Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

Quellenkennung: 32011D0486. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Geburtsort: Garda Saray, Bezirk Waza Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Bruder von Jalaluddin Haqqani. Soll sich in der Grenzregion Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1428541 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Ibrahim Omari wurde am 23. Februar 2001 in die Liste aufgenommen, weil er als Stellvertretender Minister für Grenzangelegenheiten des Taliban-Regimes unter die Bestimmungen der Resolutionen 1267 (1999) und 1333 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Handlungen und Aktivitäten der Taliban-Regierung fiel. Mohammad Ibrahim Omari ist der Bruder von Jalaluddin Haqqani und Khalil Ahmed Haqqani und der Onkel von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (verstorben). 86.    Nooruddin Turabi Muhammad Qasim (alias a) Noor ud Din Turabi; b) Haji Karim). Titel: a) Mullah; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Justizminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1963; b) um 1955; c) 1956. Geburtsort: a) Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Chora, Provinz Uruzgan, Afghanistan; c) Bezirk Dehrawood, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427426 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Nooruddin Turabi Muhammad Qasim wurde Mitte 2009 zum Taliban-Militärbefehlshaber in Afghanistan ernannt. Er wurde zum Stellvertreter von Mohammed Omar, dem obersten Führer der Taliban, ernannt und nahm Anfang 2009 an Zusammenkünften der Taliban-Schura teil. 87.    Abdul Salam Hanafi Ali Mardan Qul (alias a) Abdussalam Hanifi; b) Hanafi Saheb). Titel: a) Mullah, b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Bildungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Darzab, Provinz Faryab, Afghanistan; b) Bezirk Qush Tepa, Provinz Jawzjan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, bis 2008 zuständig für die Provinz Jawzjan in Nordafghanistan. Am Drogenhandel beteiligt. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427380 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Im Mai 2007 übertrug die Taliban-Führung Abdul Salam Hanafi Ali Mardan Qul die Zuständigkeit für die Provinz Jawzujan. Zudem war er bis 2008 das für die Provinz Jawzjan in Nordafghanistan zuständige Taliban-Mitglied. Er soll am Drogenhandel beteiligt sein. 88.    Abdul Ghafar Qurishi Abdul Ghani (Aliasname: Abdul Ghaffar Qureshi). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Repatriierungsattaché, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: a) 1970, b) 1967. Geburtsort: Dorf Turshut, Bezirk Warduj, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: D 000933 (afghanischer Reisepass, ausgestellt in Kabul am 13. September 1998). Nationale Kennziffer: 55130 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Anschrift: Khairkhana Section Number 3, Kabul, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Am Drogenhandel beteiligt. Gehört der Volksgruppe der Tadschiken an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5741515 89.    Yar Mohammad Rahimi. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Kommunikation während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1953. Geburtsort: Dorf Talugan, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2009). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427375 90.    Mohammad Hasan Rahmani (Aliasname: Gud Mullah Mohammad Hassan). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Kandahar, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Bezirk Chora, Provinz Uruzgan, Afghanistan, c) Bezirk Charchino, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Trägt eine Prothese am rechten Bein. Mitglied des Obersten Rates der Taliban seit Mitte 2013, als Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar tätig (März 2010). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Achekzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Am 9. Februar 2016 verstorben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427431 91.    Habibullah Reshad. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Ermittlungsabteilung im Ministerium für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: Bezirk Waghaz, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Seit 2009 stellvertretender Leiter (Intelligence) des Quetta-Militärrates. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678333 92.    Abdulhai Salek. Titel: Malauvi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Uruzgan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1965. Geburtsort: Dorf Awlyatak, Region Gardan Masjid, Bezirk Chaki Wardak, Provinz Maidan Wardak, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Soll 1999 in Nordafghanistan verstorben sein. Gehörte dem Stamm der Wardak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678489 93.    