Europäische Union

2003/675/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (COMP/35.587 — PO Video Games, COMP/35.706 — PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 — Omega — Nintendo) (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4072)

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Quellenkennung: 32003D0675. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ebruar 1996, wurde [...]* von NOA, unmittelbar in die Angelegenheit einbezogen. THE versicherte NOA: "Es ist nicht unsere Absicht, Europa zu beliefern"(153). In ähnlicher Weise beruhigte THE seine Kollegen in anderen EWR-Mitgliedstaaten. THE erklärte: "Ich kann Ihnen folgende Informationen über die Preise geben, die wir Einzelhändlern im Vereinigten Königreich, und zwar nur für den Verkauf im Vereinigten Königreich, einräumen" (Unterstreichung hinzugefügt), und "wir werden mit allen Mitteln versuchen zu verhindern, dass Produkte nach Europa gelangen"(154). 1.6.2.5. Nintendos Boykott gegen THE (119) THE konnte Nintendo nicht überzeugen, denn am 27. Februar 1996 erteilte [...]* NOA und [...]* NCL, [...]* von Nintendo Services Ltd folgende Anweisungen: "Mit großer Sorge beobachtet NCL, dass THE Games Limited gegenwärtig in aggressiver Weise Super-NES- und GameBoy-Hardware und -Software auf den Markt bringt, und zwar entgegen anderslautenden Bestimmungen seines Vertriebsvertrages. [...]* Bitte nehmen Sie keine Bestellungen von THE an, bis die Ergebnisse von THEs derzeitigen Marketingaktivitäten beurteilt worden sind und die Frage zur Zufriedenheit von NCL gelöst ist"(155). [...]* unterrichtete THE anschließend hierüber und erklärte, "dass diese Bestellungen solange zurückgehalten würden, bis er [...]* genau weiß, ob irgendwelche Lagerbestände aus dem Vereinigten Königreich ihren Weg in ein anderes europäisches Land gefunden haben"(156). Zumindest zu diesem Zeitpunkt war NOA anscheinend der Ansicht, dass sein schriftlicher Vertrag mit THE auch bedeute, dass THE Exporte aus seinem Absatzgebiet verhindern müsse. NOA hat dies auch gegenüber der Kommission zugegeben(157). (120) Dieses Vorgehen seitens Nintendo hatte beträchtliche Auswirkungen auf das Geschäft von THE. Die fünf zurückgehaltenen Bestellungen betrafen [...]* Spielkonsolen und [...]* Spielkassetten mit einem Gesamtankaufswert von etwa [...]* GBP(158). Diese Mengen machten ca. [...]* % des erwarteten Absatzvolumens von THE im Jahr 1996-1997 aus(159). Ein weiterer von THE geplanter Ankauf in Höhe von annähernd [...]* GBP war ebenfalls betroffen. Laut THE waren diese Bestellungen für die Deckung der Kundennachfrage, die die verfügbaren Lagerbestände überstieg, von größter Bedeutung. Lagerfehlbestände gefährdeten THEs Beziehungen zu wichtigen und einflussreichen Kunden. Tatsächlich lief THE zu diesem Zeitpunkt Gefahr, seine Vertriebskonzession zu verlieren(160). (121) Logischerweise schrieb THE am 5. März 1996 an [...]* von NOA: "Es wird nicht wieder vorkommen. [...] Wir haben alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass kein einziges Produkt ein Land außerhalb unseres autorisierten Absatzgebiets erreicht"(161). (122) Um zu kontrollieren, ob THE wirklich Maßnahmen ergriff, führte NOA eine Umfrage unter seinen europäischen Vertriebshändlern durch. Nachdem die Ergebnisse dieser Umfrage bekannt waren, fand am 30. März 1996 ein Gespräch zwischen [...]* von NOA, insbesondere [...]*. Vertretern von NOE, insbesondere [...]