Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/612 des Rates vom 16. März 2026 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“)

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Quellenkennung: 32026D0612. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rbessert und — in von Konflikten betroffenen Staaten eine dauerhafte nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale konventionelle Waffen aufgespürt, zurückverfolgt und gemeldet werden, wodurch diese Staaten stärker in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden. 4.   Beschreibung der Maßnahme 4.1.   Projekt 1: Ausbau der technischen Kapazitäten zur Identifizierung und Rückverfolgung von Waffen Ziel: Die Stärkung der Fähigkeit der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten, illegale konventionelle Waffen und Munition zu ermitteln, zu dokumentieren, zurückzuverfolgen und zu verwalten und Umlenkungsrisiken am Entstehungsort anzugehen. Maßnahmen: Die Schulungen und Anleitungen werden im Rahmen wiederholter Missionen vor Ort und gemeinsamer Untersuchungen durchgeführt. Zu den Maßnahmen gehören Unterweisungen zur Identifizierung und Dokumentation konventioneller Waffen, zum Umgang mit Beweismitteln und zur Beweismittelkette, zur Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, zu Kennzeichnungs- und Aufzeichnungsverfahren sowie zu Bewertungen der physischen Sicherung und der Verwaltung von Lagerbeständen. Die Schulungen werden auf den nationalen Bedarf zugeschnitten und für Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften und gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung sowie VN- oder EU-Missionen durchgeführt. Ergebnisse: Das Projekt wird die nationalen Rückverfolgungskapazitäten verbessern, den Zugang für iTrace-Untersuchungsteams vor Ort verbessern, den Umfang und die Qualität der erhobenen Daten erhöhen und die Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Aktionsprogramms, des Globalen Rahmens für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer, des Nachhaltigkeitsziels 16.4.2 und der von der Union unterstützten Waffenkontrollinitiativen unterstützen. Indikatoren: Bis zu 40 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken während des dreijährigen Projektzeitraums. 4.2.   Projekt 2: Pflege des iTrace-Systems und Untersuchungen vor Ort Ziel: Im Rahmen des Projekts werden weiterhin Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Irak, Libanon, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Ukraine und Jemen (1). Diese Untersuchungen vor Ort werden konkrete Belege dafür erbringen, dass umgelenkte konventionelle Waffen in die Hände von Aufständischen und terroristischen Kräften gelangt sind, was andernfalls für externe Beobachter (einschließlich der Waffen ausführenden Mitgliedstaaten der EU) nicht erkennbar wäre. Sie werden auch die Verbindungen zwischen Waffen, Munition und ihren Komponenten und Technologien, die in diesen verschiedenen Konfliktgebieten zu finden sind, zurückverfolgen. CAR wird die vorherige Zustimmung der Gruppe „Nichtverbreitung und Ausfuhr von Rüstungsgütern“ des Rates der EU einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. Maßnahmen: Qualifizierte Waffenexperten werden entsandt, um vor Ort in von Konflikten betroffenen Gebieten sichergestellte illegale konventionelle Waffen, Munition, Komponenten und dazugehörige Technologien zu untersuchen. Die Maßnahmen umfassen eine verbesserte Fotodokumentation, eine forensische Auswertung, die Wiederherstellung von unkenntlich gemachten oder beschädigten Markierungen, die Überprüfung der Hersteller-, Importeur- und Endnutzerinformationen und die Analyse der zugehörigen Verpackungsunterlagen, Versandpapiere und Logistikunterlagen. Im Rahmen von Untersuchungen werden Nutzungsmuster, Änderungen und die Anpassung an das Gefechtsfeld, einschließlich der Integration kommerzieller Komponenten und neu entstehender Technologien, bewertet. Alle geprüften Beweise werden in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und gegebenenfalls in das Online-Kartierungsportal hochgeladen, um eine vergleichende Analyse über Gebiete und Zeiträume hinweg zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen lokalen Partnern wird eine nachhaltige Datenerhebung unterstützen, während eine strukturierte Koordinierung mit den Mitgliedstaaten den Untersuchungsumfang klären, sensible Themen angehen und Interessenkonflikte vermeiden wird. Ergebnisse: Im Rahmen des Projekts werden belastbare und vergleichbare geprüfte Beweismittel für die Umlenkung und den illegalen Handel in mehreren Einsatzgebieten erstellt. Dies wird das Verständnis der Mitgliedstaaten für illegale Lieferketten, Methoden des illegalen Handels und Tarntechniken verbessern und ihre Fähigkeit stärken, illegale Transfers durch Ausfuhrkontrollen, Sanktionen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterbinden. Indikatoren: Bis zu 75 Einsätze vor Ort, erforderlichenfalls auch Missionen von längerer Dauer, während des dreijährigen Projektzeitraums. 