Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/612 des Rates vom 16. März 2026 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D0612. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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Herstellung, der Ausfuhr, der Einfuhr, der Endnutzer und der angegebenen Endverwendung eines Gutes, einschließlich der Namen aller an den genannten Tätigkeiten beteiligten Parteien, zu bieten; h) mit der Versendung des Textes betreffend das Recht auf Gegendarstellung beginnt eine weitere Sperrfrist von 28 Tagen, während der CAR die antwortende Partei ersucht, Zusätze zu und Änderungen an diesem Text vorzuschlagen; i) schlägt die antwortende Partei Änderungen an dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text vor, so ändert CAR den Text und formuliert das Gegendarstellungsrecht um. Jedes Mal, wenn die Rückverfolgungseinheit ein Gegendarstellungsrecht umformuliert, beginnt eine weitere 28-tägige Wartezeit. Dieser Prozess kann so oft wiederholt werden, bis nach Auffassung von CAR der konstruktive Austausch abgeschlossen ist. CAR ist nicht verpflichtet, unbegrenzt neue Änderungen am Gegendarstellungsrecht zu akzeptieren; j) der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess endet entweder, wenn die betreffende Regierung oder Stelle CAR mitteilt, dass der Text annehmbar ist, oder wenn nach Auffassung von CAR die von der betreffenden Regierung oder Stelle vorgeschlagenen weiteren Änderungen ungültig oder überflüssig sind oder wenn die Wartezeit von 28 Tagen ohne Antwort abgelaufen ist. Teilt die Regierung mit, dass sie nicht mit CAR übereinstimmt, und sind nach Auffassung von CAR die angesprochenen Punkte ungültig oder überflüssig, so muss CAR in dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text die Einwände verzeichnen. Sollten in einer Antwort Informationen über die Herstellung, die Merkmale oder die Lieferkette eines Gutes fehlen, kann CAR seine eigenen Identifizierungskapazitäten oder andere vertrauenswürdige Quellen als Grundlage für seine Schlussfolgerungen und die öffentliche Berichterstattung heranziehen; k) in den Fällen, in denen der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess läuft und die Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht – zwei Wochen vor der „Lock-Text“-Eingabe –, teilt CAR der antwortenden Partei mit, dass weitere Textänderungen nach dem Zeitpunkt der „Lock-Text“-Eingabe nicht mehr in die betreffende Veröffentlichung eingegeben werden; l) hat die Rückverfolgungseinheit alle Änderungen an und Zusätze zu dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text aufgenommen, so leitet sie den Textentwurf dem Team zu, das für die Beantragung der Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich war. Wird der Text akzeptiert, so meldet das CAR-Team dies schriftlich der Rückverfolgungseinheit. Nach der Billigung ist der Text zum Gegendarstellungsrecht verriegelt („locked“), und es können daran keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Von da an muss der Text in allen öffentlichen oder nichtöffentlichen Texten, die sich auf den Fall beziehen, wörtlich wiedergegeben werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Rückverfolgungseinheit und die zuständigen Teams vor der Formulierung von Gegendarstellungsrechten auf einen wortgleichen Text einigen; und m) für den Fall, dass eine Regierung oder Stelle in ihrer Antwort auf Rückverfolgungsersuchen von CAR den nächsten Schritt in der Lieferkette ermittelt, richtet CAR ein neues Rückverfolgungsersuchen an die betreffende Partei, und der Rückverfolgungsprozess beginnt von Buchstabe a an erneut. 8.4.   Vorausmeldung CAR übermittelt allen Parteien, auf die in iTrace-Veröffentlichungen inhaltlich Bezug genommen wird, eine Vorausmeldung. Diese erfolgt in Form einer förmlichen Mitteilung, die vom Autor der bevorstehenden Veröffentlichung ausgearbeitet und der Rückverfolgungseinheit zugeleitet wird. In der Vorausmeldung wird beschrieben, wie in dem Bericht auf die Beziehung zwischen der Regierung oder sonstigen genannten Stelle und dem betreffenden Fall Bezug genommen wird, und sie wird so gestaltet, dass Folgendes sichergestellt ist: a) CAR hat bei allen Andeutungen oder Bezugnahmen in Bezug auf Einheiten in seinen Texten mit gebührender Sorgfalt gehandelt, und b) die in Texten von CAR wiedergegebenen Informationen sind richtig und fair. Nach ihrer Versendung leitet eine Vorausmeldung eine 14-tägige Wartezeit ein, während deren CAR die Empfänger ersucht, die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu prüfen und etwaige Einwände geltend zu machen. Der betreffende Text darf während dieses Zeitraums von 14 Tagen in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden. 9.   Berichterstattung Es werden ausführliche Quartalsberichte vorgelegt, in denen die Maßnahmen und Ergebnisse nach Projekten aufgeschlüsselt sind und die durch Echtzeitdaten unterstützt werden, die über das iTrace-Dashboard zugänglich sind. (1)  Dazu gehören auch Arbeiten zur Unterstützung der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (konsolidierte Fassung), einschließlich der in der Ukraine dokumentierten Fälle. (2)  Die Mitgliedstaaten werden daran erinnert, dass die Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Rückverfolgungsinstruments (ITI) und des Vertrags über den Waffenhandel (ATT), die Aufzeichnungen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufzubewahren, die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran hindern, Informationen auszutauschen, wenn es einschlägige Aufzeichnungen gibt, die über die Mindestaufbewahrungsfristen des ITI und des ATT hinausgehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, dem iTrace-Projekt alle verfügbaren Informationen über die Herstellung und den Transfer von Waffen, Munition und dazugehörigem Material zu übermitteln, sofern solche Aufzeichnungen vorliegen und unabhängig von der verstrichenen Zeit. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/612/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.