*, und THE statt. Die von THE getroffenen Maßnahmen waren anscheinend für Nintendo (zunächst) zufriedenstellend, und Nintendo ließ Bestellungen durch THE wieder zu. Der Boykott durch Nintendo dauerte vom 26. Februar 1996 bis 21. März 1996(162). 1.6.2.6. Weiterer Druck auf THE (123) Mit dem Erwerb des Vertriebsrechts für das Vereinigte Königreich und Irland erhielt THE auch das Recht, "[...]* für Vertriebszwecke in Südafrika nur solange zu beliefern, bis ein NCL-Vertriebshändler für dieses Land eingesetzt worden ist"(163). Bis April 1996 wurde kein NCL-Vertriebshändler für Südafrika ernannt. THE beabsichtigte, diese Rechte dauerhaft zu erwerben und sie auf andere afrikanische Länder auszudehnen. (124) Bald nach Beendigung des Boykotts am 21. März 1996 prüfte NOE, ob die Parallelexporte aus dem Vereinigten Königreich abgenommen hatten. Am 1. April 1996 verschickte NOE identische Fragebogen an "die Vertriebshändler und Tochtergesellschaften von Nintendo" [zu] "konkreten Angeboten des grauen Markts, insbesondere aus dem Vereinigten Königreich und den USA" [um] "die Koordinierung von Nintendos Geschäften zu verbessern"(164). Gewünscht wurden Informationen über "Angebote auf Ihrem Markt, die sich stark von Ihren eigenen Angeboten unterscheiden im Hinblick auf: A. Produkte [mit] [...] besonderem Augenmerk auf Produkte laut beigefügtem CTW-Bericht. B. Preise - Preisvergleich: 1. mit Ihrem eigenen Großhandelspreis, 2. Einzelhandelspreise im Vergleich"(165). Dem CTW-Bericht und den THE-Werbungen, die dem Fragebogen ebenfalls beigefügt waren, sind im Einzelnen die Preissenkungen zu entnehmen, die den Einzelhändlern im Vereinigten Königreich bei bestimmten Nintendo-Produkten angeboten wurden, und THE wird eindeutig als der für diese Preispolitik unmittelbar verantwortliche Vertriebshändler identifiziert. Es wurde also eindeutig ein Zusammenhang zwischen der Existenz niedrigerer Preise im Vereinigten Königreich und Parallelexporten aus dem Vereinigten Königreich nach anderen EWR-Gebieten hergestellt, und THE wurde als der hierfür verantwortliche Vertriebshändler genannt. Die Antworten sollten am selben Tag eingehen. Außer Nintendos Tochterunternehmen antworteten auch die unabhängigen Nintendo-Vertriebshändler Linea, Concentra und auch Itochu(166). Linea fügte seiner Antwort eine Kopie eines Angebots bei, das [...]* einem seiner Kunden unterbreitet hatte. (125) Diese Umfrage hatte unmittelbare Konsequenzen. In einem Schreiben vom 1. April 1996 schrieb NOE an NOA zu dieser Angelegenheit: "Graue Exporte aus dem Vereinigten Königreich - unwirksame Kontrolle durch THE - von THE erbetene Rechte für den Export nach Südafrika (und möglicherweise in weitere afrikanische Länder). [...] Ich habe inzwischen die Situation in fast allen europäischen Ländern überprüft und bin zu dem folgenden Ergebnis gekommen: A. Zu Grauexporten kommt es generell, und insbesondere auf der Grundlage von speziellen neuen Angeboten von THE, laut beigefügtem CTW-Bericht Ausgabe Nr. 3 vom 19. Februar 1996. [...] D. Dringende Empfehlung: [...] 6. THE sollte auf keinen Fall eine Genehmigung für den Export in irgendein Land bekommen [...]"(167). NOE äußerte die Meinung, das Verhalten von THE solle kurzfristig Konsequenzen haben und verlangte von NOA Sofortmaßnahmen. (126) Anscheinend wurde THE klar, dass der Erwerb der Vertriebsrechte für (Süd-)Afrika davon abhängig war, dass die Bedenken von NOE zerstreut würden. THE schrieb am 11. April 1996 an NOE: "Wir sind darauf bedacht, die Nintendo-Vertriebsrechte in Afrika zu erwerben [...]