Europäische Union

Beschluss EUPT/2/2007 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. Dezember 2007 zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2008-06-06

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2007D0888 — DE — 06.06.2008 — 001.001 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen ►B BESCHLUSS EUPT/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Dezember 2007 zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo) (2007/888/GASP) (ABl. L 346, 29.12.2007, p.29) Geändert durch:     Amtsblatt   No page date ►M1 BESCHLUSS EUPT/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. Juni 2008   L 173 30 3.7.2008 ▼B BESCHLUSS EUPT/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Dezember 2007 zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo) (2007/888/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP des Rates vom 10. April 2006 zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo ( 1 ), insbesondere auf Artikel 6, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/778/GASP des Rates vom 29. November 2007 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein. Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Roy REEVE vorgeschlagen — BESCHLIESST: Artikel 1 Herr Roy REEVE wird zum Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2008 wirksam. ▼M1 ————— ( 1 ) ABl. L 112 vom 26.4.2006, S. 19. ( 2 ) ABl. L 312 vom 30.11.2007, S. 68.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.