Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

Quellenkennung: 32011D0486. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Ghani Baradar war im Februar 2010 ein ranghoher Taliban-Militärbefehlshaber und Mitglied der Taliban-Führung. Als Stellvertretender Verteidigungsminister des Taliban-Regimes galt er als einer der Stellvertreter von Mohammed Omar und leitete die Militärangelegenheiten der Taliban. Er war ein Hauptmitglied des Taliban-Netzes und organisierte Taliban-Operationen gegen die afghanische Regierung und die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe in enger Zusammenarbeit mit dem Taliban-Verteidigungsminister Ubaidullah Akhund. 31.    Shahabuddin Delawar. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertreter am Obersten Gericht während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) 1957, b) 1953. Geburtsort: Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: afghanischer Reisepass Nr. OA296623. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Bis 25. September 1998 stellvertretender Leiter der Taliban-Botschaft in Riad, Saudi-Arabien. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zurBesonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427559 32.    Dost Mohammad (alias Doost Mohammad). Titel: a) Mullah, b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Ghazni während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: a) Dorf Nawi Deh, Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Marghankecha, Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitarbeiter von Mullah Jalil Haqqani. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4662447 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dost Mohammad wurde von der Taliban-Führung auch mit der Leitung der Militäroperationen in Angora in der Provinz Nuristan, Afghanistan, beauftragt. Im März 2010 war Dost Mohammad der Taliban-Schattengouverneur der Provinz Nuristan und Leiter einer Madrassa, aus der er Kämpfer rekrutierte. 33.    Mohammad Azam Elmi (alias Muhammad Azami). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Bergbau und Industrie während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Bezirk Sayd Karam, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Angeblich 2005 verstorben. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665205 34.    Faiz. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Informationsabteilung, Außenministerium des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1969. Geburtsort: Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493746 35.    Rustum Hanafi Habibullah (alias a) Rostam Nuristani, b) Hanafi Sahib). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für öffentliche Arbeiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Dara Kolum, Bezirk Do Aab, Provinz Nuristan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, seit Mai 2007 zuständig für die Provinz Nuristan. Gehört dem Stamm der Nuristani an. Soll Anfang 2012 verstorben sein. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427427 36.    Gul Ahmad Hakimi. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Handelsattaché, Taliban-Generalkonsulat, Karatschi, Pakistan. Geburtsdatum: 1964. Geburtsort: a) Provinz Logar, Afghanistan, b) Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665175 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gul Ahmad Hakimi war unter dem Taliban-Regime auch Generaldirektor der Abteilung Sekundarschulwesen im Bildungsministerium in Kabul, bevor er 1996 nach Karatschi entsandt wurde. 37.    Abdullah Hamad Mohammad Karim (alias al-Hammad). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Generalkonsul, Taliban-Generalkonsulat, Quetta, Pakistan. Geburtsdatum: 1972. Geburtsort: Dorf Darweshan, Hazar-Juft-Gebiet, Bezirk Garmser, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepassnummer: D 000857 (ausgestellt am 20.11.1997). Nationale Kennziffer: 300786 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört der Volksgruppe der Belutschen an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446048 38.    Hamdullah Allah Noor. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Repatriierungsattaché, Taliban-Generalkonsulat, Quetta, Pakistan. Geburtsdatum: 1973. Geburtsort: Bezirk Nr. 6, Kandahar-Stadt, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: 4414 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört der Volksgruppe der Belutschen an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Zusätzlicher Titel: Hafiz. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665093 39.    Din Mohammad Hanif (alias a) Qari Din Mohammad b) Iadena Mohammad). Titel: Qari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für Planung während des Taliban-Regimes; b) Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1955. Geburtsort: Dorf Shakarlab, Bezirk Yaftali Pain, Provinz Badakhshan, Afghanistan; Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: OA 454044 (als Iadena Mohammad). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493613 40.    Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad (alias a) Abdul Jalil Akhund b) Akhter Mohmad c) Haji Gulab Gul d) Abdul Jalil Haqqani e) Nazar Jan). Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Dorf Khwaja Malik, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Kandahar-Stadt, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr. a) afghanischer Reisepass Nr. OR1961825, ausgestellt am 4.2.2003 (auf den Namen Akhter Mohmad, abgelaufen am 2.2.2006), b) afghanischer Reisepass Nr. TR024417, ausgestellt am 20.12.2003 (auf den Namen Haji Gulab Gul, abgelaufen am 29.12.2006). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Mitglied der Finanzkommission des Taliban-Rates. Zuständig für die Logistik für die Taliban und Mitte 2013 auch als Geschäftsmann in persönlicher Funktion tätig. Gehört dem Stamm der Alizai an. Bruder von Atiqullah Wali Mohammad. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427402 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad war seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban, und er war Mitglied der Finanzkommission des Taliban-Rates. 41.    Ezatullah Haqqani Khan Sayyid (alias Ezatullah Haqqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Planung während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1957. Geburtsort: Bezirk Alingar, Provinz Laghman, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Seit 2008 Mitglied der Peshawar-Schura der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678668 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ezatullah Haqqani wurde ursprünglich am 23. Februar 2001 als Maulavi Ezatullah geführt. Die Hinzufügung „Haqqani“ wurde am 27. September 2007 in die VN-Liste aufgenommen. Ezatullah Haqqani ist seit 2009 Mitglied eines regionalen Taliban-Rates. ▼M20 42.    Jalaluddin Haqqani (alias a) Jalaluddin Haqani, b) Jallalouddin Haqqani, c) Jallalouddine Haqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Grenzangelegenheiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1942, b) um 1948. Geburtsort: a) Garda-Saray-Gebiet, Bezirk Waza Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan; b) Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN: 31.1.2001. Weitere Angaben: Vater von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (verstorben). Bruder von Mohammad Ibrahim Omari und Khalil Ahmed Haqqani. Er ist ein aktiver Taliban-Führer. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Vorsitzender der Miram-Shah-Schura der Taliban (2008). Gehört dem Stamm der Zadran an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Soll im September 2018 gestorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427400 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Jalaluddin Haqqani hat enge Beziehungen zu Mohammed Omar und hatte enge Beziehungen zu Osama bin Laden (gestorben). Er ist der Vater von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (gestorben) sowie der Bruder von Mohammad Ibrahim Omari und Khalil Ahmed Haqqani. Er ist ein aktiver Taliban-Führer. Jalaluddin Haqqani stellte ferner 2007 die Verbindung zwischen Al-Qaida und den Taliban dar. Er war im Juni 2008 Vorsitzender des Miram-Shah-Rates der Taliban. Er war ursprünglich ein Befehlshaber der Mwalawi Hezbi Islami Party in den Provinzen Khost, Paktika und Paktia. Er schloss sich später den Taliban an und wurde zum Minister für Grenzangelegenheiten ernannt. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes flüchtete er zusammen mit Taliban- und Al-Qaida-Kräften nach Nordwaziristan und begann mit dem Wiederaufbau seiner Milizen für den Kampf gegen die Regierung Afghanistans. Haqqani wurde beschuldigt, an dem Bombenanschlag auf die indische Botschaft in Kabul im Jahr 2008 und an dem Mordversuch an Präsident Karzai während einer Militärparade in Kabul Anfang 2008 beteiligt gewesen zu sein. Haqqani war ferner im Februar 2009 an einem Anschlag auf Ministerialgebäude in Kabul beteiligt. Jalaluddin Haqqani ist der Gründer des Haqqani-Netzwerks. ▼M18 43.    Khalil Ahmed Haqqani (alias a) Khalil Al-Rahman Haqqani, b) Khalil ur Rahman Haqqani, c) Khaleel Haqqani). Titel: Haji. Anschrift: a) Peshawar, Pakistan; b) nahe Dergey Manday Madrasa im Dorf Dergey Manday, nahe Miram Shah, North Waziristan Agency (NWA), unter Bundesverwaltung stehende Stammesgebiete (FATA), Pakistan, c) Dorf Kayla nahe Miram Shah, North Waziristan Agency (NWA), unter Bundesverwaltung stehende Stammesgebiete (FATA), Pakistan; d) Dorf Sarana Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1.1.1966; b) zwischen 1958 und 1964. Geburtsort: a) Dorf Sarana, Garda-Saray-Gebiet, Bezirk Waza Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:9.2.2011. Weitere Angaben: Führendes Mitglied des Haqqani-Netzwerks, das von Nordwaziristan aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten in Pakistan operiert. Hat früher Reisen nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, unternommen und dort Finanzmittel beschafft. Bruder von Jalaluddin Haqqani und Onkel von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1929286 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Khalil Ahmed Haqqani ist ein ranghohes Mitglied des Haqqani-Netzwerks, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die von der North Waziristan Agency aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten in Pakistan operiert. Das Haqqani-Netzwerk, das an der Spitze der Aktivitäten von Aufständischen in Afghanistan steht, wurde von Khalil Haqqanis Bruder, Jalaluddin Haqqani, gegründet, der sich Mitte der 1990er Jahre dem Taliban-Regime von Mullah Mohammed Omar anschloss. Khalil Haqqani beschafft Finanzmittel zugunsten der Taliban und des Haqqani-Netzwerks und reist deshalb oft ins Ausland, um Geldgeber zu treffen. Im September 2009 bereiste Khalil Haqqani die Golfstaaten und beschaffte Gelder aus dortigen Finanzquellen sowie aus Finanzquellen in Süd- und Ostasien. Khalil Haqqani unterstützt außerdem die Taliban und das Haqqani-Netzwerk, die in Afghanistan operieren. Ab Anfang 2010 stellte er Gelder für die Taliban-Zellen in der afghanischen Provinz Logar bereit. 2009 stellte und befehligte Khalil Haqqani etwa 160 Kämpfer in der afghanischen Provinz Logar; außerdem war er zusammen mit anderen für die Inhaftierung der von den Taliban und dem Haqqani-Netzwerk gefangengenommenen Gegner verantwortlich. Khalil Haqqani nahm von seinem Neffen Sirajuddin Haqqani Befehle für Taliban-Operationen entgegen. Khalil Haqqani war auch für Al-Qaida tätig und stand mit deren militärischen Operationen in Verbindung. 2002 entsandte Khalil Haqqani Kräfte zur Unterstützung der Al-Qaida-Kräfte in der afghanischen Provinz Paktia. Khalil Ahmed Haqqani ist zudem der Bruder von Mohammad Ibrahim Omari sowie der Onkel von Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (verstorben). 44.    Mohammad Moslim Haqqani Muhammadi Gul (alias Moslim Haqqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für Pilger- und religiöse Angelegenheiten während des Taliban-Regimes; b) stellvertretender Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1965. Geburtsort: Dorf Gawargan, Bezirk Pul-e-Khumri, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: 1136 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Ethnischer Paschtune aus der Provinz Baghlan. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Spricht fließend Englisch, Urdu und Arabisch. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427425 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Moslim Haqqani diente unter dem Taliban-Regime auch als stellvertretender Minister für das Hochschulwesen. Diese Bezeichnung wurde am 18. Juli 2007 in die Liste aufgenommen. 45.    Mohammad Salim Haqqani. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: ungefähr im Zeitraum 1966-1967. Geburtsort: Bezirk Alingar, Provinz Laghman, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Stellvertreter des Befehlshabers Ezatullah Haqqani Khan Sayyid (März 2010). Mitglied des Militärrates der Taliban in Peshawar (Juni 2010). Gehört der Volksgruppe der Pashai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1494034 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Salim Haqqani war 2006 Mitglied eines Taliban-Rates, der Anschläge gegen Kräfte der afghanischen Regierung in der Provinz Laghman, Afghanistan plante. Er war Ende 2004 ein Taliban-Befehlshaber für die Provinz. Er war im März 2010 Stellvertreter des Befehlshabers Ezatullah Haqqani Khan Sayyid und im Juni 2010 Mitglied eines regionalen Militärrates der Taliban. 46.    Nasiruddin Haqqani (alias a) Dr. Alim Ghair b) Naseer Haqqani c) Dr. Naseer Haqqani d) Nassir Haqqani e) Nashir Haqqani). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Einer der Führer des Haqqani-Netzwerks, das von Nordwaziristan aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten (FATA) in Pakistan operiert. Geburtsdatum: ungefähr im Zeitraum 1970-1973. Geburtsort: Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Anschrift: Pakistan. Tag der Benennung durch die VN:20.7.2010. Weitere Angaben: Einer der Führer des Haqqani-Netzwerks, das von Nordwaziristan aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten (FATA) in Pakistan operiert. Sohn von Jalaluddin Haqqani. Unternahm Reisen nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate, um Finanzmittel für die Taliban zu beschaffen. Soll 2013 verstorben sein. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1621257 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Das Haqqani-Netzwerk ist eine mit den Taliban verbundene Gruppe von Aktivisten, die von der North Waziristan Agency aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten in Pakistan operiert. Es stand an der Spitze der Aktivitäten von Aufständischen in Afghanistan, und zahlreiche aufsehenerregende Anschläge gingen auf sein Konto. Die Führung des Haqqani-Netzwerks besteht aus den drei ältesten Söhnen seines Gründers Jalaluddin Haqqani, darunter Nasiruddin Haqqani. Nasiruddin Haqqani ist ein Emissär des Haqqani-Netzwerks, der sich hauptsächlich mit der Beschaffung von Finanzmitteln befasst. 2004 reiste er mit einem Taliban-Komplizen nach Saudi-Arabien, um Finanzmittel für die Taliban zu beschaffen. 2004 stellte er außerdem Aktivisten in Afghanistan Geldmittel zur Verfügung, um die afghanischen Präsidentschaftswahlen zu stören. Spätestens ab 2005 bis mindestens 2008 hat Nasiruddin Haqqani zahlreiche Reisen unternommen, um Finanzmittel für das Haqqani-Netzwerk zu beschaffen; in diesem Zusammenhang reiste er 2007 regelmäßig in die Vereinigten Arabischen Emirate und 2008 in einen anderen Golfstaat. Angeblich haben Haqqani ab Mitte 2007 drei Hauptfinanzquellen zur Verfügung gestanden: Spenden aus der Golfregion, Drogenhandel und Zahlungen von Al-Qaida. Gegen Ende 2009 gingen Nasiruddin Haqqani mehrere hunderttausend Dollar von mit der Al-Qaida verbündeten Einzelpersonen aus der Arabischen Halbinsel zur Unterstützung der Aktivitäten des Haqqani-Netzwerks zu. Die Namen seiner Brüder Sirajuddin Jallaloudine Haqqani und Badruddin Haqqani (gestorben) und seiner Onkel Mohammad Ibrahim Omari und Khalil Ahmed Haqqani stehen ebenfalls auf der Liste. 47.    Sayyed Mohammed Haqqani (alias Sayyed Mohammad Haqqani). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Verwaltungsangelegenheiten während des Taliban-Regimes; b) Leiter für Information und Kultur in der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1965. Geburtsort: Dorf Chaharbagh, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001 Weitere Angaben: Absolvent der Madrassa Haqqaniya in Akora Khattak, Pakistan. Soll enge Beziehungen zu dem Taliban-Führer Mullah Mohammad Omar unterhalten haben. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Mitglied des Obersten Rates der Taliban (Juni 2010). Gehört dem Stamm der Barakzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll im Januar 2016 gestorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493918 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktion

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