Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/612 des Rates vom 16. März 2026 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/612 17.3.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/612 DES RATES vom 16. März 2026 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 (im Folgenden „Globale Strategie der EU“) wird betont, dass die Union den Frieden fördert, die Sicherheit ihrer Bürger und ihres Territoriums garantiert und ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit aufstockt. Ferner unterstützt die Globale Strategie der EU nachdrücklich die uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung von Übereinkünften und Regelungen in den Bereichen multilaterale Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, fordert „die grenzüberschreitende Rückverfolgung von Waffen“ und erkannt an, dass es für die Sicherheit Europas unabdingbar ist, dass interne und externe Bedrohungen und Herausforderungen besser und gemeinsam bewertet werden. (2) In der EU-Strategie vom 19. November 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“) (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) wird betont, dass unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt beitragen. In der SALW-Strategie der EU wird der Handlungsrahmen für die Maßnahmen der Union zur Bewältigung dieser Herausforderungen ausgeführt und Unterstützung für Forschungsarbeiten zugesagt, die die Herkunft illegaler SALW in Konfliktgebieten betreffen, wie das Projekt „iTrace“ der Organisation „Conflict Armament Research“ (im Folgenden „Projekt iTrace“). (3) Die illegale Herstellung, der illegale Transfer und die illegale Verschiebung konventioneller Waffen und Munition und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung fördern die Unsicherheit in Europa und der europäischen Nachbarschaft sowie in vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa dar. (4) In der EU SALW-Strategie wird betont, dass die Union die Arbeit der Gremien der Vereinten Nationen, die Waffenembargos überwachen, unterstützen wird und dass die Union prüfen wird‚ wie der Zugang zu den Erkenntnissen dieser Gremien über die Umlenkung von Waffen sowie über illegale Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann. (5) Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den illegalen Handel zu berücksichtigen. (6) Die VN- Generalversammlung hat am 8. Dezember 2005 das Internationale Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden „Internationales Rechtsinstrument“) durch die Staaten angenommen. (7) Auf der am 28. Juni 2024 ausgerichteten Vierten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rückverfolgungsinstrument haben alle VN-Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Staaten dazu anzuhalten, bei der Rückverfolgung illegaler SALW, einschließlich bei Waffenfunden in Konflikt- und Postkonfliktsituationen, Aufzeichnungen in dem Staat einzusehen, in dem die SALW gefunden wurde, oder — ggf. zusätzlich — den Staat zu konsultieren, in dem die Waffe hergestellt wurde. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit dem 2022 veröffentlichten Abschlussbericht mit dem Titel „Achten Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms“ in dem darauf hingewiesen wird, wie wichtig die Entwicklung oder Festlegung strenger nationaler Rechtsrahmen für die Kennzeichnung, Aufzeichnung und Rückverfolgung von SALW im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument ist, um die Umlenkung und den unerlaubten internationalen Transfer von SALW an unbefugte Empfänger zu verhindern und zu bekämpfen. (8) Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty — ATT) in Kraft getreten. Ziel des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den illegalen Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen des Transfers von Waffen unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung von Artikel 11 des ATT anbelangt. (9) Die Union hat das Projekt iTrace bereits zuvor durch die Beschlüsse 2013/698/GASP (1), (GASP) 2015/1908 (2), (GASP) 2017/2283 (3), (GASP) 2019/2191 (4) und (GASP) 2023/387 (5) des Rates (mit denen jeweils iTrace I, II, III, IV und V unterstützt wurde) unterstützt und möchte nunmehr iTrace VI, die sechste Phase dieses globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition unterstützen, um einen Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas zu leisten, wie es in der Globalen Strategie der EU vorgesehen ist — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU, des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (6) des Rates in der durch den Beschluss (GASP) 2025/779 (7) des Rates geänderten Fassung und der SALW-Strategie der EU von 2018 und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts iTrace folgende spezifische Ziele festgelegt: — kontinuierliche Pflege eines benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition („iTrace“), die in Konfliktgebieten nachgewiesen werden, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zur Verfügung zu stellen; — Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt, zur besseren Ermittlung der Prioritäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), zur wirksameren Formulierung der nationalen Anforderungen im Bereich der Waffenkontrolle und der Unterstützung bei der Strafverfolgung — insbesondere mit Unionsmitteln finanzierte Initiativen wie die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) und die Tätigkeiten der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) — und zur Stärkung des