Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

Quellenkennung: 32011D0486. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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terstamm der Barkozai (alternative Schreibweise: Bakorzai, ), Klan der Kishta Barkorzai (Barkorzai), an. Familienstand: verheiratet; Name des Vaters: Agha Mohammad. Name des Bruders: Humdullah. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5778692 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Qari Saifullah Tokhi ist der stellvertretende Schattengouverneur der Taliban und ein Befehlshaber in der Provinz Zabul im Osten Afghanistans. Er hat über direkte Befehlsgewalt über zwei Gruppen von rund 50 Taliban-Kämpfern verfügt und hatte Befehlsgewalt über Taliban-Befehlshaber in der Provinz Zabul. Qari Saifullah Tokhi hat unter Einsatz dieser Gruppen terroristische Aktivitäten gegen die Regierung der Islamischen Republik Afghanistan und die Koalitionstruppen in der östlichen Provinz Zabul organisiert. Qari Saifullah Tokhi erteilte außerdem Befehle an seine Untergebenen, die dann in der Provinz Zabul Anschläge mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), Kleinfeuerwaffen und Raketen durchführten. In der Nacht vom 2. Dezember 2012 wurden drei Taliban-Kämpfer im Bezirk Qalat, Provinz Zabul, Afghanistan, getötet. Sie wurden beim Legen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen gefasst und daraufhin getötet. Diese drei Männer waren als Männer des Qari Saifullah Tokhi bekannt. Am 14. Januar 2012 griffen sechs Taliban-Rebellen, Untergebene von Qari Saifullah Tokhi, einen Konvoi der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) an. Die Taliban-Rebellen griffen den Konvoi in der Nähe des Dorfes Abdul Haq Kalay im Bezirk Tarnak Wa Jaldak mit Panzerfäusten (RPG) an. Am 28. September 2011 planten zwei Selbstmordattentäter unter Anleitung des Taliban-Befehlshabers Qari Saifullah Tokhi Anschläge. Ein Selbstmordattentäter plante einen Anschlag auf das Regionale Wiederaufbauteam im Bezirk Qalat, Provinz Zabul. Der zweite Selbstmordattentäter plante einen Anschlag auf eine Basis der ISAF im Bezirk Shajoy. Die Selbstmordattentäter hatten geplant, die Anschläge auf die Koalitionstruppen zwischen dem 29. September und dem 1. Oktober 2011 durchzuführen. Am 20. April 2011 befahlen die Taliban unter Führung von Qari Saifullah Tokhi lokalen Mobiltelefonnetzbetreibern die Einstellung ihrer Dienstleistungen in der Provinz Zabul. Wenn diese Dienste nicht entsprechend der Anweisungen der Taliban eingestellt würden, drohten die Taliban mit der Zerstörung der Antennen entlang der Straßen in der Provinz Zabul. Am 25. November 2010 befahl Qari Saifullah Tokhi einem Taliban-Befehlshaber und Schattenuntergouverneur der Taliban im Bezirk Atghar, Provinz Zabul, leichte Waffen nach Qalat-Stadt, Hauptstadt der Provinz Zabul, zu transportieren. Die Ladung umfasste rund 25 Kalaschnikow-Gewehre, 10 Maschinengewehre, fünf Panzerfäuste (RPG) und 20 Granaten. Selbstmordattentäter planten, diese Waffen gegen ISAF-Truppen und afghanische Nationale Sicherheitskräfte einzusetzen, insbesondere gegen die Zweite Brigade der afghanischen Nationalarmee und die Polizeihauptquartiere. 131.    Yahya Haqqani (alias a) Yaya b) Qari Sahab). Anschrift: Eine Haqqani Madrassa im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Geburtsdatum: a) 1982, b) 1978. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.7.2014. Weitere Angaben: Ranghohes Mitglied des Haqqani-Netzwerks. Eng an den militärischen, finanziellen und Propaganda-Aktivitäten der Gruppe beteiligt. Beinverletzung. Name des Vaters: Hajji Meyawar Khan (verstorben). Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5807173 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Yahya Haqqani ist ein ranghohes Mitglied des Haqqani-Netzwerks und war eng an den militärischen, finanziellen und Propaganda-Aktivitäten der Gruppe beteiligt. Yahya übernahm während der Abwesenheit der ranghöchsten Anführer — Sirajuddin Jallaloudine Haqqani (Yahyas Schwager), Badruddin Haqqani (verstorben, vorher auf der Liste geführt) und Khalil Haqqani — de facto die Leitung der Gruppe. Yahya hat darüber hinaus für das Haqqani-Netzwerk logistische Aufgaben übernommen und Hilfestellung geleistet bei der Beschaffung von Finanzmitteln für dessen Befehlshaber, darunter Sangin Zadran Sher Mohammad, ein mittlerweile verstorbener Befehlshaber, und Abdul Rauf Zakir, zuständig für Selbstmordanschläge des Haqqani-Netzwerks. Yahya hat zudem für Sirajuddin Jallaloudine Haqqani als Arabisch-Dolmetscher und Nachrichtenübermittler gedient. Mit seinen Beschaffungstätigkeiten hat Yahya Anschläge und andere Aktivitäten des Haqqani-Netzwerks erheblich unterstützt. Anfang 2013 hat er Hilfestellung bei der Beschaffung von Finanzmitteln für Kämpfer des Haqqani-Netzwerks geleistet. Ebenfalls zu Beginn des Jahres 2013 koordinierte Yahya den Transport von Proviant aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu dem ranghohen Anführer des Haqqani-Netzwerks, Khalil Haqqani. 2012 koordinierte Yahya die Weiterleitung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen und von Kommunikationsausrüstung und überprüfte außerdem die Vorbereitungen für den Anschlag des Haqqani-Netzwerks vom 7. August 2012 gegen die vorgeschobene Einsatzbasis der Koalition in der Provinz Logar, Afghanistan, bei dem dreizehn Menschen, darunter elf afghanische Zivilisten, verwundet wurden. Yahya wusste wahrscheinlich im Voraus von dem Anschlag auf das Hotel Intercontinental in Kabul, Afghanistan, vom Juni 2011, der von Sirajuddin Haqqani und Badruddin Haqqani angeführt wurde. Bei diesem Anschlag kamen achtzehn Menschen ums Leben und zwölf wurden verletzt. Seit 2011 überbrachte Yahya Befehlshabern des Haqqani-Netzwerks Geld von Sirajuddin Haqqani für Operationen. Manchmal dient Yahya als Verbindungsmann zwischen dem Haqqani-Netzwerk und Al-Qaida; er hat Verbindungen zu Al-Qaida mindestens seit Mitte 2009 unterhalten. In dieser Eigenschaft hat Yahya Mitgliedern von Al-Qaida in der Region Geld für persönliche Ausgaben beschafft. Seit Mitte 2009 diente er dem Haqqani-Netzwerk als wichtigste Verbindungsperson zu ausländischen Kämpfern, darunter Araber, Usbeken und Tschetschenen. Darüber hinaus hat Yahya Medien- und Propaganda-Aktivitäten des Haqqani-Netzwerks und der Taliban durchgeführt und geleitet. Seit Beginn 2012 traf sich Yahya regelmäßig mit Sirajuddin Haqqani, um die endgültige Zustimmung für die von ihm hergestellten Taliban-Propagandavideos zu erhalten. Yahya hat seit mindestens 2009 für das Haqqani-Netzwerk Medienaktivitäten durchgeführt, als er von einem Studio in einer Madrassa des Haqqani-Netzwerks aus arbeitete und Videos von Kämpfern in Afghanistan bearbeitete. Seit Ende 2011 erhielt Yahya das Geld für die Medienausgaben des Haqqani-Netzwerks von Sirajuddin Haqqani oder einem von dessen Stellvertretern. Seit Beginn 2012 fuhr Yahya zwei Mal monatlich (manchmal zusammen mit Saidullah Jan) zu Nasiruddin Haqqani, dem mittlerweile verstorbenen Finanzemissär des Haqqani-Netzwerks. 132.    