Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

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m 4.11.2000). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446044 66.    Fazl Mohammad Mazloom (alias a) Molah Fazl, b) Fazel Mohammad Mazloom). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Befehlshaber der Streitkräfte des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1963 und 1968. Geburtsort: Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4707186 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Fazl Mohammad Mazloom war ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar, den er bei der Errichtung der Taliban-Regierung unterstützte. Mazloom war im Al-Qaida-Ausbildungslager Al-Farouq. Er wusste von der Unterstützung der Taliban für die Islamische Bewegung Usbekistans in Form von Geld, Waffen und logistischer Hilfe als Gegenleistung für die Bereitstellung von Soldaten für die Taliban. Im Oktober 2001 war er Befehlshaber von ca. 3 000 Frontkämpfern der Taliban in der Provinz Takhar. 67.    Nazir Mohammad Abdul Basir (Aliasname: Nazar Mohammad). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bürgermeister von Kundus-Stadt, b) amtierender Gouverneur der Provinz Kundus, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1954. Geburtsort: Dorf Malaghi, Bezirk Kundus, Provinz Kundus, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Alternativer Titel: Sar Muallim. Aussöhnung nach dem Fall des Taliban-Regimes und Übernahme von Aufgaben auf Bezirksebene in der Provinz Kundus unter der neuen Regierung. Am 9. November 2008 als ermordet durch die Taliban bestätigt. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665167 68.    Mohammad Shafiq Mohammadi. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Khost, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Generalgouverneur der Provinzen Paktia, Paktika, Khost und Ghazni während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1948. Geburtsort: Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Aufsicht über zwei militärische Ausbildungszentren der Taliban seit Mitte 2013. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Hotak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427517 69.    Abdul Kabir Mohammad Jan (Aliasname: A. Kabir). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Zweiter Stellvertreter, Wirtschaftliche Angelegenheiten, Ministerrat während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Nangarhar während des Taliban-Regimes, c) Chef der östlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Bezirk Pul-e-Khumri oder Baghlan Jadid, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: An terroristischen Aktionen im Osten Afghanistans beteiligt. Treibt Geld bei Drogenhändlern ein. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2009). Familie stammt ursprünglich aus dem Bezirk Neka, Provinz Paktia, Afghanistan. Verantwortlich für die Anschläge auf afghanische Parlamentsmitglieder im November 2007 in Baghlan; Landbesitz im Zentrum der Provinz Baghlan. Gehört dem Stamm der Zadran an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493564 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Kabir Mohammad Jan war Mitglied des von Mohammed Omar im Oktober 2006 ausgerufenen Hohen Taliban-Führungsrats und wurde im Oktober 2007 zum Militärbefehlshaber der östlichen Zone ernannt. Er war Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2009). Er treibt im Namen der Taliban Geld bei Drogenhändlern ein. 70.    Mohammad Rasul Ayyub (Aliasname: Gurg). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Nimroz, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1958 und 1963. Geburtsort: Dorf Robat, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied der Quetta-Schura der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4662451 71.    Mohammad Wali Mohammad Ewaz (Aliasname: Mohammad Wali). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1965. Geburtsort: a) Dorf Jelawur, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Dorf Siyachoy, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Soll im Dezember 2006 verstorben und im Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan, begraben sein. Gehörte dem Stamm der Ghilzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427424 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: In seiner Position im Ministerium für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes hat Mohammad Wali häufig Folter und andere Mittel zur Einschüchterung der Bevölkerung eingesetzt. Mohammad Wali Mohammad Ewaz bleibt auch nach dem Sturz des Taliban-Regimes weiterhin bei den Taliban in der Provinz Kandahar, Afghanistan, aktiv. 72.    Mohammad Yaqoub. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Bakhtar Information Agency (BIA) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1966. Geburtsort: a) Bezirk Shahjoi, Provinz Zabul, Afghanistan, b) Bezirk Janda, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Mitglied der Kulturkommission der Taliban. Seit Mitte 2013 Anführer einer „Taliban-Front“ und Koordinator sämtlicher militärischen Aktivitäten der Taliban-Kräfte im Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Kharoti (Taraki) an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5741615 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Yaqoub war seit 2009 ein führendes Taliban-Mitglied im Bezirk Yousef Khel, Provinz Paktika. Er war Mitglied der Kulturkommission der Taliban. 