4.3.   Projekt 3: Maßgeschneiderte Unterstützung für die Mitgliedstaaten Ziel: Bereitstellung maßgeschneiderter operativer und analytischer Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträger bei der Bewältigung von Umlenkungsrisiken und bei Kontrollen nach der Ausfuhr. Maßnahmen: Die Unterstützung umfasst regelmäßige bilaterale Konsultationen und Besuche in den Hauptstädten, den Betrieb eines rund um die Uhr besetzten Helpdesks, die Pflege sicherer „Online Dashboards“, die verschlüsselte iTrace-Daten streamen, die Pflege, Sicherung und erhebliche Verbesserung des globalen iTrace-Systems für die Berichterstattung über Waffen, einschließlich eines überarbeiteten Datenmodells und der vom maschinellen Lernen unterstützten Dateneingabe und -analyse, sowie die Durchführung von Missionen zur Post-Shipment- und Post-Delivery-Überprüfung auf offiziellen Antrag. Ergebnisse: Das Projekt wird die Bewertungen des Umlenkungsrisikos verbessern, die Überwachung nach der Ausfuhr verbessern, Genehmigungsentscheidungen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und des Vertrags über den Waffenhandel unterstützen und eine sachkundige Beteiligung an der internationalen Politikgestaltung erleichtern. Indikatoren: Bis zu 20 Besuche in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten; kontinuierlicher Betrieb von Dashboards und Helpdesk-Diensten. 4.4.   Projekt 4: Informationsarbeit, politische Beratung und internationale Koordinierung Ziel: Förderung der wirksamen Nutzung der iTrace-Ergebnisse und Stärkung der internationalen Koordinierung und des Informationsaustauschs zur Unterstützung der Kontrolle konventioneller Waffen. Maßnahmen: Die Maßnahmen umfassen die Teilnahme an internationalen Konferenzen und der Politikgestaltung, gezieltes diplomatisches Engagement, politische Beratung und die Ausarbeitung formeller Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit einschlägigen Organisationen, die in der Lage sind, Daten zu iTrace beizutragen. Ergebnisse: Höherer internationaler Bekanntheitsgrad von iTrace, verstärkte Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Partnern und mehr politische Kohärenz zwischen den Rahmen für die Rüstungskontrolle und Sanktionen. Indikatoren: Bis zu 50 Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Beratung während des Projektzeitraums. 4.5.   Projekt 5: iTrace-Forschungsergebnisse Ziel: Erstellung zuverlässiger Forschungsergebnisse aus iTrace-Daten, die in politische Debatten und operative Reaktionen auf Umlenkung und illegalen Handel einfließen. Maßnahmen: Gründliche Analyse, die zur Vorbereitung, Überprüfung, Veröffentlichung und Verbreitung von bis zu 20 politikorientierten Ergebnissen führt, die sich mit den wichtigsten Praktiken des illegalen Handels, regionalen Trends und neu auftretenden Risiken befassen. Ergebnisse: Größere politische Relevanz der iTrace-Daten, mehr Transparenz und nachhaltige Sichtbarkeit der Maßnahme im internationalen Politik- und Medienumfeld. 4.6.   Projekt 6: Rückverfolgung und Untersuchungen in Bezug auf konventionelle Waffen, Munition und Komponenten Ziel: Die Durchführung formeller Ersuchen um Rückverfolgung und damit verbundener Untersuchungen, um Umlenkungsmechanismen, nicht genehmigte Rücktransfers, Verstöße gegen Sanktionen und die Struktur illegaler Vertriebsnetze für konventionelle Waffen zu ermitteln. Maßnahmen: Den nationalen Regierungen und den einschlägigen Einrichtungen wird ein fortlaufendes Programm von Rückverfolgungsersuchen für illegale konventionelle Waffen, Munition und Komponenten vorgelegt, die durch iTrace-Untersuchungen dokumentiert wurden. Diese Maßnahmen werden durch anschließende analytische Arbeiten unterstützt, einschließlich der Rekonstruktion der Lieferkette, der Bestandsaufnahme der Netzwerke und der Bewertung der an der Umlenkung beteiligten finanziellen, logistischen und zwischengeschalteten Akteure. CAR wird weiterhin neue Technologien und Methoden erforschen und anwenden, um die Rückverfolgbarkeit und die analytische Tiefe zu verbessern. Die Rückverfolgungsmaßnahmen werden eng mit den Ausfuhr- und Durchfuhrstaaten, insbesondere den