Gelder der Taliban bei ihm anzulegen. Seit mindestens 2005 hat Malik auch persönlich Zehntausende Dollar eingebracht und Hunderttausende Dollar an die Taliban verteilt, die teils von Gebern in der Golfregion und in Pakistan und teils aus Maliks eigenen Mitteln stammten. Malik unterhielt ferner ein Hawala-Konto in Pakistan, auf das alle paar Monate Zehntausende Dollar aus der Golfregion überwiesen wurden, um Aktivitäten der Taliban zu unterstützen. Malik unterstützte auch die Aktivitäten der Taliban. Malik war 16 Jahre lang (Stand 2009) Hauptverwalter einer Religionsschule (Madrassa) im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan, die von den Taliban zur Indoktrinierung und Ausbildung von Rekruten genutzt wurde. So stellte er unter anderem Mittel zur Unterstützung der Madrassa bereit. Zusammen mit seinem Bruder hat Malik auch eine Rolle bei der Lagerung von Fahrzeugen gespielt, die für Selbstmordattentate der Taliban genutzt werden sollten, und er hat bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen. Malik besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig aus geschäftlichen Gründen nach Dubai und Japan. Bereits 2005 besaß Malik ein Fahrzeugimportunternehmen in Afghanistan, das Fahrzeuge aus Dubai und Japan einführte. Er hat Autos und Autoteile sowie Bekleidung aus Dubai und Japan für seine Unternehmen eingeführt, in die zwei Taliban-Befehlshaber investiert hatten. Mitte 2010 haben Malik und sein Bruder die Freigabe von Hunderten Frachtcontainern mit einem gemeldeten Wert von mehreren Millionen Dollar bewirkt, die von den pakistanischen Behörden zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr 2010 beschlagnahmt worden waren, weil sie annahmen, dass die Empfänger mit dem Terrorismus in Verbindung standen. 116.    Abdul Aziz Abbasin (Aliasname: Abdul Aziz Mahsud). Geburtsdatum: 1969. Geburtsort: Dorf Sheykhan, Gebiet Pirkowti, Bezirk Orgun, Provinz Paktika, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN: 4.10.2011 Weitere Angaben: bedeutender Befehlshaber im Haqqani-Netzwerk unter Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Taliban-Schattengouverneur für den Bezirk Orgun, Provinz Paktika in Afghanistan (seit Anfang 2010). Betrieb ein Ausbildungslager für nichtafghanische Kämpfer in der Provinz Paktika. War an Waffentransporten nach Afghanistan beteiligt. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4639645 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Aziz Abbasin ist ein bedeutender Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die aus der Agentur für Ostafghanistan und Nordwaziristan in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung in Pakistan heraus operiert. Seit Anfang 2010 erhielt Abbasin Anweisungen von Sirajuddin Haqqani und wurde von ihm zum Schattengouverneur der Taliban für den Bezirk Orgun in der afghanischen Provinz Paktika ernannt. Abbasin befehligt eine Gruppe von Taliban-Kämpfern und hat ein Ausbildungslager für ausländische Kämpfer in der Provinz Paktika mitbetrieben. Er war ferner an Angriffen aus dem Hinterhalt auf Versorgungsfahrzeuge der afghanischen Regierungstruppen und am Transport von Waffen nach Afghanistan beteiligt. 117.    Ahmad Zia Agha (alias a) Zia Agha; b) Noor Ahmad; c) Noor Ahmed; d) Sia Agha Sayeed). Titel: Haji. Geburtsdatum: 1974. Geburtsort: Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:6.1.2012. Weitere Angaben: Führendes Mitglied der Taliban mit Zuständigkeit im militärischen und finanziellen Bereich (2011). Seit 2010 Leiter des Militärrates der Taliban. Diente 2008 und 2009 als Finanzverwalter der Taliban und verteilte Gelder an die Taliban-Befehlshaber im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4653034 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ahmad Zia Agha ist ein führendes Mitglied der Taliban mit Zuständigkeit im militärischen und finanziellen Bereich. 2010 war Ahmad Zia Agha Leiter der militärischen Schura (des Rates) der Taliban, der die militärischen Operationen der Taliban im westlichen Afghanistan leitete. 2009 diente Ahmad Zia Agha als Finanzverwalter der Taliban und verteilte Gelder an Taliban-Befehlshaber. Teil der finanziellen Zuständigkeit Ahmad Zia Aghas war die Überweisung Zehntausender Dollar an Schatten-Provinzgouverneure der Taliban; ferner vertraute der Kassenverwalter der Taliban-Schura Ahmad Zia Agha Hunderttausende Dollar zur Finanzierung von Operationen mit unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) an. 2008 war Ahmad Zia Agha an der Verteilung von Geldern an Taliban-Befehlshaber in Afghanistan beteiligt und überwies Geld an Personen außerhalb des Landes, die mit den Taliban in Verbindung standen. Er leistete ferner Hilfestellung im Bereich Kommunikation. 118.    Fazl Rabi (alias a) Fazl Rabbi; b) Fazal Rabi; c) Faisal Rabbi). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Hochrangiger Beamter in der Provinz Konar während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) 1972, b) 1975. Geburtsort: a) Bezirk Kohe Safi, Provinz Parwan, Afghanistan; b) Provinz Kapisa, Afghanistan; c) Provinz Nangarhar, Afghanistan, d) Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:6.1.2012. Weitere Angaben: Vertritt das Haqqani-Netzwerk, dessen Basis sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan befindet, und leistet ihm finanzielle und logistische Unterstützung. Mitglied des Finanzrates der Taliban. Reiste zur Mittelbeschaffung ins Ausland im Auftrag von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, Jalaluddin Haqqani, des Haqqani-Netzwerks und der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678547 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Fazl Rabi leistet dem Haqqani-Netzwerk, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die aus dem Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan heraus operiert, finanzielle und logistische Unterstützung. Rabi reiste ins Ausland, um Geld für das Haqqani-Netzwerk zu beschaffen, und half außerdem, Geld für die militärischen Aktivitäten der Taliban zu sammeln. Im Februar 2009 reiste Rabi nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, um im Auftrag von Sirajuddin Haqqani, einem hochrangigen Anführer des Haqqani-Netzwerks, Finanzmittel zu beschaffen und Treffen zu veranstalten. Rabi reiste außerdem in die Golfregion, um Mittel für Jalaluddin Haqqani, den Patriarchen des Haqqani-Netzwerks, zu beschaffen. Ferner ist Rabi Mitglied der Finanzschura der Taliban und verteilte Geldmittel an Taliban-Befehlshaber und -Mitglieder. Rabi war an der Entsendung von Selbstmordattentätern nach Afghanistan beteiligt und koordinierte die Beziehungen des Haqqani-Netzwerks zu anderen militanten Gruppen. In seiner Zeit als führendes Mitglied der Taliban in der Provinz Konar während des Taliban-Regimes war Rabi am Versand illegaler Drogen aus Afghanistan beteiligt. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes Ende 2001 floh Rabi ins Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. 119.    Mohammad Aman Akhund (alias a) Mohammed Aman, b) Mullah Mohammed Oman, c) Mullah Mohammad Aman Ustad Noorzai, d) Mullah Mad Aman Ustad Noorzai, e) Sanaullah). Geburtsdatum: 1970. Geburtsort: Dorf Bande Tumur, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:6.1.2012. Weitere Angaben: Führendes Mitglied der Taliban mit Aufgaben im Finanzbereich, einschließlich Mittelbeschaffung im Auftrag der Führung (2011). Hat logistische Unterstützung für Operationen der Taliban bereitgestellt und Erträge aus dem Drogenhandel für Waffenkäufe kanalisiert. Diente als Sekretär des Taliban-Führers Mullah Mohammed Omar und als sein Kurier bei hochrangigen Zusammenkünften der Taliban. Steht ferner mit Gul Agha Ishakzai in Verbindung. Mitglied des inneren Kreises von Mullah Mohammed Omar während des Taliban-Regimes. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665005 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Aman Akhund ist ein führendes Mitglied der Taliban mit Aufgaben im finanziellen Bereich und diente als Sekretär des Taliban-Führers Mullah Mohammed Omar. Anfang 2010 sammelten Aman Akhund und Gul Agha Ishakzai, der Leiter der Finanzkommission der Taliban, in der Golfregion im Auftrag der militärischen Führung der Taliban über 300 000  USD ein. Aman Akhund nahm an hochrangigen Zusammenkünften der Taliban teil, bei denen er mündliche und schriftliche Botschaften von Mullah Omar überbrachte. Ferner stellte Aman Akhund logistische Unterstützung für Operationen der Taliban bereit und war am Eintreiben von Geldern aus dem Drogenhandel zwecks Kauf von Waffen für die Taliban beteiligt. Während des Taliban-Regimes war Aman Akhund Mitglied der Schura von Mullah Omar. 120.    Ahmed Jan Wazir Akhtar Mohammad (alias a) Ahmed Jan Kuchi, b) Ahmed Jan Zadran). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Beamter des Finanzministeriums während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1963. Geburtsort: Dorf Barlach, Bezirk Qareh Bagh, Provinz Ghazni, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN: 6.1.2012 Weitere Angaben: Bedeutender Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks, dessen Basis sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan befindet. Dient als Stellvertreter, Sprecher und Berater des hochrangigen Führers des Haqqani-Netzwerks Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Verbindungsperson zum Obersten Rat der Taliban. Hat Reisen ins Ausland unternommen. Dient als Verbindungsperson zu Taliban-Befehlshabern in der Provinz Ghazni, Afghanistan, und stellt diesen Geld, Waffen, Kommunikationsausrüstung und Proviant zur Verfügung. Soll 2013 verstorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678368 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ahmed Jan Wazir ist ein bedeutender Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die aus dem Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan heraus operiert. Ahmed Jan Wazir dient als Stellvertreter, Berater und Sprecher von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, einem hochrangigen Führer des Haqqani-Netzwerks, und führt im Auftrag des Haqqani-Netzwerks Treffen durch. Ende 2010 reiste Ahmed Jan Wazir mit hochrangigen Mitgliedern des Haqqani-Netzwerks in die Golfregion. Ahmed Jan Wazir hat das Haqqani-Netzwerk bei der Taliban-Schura vertreten und als Verbindungsmann zwischen dem Haqqani-Netzwerk und den Taliban in der Provinz Ghazni, Afghanistan, gedient. 2008 ernannten Aktivisten der Taliban und von Al-Qaida Ahmed Jan Wazir zum Taliban-Befehlshaber in der Provinz Ghazni. Er versorgte andere Taliban-Befehlshaber in der Provinz Ghazni mit Geld und Vorräten, einschließlich Waffen und Kommunikationsausrüstung. Während des Taliban-Regimes war er Angestellter des Finanzministeriums. 121.    Abdul Samad Achekzai (Aliasname: Abdul Samad). Geburtsdatum: 1970. Geburtsort: Afghanistan; Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:2.3.2012. Weitere Angaben: Führendes Mitglied der Taliban, zuständig für die Herstellung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Beteiligt an der Rekrutierung und dem E

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.