Europäische Union

2011/486/GASP: Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-02-05

Quellenkennung: 32011D0486. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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sch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Stammt ursprünglich aus der Provinz Ghazni, lebte später aber in Uruzgan. Taliban-Schattengouverneur der Provinz Uruzgan (seit Ende 2012). Seit Juli 2016 Mitglied der Militärkommission. Gehört dem Stamm der Hotak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4706955 11.    Abdul Bari Akhund (alias a) Haji Mullah Sahib b) Zakir). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Helmand während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1953. Geburtsort: a) Bezirk Baghran, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Bezirk Now Zad, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Seit 2009 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Alokozai an. Mitglied der Taliban-Führung in der Provinz Helmand, Afghanistan. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427430 12.    Ahmed Jan Akhundzada Wazir (alias a) Haji Ahmad Jan, b) Ahmed Jan Akhund). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Wasser- und Elektrizitätsversorgung während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1953 und 1958. Geburtsort: a) Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Militärrates der Taliban (2009). Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678353 13.    Attiqullah Akhund. Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Landwirtschaftsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1953. Geburtsort: Bezirk Shah Wali Kot, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Militärrates und des Obersten Rates der Taliban (Juni 2010). Gehört dem Stamm der Popalzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427204 14.    Hamidullah Akhund Sher Mohammad (alias a) Janat Gul b) Hamidullah Akhund). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Chef der Ariana Afghan Airlines während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1972 und 1973. Geburtsort: a) Dorf Sarpolad, Bezirk Washer, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Ghilzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427570 15.    Mohammad Hassan Akhund. Titel: a) Mullah; b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Erster Stellvertreter, Ministerrat während des Taliban-Regimes; b) Außenminister während des Taliban-Regimes; c) Gouverneur der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes; d) politischer Berater von Mullah Mohammed Omar. Geburtsdatum: a) ungefähr im Zeitraum 1955-1958; b) ungefähr im Zeitraum 1945-1950. Geburtsort: Dorf Pashmul, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Enger Mitarbeiter von Mullah Mohammed Omar. Mitglied des Obersten Rates der Taliban (Dezember 2009). Gehört dem Stamm der Kakar an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427207 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Hassan Akhund ist ein enger Mitarbeiter und politischer Berater von Mohammed Omar. Mohammad Hassan Akhund war Mitte 2009 weiterhin als Taliban-Führer aktiv. Er war im Dezember 2009 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Er war Anfang 2010 einer der aktivsten Taliban-Befehlshaber. 16.    Mohammad Abbas Akhund. Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bürgermeister von Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Minister für Volksgesundheit während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Bezirk Khas Uruzgan, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für das Medizinische Komitee (Januar 2011). Beaufsichtigt seit Mitte 2013 unmittelbar drei medizinische Zentren für die Versorgung von verwundeten Taliban-Kämpfern. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Barakzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427417 17.    Mohammad Essa Akhund. Titel: a) Alhaj; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Elektrizitätsversorgung während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Mial-Gebiet, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427423 18.    Ubaidullah Akhund Yar Mohammed Akhund (alias a) Obaidullah Akhund, b) Obaid Ullah Akhund). Titel: a) Mullah; b) Hadji; (c) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Verteidigungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1968, b) 1969. Geburtsort: a) Dorf Sangisar, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, c) Region Nalgham, Bezirk Zheray, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001 Weitere Angaben: Er war einer der Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar und Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für militärische Operationen. Wurde im Februar 2010 festgenommen und befand sich in Haft in Pakistan. Im März 2010 als verstorben bestätigt und in Karachi, Pakistan, begraben. Durch Heirat familiäre Verbindung zu Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad. Gehörte dem Stamm der Alokozai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678686 19.    Ahmad Jan Akhundzada Shukoor Akhundzada (alias a) Ahmad Jan Akhunzada b) Ahmad Jan Akhund Zada). Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Zabol und der Provinz Uruzgan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: ungefähr im Zeitraum 1966-1967. Geburtsort: a) Dorf Lablan, Bezirk Dehrawood, Provinz Uruzgan, Afghanistan; b) Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Uruzgan, Afghanistan (Anfang 2007). Schwager von Mullah Mohammed Omar. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4706028 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ahmad Jan Akhunzada Shukoor Akhunzada war Anfang 2007 das für die Provinz Uruzgan zuständige Mitglied der Taliban. Er ist ein Schwager von Mullah Mohammed Omar. 20.    Mohammad Eshaq Akhunzada (alias Mohammad Ishaq Akhund). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Laghman, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: zwischen 1963 und 1968. Geburtsort: Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Taliban-Befehlshaber, zuständig für die Provinz Ghazni (2008). Gehört dem Stamm der Andar an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4665076 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Eshaq Akhunzada war 2008 Taliban-Befehlshaber der Provinz Ghazni in Afghanistan und war 2011 weiterhin in der Provinz aktiv. 21.    Abdul Habib Alizai (alias: a) Haji Agha JanAlizai b) Hajji Agha Jan c) Agha Jan Alazai d) Haji Loi Lala e) Loi Agha f) Abdul Habib g) Agha Jan Alizai (früher unter diesem Namen gelistet)). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Kopf eines Drogenschmuggelrings in der Provinz Helmand, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 15.10.1963, b) 14.2.1973, c) 1967, d) um 1957. Geburtsort: a) Dorf Yatimchai, Bezirk Musa Qala, Provinz Helmand, Afghanistan b) Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:4.11.2010. Weitere Angaben: Kopf eines Drogenschmuggelrings in der Provinz Helmand, Afghanistan. Unternahm regelmäßig Reisen nach Pakistan. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1684147 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Agha Jan Alizai leitete eines der größten Drogenhandelsnetze in Helmand, Afghanistan, und versorgte die Taliban mit Finanzmitteln als Gegenleistung für den durch die Taliban gewährten Schutz seiner Drogenhandelsaktivitäten. 2008 willigte eine Gruppe von Drogenhändlern, darunter Alizai, ein, den Taliban als Gegenleistung für deren Zusicherung, den Drogentransport zu organisieren, eine Steuer auf Mohnanbauflächen zu entrichten. Die Taliban stimmten ferner zu, für die Sicherheit der Drogenhändler und ihrer Lagerstätten zu sorgen, während die Drogenhändler wiederum den Taliban-Kämpfern Obdach gewähren und für ihren Transport sorgen würden. Alizai war außerdem in den Kauf von Waffen für die Taliban verwickelt und reiste regelmäßig nach Pakistan, um dort hochrangige Taliban-Führer zu treffen. Alizai vermittelte ferner die Beschaffung von gefälschten iranischen Pässen für Taliban-Mitglieder, so dass diese zur Ausbildung nach Iran reisen konnten. 2009 versorgte Alizai einen Taliban-Führer mit einem Pass und Finanzmitteln für die Reise nach Iran. 22.    Allah Dad Mati (alias a) Allahdad, b) Shahidwror, c) Akhund). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für Bauwesen während des Taliban-Regimes, b) Präsident der Zentralbank (Da Afghanistan Bank) während des Taliban-Regimes, c) Chef der Ariana Afghan Airlines während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) um 1953, b) um 1960. Geburtsort: Dorf Kadani, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001 Weitere Angaben: Hat bei der Explosion einer Landmine ein Bein verloren. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427390 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Allah Dad Mati wurde am 31. Januar 2001 in die Liste aufgenommen, weil er als Minister für Bauwesen des Taliban-Regimes unter die Bestimmungen der Resolutionen 1267 (1999) und 1333 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Handlungen und Aktivitäten der Taliban-Regierung fiel. Allah Dad Mati, der dem Stamm der Nurzai aus Spin Boldak angehört, war zudem Präsident der Zentralbank (Da Afghanistan Bank) sowie Chef der Ariana Afghan Airlines während des Taliban-Regimes. 23.    Aminullah Amin Quddus (alias a) Muhammad Yusuf b) Aminullah Amin). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Saripul, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1973. Geburtsort: Dorf Loy Karez, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2011). Gehört dem Stamm der Nurzai an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4678553 24.    Mohammad Sadiq Amir Mohammad. Titel: a) Alhaj; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Afghan Trade Agency, Peshawar, Pakistan. Geburtsdatum: 1934. Geburtsort: a) Provinz Ghazni, Afghanistan; b) Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: SE 011252 (afghanischer Reisepass). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Angeblich verstorben. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 21.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1446067 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mohammad Sadiq Amir Mohammad war Mitglied der neuen Majlis-Schura, die angeblich im Oktober 2006 von Mohammed Omar ausgerufen wurde. 25.    Muhammad Taher Anwari (alias a) Mohammad Taher Anwari, b) Muhammad Tahir Anwari, c) Mohammad Tahre Anwari, d) Haji Mudir). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Verwaltungsangelegenheiten während des Taliban-Regimes, b) Finanzminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1961. Geburtsort: Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Andar an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 23.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427388 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der Dienstposten von Muhammad Taher Anwari als Direktor für Verwaltungsangelegenheiten unterstand dem Ministerrat des Taliban-Regimes, der höchsten Ebene in der Taliban-Hierarchie. Er diente ferner als Finanzminister des Taliban-Regimes. Er schrieb außerdem Reden für den obersten Führer der Taliban, Mohammed Omar. 26.    