für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, abgestimmt und werden die Ermittlung nicht genehmigter Rücktransfers, der Umlenkung nach der Ausfuhr und von Verstößen gegen die Verpflichtungen der Endnutzer unterstützen. Die Ergebnisse werden in gezielte Maßnahmen gegen die Umlenkung einfließen, darunter Risikobewertungen bei der Ausfuhrgenehmigung, die Umsetzung von Sanktionen und Störmaßnahmen gegen diese Netze. Ergebnisse: Mit dem Projekt wird das weltweite Verzeichnis für Daten über zurückverfolgte Waffen und Munition in Konfliktgebieten weiter ausgebaut, das Verständnis über die personellen, finanziellen und logistischen Dimensionen der Umlenkung vertieft und werden politischen Entscheidungsträgern praktikable Optionen zur Bekämpfung illegaler Transfers geboten, die traditionelle Waffenembargos und Ausfuhrkontrollen ergänzen. 5.   Standorte Die Projekte werden durch Einsätze vor Ort in Konfliktgebieten, bilaterale Maßnahmen in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten, die Teilnahme an internationalen Foren sowie Forschungs- und Veröffentlichungstätigkeiten an ausgewählten europäischen Standorten durchgeführt. 6.   Laufzeit Die Gesamtdauer der Maßnahme ist 36 Monate. 7.   Durchführende Stelle und Sichtbarkeit der Union CAR setzt kleine Untersuchungsteams vor Ort bei lokalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften, bei Personal für Friedenssicherung/-unterstützung und sonstigen Akteuren mit Sicherheitsaufgaben ein. Wann immer diese Kräfte/Missionen illegale Waffen oder Örtlichkeiten zur Erhebung von Belegen sichern, sammeln die CAR-Teams alle verfügbaren Belege zu diesen sowie zu den betreffenden Nutzergruppen. CAR verfolgt dann alle eindeutig identifizierbaren Gegenstände zurück und führt breit angelegte Untersuchungen zu ihren illegalen Transfers, zu den Lieferketten und bezüglich der Unterstützung von Parteien, die Frieden und Stabilität bedrohen. CAR arbeitet mit nationalen für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden und nichtstaatlichen Stellen zusammen und rekonstruiert die für die Verbringung von Waffen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten verantwortlichen Lieferketten, und ermittelt dabei illegale Tätigkeiten und die Umlenkung von Waffen von legalen zu illegalen Märkten. CAR erfasst die gesammelten Informationen in seinem globalen Waffenüberwachungssystem iTrace, das mit mehr als 1 Million Einträgen zu Waffen, Munition und dazugehörigem Material in Konfliktgebieten das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten weltweit ist. CAR nutzt diese Informationen, um a) Mitgliedstaaten über die Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition zu unterrichten und b) gezielte Initiativen gegen die Umlenkung zu ermöglichen, einschließlich überarbeiteter Ausfuhrkontrollmaßnahmen und internationalen diplomatischen Vorgehens. Mit dieser Methode wurden Umlenkungen nachweislich nahezu unmittelbar erkannt, wobei CAR-Teams vor Ort die Mitgliedstaaten über umgelenkte Waffen unterrichtet haben, während sie sich noch in dem vom Konflikt betroffenen Gebiet befanden. In einigen Fällen haben CAR-Teams einen nicht genehmigten Rücktransfer von Waffen innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Waffen die Fertigungsstätte verlassen hatten, aufgedeckt. Mit dem Beschluss (GASP) 2019/2191 wurde CAR bei der Fortsetzung und Verstärkung des iTrace-Projekts unterstützt, das mit dem Beschluss (GASP) 2013/698 vom 25. November 2013 eingerichtet und mit den Beschlüssen (GASP) 2015/1908, (GASP) 2017/2283, (GASP) 2019/2191 und (GASP) 2023/387 verlängert wurde. Mit den Projekten, die als iTrace I, II, III, IV und V bezeichnet werden, ist iTrace als eine wichtige Initiative zur Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten weltweit fest etabliert worden und werden für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden der EU und Entscheidungsträger der EU für Rüstungskontrolle unmittelbar unterstützt. Die EU-Mitgliedstaaten haben die wesentliche Bedeutung des iTrace-Projekts zuletzt in den Schlussfolgerungen des Rates über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern vom 14. April 2025 anerkannt, in denen sich der Rat verpflichtet hat, den globalen Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition „iTrace“ weiterhin zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist im Aktionsplan der EU vom 2. Dezember 2015 gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung zu einer „extensiveren Nutzung von iTrace“ aufgerufen und empfohlen worden, dass jeder von einer nationalen Strafverfolgungsbehörde gemachte Fund hinsichtlich der Umlenkung von Waffen und Munition gegen dieses Tool abgeglichen werden sollte. 