Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-01

Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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chaftsbeteiligte eine Befreiung von der Gestel­ lungsmitteilung hinsichtlich der Verfügbarkeit der Waren für Zollkontrollen in Anspruch nehmen möchte. Falls Ja, Begründung. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 344 ▼M13 Entscheidung: Für den Fall, dass die Bewilligung keinen Verzicht auf die Gestellungsmitteilung vorsieht, legt die bewilligende Zollbehörde die Frist zwischen dem Eingang der Mitteilung und der Überlassung der Waren fest. 54 02 … Verzicht auf die Abgabe einer Vorabanmeldung Antrag: Betrifft der Antrag die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, ist der Nachweis zu er­ bringen, dass die Bedingungen des Artikels 263 Absatz 2 des Zollkodex erfüllt sind. Bewilligung: Betrifft der Antrag die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, sind Gründe für eine Aus­ nahme gemäß Artikel 263 Absatz 2 des Zollkodex anzuführen. 54 03 … Zollstelle, die für den Ort, an dem die Waren kontrolliert werden können, zuständig ist Angabe der Kennung der betreffenden Zollstelle. 54 04 … Frist für die Vorlage der ergänzenden Zollanmeldung Die die Entscheidung treffende Zollbehörde gibt in der Bewilligung die Frist an, innerhalb derer der Bewilligungsinhaber die Angaben der ergänzenden Zoll­ anmeldung an die Überwachungszollstelle zu übermitteln hat. Die Frist wird in Tagen ausgedrückt. Gruppe 55 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ SAS (7d) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem 55 01 000 000 XV/1 Wirtschaftsbeteilig­ A+ ten zu übertragen sind 55 01 000 009 XV/1 Text A+ 55 01 … Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen sind Angabe der Bedingungen, unter denen die Befolgung von Verboten und Ein­ schränkungen gemäß dem D.E. 6/1 „Verbote und Einschränkungen“ vom Bewil­ ligungsinhaber kontrolliert werden kann. Gruppe 56 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AWB (7e) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 56 01 000 000 XVI/1 Wirtschaftstätigkeit A 56 01 000 002 XVI/1 Art A 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 345 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AWB (7e) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 56 02 000 000 XVI/2 Wiegesysteme A 56 02 000 009 XVI/2 Text A Zusätzliche Sicher­ 56 03 000 000 XVI/3 heitsleistungen A 56 03 000 009 XVI/3 Text A Vorgezogene Be­ 56 04 000 000 XVI/4 nachrichtigung der A Zollbehörden 56 04 000 009 XVI/4 Text A 56 01 … Wirtschaftstätigkeit Angabe der Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Handel mit frischen Bananen. 56 02 … Wiegesysteme Beschreibung der Wiegesysteme. 56 03 … Zusätzliche Sicherheitsleistungen Geeigneter Nachweis im Einklang mit den anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, dass — nur ordnungsgemäß kalibrierte und mit den einschlägigen technischen Nor­ men konforme Maschinen verwendet werden, um die genaue Ermittlung des Nettogewichts der Bananen zu gewährleisten, — das Wiegen der Bananen nur durch zugelassene Wieger an Orten unter Zollaufsicht vorgenommen wird, — das Nettogewicht der Bananen, der Ursprung der Bananen sowie der Zeit­ punkt des Wiegens und der Entladeort unmittelbar nach dem Wiegen in den Wiegenachweis eingetragen werden, — die Bananen im Einklang mit dem Verfahren in Anhang 61-03 der Durch­ führungsverordnung (EU) 2015/2447 gewogen wurden, — die Ergebnisse des Wiegens im Einklang mit den zollrechtlichen Vorschrif­ ten der Union unverzüglich in den Wiegenachweis eingetragen werden. 56 04 … Vorgezogene Benachrichtigung der Zollbehörden Art der Meldung und Kopie einer Meldung. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 346 ▼M13 Gruppe 57 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf die aktive Veredelung Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ IPO (8a) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Vorzeitige Ausfuhr 57 01 000 000 XVII/1 (aktive Verede­ A lung EX/IM) 57 01 000 213 XVII/1 Indikator A 57 01 000 311 XVII/1 Frist A Überlassung zum zollrechtlich freien 57 02 000 000 XVII/2 Verkehr in Form A einer Erledigung des Verfahrens 57 02 000 213 XVII/2 Indikator A 57 01 … Vorzeitige Ausfuhr Angabe („Ja/Nein“), ob die aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungs­ erzeugnisse vor der Einfuhr der Waren, die sie ersetzen, ausgeführt werden sollen (aktive Veredelung EX/IM). Wenn Ja, Angabe der vorgeschlagenen Frist, ausgedrückt in Monaten, innerhalb derer die Nicht-Unionswaren zur aktiven Veredelung angemeldet werden sollten, wobei die für die Beschaffung der Wa­ ren und ihre Beförderung in die Union erforderliche Zeit zu berücksichtigen ist. 57 02 … Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in Form einer Erledigung des Verfahrens Angabe („Ja/Nein“), ob die Veredelungserzeugnisse oder die in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführten Waren (IM/EX-Verfahren) als zum zoll­ rechtlich freien Verkehr überlassen gelten, wenn sie bei Ablauf der Frist für die Erledigung des Verfahrens nicht in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt oder wiederausgeführt wurden, und die Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr als abgegeben und angenommen gilt und die Über­ lassung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Erledigung des Verfahrens bewilligt wurde. Gruppe 58 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf die passive Veredelung Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ OPO (8b) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Standardaustausch­ 58 01 000 000 XVIII/1 verfahren A 58 01 000 213 XVIII/1 Indikator A Art des Standard­ 58 01 000 312 XVIII/1 austauschverfahrens A 58 01 000 009 XVIII/1 Text A 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 347 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ OPO (8b) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 58 02 000 000 XVIII/2 Ersatzerzeugnisse A 58 02 000 106 XVIII/2 Warennummer A 58 02 000 121 XVIII/2 Beschreibung A 58 02 000 008 XVIII/2 Code A 58 02 000 009 [NEU] Text A Vorzeitige Einfuhr 58 03 000 000 XVIII/3 von Ersatzerzeug­ A [30] nissen 58 03 000 213 XVIII/3 Indikator A [30] 58 03 000 311 XVIII/3 Frist A [30] Vorzeitige Einfuhr von Veredelungs­ 58 04 000 000 XVIII/4 erzeugnissen (pas­ A [31] sive Veredelung IM/ EX) 58 04 000 213 XVIII/4 Indikator A [31] 58 04 000 311 XVIII/4 Frist A [31] 58 01 … Standardaustauschverfahren Antrag: Im Falle einer Ausbesserung von Waren kann ein eingeführtes Erzeugnis (Er­ satzerzeugnis) ein Veredelungserzeugnis ersetzen (sogenanntes Standardaus­ tauschverfahren). Angabe („Ja/Nein“), ob das Standardaustauschverfahren in Anspruch genommen werden soll. Wenn Ja, ist/sind der/die entsprechende(n) Code(s) anzugeben. Bewilligung: Angabe der Maßnahmen, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Be­ dingungen für das Standardaustauschverfahren erfüllt sind. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 348 ▼M13 58 02 … Ersatzerzeugnisse Soll das Verfahren des Standardaustauschs in Anspruch genommen werden (nur möglich im Falle der Ausbesserung), sind der 8-stellige KN-Code der Ersatz­ erzeugnisse, deren Handelsqualität sowie technischen Merkmale anzugeben, um den Zollbehörden einen Vergleich zwischen den Waren der vorübergehenden Ausfuhr und den Ersatzerzeugnissen zu ermöglichen. Für diesen Vergleich ist mindestens einer der für D.E. 58 02 000 008 festgelegten Codes zu verwenden. Für Angaben in Textform ist D.E. 58 02 000 009 zu verwenden. 58 03 … Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen Angabe („Ja/Nein“), ob Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Wa­ ren eingeführt werden sollen. Wenn Ja, Angabe der Frist in Monaten, innerhalb derer die Unionswaren zur passiven Veredelung angemeldet werden sollten. 