Dialogs mit den Missionen und Initiativen der Union; — Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, als Reaktion auf eindeutige Forderungen von Mitgliedstaaten und Delegationen der Union und zur Generierung von iTrace-Daten; — maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger, einschließlich wiederholter Besuche von Mitarbeitern des iTrace-Projekts in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zu Konsultationszwecken, ein rund um die Uhr besetzter Helpdesk für die sofortige Beratung über Risikobewertung und Strategien zur Verhinderung der Umlenkung, die Pflege sicherer Desktop- und mobiler Dashboard-Anwendungen für eine sofortige Meldung einer Umlenkung von Waffen nach der Ausfuhr und die Durchführung von Überprüfungen nach erfolgter Lieferung durch Mitarbeiter des iTrace-Projekts auf Antrag an die Mitgliedstaaten; — stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der illegalen Verbreitung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material sowie zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Schwerpunktbereiche für internationale Hilfe und Zusammenarbeit, und zur Verringerung des Risikos einer Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition; — Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und zur regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material, und — anhaltende Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Drittstaaten als wirksamstes Mittel zur möglichst weitgehenden Feststellung und Überprüfung der Mechanismen zur Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition an unbefugte Nutzer; die Rückverfolgung wird ergänzt durch Folgeuntersuchungen, die vorrangig auf die Identifizierung der personellen, finanziellen und logistischen Netzwerke ausgerichtet sind, die hinter den illegalen Transfers konventioneller Waffen stehen. (2)   Eine ausführliche Beschreibung des unterstützten Projekts ist im Anhang enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen „Conflict Armament Research“ (im Folgenden „CAR“). (3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR. Artikel 3 (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts beträgt 6 000 000 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem Deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 8 400 000 EUR. (2)   Die mit dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag finanzierten Ausgaben gemäß Absatz 1 werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten Betrags des finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR die öffentliche Beachtung desBeitrags der Union in einer Weise gewährleistet, die dem Umfangdes Beitrags entspricht.. (4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für eine Evaluierung der erzielten Ergebnisse dieses Beschlusses durch den Rat. Um den Rat bei dieser Evaluierung zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Bewertung der Wirkung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts vor. (2)   Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarungoder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 16. März 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/698/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1908/oj). (3)  Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern („iTrace III“) (ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2283/oj). (4)  Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace IV) (ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2191/oj). (5)  Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace V) (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/387/oj). (6)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2008/944/oj). (7)  Beschluss (GASP) 2025/779 des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L, 2025/779, 15.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/779/oj). ANHANG PROJEKTDOKUMENT Projekt zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace VI“) Globaler Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition — iTrace 1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP 1.1. Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit in Konfliktgebieten, insbesondere auf die Beschlüsse 2013/698/GASP, (GASP) 2015/1908, (GASP) 2017/2283, (GASP) 2019/2191 und (GASP) 2023/387, durch die der globale Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition „iTrace“ eingerichtet und verbessert wurde. Die Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und der unbefugte Zugang zu den für ihre Herstellung und ihren Betrieb erforderlichen Komponenten und Technologien stellen eine eindeutige Herausforderung für die Sicherheit der Union dar. Dazu gehören ihr Erwerb und ihr Rücktransfer durch feindselige Staaten, die Tätigkeiten unbefugter Empfänger solcher Waffen, die den Bemühungen der Union um Entwicklung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Stabilisierung in von bewaffneten Konflikten betroffenen Gebieten der Welt zuwider laufen, und ihre Nutzung durch Kriminelle, organisierte kriminelle Gruppen und Terroristen für Anschläge auf europäischem Boden. Die nach dem Beschluss (GASP) 2023/387 durchgeführten Maßnahmen bestätigen, dass sich die Art des Gefechtsfelds während der aufeinanderfolgenden iTrace-Maßnahmen verändert hat. Feindselige Staaten und unbefugte Empfänger nutzen zunehmend weithin verfügbare Technologien, einschließlich solcher, die zur Herstellung unbemannter Flugsysteme verwendet werden, um die Fähigkeiten traditioneller konventioneller Waffen und Munition