2019 hat CAR eine Vereinbarung (MoU) mit Europol im Hinblick auf Unterstützung bei diesen Tätigkeiten geschlossen. Zudem hat CAR iTrace-Daten für das iARMS-System von Interpol bereitgestellt und hat Interpol bei der Identifizierung von Waffen unterstützt, die von Mitgliedstaaten in iARMS hochgeladen worden waren. CAR ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Europäischen Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 8.   Methodik und Garantien für Partner nationaler Regierungen Die iTrace-Maßnahme gewährleistet eine politisch ausgewogene Berichterstattung. Im Einklang mit den Grundprinzipien der Unabhängigkeit und Objektivität von CAR wird im Rahmen der iTrace-Maßnahme über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition sowie die für ihre Herstellung und ihren Betrieb erforderlichen Komponenten und Technologien berichtet, die von CAR-Untersuchungsteams vor Ort in von Konflikten betroffenen Staaten dokumentiert werden, unbeschadet ihrer Art oder Herkunft und ungeachtet der Zugehörigkeit der Partei, die diese Waffen besitzt. CAR erkennt an, dass Mitgliedstaaten, die Informationen im Interesse der Transparenz offenlegen, ihre Waffenausfuhren einer größeren öffentlichen Kontrolle aussetzen können. CAR wird daher im weitestmöglichem Umfang a) in seiner öffentlichen Berichterstattung Mitgliedstaaten Anerkennung schenken, die im Interesse der öffentlichen Transparenz Informationen für die iTrace-Maßnahme bereitgestellt haben, und b) sicherstellen, dass in der öffentlichen Berichterstattung von iTrace deutlich zwischen den vorgenannten Mitgliedstaaten und denjenigen unterschieden wird, die systematisch davon absehen, Informationen zur Unterstützung von iTrace-Untersuchungen bereitzustellen. 8.1.   Operative Klarheit CAR wird die vorherige Zustimmung der Gruppe „Nichtverbreitung und Ausfuhr von Rüstungsgütern“ des Rates der EU einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. In dem entsprechenden Ersuchen wird CAR darlegen, wo die allgemeinen Schwerpunkte bei den für das betreffende Land vorgesehenen Untersuchungen und Methoden liegen werden. Zum Zeitpunkt der Annahme des vorliegenden Beschlusses des Rates waren iTrace-Programme zuvor in folgenden Ländern durchgeführt worden: Afghanistan, Bahrain, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo (DRK), Côte d'Ivoire, Ägypten, Äthiopien, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Israel, Jordanien, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Mauretanien, Marokko, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Senegal, Somalia, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Togo, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, und Jemen. 8.2.   Abmilderung von Verzerrungseffekten CAR nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des unterschiedlichen Grades der Detailgenauigkeit in den Antworten der nationalen Regierungen auf Ersuchen um Rückverfolgung (wobei die Bandbreite von keiner Antwort bis zur vollständigen Offenlegung und zur Bereitstellung von Transferdokumenten reicht) die Offenlegung in den Mitgliedstaaten möglicherweise in unterschiedlichem Umfang erfolgt. CAR verpflichtet sich, etwaige implizite Verzerrungseffekte, die durch diese Diskrepanz bei den Rückverfolgungsantworten in der iTrace-Berichterstattung entstehen könnten, abzumildern, indem es a) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten auf die Ersuchen um Rückverfolgung so transparent geantwortet haben, dass gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit der Transfers, die Gegenstand dieser Ersuchen um Rückverfolgung sind, zweifelsfrei bestätigt wird und b) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten nicht auf ein Ersuchen um Rückverfolgung geantwortet haben, wobei Folgendes anzugeben ist: „Aufgrund der fehlenden Rückverfolgungsantwort kann CAR sich nicht zur Rechtmäßigkeit des betreffenden Transfers äußern“ (dies gilt nicht in Fällen, in denen Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf spezifische Ersuchen um Rückverfolgung Gründe angeben, die sie daran hindern, unverzüglich oder umfassend zu antworten). 8.3.   