73.    Amir Khan Motaqi (Aliasname: Amir Khan Muttaqi). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bildungsminister während des Taliban-Regimes; b) Vertreter der Taliban bei den Gesprächen, die während des Taliban-Regimes unter Leitung der Vereinten Nationen geführt wurden. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan; b) Dorf Shin Kalai, Bezirk Nad-e-Ali, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban (Juni 2007). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Sulaimankhel an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427382 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Amir Khan Motaqi war auch Taliban-Vertreter bei den Gesprächen, die während des Taliban-Regimes unter Leitung der Vereinten Nationen geführt wurden. Amir Khan Motaqi gilt als ein führendes Taliban-Mitglied und hatte unter dem Taliban-Regime auch das Amt der Ministers für Information und Kultur inne. Amir Khan Motaqi war im Juni 2007 Mitglied eines regionalen Taliban-Rates. Er war im Juni 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. 74.    Abdulhai Motmaen (Aliasname: Abdul Haq Sohn von M. Anwar Khan). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Information und Kultur in der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1973. Geburtsort: a) Dorf Shinkalai, Bezirk Nad-e-Ali, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Afghanischer Reisepass Nr. OA462456 (erteilt unter dem Namen Abdul Haq) — ausgestellt am 31.1.2012 (11-11-1390). Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Familie stammt ursprünglich aus Zabul, hat sich aber später in Helmand niedergelassen. Seit 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Sprecher von Mullah Mohammed Omar. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Kharoti an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427418 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdulhai Motmaen war ranghoher Sprecher der Taliban und gab häufig Erklärungen zur Außenpolitik der Taliban ab. Er war zudem ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar. Er war seit 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Sprecher von Mullah Mohammed Omar. 75.    Allah Dad Tayeb Wali Muhammad (alias a) Allah Dad Tayyab; b) Allah Dad Tabeeb). Titel: a) Mullah; b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Kommunikation während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Ghorak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Nesh, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll im November 2015 verstorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427415 76.    Najibullah Muhammad Juma (Aliasname: Najib Ullah). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Generalkonsul, Taliban-Generalkonsulat, Peshawar, Pakistan. Geburtsdatum: 1958. Geburtsort: Region Zere Kohi, Bezirk Shindand, Provinz Farah, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: 000737 (Afghanischer Pass, ausgestellt am 20.10.1996). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Militärrates der Taliban in Peshawar (2010). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427573 77.    Mohammad Naim Barich Khudaidad (alias a) Mullah Naeem Barech, b) Mullah Naeem Baraich, c) Mullah Naimullah, d) Mullah Naim Bareh, e) Mohammad Naim, f) Mullah Naim Barich, g) Mullah Naim Barech, h) Mullah Naim Barech Akhund, i) Mullah Naeem Baric, j) Naim Berich, k) Haji Gul Mohammed Naim Barich, l) Gul Mohammad, m) Haji Ghul Mohammad, n) Gul Mohammad Kamran, o) Mawlawi Gul Mohammad, p) Spen Zrae). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Zivilluftfahrt während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1975. Geburtsort: a) Dorf Lakhi, Region Hazarjuft, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Dorf Laki, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, c) Dorf Lakari, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, d) Darvishan, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, e) Dorf De Luy Wiyalah, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied der Militärkommission der Taliban (Mitte 2013). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Barich an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665674 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Naim Barich war seit Juni 2008 Mitglied des Taliban-Rates in Gerdi Jangal und seit März 2010 Mitglied der Militärkommission der Taliban. Er war seit 2008 das für die Provinz Helmand, Afghanistan, zuständige Taliban-Mitglied. Er war ehemals Stellvertreter von Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed, einem ranghohen Mitglied der Taliban-Führung. Ein Militärstützpunkt im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan steht unter Mohammad Naim Barichs Kontrolle. Mohammad Naim Barich stellte über die Rahat Ltd. ihm unterstellten Kommandeuren Geldmittel zur Verfügung, um Aktivitäten von Aufständischen in Südafghanistan zu planen und durchzuführen. 