Hamdullah Sunani (Aliasname: Sanani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Dar-ul-Efta (Fatwa-Abteilung) des Obersten Gerichtshofs während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1923. Geburtsort: Bezirk Dai Chopan, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Weitere Angaben: Soll 2001 verstorben sein. Gehörte dem Stamm der Kakar an. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Als Leiter der Dar-ul-Efta (Fatwa-Abteilung) unterstand Hamdullah Sunani dem Obersten Gericht des Taliban-Regimes. 94.    Noor Mohammad Saqib. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Oberster Richter des Obersten Gerichtshofes während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: a) Bezirk Bagrami, Provinz Kabul, Afghanistan; b) Region Tarakhel, Bezirk Deh Sabz, Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Leiter der Taliban-Kommission für Religionsfragen. Gehört dem Stamm der Ahmadzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427560 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Noor Mohammad Saqib ist Mitglied der Taliban-Führung und Leiter ihrer Kommission für Religionsfragen, die für die Taliban Justizbefugnisse wahrnimmt. 95.    Ehsanullah Sarfida Hesamuddin Akhundzada (alias a) Ehsanullah Sarfadi, b) Ehsanullah Sarfida). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: ungefähr im Zeitraum 1962-1963. Geburtsort: Dorf Khatak, Bezirk Gelan, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Ab Mitte 2007 unterstützte er die Taliban mit Waffen und Geld. Soll sich in der Golf-Region aufhalten. Gehört dem Stamm der Taraki an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427441 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ehsanullah Sarfida war auch Präsident der Zentralbank der Taliban. Später wurde er zum Administrator der Taliban für die Eroberten Provinzen ernannt. Ehsanullah Sarfida gehörte zum engeren Kreis der Taliban-Schura. Ehsanullah Sarfida gehörte dem Al-Qaida-Netzwerk an und unterstützte die Taliban mit Waffen und Geld. Mitte 2007 unterstand ihm der Bezirk Marja in der afghanischen Provinz Helmand. 96.    Saduddin Sayyed (alias a) Sadudin Sayed, b) Sadruddin). Titel: a) Maulavi; b) Alhaj; c) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Vizeminister für Arbeit und Soziales während des Taliban-Regimes, b) Bürgermeister von Kabul-Stadt während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Chaman, Pakistan; b) Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Seit Mitte 2013 Berater des Obersten Rates der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Barakzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427433 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Saduddin Sayyed war auch Vizeminister für Arbeit und Soziales des Taliban-Regimes. Die VN-Liste wurde am 8. März 2001 aktualisiert, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. 97.    Abdul Wali Seddiqi. Titel: Qari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Generalkonsulat, Peshawar, Pakistan. Geburtsdatum: 1974. Geburtsort: Dorf Zilzilay, Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 000769 (afghanischer Pass, ausgestellt am 2.2.1997). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446036 98.    Abdul Wahed Shafiq. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Gouverneur der Provinz Kabul, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Provinz Nangarhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427520 99.    Said Ahmed Shahidkhel. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Bildungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1975. Geburtsort: Dorf Spandeh (Espandi 'Olya), Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: War im Juli 2003 in Haft in Kabul, Afghanistan. Wurde 2007 aus der Haft entlassen. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Seit Mitte 2013 Mitglied des Taliban-Führungsrates. Gehört dem Stamm der Andar an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427378 100.    Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed (alias a) Akhtar Mohammad Mansour Khan Muhammad; b) Akhtar Muhammad Mansoor; c) Akhtar Mohammad Mansoor, d) Naib Imam). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Zivilluftfahrt und Verkehr während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1960; b) 1966. Geburtsort: Dorf Band-e-Timur, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: SE-011697 (afghanischer Pass, ausgestellt am 25. Januar 1988 in Kabul, abgelaufen am 23. Februar 2000). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Am Drogenhandel beteiligt (2011), hauptsächlich über Gerd-e-Jangal, Afghanistan. Seit Mai 2007 in den Provinzen Khost, Paktia und Paktika, Afghanistan, aktiv. Seit Mai 2007 „Taliban-Gouverneur“ von Kandahar. Seit 2009 Stellvertreter von Mullah Abdul Ghani Baradar im Obersten Rat der Taliban. Mitglied der Taliban, zuständig für vier südliche Provinzen Afghanistans. Nach der Festnahme von Mullah Baradar im Februar 2010 leitete er vorübergehend den Obersten Rat der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Ishaqzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Soll im Mai 2016 getötet worden sein. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1494260 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed ist ein ranghohes Mitglied der Taliban-Führung. Er wurde im September 2006 nach einer Inhaftierung in Pakistan nach Afghanistan rückgeführt. Er ist am Drogenhandel beteiligt und war seit Mai 2007 in den afghanischen Provinzen Khost, Paktia und Paktika aktiv. Darüber hinaus war er seit Mai 2007 „Taliban-Gouverneur“ von Kandahar. Er war aktiv an Aktivitäten gegen die Regierung Aktivitäten beteiligt, insbesondere an der Anwerbung von Personen für die Taliban zum Kampf gegen die afghanische Regierung und die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe. Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed war Mitte 2009 stellvertretender Führer der Obersten Schura der Taliban. Er ist Mitglied des Taliban-Führungsrats, und ihm wurde die Leitung der militärischen Angelegenheiten des Taliban-Rates in Gerdi Jangal übertragen, bevor er im März 2010 zum Stellvertreter von Mohammed Omar ernannt wurde. 2010 war Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed unmittelbar für die Aktivitäten der Taliban in vier Provinzen Südafghanistans zuständig; Anfang 2010 wurde er zum Leiter der zivilen Schura der Taliban ernannt. Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed war seit 2009 einer der Stellvertreter von Mullah Abdul Ghani Baradar Abdul Ahmad Turk im Obersten Rat der Taliban. Nach der Festnahme von Mullah Baradar im Februar 2010 leitete er vorübergehend den Obersten Rat der Taliban. 101.    Shamsuddin (Aliasname: Pahlawan Shamsuddin). Titel: a) Maulavi, b) Quari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der afghanischen Provinz Wardak (Maidan) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Bezirk Keshim, Provinz Badakhshan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan/Iran aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427518 102.    Shams Ur-Rahman Abdul Zahir (alias a) Shamsurrahman, b) Shams-u-Rahman, c) Shamsurrahman Abdurahman, d) Shams ur-Rahman Sher Alam). Titel: a) Mullah; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Landwirtschaftsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1969. Geburtsort: Dorf Waka Uzbin, Bezirk Sarobi, Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: a) 2132370 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)); b) 812673 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Am Drogenhandel beteiligt. Gehört dem Stamm der Ghilzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4707215 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Im Juni 2007 war Shams ur-Rahman Sher Alam Taliban-Mitglied und zuständig für die Provinz Kabul. Er leitete die militärischen Operationen der Taliban in und um Kabul und war an zahlreichen Angriffen beteiligt. Er war am Drogenhandel beteiligt. 103.   Abdul Ghafar Shinwari. Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Generalkonsulat, Karatschi, Pakistan. Geburtsdatum:29.3.1965. Geburtsort: Provinz Nangarhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 000763 (ausgestellt am 9.1.1997). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Safi an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446032 104.    Mohammad Sarwar Siddiqmal Mohammad Masood (Aliasname: Mohammad Sarwar Siddiqmal). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: 1963. Geburtsort: Bezirk Jani Khel, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: 19657 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Mangal an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665692 105.   Sher Mohammad Abbas Stanekzai Padshah Khan. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für Volksgesundheit während des Taliban-Regimes; b) Stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Qala-e-Abbas, Region Shah Mazar, Bezirk Baraki Barak, Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427421 106.    Ahmad Taha Khalid Abdul Qadir. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Paktia, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Provinz Nangarhar, Afghanistan; b) Provinz Khost, Afghanistan; c) Dorf Siddiq Khel, Bezirk Naka, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Nangarhar (2011). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Zadran an. Enger Mitarbeiter von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427521 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Taha war außerdem Ende 2001 unter dem Taliban-Regime Gouverneur der Provinz Kunar. Im September 2009 war er im Auftrag der Taliban zuständig für die Provinz Wardak. Er war das für die Provinz Nangarhar zuständige Taliban-Mitglied (2011). Er ist ein enger Mitarbeiter von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. 107.    Abdul Raqib Takhari. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Repatriierung während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: Dorf Zardalu Darra, Bezirk Kalafgan, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan (Dezember 2009). Als am

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