Saidullah Jan (Aliasname: Abid Khan). Geburtsdatum: 1982. Geburtsort: Bezirk Giyan, Provinz Paktika, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:31.7.2014. Weitere Angaben: Ranghohes Mitglied des Haqqani-Netzwerks seit 2013. Leistete Fahrern und Fahrzeugen, mit denen Munition des Haqqani-Netzwerks transportiert wurde, wesentliche Unterstützung. Seit 2011 auch an den Rekrutierungsbemühungen der Gruppe beteiligt. Name des Vaters: Bakhta Jan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5807179 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Saidullah Jan ist seit 2013 ein ranghohes Mitglied des Haqqani-Netzwerks und hat bisweilen auch als Stellvertreter des Haqqani-Netzwerks, als Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks für die nördliche Zone Afghanistans oder als ein wichtiger Koordinator für Logistik gedient. Ende 2013 leistete Saidullah Fahrern und Fahrzeugen, mit denen Munition des Haqqani-Netzwerks transportiert wurde, wesentliche Unterstützung. Seit Ende 2011 war Saidullah auch an den Rekrutierungsbemühungen der Gruppe beteiligt und führte die Beurteilung von mindestens einem Rekruten des Haqqani-Netzwerks durch. Ende 2013 reiste Saidullah in die Golfregion und wurde dabei von Khalil Ahmed Haqqani, der für das Haqqani-Netzwerk Finanzmittel beschafft, Fazl Rabi und anderen Mitgliedern des Haqqani-Netzwerks, darunter ein Organisator von Anschlägen, begleitet. 2010 reiste Saidullah mit einer Gruppe von führenden Mitgliedern des Haqqani-Netzwerks, darunter der mittlerweile verstorbene Ahmed Jan Wazir Akhtar Mohammad, in die Golfregion. Ende 2013 wurde Saidullah angeblich von Al-Qaida-Mitgliedern als enger Mitarbeiter des Haqqani-Netzwerks Network Vertrauen entgegengebracht, der bei Problemen, wie Inhaftierungen, aushelfen könne. Seit Beginn 2012 reiste Saidullah Jan gelegentlich mit Yahya Haqqani zu Nasiruddin Haqqani, dem mittlerweile verstorbenen Finanzemissär des Haqqani-Netzwerks. 133.    Muhammad Omar Zadran (Aliasname: Mohammad-Omar Jadran). Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Geburtsdatum: 1958. Geburtsort: Dorf Sultan Kheyl, Bezirk Spera, Provinz Khost, Afghanistan. Anschrift: Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Tag der Benennung durch die VN:31.7.2014. Weitere Angaben: Seit 2013 im Rahmen des Haqqani-Netzwerks Befehlshaber von über 100 Kämpfern in der Provinz Khost, Afghanistan. Beteiligt an der Vorbereitung von Anschlägen gegen afghanische und internationale Truppen in Afghanistan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5807181 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Muhammad Omar Zadran (Omar) ist ein Führer des Haqqani-Netzwerks und seit 2013 Befehlshaber von über 100 Kämpfern in der Provinz Khost, Afghanistan. Omar diente als Schattenbezirksgouverneur des Haqqani-Netzwerks und seit 2005 als Befehlshaber unter Haqqani-Netzwerk-Führer Sirajuddin Jallaloudine Haqqani; er hat seit mindestens 2006 im Auftrag des Haqqani-Netzwerks Anschläge geplant oder ist mit der Planung von Anschlägen beauftragt worden. Omar hat mit den Taliban zusammengearbeitet und diente 2010 als Mitglied der Schura, dem Obersten Rat der Taliban, der von den Taliban zur Beratung logistischer Fragen für Aufständische, Fragen des Bedarfs, für Schulungen, Ernennungen zu Befehlshabern sowie Entsendungen von Terrorzellen in den Südosten Afghanistans eingerichtet worden war. 2010 erhielt Omar außerdem Befehle von Sirajuddin Haqqani. Omar hat an der Vorbereitung und Planung von Anschlägen auf afghanische Bürger, die afghanische Regierung und Personal der Koalition in Afghanistan sowohl im Auftrag des Haqqani-Netzwerks als auch der Taliban teilgenommen. Zu Beginn des Jahres 2013 war Omar für das Schmuggeln von Sprengstoff nach Afghanistan zuständig. 2012 war Omar mit Dutzenden anderer Mitglieder des Haqqani-Netzwerks an einem Autobombenanschlag gegen ein Lager der Koalitionstruppen und an einer Anschlagsplanung gegen Truppen in der Provinz Paktiya, Afghanistan, beteiligt. Seit 2011 war Omar an der Planung von Selbstmordanschlägen beteiligt. 2010 wurde Omar von einem Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks mit der Entführung und Ermordung lokaler Afghanen beauftragt, die für die Koalitionstruppen in den Provinzen Khost, Paktia, Paktika und Baghlan, Afghanistan, arbeiteten. 