78.    Nik Mohammad Dost Mohammad (Aliasname: Nik Mohammad). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Handelsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1957. Geburtsort: Dorf Zangi Abad, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Leitet seit Mitte 2013 eine Kommission zur Registrierung der Feinde der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5039745 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Benennung von Nik Mohammad erfolgte am 31. Januar 2001, da er als stellvertretender Handelsminister des Taliban-Regimes unter die Bestimmungen der Resolutionen 1267 (1999) und 1333 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Handlungen und Aktivitäten der Taliban-Regierung fiel. 79.    Hamdullah Nomani. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes; b) Bürgermeister von Kabul-Stadt während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Dorf Sipayaw, Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427408 80.    Mohammad Aleem Noorani. Titel: Mufti. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Erster Sekretär, Taliban-Generalkonsulat, Karatschi, Pakistan. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665686 81.    Nurullah Nuri (Aliasname: Norullah Noori). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Balkh, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Chef der nördlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1958, b) 1. Januar 1967. Geburtsort: Bezirk Shahjoe, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Tokhi an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427439 82.    Abdul Manan Nyazi (alias a) Abdul Manan Nayazi, b) Abdul Manan Niazi, c) Baryaly, d) Baryalai). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Kabul während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Balk während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Pashtoon Zarghoon, Provinz Herat, Afghanistan, b) Dorf Sardar, Bezirk Kohsan, Provinz Herat, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied der Taliban, zuständig für die Provinzen Herat, Farah und Nimroz (Mitte 2013). Mitglied des Obersten Rates der Taliban und der Quetta-Schura der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Achekzai an. An der Einschleusung von Selbstmordattentätern nach Afghanistan beteiligt. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427440 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Manan Nyazi war auch Taliban-Sprecher und später während des Taliban-Regimes Gouverneur der Provinzen Mazar-e-Sharif und Kabul. Abdul Manan Nyazi ist seit Mitte 2009 ranghoher Taliban-Befehlshaber in Westafghanistan und operiert in den Provinzen Farah, Herat und Nimroz. Abdul Manan Nyazi war Mitglied eines regionalen Taliban-Rates und wurde im Mai 2010 von den Taliban zum Gouverneur der Provinz Herat ernannt. Als Taliban-Befehlshaber ist Abdul Manan Nyazi an der Einschleusung von Selbstmordattentätern nach Afghanistan beteiligt. ▼M19 83.    Mohammed Omar Ghulam Nabi. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Führer der Gläubigen („Amir ul-Mumineen“), Afghanistan. Geburtsdatum: a) um 1966, b) 1960, c) 1953. Geburtsort: a) Dorf Naw Deh, Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:12.4.2000. Weitere Angaben: Name des Vaters: Ghulam Nabi, auch als Mullah Musafir bekannt. Linkes Auge fehlt. Schwager von Ahmad Jan Akhundzada Shukoor Akhundzada. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Hotak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrats wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Soll im April 2013 verstorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) von Interpol und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427394 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammed Omar führt den Titel „Befehlshaber der Gläubigen des Islamischen Emirats Afghanistan“ und ist in der Taliban-Hierarchie oberster Führer der Taliban-Bewegung. Er schützte Osama bin Laden (verstorben) und sein Al-Qaida-Netzwerk in den Jahren, die den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten vorausgingen. Er leitet seit 2001 den Kampf der Taliban gegen die afghanische Regierung und ihre Alliierten in Afghanistan. Mohammed Omar ist Befehlshaber des Bündnisses anderer wichtiger Militärführer in der Region, zu denen auch Jalaluddin Haqqani gehört. ▼M18 84.    Abdul Jabbar Omari (alias a) Mullah Jabar, b) Muawin Jabbar). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Baghlan (Afghanistan) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: gehört dem Stamm der Hottak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427437 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Jabbar Omari war im Juni 2008 Stellvertreter von Amir Khan Haqqani und Befehlshaber einer bewaffneten Gruppe im Bezirk Siuri, Provinz Zabul. Im Juni 2008 ernannte ihn die Taliban-Führung im Zusammenhang mit der Intensivierung ihrer Aktivitäten in der Region zum Schattengouverneur der Provinz Zabul. 85.    Mohammad Ibrahim Omari (Aliasname: Ibrahim Haqqani). Titel: Alhaj. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Grenzangelegenheiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.