Europäische Union

2000/484/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sachen Nr. IV/36.456/F3 - Inntrepreneur und IV/36.492/F3 - Spring) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1591) (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0484. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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aber auch Bier ein- und derselben Marke in unterschiedlich großen Behältnissen), die eine Schankstättenkette in ihr Warensortiment aufnehmen und rationell an die gebundenen Betriebe ausliefern kann, in der Praxis Grenzen gesteckt sind. (25) Im Fall einer nicht selbst brauenden Schankstättenkette ist die Dauer der IPCL- und Spring-Musterpachtverträge angesichts der gegenwärtigen Struktur des Markts auf der Stufe des Ausschanks für die Klärung der Frage, ob sie erheblich zur Marktabschottung beitragen, unerheblich, wenn auf der vorgelagerten Absatzstufe offene Marktverhältnisse herrschen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.