Arefullah Aref Ghazi Mohammad (alias Arefullah Aref). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Finanzminister während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Ghazni während des Taliban-Regimes, c) Gouverneur der Provinz Paktia während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Dorf Lawang (Lawand), Bezirk Gelan, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001 Weitere Angaben: Seit Mitte 2013 Anführer der „Taliban-Front“ im Bezirk Gelan, Provinz Ghanzi, Afghanistan. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Andar an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427419 27.    Sayed Esmatullah Asem Abdul Quddus (alias a) Esmatullah Asem b) Asmatullah Asem c) Sayed Esmatullah Asem). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes, b) Generalsekretär der Afghanischen Rothalbmond-Gesellschaft während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1967. Geburtsort: Qalayi Shaikh, Bezirk Chaparhar, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001. Weitere Angaben: Seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Mitglied der Taliban-Schura von Peshawar. Zuständig für die Aktivitäten der afghanischen Taliban in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten, Pakistan (2008). Seit 2012 führender Experte für USBV und Selbstmordanschläge. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427438 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste diente Sayed Esmatullah Asem auch als Generalsekretär der Afghanischen Rothalbmond-Gesellschaft (ARCS) während des Taliban-Regimes. Im Mai 2007 wurde er Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Er war ferner 2009 Mitglied eines regionalen Taliban-Rates. Sayed Esmatullah Asem war Befehlshaber einer Gruppe von Taliban-Kämpfern im Bezirk Chaparhar in der Provinz Nangarhar, Afghanistan. Er war 2007 Taliban-Befehlshaber in der Provinz Konar und entsandte Selbstmordattentäter in mehrere Provinzen in Ostafghanistan. Seit 2012 ist er führender Experte für USBV und Selbstmordanschläge. Ende 2008 war Sayed Esmatullah Asem Leiter eines Taliban-Stützpunkts im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. 28.    Atiqullah Wali Mohammad (alias Atiqullah). Titel: a) Haji, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Außenbeziehungen, Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Direktor für öffentliche Arbeiten, Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, c) Erster Stellvertretender Minister für Landwirtschaft während des Taliban-Regimes, d) Stellvertretender Minister für öffentliche Arbeiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1962. Geburtsort: a) Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Khwaja Malik, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:31.1.2001. Weitere Angaben: Stammt ursprünglich aus Uruzgan, ließ sich später in Kandahar nieder und lebte dort. War 2010 Mitglied der Politischen Kommission des Obersten Rates der Taliban. Keine spezielle Funktion in der Taliban-Bewegung, seit Mitte 2013 als Geschäftsmann in persönlicher Funktion tätig. Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Gehört dem Stamm der Alizai an. Bruder von Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) desVN-Sicherheitsrates wurde am 27.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5240911 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Nach der Einnahme von Kabul durch die Taliban im Jahr 1996 wurde Atiqullah auf einen Posten in Kandahar berufen. 1999 oder 2000 wurde er zum Ersten Stellvertretenden Landwirtschaftsminister und danach zum Stellvertretenden Minister für öffentliche Arbeiten des Taliban-Regimes ernannt. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes wurde Atiqullah operativer Taliban-Offizier im Süden Afghanistans. 2008 wurde er Stellvertreter des Taliban-Gouverneurs der Provinz Helmand, Afghanistan. Er war 2010 Mitglied der Politischen Kommission des Obersten Rates der Taliban. 29.    Azizirahman Abdul Ahad. Titel: Herr Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Botschaft, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Geburtsdatum: 1972. Geburtsort: Bezirk Shega, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Nationale Kennziffer: 44323 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Tag der Benennung durch die VN:25.1.2001. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Hotak an. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 29.7.2010 abgeschlossen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/4640065 30.    Abdul Ghani Baradar Abdul Ahmad Turk (alias a) Mullah Baradar Akhund b) Abdul Ghani Baradar). Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Verteidigungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: Dorf Yatimak, Bezirk Dehrawood, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Tag der Benennung durch die VN:23.2.2001 Weitere Angaben: Im Februar 2010 festgenommen; in Haft in Pakistan. Ersuchen um Auslieferung nach Afghanistan seit Juni 2011 anhängig vor dem Lahore High Court, Pakistan. Gehört dem Stamm der Popalzai an. Hochrangiger Militärkommandeur der Taliban und seit Mai 2007 Mitglied des „Quetta-Rates“ der Taliban. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Weblink zur besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1427381 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.