2010 vereinbarten Omar und andere militante Anführer in der Region, die Anschläge gegen die afghanische Regierung und die Koalitionstruppen zu intensivieren, verschiedene Bezirke einzunehmen und zu kontrollieren, die Wahlen zur Nationalversammlung und Straßenbauarbeiten zu stören und vor Ort Jugendliche zu rekrutieren. 134.    Abdul Basir Noorzai (alias a) Haji Abdul Basir, b) Haji 'Abd Al-Basir, c) Haji Basir Noorzai, d) Abdul Baseer, e) Abdul Basir). Titel: Haji. Anschrift: Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan. Geburtsdatum: a) 1965, b) 1960, c) 1963. Geburtsort: Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: Nummer des pakistanischen Reisepasses: AA3829182. Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 5420124679187. Tag der Benennung durch die VN:27.3.2015 Weitere Angaben: Besitzer der „Haji Basir and Zarjmil Company Hawala“, die für die Taliban in der Region Finanzdienstleistungen erbringt. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5858164 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Haji Abdul Basir (Basir) besitzt und betreibt die „Haji Basir and Zarjmil Company Hawala“. Basir war damit beauftragt, die Taliban mit Geld zu versorgen, und hat in den letzten Jahren über seine Hawala Tausende von Dollar an Taliban-Mitglieder in der Region weitergeleitet. Basir hat Aktivitäten der Taliban über seine Hawala finanziert, Gelder an Älteste der Taliban überwiesen und Reisen von Taliban-Informanten erleichtert. Seit 2012 gilt Basir als wichtigster Geldwechsler für hochrangige Taliban-Führer. Darüber hinaus hat er 2010 bei Pakistani und Afghanen, die in Japan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wohnten, um Spenden für die Taliban geworben. ▼M20 135.    Torek Agha (alias a) Sayed Mohammed Hashan, b) Torak Agha, c) Toriq Agha, d) Toriq Agha Sayed). Titel: Haji. Anschrift: Pashtunabad, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan. Geburtsdatum: a) 1960, b) 1962, c) um 1965. Geburtsort: a) Provinz Kandahar, Afghanistan b) Pishin, Provinz Baluchistan, Pakistan. Nationale Kennziffer: Pakistanische Kennziffer 5430312277059 (betrügerisch erwirkt und inzwischen von der pakistanischen Regierung für nichtig erklärt). Tag der Benennung durch die VN: 2.11.2015. Weitere Angaben: Bedeutender Befehlshaber des Militärrates der Taliban, beteiligt an der Mittelbeschaffung bei in der Golfregion ansässigen Gebern. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll im November 2018 gestorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5905294 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Als ranghoher Taliban-Führer ist Torek Agha (Torek) seit Ende 2014 bei der „Quetta-Schura“ der Taliban aktiv, ein regionales Gremium, das die Aktivitäten der Taliban im südlichen und westlichen Afghanistan leitet, und hat bei der Mittelbeschaffung bei in der Golfregion ansässigen Gebern eine Rolle gespielt. Seit Ende 2014 war Torek Mitglied einer Gruppe, die für die strategische Planung und logistischen Operationen der Taliban-Führung verantwortlich war, und war außerdem ein wichtiger Befehlshaber und Mitglied des Militärrates der Taliban und genehmigte und förderte Militäroperationen der Taliban. Der Militärrat der Taliban ist einer von drei Räten auf Kommandoebene und ist verantwortlich für die Überwachung der Operationen der Taliban und die Billigung von Ernennungen der Militärführung der Taliban. Torek war im Laufe der Jahre an der Genehmigung der Ermordung zahlreicher afghanischer Regierungsbeamter und Stammesführer beteiligt. Darüber hinaus war er bereits 2012 einer der vier führenden Taliban-Befehlshaber, die die Verwendung eines nicht identifizierten chemischen Pulvers für die Ermordung ranghoher afghanischer Regierungsbeamter genehmigten. Nachdem ihn ein ranghoher Taliban-Führer Mitte 2011 angewiesen hatte, während des Ramadan nach Saudi-Arabien zu reisen, um dort