*. Ich wollte zunächst ein offizielles Ersuchen und eine Bewerbung um die Vertriebslizenz an [...]* richten, habe aber entschieden, mit der Vorlage so lange zu warten, bis Sie und ich uns getroffen haben [...]"(168). 1.6.2.7. Nintendos Bedenken und THEs Reaktionen (127) Die Bedenken Nintendos betrafen unterschiedliche Aspekte des Geschäftsgebarens von THE, u. a. die Preispolitik von THE und die mangelnde Kontrolle von THE über exportierende Kunden. Diesbezügliche Beschwerden wurden in den Schreiben von NOE an THE vom 4. April 1996(169) und von NOE an NOA vom 1. April 1996(170) formuliert. Das Schreiben von NOE an THE vom 4. April 1996 beginnt mit der Feststellung: "Wie vereinbart, wollen wir zum größtmöglichen gegenseitigen Vorteil und im Interesse des gesamten europäischen Markts für Nintendo zusammenarbeiten"(171), und verweist darauf, dass THE und NOE übereingekommen sind, ihren Konflikt beizulegen und dass NOE die Interessen aller anderen europäischen Vertriebshändler vertritt. Dass NOE die Interessen anderer Parteien vertrat, geht auch daraus hervor, dass dieses Schreiben an THE ein Diagramm(172) mit dem Parallelhandelsströmen, die nach Ansicht von NOE bestanden, sowie die Namen und Geschäftssitze zahlreicher Parallelhändler enthielt. Diese waren in Belgien, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Schweden, Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz ansässig. D. h. THE muss gewusst haben, dass NOE nicht nur nach einer Lösung für die Parallelimporte in sein eigenes Gebiet (Deutschland), sondern auch für den restlichen EWR suchte, einschließlich der Parallelimporte in Gebiete anderer unabhängiger Alleinvertriebshändler. (128) Im selben Schreiben verwendete NOE Angaben, die es anhand des Fragebogens eingeholt hatte, den NOE am 1. April 1996 an die EWR-Tochterunternehmen und unabhängige Vertriebshändler zur Untermauerung seiner Kritik an THE geschickt hatte. Dazu gehörten Angaben, die Linea in seiner Antwort an NOE vom 1. April 1996 zur Verfügung gestellt hatte(173). 1.6.2.8. THEs Preisgestaltung (129) Hinsichtlich der Preispolitik von THE beklagte sich NOE bei [...]* von NOA in einem Schreiben vom 1. April 1996(174) unmissverständlich darüber, dass THE niedrigere Preise als alle anderen praktiziert(175); denn "durch niedrige Preise im Vereinigten Königreich sowie für graue Exporte werden die Handelsspannen [...] in anderen Ländern zwangsläufig reduziert"(176). Darüber hinaus würden THEs niedrige Preise "die europäische Koordination bei Produkt und Preis unterminieren"(177). Laut NOE "kann nicht zugelassen werden, dass [...] sie alle anderen in Europa [...] unterbieten und den gesamten europäischen Markt in Gefahr bringen, weil Produkte in andere europäische Länder zu Preisen gelangen, die niemand verstehen oder sich leisten kann"(178). NOE bestand auch darauf, dass "THE seinen Markt und seine Abnehmer überwachen muss, was es zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich nicht tut."(179). Indes hat THE seine Preise nicht erhöht(180). 