Europäische Union

2002/165/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP D3/38.044 — NDC Health/IMS HEALTH: Einstweilige Anordnung) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1695) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0165. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n selbst durchgeführten Analysen des Gebrauchs von Arzneimitteln. Ein Unternehmen, das sich für eine neue Struktur entscheidet, könnte deshalb derartige Analysen nicht durchführen und hätte dadurch einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil. Es müsste dem Pharmahersteller nachgewiesen werden, warum eine nicht an der Postleitzahl ausgerichtete Methode überlegen ist, um das Unternehmen von einem Wechsel zu überzeugen, was höchst unwahrscheinlich wäre. (137) Die Kommission sieht überzeugende Argumente für die von NDC und AzyX behauptete Notwendigkeit, die Bausteinstruktur an den Grenzen der 440 Kreise auszurichten. Sie machen geltend, dass die Regeln für das Verschreiben und Verkaufen von Arzneimitteln auf Kreisgrundlage festgesetzt werden, sodass Absatzdaten für einen Baustein, der die Kreisgrenzen übergreift, nicht mit einer Verschreibungs- und Verkaufsregelung verbunden werden könnten. Dies bedeutet, dass die Absatzdaten kein genaues Bild der Beliebtheit eines Arzneimittels oder des Erfolgs eines Verkaufsvertreters bei dessen Vermarktung wiedergeben könnten. AzyX fügte Folgendes hinzu: Die Kreisgrenzen sind auch deshalb verbindlich, weil die Regionalstruktur den Gebieten der Ärztevereinigungen entsprechen muss. Diese Gebiete sind jedoch an den Kreisgrenzen ausgerichtet. Es ist zu bedenken, dass die Ländergrenzen als Verwaltungseinheiten, die für den Aufbau einer Struktur heranzuziehen sind, auch mit den Kreisgrenzen übereinstimmen. - Datenschutzgesetze schaffen weitere Hindernisse beim Aufbau einer zweiten Struktur (138) NDC macht geltend, dass mit dem Aufbau einer zweiten Bausteinstruktur gegen das deutsche Datenschutzgesetz verstoßen würde, weil dadurch ein Vergleich der Daten in dieser Struktur mit den Daten der Strukturen 2847 und 1860 möglich würde und Informationen über einzelne Apotheken zusammengetragen werden könnten. IMS hält dies nur für eine theoretische Möglichkeit, da kein Unternehmen einen geschäftlichen Grund hätte, diese Vergleichsarbeit durchzuführen, die einen unangemessen hohen Aufwand erfordern würde. (139) Einige Unternehmen sind jedoch anderer Auffassung. Merck machte geltend, dass die Tatsache, dass es praktisch unmöglich ist, eine andere Absatzdatenstruktur aufzubauen, die mit der Verschreibungsdatenstruktur kompatibel ist, anlässlich des jüngst vollzogenen Übergangs von 1845 auf 1860 Segmente nachgewiesen wurde. Obwohl 93 % aller Segmente unverändert blieben, haben sich die Apothekenkodierzentren geweigert, Daten für das Jahr 1999 gemäß der "Struktur 1860 Bausteine" zu liefern. Hätte man die Daten für 1999 gemäß den 1845 Segmenten geliefert, hätte man einzelne Ärzte ausweisen können. In diesem Sinne kamen die verschiedenen Pharmaunternehmen, Datenerbringer, Großhändler usw. auf ihrem Workshop vom 15. März zu folgender Schlussfolgerung: Die Kodierzentren und Großhändler wiesen darauf hin, dass sie aus Datenschutzgründen nicht in wesentlich anderen Strukturen liefern könnten, es sei denn, die Belieferung von IMS würde eingestellt (was sie aus wirtschaftlichen und vertraglichen Gründen in der Praxis nicht tun könnten). (140) In Erwiderung auf das Argument von NDC macht IMS geltend, dass konkurrierende Bausteinstrukturen in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen die gleichen Datenschutzregeln bestehen, keine Datenschutzprobleme hatten. Ebenso wenig habe NDC mit seiner "Struktur 4000 Bausteine" in Deutschland Schwierigkeiten mit dem Datenschutz gehabt. (141) Die Untersuchungen der Kommission haben ergeben, dass die Pharmahersteller die Auffassung teilen, dass die Datenschutzgesetze Hindernisse beim Aufbau einer zweiten Bausteinstruktur schaffen. GESDAT sagte hierzu Folgendes: Bei rund 21000 Apotheken in Deutschland und rund 3000 Segmenten in der Eingabestruktur ergibt dies sieben Apotheken je