externe Finanzmittel zu beschaffen, haben Torek und mehrere andere Mitglieder der „Quetta Schura“ der Taliban im Jahr 2012 Mullahs ausgewählt, die nach Saudi-Arabien und in andere arabische Länder reisen sollten, um im Auftrag der Taliban von afghanischen Geschäftsleuten und Schmugglern Finanzspenden zu sammeln. Anfang 2012 hat Torek eine Spende von einem nicht bekannten arabischen Spender mit der Anweisung erhalten, das Geld an den Schatten-Provinzgouverneur der Taliban in der Provinz Uruzgan, Afghanistan, für Tötungsoperationen weiterzuleiten. Torek sammelte 2010 für die Taliban etwa 4 Millionen US-Dollar von in der Golfregion ansässigen Gebern ein; davon übergab er den größten Teil an den ranghohen Taliban-Führer und Beschaffer von Finanzmitteln Gul Agha Ishakzai (Gul Agha). Die Beträge und Quellen der zahlreichen Transfers von Geldmitteln durch Torek an Gul Agha im Jahr 2010 waren folgende: 1 Million Dollar von Verbündeten in Saudi-Arabien; 2 Millionen Dollar von Spendern in Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Saudi-Arabien; 600 000 Dollar, die während einer Reise nach Katar zur Beschaffung von Finanzmitteln von verschiedenen arabischen Spendern eingesammelt wurden. Seit Ende 2009 verwahrte Torek 2 Millionen Dollar von nicht bekannten katarischen und saudi-arabischen Spendern, die für den Kassenverwalter der „Quetta-Schura“ der Taliban bestimmt waren. Die umfangreichen Spenden, die Torek für die „Quetta-Schura“ der Taliban während des Ramadan beschafft hatte, wurden bei nicht bekannten pakistanischen Banken verwahrt und befanden sich unter der Kontrolle des obersten Kassenverwalters der Taliban. Mitte 2006 teilte Torek verschiedenen Taliban-Befehlshabern Taliban-Kämpfer zu. Er war einer der wichtigsten Verbindungsleute zwischen der Taliban-Führung und Gruppen arabischer Kämpfer, die nach Pakistan und Afghanistan gereist sind, um gegen die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe zu kämpfen. ▼M18 B.    Mit den Taliban verbundene Einrichtungen und andere Gruppen und Unternehmen 1.    Haji Khairullah Haji Sattar money exchange (alias a) Haji Khairullah-Haji Sattar Sarafi; b) Haji Khairullah and Abdul Sattar and Company; c) Haji Khairullah Money Exchange; d) Haji Khair Ullah Money Service; e) Haji Salam Hawala; f) Haji Hakim Hawala; g) Haji Alim Hawala; h) Sarafi-yi Haji Khairullah Haji Satar Haji Esmatullah). Anschrift: a) (Branch Office 1: i) Chohar Mir Road, Kandahari Bazaar, Quetta City, Provinz Baluchistan, Pakistan; ii) Zimmernummer 1, Abdul Sattar Plaza, Hafiz Saleem Straße, Munsafi Road, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; iii) Shop number 3, Dr. Bano Road, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; iv) Office number 3, Nahe Fatima Jinnah Road, Dr. Bano Road, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; v) Kachara Road, Nasrullah Khan Chowk, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; vi) Wazir Mohammad Road, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; b) (Branch Office 2: Peshawar, Provinz Khyber Paktunkhwa, Pakistan;) c) (Branch Office 3: Moishah Chowk Road, Lahore, Provinz Punjab, Pakistan;) d) (Branch Office 4: Karachi, Provinz Sindh, Pakistan;) e) (Branch Office 5: i) Larran Road number 2, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan ii) Chaman Central Bazaar, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan) f) (Branch Office 6: Shop number 237, Shah Zada Market (auch bekannt als Sarai Shahzada), Gebiet Puli Khisti, Polizei-Bezirk 1, Kabul, Afghanistan, Telefon: +93-202-103386, +93-202-101714, 0202-104748, Mobil: +93-797-059059, +93-702-222222, E-Mail: helmand_exchange_msp@yahoo.com) g) (Branch Office 7: i) Shops Nummer 21 und 22, 2. Etage, Kandahar City Sarafi Market, Kandahar City, Provinz Kandahar, Afghanistan; ii) New Sarafi Market, 