58 04 … Vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen (passive Veredelung IM/EX) Angabe („Ja/Nein“), ob vor der Überführung von Unionswaren in die passive Veredelung aus Ersatzwaren hergestellte Veredelungserzeugnisse eingeführt werden sollen. Wenn Ja, Angabe der Frist in Monaten, innerhalb derer die Unionswaren zur passiven Veredelung angemeldet werden sollten, wobei die für die Beschaffung der Waren und ihre Beförderung zur Ausfuhrzollstelle er­ forderliche Zeit zu berücksichtigen ist. Gruppe 59 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllage­ rung von Waren Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ CWx (8e) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Vorübergehendes 59 01 000 000 XIX/1 Entfernen A 59 01 000 213 XIX/1 Indikator A 59 01 000 009 XIX/1 Text A 59 02 000 000 XIX/2 Verlustrate A 59 02 000 009 XIX/2 Text A 59 01 … Vorübergehendes Entfernen Antrag: Angabe („Ja/Nein“), ob Waren im Zolllagerverfahren vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden sollen. Angabe aller erforderlichen Einzelheiten, die für das vorübergehende Entfernen von Waren als relevant angesehen werden. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 349 ▼M13 Ein Antrag auf vorübergehendes Entfernen kann auch bei der die Entscheidung treffenden Zollbehörde zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sobald dem Antrag stattgegeben wurde und die Bewilligung für den Betrieb von Lager­ stätten erteilt wurde. Bewilligung: Einzelheiten der Bedingungen, unter denen die in das Zolllagerverfahren überge­ führten Waren entfernt werden können. Wird der Antrag abgelehnt, Angabe der Gründe für die Ablehnung. 59 02 … Verlustrate Gegebenenfalls Einzelheiten zu der/den Verlustrate(n). Gruppe 60 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ ACR (9b) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Maßnahmen zur 60 01 000 000 XX/1 Nämlichkeitssiche­ A+ rung 60 01 000 009 XX/1 Text A+ Referenznummer der 60 01 010 000 XX/1 Entscheidung A+ 60 01 010 020 XX/1 Ländercode A+ Code Art der Ent­ 60 01 010 205 XX/1 scheidung A+ 60 01 010 001 XX/1 Referenznummer A+ 60 02 000 000 XX/2 Gesamtsicherheit A 60 02 000 213 XX/2 Indikator A Referenznummer der 60 02 010 000 XX/2 Entscheidung A 60 02 010 020 XX/2 Ländercode A Code Art der Ent­ 60 02 010 205 XX/2 scheidung A 60 02 010 001 XX/2 Referenznummer A Referenznummer des 60 02 020 000 NEU Antrags A* 60 02 020 020 NEU Ländercode A* 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 350 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ ACR (9b) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Code Art der Ent­ 60 02 020 205 NEU scheidung A* 60 02 020 001 NEU Referenznummer A* 60 01 … Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung Einzelheiten der vom zugelassenen Versender anzuwendenden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung. Wurde dem zugelassenen Versender eine Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c Zollkodex erteilt, kann die die Entscheidung treffende Zollbehörde die Verwendung solcher Verschlüsse als Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung vorschreiben. Die Referenznummer der Entscheidung über die Verwendung be­ sonderer Verschlüsse ist anzugeben. 60 02 … Gesamtsicherheit Antrag: Angabe der Referenznummer der Entscheidung über die Leistung einer Gesamt­ sicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung. Wurde die entspre­ chende Bewilligung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des Antrags anzugeben. Bewilligung: Angabe der Referenznummer der Entscheidung über die Leistung einer Gesamt­ sicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung. Gruppe 61 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.