1.6.2.9. THEs Kontrolle der Exporte seiner Abnehmer (130) Hinsichtlich der Kritik von NOE an der Preispolitik von THE erklärte THE am 11. April 1996 gegenüber NOE: "Ich kann die Schwierigkeiten vollends verstehen, die diese unterschiedliche Preisgestaltung für andere Länder auf dem europäischen Festland mit sich bringt, wo der Markt eindeutig viel höhere Preise verkraften kann als der Markt hier im Vereinigten Königreich. [...] Ich bin sicher, dass wir durch enge Zusammenarbeit die Situation bei den Grauimporten besser kontrollieren und einen viel besseren Weg zur Beschränkung unserer Produkte und unserer Preise auf das Vereinigte Königreich finden können, so dass die Auswirkungen, die die unterschiedliche Preisgestaltung auf das europäische Festland hat, verringert werden"(181). THE verpflichtete sich eindeutig, eng mit NOE zusammenzuarbeiten, um Exporte aus seinem Absatzgebiet zu kontrollieren. "Ich (THE) bin fest entschlossen, alles zu tun, um vom Vereinigten Königreich ausgehende graue Importe nach Kontinentaleuropa auszuschalten/einzuschränken. [...]"(182). (131) NOE stellte in seinem Schreiben vom 1. April 1996 an THE(183) mehrere spezielle Fragen zu Lieferungen an einige bekannte Parallelhändler. In seiner Antwort an NOE vom 11. April 1996 berichtete THE über die Maßnahmen, die es bereits ergriffen hatte, um die Lage zu kontrollieren, insbesondere über sein Vorgehen gegen vier seiner Abnehmer [...]*, [...]*, [...]* und [...]*, und versprach, bei einem in naher Zukunft abzuhaltenden Treffen zwischen NOE und THE einen Fortschrittsbericht vorzulegen(184). Auf Bitte von NOE hatte THE auch untersucht, ob es selbst oder seine Abnehmer an [...]*, [...]* und [...]* drei bekannte Parallelhändler, geliefert haben könnten. THE versicherte NOE(185), diese Händler niemals beliefert zu haben. THE nahm an, dass diese Unternehmen von [...]*, [...]*, [...]* und [...]* beliefert worden waren und dass nunmehr, da es Maßnahmen gegen diese Unternehmen ergriffen hatte, das Problem gelöst war. Daher hatte THE am 11. April 1996 eine umfangreiche Zusammenarbeit mit NOE aufgenommen, um die Kontrolle von Parallelexporten aus dem Absatzgebiet von THE zu verschärfen. 1.6.2.10. Die Maßnahmen von THE gegen exportierende Abnehmer (132) Das Vorgehen von THE gegen exportierende Kunden wurde von THE selbst in einem Schreiben vom 24. Mai 1996 an [...]* von NOA treffend zusammengefasst: "Ich kann Ihnen mitteilen, dass seit Januar/Februar dieses Jahres von THE umfangreiche Aktivitäten unternommen worden sind, um den Grauexport von Produkten aus dem Vereinigten Königreich auf den europäischen Festlandsmarkt zu unterbinden. Unsere wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang bestehen darin, entweder die Lieferungen vollständig einzustellen oder Warenlieferungen auf den britischen Markt an gewisse fragwürdige Einzelhändler wirklich zu kontrollieren/einzuschränken. Wir verkaufen an niemanden mehr, der nicht beweisen kann, dass er einen redlichen Einzelhandel/Versandhandel im Vereinigten Königreich betreibt. [...] Zu den Unternehmen, gegenüber denen wir unsere Geschäfte eingeschränkt haben, gehören [...]*, [...]*(186), [...]* und [...]* sowie eine Handvoll weiterer Unternehmen. Ich habe nachgewiesen, dass diese Unternehmen Produkte aufs europäische Festland geliefert haben, und zwar über Unternehmen wie [...]* und [...]*, und infolgedessen haben wir ihre Konten aufgelöst"(187). Während dieser Zeit hat THE auch den Handel mit einem Unternehmen namens [...]* eingestellt, "das wir der Lieferung ins Ausland verdächtigten"(188). (133) Diese Maßnahmen liefen auf eine systematische Geschäftspolitik hinaus. Wie aus späteren Schreiben ersichtlich ist, verfolgte THE diese Geschäftspolitik aktiv während des gesamten Jahres 1996. In einem Fax vom 20. Januar 1997 schrieb THE an NN: "Wir haben uns während der vergangenen zwölf Monate aktiv darum bemüht sicherzustellen, dass wir nur 'redliche' Einzelhändler im Vereinigten Königreich beliefern(189). Wir überprüfen auch alle Bestellungen von unseren Einzelhändlern, um sicherzugehen, dass die Mengen im Hinblick auf die Anzahl der von ihnen betriebenen Ladengeschäfte angemessen sind"(190). (134) Die Kommission ist im Besitz eines Schriftwechsels zwischen THE und [...]