Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

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sausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Sayyed Mohammed Haqqani steht mit Gulbbudin Hekmatyar in Verbindung und unterstützt seit langem Mullah Mohammed Omar. In seiner Eigenschaft als Direktor für Verwaltungsangelegenheiten des Taliban-Regimes hat er Ausländern, die mit Al-Qaida in Verbindung stehen und in Afghanistan gekämpft haben, afghanische Pässe ausgestellt und beträchtliche Geldbeträge von ihnen erhalten. Sayyed Mohammed Haqqani ist in den Jahren 2003 und 2004 mehrfach mit Aiman Muhammed Rabi al-Zawahiri und Farhad, dem Sekretär von Mohammed Omar, zusammengetroffen. Er hat ein Buchgeschäft im Bazar Qissa Khwani, Peshawar, Pakistan, eröffnet, das an der Finanzierung der Taliban beteiligt war. Im März 2009 war er immer noch als Aufstandsführer der Taliban aktiv. Er war im Juni 2010 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. 48.    Sirajuddin Jallaloudine Haqqani (alias a) Siraj Haqqani, b) Serajuddin Haqani, c) Siraj Haqani, d) Saraj Haqani, e) Khalifa). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Na'ib Amir (Stellvertretender Befehlshaber). Anschrift: a) Stadtviertel Kela/Stadtviertel Danda, Miramshah, Nordwaziristan, Pakistan, b) Manba'ul uloom Madrasa, Miramshah, Nordwaziristan, Pakistan, c) Dergey Manday Madrasa, Miramshah, Nordwaziristan, Pakistan. Geburtsdatum: ungefähr im Zeitraum 1977-1978. Geburtsort: a) Danda, Miramshah, Nordwaziristan, Pakistan, b) Dorf Srana, Bezirk Garda Saray, Provinz Paktia, Afghanistan, c) Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan, d) Provinz Khost, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:13.9.2007. Weitere Angaben: Seit Ende 2012 einer der Führer des Haqqani-Netzwerks. Sohn von Jalaluddin Haqqani. Gehört der Untergliederung Sultan Khel des Stamms der Zardan in Garda Saray, Provinz Paktia, Afghanistan, an. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1491193 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Sirajuddin Jallaloudine Haqqani ist einer der bekanntesten, einflussreichsten, charismatischsten und erfahrensten Führer des Haqqani-Netzwerks, einer Gruppe von Kämpfern mit engen Beziehungen sowohl zu den Taliban als auch zu Al-Qaida, und seit 2004 einer der Oberbefehlshaber des Netzes. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes 2001 übernahm Sirajuddin Haqqani die Leitung des Haqqani-Netzwerks, und seither steht die Gruppe an der Spitze der Aktivitäten von Aufständischen in Afghanistan. Ein Großteil der Macht und Autorität von Sirajuddin Haqqani ist auf seinen Vater Jalaluddin Haqqani zurückzuführen, einen ehemaligen Minister des Taliban-Regimes und Militärbefehlshaber der Taliban sowie Vermittler zwischen Al-Qaida und den Taliban auf beiden Seiten der afghanisch-pakistanischen Grenze. Während seiner Amtszeit als Minister des Taliban-Regimes stellte Jalaluddin Haqqani sehr enge Beziehungen zu Al-Qaida her. Sirajuddin Haqqani steht in enger Verbindung mit den Taliban, die ihm Finanzmittel für seine Operationen bereitstellen. Er wird außerdem von verschiedenen anderen Gruppen und Personen, darunter Drogenbaronen, finanziell unterstützt. Er ist ein Hauptverbindungsmann für terroristische Operationen in Afghanistan und Unterstützungsaktivitäten in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten (Federally Administered Tribal Areas — FATA) in Pakistan. Seine Beziehungen zu den Taliban wurden im Mai 2006 durch Mullah Dadullah, damals einer der obersten Militärbefehlshaber der Taliban, offengelegt, der erklärte, er arbeite mit Sirajuddin Haqqani zusammen und plane Operationen mit ihm. Er hat ferner Beziehungen zu Jaish-i-Mohammed. Sirajuddin Haqqani wirkt aktiv an der Planung und Ausführung von Anschlägen gegen die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF), afghanische Amtsträger und Zivilisten mit, hauptsächlich in den östlichen und südlichen Regionen Afghanistans. Ferner rekrutiert er regelmäßig Kämpfer und entsendet diese in die afghanischen Provinzen Khost, Paktia und Paktika. Sirajuddin Haqqani war an dem Selbstmordanschlag auf einen Bus einer Polizeischule in Kabul am 18. Juni 2007 beteiligt, bei dem 35 Polizeibeamte getötet wurden. Die Namen seiner Brüder Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (verstorben) und seiner Onkel Mohammad Ibrahim Omari und Khalil Ahmed Haqqani stehen ebenfalls auf der Liste. 