2. Etage, Kandahar City, Provinz Kandahar, Afghanistan; iii) Safi Market, Kandahar City, Provinz Kandahar, Afghanistan) h) (Branch Office 8: Gereshk City, Bezirk Nahr-e Saraj, Provinz Helmand, Afghanistan) i) (Branch Office 9: i) Lashkar Gah Bazaar, Lashkar Gah, Bezirk Lashkar Gah, Provinz Helmand, Afghanistan; ii) Haji Ghulam Nabi Market, 2. Etage, Bezirk Lashkar Gah, Provinz Helmand, Afghanistan; j) (Branch Office 10: i) Suite-Nummern 196-197, 3. Etage, Khorasan Market, Herat City, Provinz Herat, Afghanistan; ii) Khorasan Market, Shahre Naw, Bezirk 5, Herat City, Provinz Herat, Afghanistan) k) (Branch Office 11: i) Sarafi Market, Bezirk Zaranj, Provinz Nimroz, Afghanistan; ii) Ansari Market, 2. Etage, Provinz Nimroz, Afghanistan) l) (Branch Office 12: Sarafi Market, Wesh, Bezirk Spin Boldak, Afghanistan) m) (Branch Office 13: Sarafi Market, Farah, Afghanistan) n) (Branch Office 14: Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) o) (Branch Office 15: Zahedan, Iran) p) (Branch Office 16: Zabul, Iran). Tag der Benennung durch die VN:29.6.2012. Weitere Angaben: pakistanische nationale Steuernummer: 1774308; pakistanische nationale Steuernummer: 0980338; pakistanische nationale Steuernummer: 3187777; afghanische Lizenznummer für Geldtransferdienste: 044. Seit 2011 wurde Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange von der Talibanführung genutzt, um den Befehlshabern der Taliban Geldmittel zur Bezahlung der Kämpfer und Einsätze in Afghanistan zukommen zu lassen. Verbunden mit Abdul Sattar Abdul Manan und Khairullah Barakzai Khudai Nazar. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5235593 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange (HKHS) ist gemeinsames Eigentum von Abdul Satar Abdul Manan und Khairullah Barakzai Khudai Nazar. Satar und Khairullah waren gemeinsame Betreiber von Geldwechsel- und -transferdiensten in Afghanistan, Pakistan und Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Die Führer der Taliban nahmen die Dienste von HKHS in Anspruch, um ihren Schattengouverneuren und Befehlshabern Geldmittel zukommen zu lassen und Hawala-Überweisungen (informelle Geldüberweisungen) für die Taliban entgegenzunehmen. Im Jahr 2011 überwies die Talibanführung den Befehlshabern der Taliban in Afghanistan Geldmittel über HKHS. Ende 2011 wurde die HKHS-Niederlassung in Lashkar Gah, Provinz Helmand, Afghanistan, für Geldüberweisungen an den Taliban-Schattengouverneur der Provinz Helmand genutzt. Mitte 2011 nahm ein Befehlshaber der Taliban die Dienste einer HKHS-Niederlassung im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan für die Bezahlung von Kämpfern und Einsätzen in Afghanistan in Anspruch. Nachdem die Taliban monatlich einen ansehnlichen Bargeldbetrag in dieser HKHS-Niederlassung einzahlten, konnten die Befehlshaber der Taliban von jeder HKHS-Niederlassung aus auf diese Mittel zugreifen. Angehörige der Taliban nahmen 2010 die Dienste von HKHS in Anspruch, um Geldmittel an Hawalas in Afghanistan zu überweisen, wo dann die jeweiligen Befehlshaber darauf zugreifen konnten. Ende 2009 kontrollierte der Leiter der HKHS-Niederlassung in Lashkar Gah die Flüsse von Finanzmitteln der Taliban über HKHS. 2.    Roshan money exchange (alias a) Roshan Sarafi, b) Roshan Trading Company, c) Rushaan Trading Company, d) Roshan Shirkat, e) Maulawi Ahmed Shah Hawala, f) Mullah Ahmed Shah Hawala, g) Haji Ahmad Shah Hawala, h) Ahmad Shah Hawala). Anschrift: a) (Branch Office (Niederlassung) 1: i) Shop number 1584, Furqan (Variante: Fahr Khan) Center, Chalhor Mal Road,Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; ii) Flat number 4, Furqan Center, Jamaluddin Afghani Road, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan; iii) Büro-Nummer 4, 2. Etage, Muslim Plaza Buil

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.