*, [...]* und [...]* drei der Unternehmen, auf die THE in Randnummer 132 Bezug nimmt(191). Dieser Schriftwechsel bestätigt, dass THE entweder während oder unmittelbar nach dem Boykott durch Nintendo tatsächlich Maßnahmen gegen diese Unternehmen ergriffen hat. Insbesondere lässt sich aus den beiden nachfolgend genannten Beispielen zu [...]* und [...]* ableiten, dass i) THE aktiv um das Aufspüren von Parallelexporteuren bemüht war, ii) THE dies erreichte, indem es die von bestimmten Kunden aufgegebenen Bestellungen mit deren Potenzial für den Einzelhandelsabsatz im Vereinigten Königreich verglich, iii) THE sich zur Rechtfertigung seiner Schritte gegen exportierende Kunden auf seinen Vertrag mit Nintendo berief, iv) die Auflage gegenüber seinen Kunden, nur auf Einzelhandelsebene innerhalb des Vereinigten Königreichs zu verkaufen, praktisch ein Ausfuhrverbot darstellte und v) dieses Verbot mit einem Lieferboykott durchgesetzt wurde. (135) Auch der Schriftwechsel zwischen THE und [...]*(192), einem Parallelhändler, zeigt, dass THE in den Jahren 1996 und 1997 Parallelhändler wirksam kontrollierte(193). So schrieb beispielsweise [...]* am 30. April 1996 an THE: "Ihre Sorge war, wie Sie sagten, dass die Vorräte verkauft würden und dass SEGA in Amerika [gemeint war angesichts des Kontexts NOA] Sie ganz schön zusammenstauchen würde. Zu Ihrer Information: Alle Vorräte, die wir Ihnen abnehmen, werden von uns im Vereinigten Königreich vertrieben"(194). Im Jahr 1997 kam es zu ähnlichen Zwischenfällen, an denen [...]* beteiligt war (siehe Rn. 158). [...]* (136) Die Ereignisse, die [...]* [...]* betreffen, sind in einem Schreiben von THE an [...]* (von NOA) vom 4. April 1996 zusammengefasst(195): "1. [...]* gab umfangreiche Bestellungen für bestimmte Produkte auf, deren Mengen den Rahmen seiner drei Läden zu übersteigen schienen. 2. Diese Bestellungen wurden auf einen seinen drei Läden angemessenen Umfang reduziert. 3. [...]* sprach [...]* (von THE) wegen der Kürzung seiner Bestellung durch uns an, und [...]* gab ihm zu verstehen, dass dies auf seine Exportaktivitäten zurückzuführen sei. [...] 5. [...]* (von THE) [...] fand schließlich Beweise dafür, dass [...]* mit [...]* in Verbindung stand, die Produkte exportierten(196). 6. [...]* wurde zu verstehen gegeben, dass er nur Bestellungen bis zu einem Umfang aufgeben könnte, der seinen Einzelhandelsaktivitäten angemessen ist, da wir nur an redliche Einzelhändler liefern. 7. [...]* gab täglich Bestellungen in Höhe seines maximalen Bestellvolumens auf, und nachdem wir das festgestellt hatten, stellten wir den Handel mit ihm ein [...]"(197). (137) Um seinen Lieferboykott zu rechtfertigen, berief sich THE auf seinen formellen Vertriebsvertrag mit Nintendo. In einem Schreiben vom 28. März 1996 von THE an die Anwälte von [...]* erklärte THE: "THE Games hat einen Vertriebsvertrag mit Nintendo. Uns ist dabei nur gestattet, redliche Einzelhändler im Vereinigten Königreich zu beliefern. [...] Da [...]* drei Einzelhandelsgeschäfte hat, legt der Umfang der Bestellungen, die wir erhalten haben, nahe, dass nicht alle Produkte in diese Geschäfte gelangen. [...] THE Games würde gern an [...]