49.    Abdul Hai Hazem Abdul Qader (alias Abdul Hai Hazem). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Erster Sekretär, Taliban-Generalkonsulat, Quetta, Pakistan. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Dorf Pashawal Yargatoo, Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 0001203 (afghanischer Pass). Anschrift: a) Dorf Iltifat, Bezirk Shakardara, Provinz Kabul, Afghanistan, b) Gebiet Puli Charkhi, Bezirk Nr. 9, Kabul-Stadt, Provinz Kabul. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446037 50.    Hidayatullah (alias Abu Turab). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Zivilluftfahrt und Tourismus während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:8.3.2001 Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Ghilzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1529230 51.    Abdul Rahman Ahmad Hottak (alias Hottak Sahib). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender (Kultur-) Minister für Information und Kultur während des Taliban-Regimes; b) Leiter der Konsularabteilung, Außenministerium während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1957. Geburtsort: Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Hotak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1494052 52.    Najibullah Haqqani Hidayatullah (alias Najibullah Haqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Finanzminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Dorf Moni, Bezirk Shigal, Provinz Kunar. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira) Nr. 545167, ausgestellt 1974. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Cousin von Moulavi Noor Jalal. Name des Großvaters: Salam. Taliban-Mitglied, seit Ende 2010 zuständig für die Provinz Laghman. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493752 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Najibullah Haqqani Hydayatullah diente ferner als stellvertretender Finanzminister des Taliban-Regimes. Diese Bezeichnung wurde am 18. Juli 2007 in die Liste aufgenommen. Am 27. September 2007 wurde der Eintrag aktualisiert, indem die ursprüngliche Bezeichnung „Stellvertretender Minister für öffentliche Arbeiten des Taliban-Regimes“ gestrichen wurde. Najibullah Haqqani Hydayatullah war Mitglied des Taliban-Rates in der Provinz Kunar, Afghanistan (Mai 2007). Er ist ein Cousin von Noor Jalal. Im Juni 2008 übertrug ihm die Taliban-Führung die Verantwortung für militärische Aktivitäten in der Provinz Kunar. Najibullah Haqqani Hidayatullah war seit Ende 2010 als Taliban-Mitglied für die Provinz Laghman zuständig. 53.    Gul Agha Ishakzai (alias a) Mullah Gul Agha, b) Mullah Gul Agha Akhund, c) Hidayatullah, d) Haji Hidayatullah, e) Hayadatullah). Anschrift: Pakistan. Geburtsdatum: um 1972. Geburtsort: Band-e-Temur, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:20.7.2010. Weitere Angaben: Mitglied eines Taliban-Rates, der die Beitreibung der Zakat (islamische Steuer) in der Provinz Baluchistan, Pakistan, koordiniert. Leiter der Finanzkommission der Taliban (Mitte 2013). Mitarbeiter von Mullah Mohammed Omar. War Omars wichtigster Finanzbeamter und einer seiner engsten Berater. Gehört dem Stamm der Ishaqzai an. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1621285 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gul Agha Ishakzai ist Leiter der Finanzkommission der Taliban und gehört einem kürzlich gegründeten Taliban-Rat an, der die Beitreibung der Zakat (islamische Steuer) in der Provinz Baluchistan, Pakistan, koordiniert. Er hat ferner Geld für Selbstmordattentate in Kandahar, Afghanistan, eingetrieben und war an der Auszahlung von Geldern an Taliban-Kämpfer und ihre Familien beteiligt. Gul Agha Ishakzai, ein Jugendfreund des Taliban-Führers Mullah Mohammad Omar, war Omars wichtigster Finanzbeamter und einer seiner engsten Berater. Es gab eine Zeit, zu der niemand ohne seine Genehmigung mit Mullah Omar zusammentreffen durfte. Während des Taliban-Regimes lebte er mit Omar im Präsidentenpalast. Im Dezember 2005 leistete Gul Agha Ishakzai Hilfestellung für die Verbringung von Menschen und Material in die Trainingslager der Taliban; Ende 2006 reiste er ins Ausland, um Waffenteile zu beschaffen. 54.    Qudratullah Jamal (Aliasname: Haji Sahib). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Informationsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Gardez, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates und der Kulturkommission der Taliban (2010). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427404 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Taliban-Führung gab im April 2009 die Einsetzung von Qudratullah Jamal als Verbindungsperson für Taliban-Anhänger und -Freunde in der ganzen Welt bekannt. Er war Mitglied des Obersten Rates und der Kulturkommission der Taliban (2010). 55.    Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad (Aliasname: Saleh Mohammad). Geburtsdatum: um 1962. Geburtsort: Dorf Nalghan, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Tag der Benennung durch die VN:4.11.2010. Weitere Angaben: Unterhielt ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan. Betrieb zuvor Labors zur Heroinherstellung in Band-e-Temur, Provinz Kandahar, Afghanistan. Besaß eine Kraftfahrzeughandlung in Mirwais Mena, Bezirk Dand in der Provinz Kandahar, Afghanistan. Im Februar 2014 aus der Haft in Afghanistan entlassen. Durch Heirat familiäre Verbindung zu Mullah Ubaidullah Akhund Yar Mohammad Akhund. Gehört dem Stamm der Kakar an. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4652885 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad ist ein Drogenhändler, der ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan, angeführt hat, das für den logistischen und finanziellen Bedarf der Taliban tätig war. Vor seiner Festnahme durch afghanische Behörden betrieb Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad unter dem Schutz der Taliban Labors zur Heroinherstellung in der Region Band-e-Timor der Provinz Kandahar. Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad unterhielt Kontakte zu ranghohen Taliban-Führern, trieb in deren Namen Geld bei Drogenhändlern ein und verwaltete und versteckte Gelder führender Taliban-Mitglieder. Er war ferner verantwortlich für die Abwicklung von Steuerzahlungen an die Taliban im Auftrag von Drogenhändlern. Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad besaß eine Kraftfahrzeughandlung in Kandahar und hat den Taliban Fahrzeuge zur Verwendung bei Selbstmordattentaten bereitgestellt. 56.    Rahmatullah Kakazada (alias a) Rehmatullah; b) Kakazada; c) Mullah Nasir). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Generalkonsul, Taliban-Generalkonsulat, Karatschi, Pakistan. Geburtsdatum: 1968. Geburtsort: Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 000952 (afghanischer Pass, ausgestellt am 7.1.1999). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, seit Mai 2007 zuständig für die Provinz Ghazni. Leiter eines Intelligence-Netzes. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Suleimankheil an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21. Juli 2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/144605 57.    Abdul Rauf Khadem (Aliasname: Mullah Abdul Rauf Aliza). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Befehlshaber des zentralen Korps während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Zwischen 1958 und 1963; b) um 1970. Geburtsort: a) Dorf Azan, Bezirk Kajaki, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied der Quetta-Schura der Taliban (2009). Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Uruzgan, Afghanistan (2011). Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665146 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Das zentrale Korps unterstand dem Verteidigungsministerium des Taliban-Regimes. Abdul Rauf Khadem war Mitglied der Taliban mit Zuständigkeit für die Provinz Logar (2009). Abdul Rauf Khadem war der oberste Militärbefehlshaber mehrerer Provinzen in Afghanistan. Abdul Rauf Khadem war Mitglied eines regionalen Taliban-Rates (2009). Er war das für die Provinz Uruzgan, Afghanistan, zuständige Taliban-Mitglied (2011). 58.    Khairullah Khairkhwah (alias a) Mullah Khairullah Khairkhwah, b) Khirullah Said Wali Khairkhwa). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Herat, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes, c) Gouverneur der Provinz Kabul während des Taliban-Regimes, d) Innenminister während des Taliban-Regimes.Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Dorf Poti, Bezirk Arghistan, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427436 59.    Abdul Razaq Akhund Lala Akhund. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Innenminister während des Taliban-Regimes, b) Polizeichef in Kabul während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan, angrenzend an den Bezirk Chaman, Quetta, Pakistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban (Juni 2008). Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar (März 2010). Mitglied der Überwachungskommission der Taliban seit Mitte 2013. Am Drogenhandel beteiligt. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Achekzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427412 60.    Jan Mohammad Madani Ikram. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Geschäftsträger, Taliban-Botschaft, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Geburtsdatum: zwischen 1954 und 1955. Geburtsort: Dorf Siyachoy, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Alizai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5039466 61.    Zia-ur-Rahman Madani (alias a) Ziaurrahman Madani, b) Zaia u Rahman Madani, c) Madani Saheb, d) Diya' al-Rahman Madani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Logar (Afghanistan) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1960. Geburtsort: a) Dorf Paliran, Bezirk Namakab, Provinz Takhar, Afghanistan, b) Taluqan-Stadt, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Am Drogenhandel beteiligt. Taliban-Mitglied, seit Mai 2007 zuständig für die militärischen Angelegenheiten der Taliban in der Provinz Takhar, Afghanistan. Förderte seit 2003 die Beschaffung von Finanzmitteln in der Golfregion. Leistete ferner Hilfestellung für Treffen zwischen ranghohen Taliban-Vertretern und wohlhabenden Förderern und organisierte die Beförderung von etwa einem Dutzend Personen nach Kabul, Afghanistan, die dort Selbstmordanschläge verüben sollten. Soll sich in der Golfregion aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1494026 62.    Abdul Latif Mansur (alias a) Abdul Latif Mansoor, b) Wali Mohammad). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Landwirtschaftsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan, b) Bezirk Garda Saray, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Seit Ende 2012 Taliban-Schattengouverneur der Provinz Logar. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Sahak (Ghilzai) an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427385 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Latif Mansur war Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Leiter der Politischen Kommission des Obersten Rates (2009). Er war 2009 Schattengouverneur der Taliban für die Provinz Nangarhar, Afghanistan, und Leiter der Politischen Kommission der Taliban (Mitte 2009). Im Mai 2010 war Abdul Latif Mansur ranghoher Taliban-Befehlshaber in Ostafghanistan. 63.    Mohammadullah Mati (Aliasname: Mawlawi Nanai). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für öffentliche Arbeiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1961. Geburtsort: Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Hat in den 1980er Jahren ein Bein verloren. War von Februar bis April 2010 Interimsführer des Obersten Rates der Taliban. Seit Mitte 2013 für die Rekrutierung zuständig. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Isakzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665126 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammadullah Mati war unter dem Namen „Ahmadullah Mutie“ auch Minister für Kommunikation des Taliban-Regimes. Er war von Februar bis April 2010 Interimsführer des Obersten Rates der Taliban. 64.    Matiullah. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Direktor, Kabul Custom House während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1973. Geburtsort: Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Ist seit Mitte 2013 in der Rekrutierung für die Taliban-Bewegung tätig. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427413 65.    Abdul Quddus Mazhari (Aliasname: Akhtar Mohammad Maz-hari). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bildungsattaché, Taliban-Generalkonsulat, Peshawar, Pakistan. Geburtsdatum: 1970. Geburtsort: Provinz Kundus, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift:Kushal Khan Mena, District Number 5, Kabul, Afghanistan. Reisepassnummer: SE 012820 (afghanischer Reisepass, ausgestellt a

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