Rückverfolgungsverfahren Die Mitgliedstaaten und nichtstaatliche Stellen beantworten die Ersuchen um Rückverfolgung, die von CAR im Rahmen des iTrace-Projekts vorgelegt werden, ganz nach eigenem Ermessen und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen und die Vertraulichkeit von Daten. Das Rückverfolgungsverfahren ist jedoch der konkreteste Weg, um die Richtigkeit der in den öffentlichen Texten von CAR enthaltenen Informationen zu überprüfen. Indem CAR die Parteien vor der Offenlegung (über iTrace- oder CAR-Veröffentlichungen) auf die Umlenkung aufmerksam macht, bietet CAR Rückverfolgungsempfängern die Möglichkeit, auf „Vorwürfe“ zu reagieren und die Situation richtigzustellen. CAR übermittelt die Ersuchen um Rückverfolgung für der Ausfuhrkontrolle unterliegende Gegenstände zunächst elektronisch an die Ständige Vertretung des betreffenden Landes bei den Vereinten Nationen in New York, ermutigt aber aus verwaltungstechnischen Gründen die nationalen Regierungen, für die künftige Kommunikation im Rahmen der iTrace-Maßnahme eine Kontaktstelle in der jeweiligen Hauptstadt zu benennen (2). Im Falle von nicht der Ausfuhrkontrolle unterliegenden Gegenstände übermittelt CAR die Ersuchen um Rückverfolgung elektronisch an die Hersteller oder Ausfuhrstellen. Das Rückverfolgungsverfahren folgt der internen Standardarbeitsanweisung von CAR 02.02 und umfasst folgende Schritte: a) Nach der Datenerfassung kennzeichnen Untersuchungsteams vor Ort, die mit der Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition beauftragt sind, diese Waffen und Munition für die Rückverfolgung im globalen iTrace-System für die Berichterstattung über Waffen; b) die Rückverfolgungseinheit von CAR überprüft alle anderen vor Ort erfassten Daten und leitet zusammen mit der Analyseeinheit von CAR zusätzliche Ersuchen um Rückverfolgung ein, die sie für sachdienlich hält; c) bei zur Rückverfolgung ausgewählten Gegenständen erfolgt im System Folgendes automatisch: i) jedem Gegenstand wird eine Nummer für die Rückverfolgung zugewiesen, ii) Ersuchen um Rückverfolgung für einen oder mehrere Gegenstände, die aus einem einzigen Land stammen, werden in einer einzigen Rückverfolgungsmitteilung zusammengeführt und iii) jede Rückverfolgungsmitteilung erhält eine Korrespondenznummer; d) mit der Versendung des Ersuchens um Rückverfolgung beginnt – unter Berücksichtigung der nationalen Verfahren z. B. in Mitgliedstaaten – eine Sperrfrist von 28 Tagen. Der betreffende Gegenstand darf während dieser Sperrfrist in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden; e) hat die Rückverfolgungseinheit nach Ablauf der Frist von 28 Tagen keine Rückverfolgungsantwort erhalten, kann sie eine Erinnerung erteilen (per E-Mail oder Telefon, wobei alle Aufzeichnungen der Kommunikation aufbewahrt werden). Die Erinnerung bewirkt keine weitere Fristverlängerung von 28 Tagen; f) wenn die Rückverfolgungseinheit eine Antwort auf ein Ersuchen um Rückverfolgung erhält, unterrichtet sie alle zuständigen Mitarbeiter davon. Die zuständigen Mitarbeiter erörtern zusammen mit der Rückverfolgungseinheit die Antwort und entscheiden über das weitere Vorgehen (d. h. Hat die betroffene Seite die Fragen von CAR beantwortet? Muss CAR weitere Schritte unternehmen oder Präzisierungen anfordern? Kann CAR einen Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung vorlegen?); g) nach Erhalt der Präzisierungen erstellt die Rückverfolgungseinheit eine Mitteilung betreffend das Recht auf Gegendarstellung. Darin ist eine knappe Zusammenfassung der Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen von CAR bereitgestellt wurden, enthalten und werden Vorbehalte aufgrund fehlender oder nicht schlüssiger Informationen aufgeführt. Der Text ist so konzipiert, dass er wörtlich in iTrace und in andere Texte von CAR übernommen werden kann, und muss die Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen um Rückverfolgung zur Verfügung gestellt wurden, umfassend berücksichtigen. Die Rückverfolgungseinheit leitet den Textentwurf dem Team zu, das für das Ersuchen um Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich ist. Nachdem der Text gebilligt wurde, teilt das Team dies der Rückverfolgungseinheit schriftlich mit, und die Rückverfolgungseinheit versendet den Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung. Die Mitgliedstaaten werden daran erinnert, dass die Einigung auf einen wortgleichen Text zum Gegendarstellungsrecht nur dazu dient, die Richtigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten, und nicht dazu, den Umfang der Berichterstattung über die gesamte Beweismittelkette einzuschränken. Sofern sie nicht nachweislich fehlerhaft sind, sollten alle in einem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text enthaltenen Informationen darauf abzielen, eine vollständige Darstellung der Identität, der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.