* liefern, wenn wir davon überzeugt sein können, dass alle Produkte für den Einzelhandel bestimmt sind. [...] Ich hoffe, dass Ihr Mandant uns davon überzeugen kann und wir unsere Geschäftsbeziehungen wieder aufnehmen können"(198) (Unterstreichung hinzugefügt). Aus der Antwort der Anwälte von [...]* vom 19. April 1996(199) geht hervor, dass [...]* bereit war, eine Verpflichtung in diesem Sinne einzugehen. Schließlich bat THE [...]* am 23. April 1996, eine schriftliche Verpflichtung abzugeben(200), dass die Produkte nur zum Verkauf an Verbraucher durch mit THE abzustimmende Verkaufsstellen angeboten würden und nicht zum Verkauf an [...]* oder an irgendeine andere Person, von denen [...]* wusste oder vermutete, dass sie die Produkte zum Zwecke des Wiederverkaufs erwerben. [...]* musste sich im Namen von [...]* verpflichten, künftig keine Produkte von [...]* zu kaufen. Diese Zusicherungen wurden gegeben, und THE nahm die Lieferungen spätestens am 28. Juni 1996 wieder auf(201). [...]* (138) Am 26. März 1996 schrieb [...]* an THE: "[Wegen] der Schwierigkeiten, die Sie [THE] in letzter Zeit mit bestimmten Kunden gehabt haben, d. h. mit den Firmen, von denen Sie wissen, dass sie nach Europa exportieren [...] garantiert [...]* gegenüber THE Games, dass keine Waren in den europäischen Großhandel gelangen werden [...] Ich vertraue darauf, dass wir den Handel mit sofortiger Wirkung wieder aufnehmen können [...]"(202) (Unterstreichung hinzugefügt). (139) Erneut führte THE seinen Vertriebsvertrag an, um seine Maßnahmen zu rechtfertigen. THE erklärte gegenüber [...]* am 1. April 1996: "Unser Vertriebsvertrag mit Nintendo legt ganz eindeutig und sehr präzise fest, dass es uns nur gestattet ist, unsere Produkte an Filialhändler sowie an redliche unabhängige Computerspielgeschäfte auf dem britischen Markt zu verkaufen. Überdies können wir Waren an bekannte Versandhäuser und Katalogeinzelhändler liefern [...]. Ich habe Ihr Schreiben an mich mit Interesse gelesen, und vielleicht lassen Sie mir ausführliche Informationen über Ihre Filialhandelsgruppe sowie über Versandhandelsfirmen, die Sie mit unseren Waren beliefern möchten, zukommen"(203). 1.6.2.11. Die Auswirkungen der THE-Maßnahmen auf den Markt (140) Am 29. Mai 1996 schrieb NOE erneut an "alle im EWR ansässigen Nintendo-Vertriebshändler und -Tochtergesellschaften" zum Thema "Umfang der Grauimporte in Ihr Land": "Für eine Überprüfung durch die Unternehmensspitze benötigen wir dringend Informationen über den grenzüberschreitenden ('grauen') Warenumschlag außerhalb von Nintendos Kontrolle und Einfluss"(204). In diesem Schreiben wurden alle Tochtergesellschaften und unabhängigen Vertriebshändler aufgefordert, ausführliche Angaben über den Umfang des Parallelhandels für die Jahre 1994, 1995 und 1996, die betroffenen Produkte, das Volumen und das Herkunftsland getrennt für jedes parallel gehandelte Produkt und den auf Einzelhandelsebene bestehenden Preisunterschied zwischen dem parallel gehandelten Produkt und dem gleichen Produkt bei Verkauf durch den Vertriebshändler zu übermitteln. Der dem Schreiben vom 29. Mai 1996 beigefügte einheitliche Fragebogen erbat Angaben über den Umfang von Grauimporten, die betroffenen Produkte und das Herkunftsland, die Einzelhandelspreise für grau importierte Waren sowie die Preisunterschiede zwischen grauen Importen und den Produkten, die vom Tochterunternehmen oder Vertriebshändler im Absatzgebiet des Adressaten im Zeitraum von 1994 bis 1996 geliefert wurden. Dieser Fragebogen wurde von allen