zu verbessern. Das Potenzial von Akteuren mit geringer Kapazität, immer ausgefeiltere Waffen zu entwickeln, nimmt rasch zu und wird weiterhin bewaffnete Konflikte weltweit prägen. Das iTrace-Projekt hat wesentlich dazu beigetragen, die EU-Mitgliedstaaten auf diese Entwicklungen aufmerksam zu machen und nationale und multilaterale Maßnahmen zur Bekämpfung der Umlenkung von Waffen und illegaler Lieferketten zu unterstützen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die strategische Bedeutung von iTrace in den Schlussfolgerungen des Rates über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern vom 14. April 2025 bekräftigt. Seit seiner Einrichtung wurde iTrace in mehr als 40 von Konflikten betroffenen Staaten durchgeführt und hat es das weltweit größte Register für umgelenkte konventionelle Waffen und Munition geschaffen, wodurch die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (konsolidiert), des Artikels 11 des Vertrags über den Waffenhandel, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Aktionsprogramms zu SALW und des Globalen Rahmens für Munition unterstützt wird. Im Rahmen des Projekts wurden Tausende von Umlenkungsfällen dokumentiert, die Strafverfolgung unterstützt und fundierte Sanktionen gegen Einrichtungen verhängt, die feindselige Akteure mit Waffen, Munition und dazugehörigen Komponenten beliefern. Diese Maßnahmen bestätigen, dass iTrace eine strategisch wichtige Initiative zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im gesamten Spektrum der Rüstungskontrolle und der Sicherheitsverfahren ist. 1.2. Das iTrace-Projekt hat gezeigt, dass es sehr reaktionsfähig auf ein sich rasch wandelndes globales Sicherheitsumfeld ist. Die Nachfrage nach Informationen aus iTrace nimmt mit der steigenden Zahl der Konflikte und der zunehmenden Vernetzung weiter zu, was eine komplexere Analyse der Lieferkette und verbesserte Analyse- und Datenverarbeitungskapazitäten erfordert. Der vorliegende Beschluss zielt daher darauf ab, das Projekt im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2023/387 fortzusetzen und zu stärken, indem den politischen Entscheidungsträgern und Praktikern der Union systematisch erfasste, politisch relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden, um wirksame, faktengestützte Strategien gegen Umlenkung und illegale Waffentransfers zu unterstützen. 1.3. Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und Verbesserung des globalen iTrace-Systems für die Berichterstattung über Waffen vor, einschließlich vermehrter Einsätze vor Ort, maßgeschneiderter Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Konsultationen, jeweils relevanter Daten, eines rund um die Uhr besetzten Helpdesk und der Überprüfung nach erfolgter Lieferung sowie der Schulung und Anleitung der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten, um die Kapazitäten zur Verhinderung der Umlenkung und zur Rückverfolgung zu stärken. 2.   Allgemeine Ziele Mit der Maßnahme werden die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und Munition und des illegalen Handels unterstützt, indem politisch relevante Informationen und operative Unterstützung bereitgestellt werden. Sie wird insbesondere — die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (konsolidiert), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens für Munition unterstützen, — den Mitgliedstaaten bei der Einschätzung und Minderung des Umlenkungsrisikos helfen, — Umlenkungsrouten, -akteure und -netzwerke zur Unterstützung von gerichtlichen Verfahren ermitteln, — die Zusammenarbeit mit VN-Gremien, Interpol (iARMS), Europol und anderen Partnern stärken, — Informationen über vorrangige Bereiche für die internationale und regionale Zusammenarbeit und Hilfe bereitstellen, — die Überwachung der Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel und der Bewertung des Risikos der Umlenkung vor der Ausfuhr unterstützen und — die Fähigkeit von CAR, die Waffenkomponenten und -technologien zu dokumentieren und zu analysieren, verbessern. 3.   Langfristige Nachhaltigkeit und Ergebnisse Mit der Maßnahme wird ein dauerhafter und strukturierter Rahmen für die nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition errichtet. Sie wird den Umfang, die Reichweite und den analytischen Wert des waffenbezogenen Informationsbestands, der den Institutionen der Union, den Mitgliedstaaten und den internationalen Partnern zur Verfügung steht, erheblich erweitern und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle, einschließlich Sanktionen und Risikominderungsmaßnahmen, unterstützen. Mit der Maßnahme wird insbesondere — das Informationsverwaltungssystem von iTrace als langfristiges Register für verifizierte Daten über illegale konventionelle Waffen, Munition, Komponenten und damit zusammenhängende Technologien weiter gefüllt und gepflegt, — ein solides Analyseinstrument für politische Entscheidungsträger und Praktiker im Bereich der Rüstungskontrolle bereitgestellt, um Umlenkungsrisiken zu ermitteln, vorrangige Bereiche für Hilfe und Zusammenarbeit festzulegen und regionale und subregionale Koordinierungsmechanismen zu unterstützen, — ausreichende Flexibilität gewahrt, um politisch relevante Ergebnisse als Reaktion auf sich wandelnde sicherheitspolitische und politische Anforderungen zu erzielen; — die Wirksamkeit internationaler und regionaler Organisationen im Bereich Waffenüberwachung durch nachhaltigen Informationsaustausch und technische Unterstützung ve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.