Nintendo-Tochtergesellschaften und von den unabhängigen Vertriebshändlern Linea, Bergsala, Concentra und Itochu beantwortet(205). (141) Nintendo hat der Kommission eine zusammenfassende Tabelle mit dem Titel "Volume of Grey Imports(206)" (Umfang der Grauimporte) zukommen lassen, die offenbar anhand der Antworten auf den NOE-Fragebogen erstellt wurde. Aus dieser Tabelle und den Antworten auf die Fragebögen ist ersichtlich, dass in nahezu allen Ländern und bei jeder zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Nintendo-Produktlinie - SNES-Konsolen und SNES-kompatible Spielkassetten sowie GameBoy-Konsolen und kompatible Kassetten(207) - die Parallelimporte im Laufe des Jahres 1996 beträchtlich zurückgingen(208). In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte legte THE Statistiken vor, wonach Verkäufe von THE an Parallelhändler, die von der Kommission ermittelt worden waren, ab März 1996 tatsächlich spürbar zurückgingen(209). (142) Diese Tatsache wurde auch von NOE anerkannt, das am 20. Juni 1996 an THE Folgendes schrieb: "Ich möchte Sie dazu beglückwünschen, dass Sie die Parallelexporte drastisch reduziert haben, was alle in Europa bemerkt haben und begrüßen"(210). Später, am 26. Juni 1996, schrieb NOE an THE: "Danke, dass Sie so gut mitgearbeitet und Ihr Versprechen hinsichtlich der Kontrolle von Grauexporten gehalten haben, wodurch Sie - was alle in Europa denken - schließlich ein Mitglied der Familie geworden sind"(211). 1.6.2.12. THEs Mitarbeit (143) Für THE stand nun fest: "Was wir alle jetzt tun müssen, ist, weiterhin die Situation zu überwachen und [...] unsere anderen europäischen Partner, sowohl Tochterunternehmen als auch Vertriebshändler, von unseren Aktivitäten zu unterrichten und sie zu bitten, dass sie sich in Zukunft direkt an mich wenden, wenn sie auf irgendwelche grauen Importe stoßen, von denen sie annehmen, dass sie aus dem Vereinigten Königreich stammen"(212). Der Boykott gegen [...]* (144) Wie bereits in den Randnummern 136 und 137 erläutert, hatte [...]*, Direktor sowohl von [...]* als auch [...]*, schriftliche Zusicherungen abgegeben, dass alle von THE gelieferten Produkte im Vereinigten Königreich weiterverkauft werden. Doch am 27. Juni 1996 erhielt THE Hinweise, dass [...]* außerhalb des Vereinigten Königreichs für Produkte geworben hatte(213). Am darauffolgenden Tag griff THE entschlossen durch. THE schrieb an [...]* und teilte mit, dass dessen Kundenkonto bei THE mit sofortiger Wirkung geschlossen würde, da das Unternehmen die von [...]* gegebene Zusicherung gebrochen habe. THE erklärte, dass "alle an [...]* gelieferten Waren nur für Einzelhandelsgeschäfte im Vereinigten Königreich bestimmt waren. Diese jüngste Reklame [...] auf dem europäischen Festland stellt einen Bruch der Vereinbarung dar"(214). THE untersuchte diese Angelegenheit gründlich, wie aus seiner Antwort auf ein Fax der [...]* vom 27. Juni 1996 hervorgeht, in der es heißt: "Wir haben den Verdacht, dass sie [...]* möglicherweise Waren von einer Firma namens [...]* erhalten haben [...]* Wir befassen uns derzeit mit weiteren Ermittlungen zu [...]*, doch wenn sich unser Verdacht bestätigt, werden wir auch ihnen keine Waren mehr liefern [...]*"(215). In demselben Schreiben heißt es weiter: "Falls Sie auf irgendein grau importiertes Produkt stoßen, von dem Sie vermuten, dass es aus dem Vereinigten Königreich stammt, dann möchte ich Sie bitten, einige Muster zu erwerben und alle Ihn

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.