Segment. Wenn drei sehr unterschiedliche Bausteinstrukturen nebeneinander bestehen, könnten die Verkäufe an eine bestimmte Apotheke nur auf dem Weg der Deduktion ermittelt werden. In Deutschland befinden sich die Apotheken im Besitz des Apothekers (einer Person), der keine andere Apotheke besitzen darf. Damit wäre es einfach, von den Verkäufen an eine bestimmte Apotheke auf das Einkommen des Apothekers entgegen dem Datenschutzgesetz zu schließen. Wenn drei sehr unterschiedliche Bausteinstrukturen nebeneinander bestehen, müsste bei jeder Neueröffnung oder Schließung einer Apotheke der Großhändler prüfen, ob gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde. Eine der drei Bausteinstrukturen müsste geändert werden, jedoch welche? Herr Hirth glaubt, dass sich auch bei zwei Bausteinstrukturen dieses Problem stellen würde. (142) Im Hinblick auf den Erlass einstweiliger Maßnahmen geht die Kommission davon aus, dass die deutschen Datenschutzgesetze wahrscheinlich bestimmte Hindernisse beim Aufbau einer zweiten Struktur in Deutschland schaffen. [Geschäftsgeheimnis] IMS macht auch geltend, dass sich gleichartige Probleme weder in anderen Ländern, noch mit vorangehenden Strukturen von NDC gestellt hätten. Dies lässt sich jedoch darauf zurückführen, dass die Bausteinstrukturen in anderen Ländern kompatibel sind und dass die Zusammenlegung der Daten in zwei Strukturen nicht gegen Datenschutzgesetze verstößt, sofern keine der zugrunde liegenden Strukturen dagegen verstoßen hat. 7.3.2.2. Rechtsunsicherheit beim Verkauf von Daten in einer neuen Struktur (143) Wie unter Ziffer 29 erwähnt hat das Frankfurter Landgericht mit Urteil vom 28. Dezember 2000 angeordnet, dass keine Daten in den Segmenten 2847 und 1860 und in einer anderen Anzahl von Segmenten, die eine Ableitung des RPM 1860 wären, verkauft werden. Das Gericht hat nicht erläutert, was es als Ableitungen ansieht, und diese Klarstellung kann bis zu drei Jahre Zeit benötigen. Den Pharmaunternehmen ist diese Rechtsunsicherheit bewusst, nachdem sie von IMS gewarnt wurden, nicht gegen seine Urheberschutzrechte zu verstoßen; die Rechtmäßigkeit einer neuen Struktur, die von Wettbewerbern von IMS zur Formatierung eines neuen regionalen Absatzdatendienstes verwendet werden könnte, würde von ihnen skeptisch beurteilt werden. (144) Es gibt Nachweise dafür, dass IMS geneigt ist, diese Rechtsunsicherheit auszunutzen und gegen jedes andere regionale Datendienstprodukt aus Urheberschutzgründen gerichtlich vorzugehen, das eine ähnliche Struktur wie die 1860er Struktur verwendet, oder gegen jedes Unternehmen, das Daten in einer solchen Struktur entgegennimmt. Wie ein Beispiel jüngst gezeigt hat, müsste die Ähnlichkeit zu der "Struktur 1860 Bausteine" nicht groß sein, um IMS zu einem gerichtlichen Vorgehen zu veranlassen. AzyX äußerte sich hierzu wie folgt: IMS ist gegen AzyX in Deutschland wegen einer Lieferung an den Kunden Ribosepharm gerichtlich vorgegangen. Dieser Kunde empfing Daten in einer Einteilung mit 2793 Bausteinen. AzyX hat weder davor noch danach Daten in dieser Einteilung geliefert. Diese Einteilung wurde bewusst gewählt, um NICHT mit der 1860er Struktur kompatibel zu sein, was jedoch kaum vermieden werden kann, wenn die Struktur wie bei AzyX auf den Postleitzahlen aufgebaut ist. Grund für den Aufbau einer solchen Struktur war der Verdacht, dass dieser Kunde mit IMS zusammenarbeiten würde. Diese Daten wurden daraufhin IMS auch zugestellt, weshalb es gegen AzyX mit der Begründung vorgegangen ist, dass diese Struktur zwar teilweise nicht mit der 1860er Struktur kompatibel war, jedoch angesichts der Grundlage auf Postleitzahlen ähnlich genug war, um als eine Ableitung seiner Struktur 1860 angesehen zu werden. Man kann deshalb davon ausgehen, dass IMS gegen jede neue Struktur vorgehen wird, die auf den Postleitzahlen beruht und allgemein gültigen wissenschaftlichen Erwägungen folgt. (145) Hieraus wird deutlich, dass Strukturen, die im allgemeinsten Sinne der "Struktur 1860 Bausteine" ähnlich sind, von den Pharmaunternehmen als rechtlich anfechtbar und somit nicht marktfähig angesehen würden. Dies bedeutet, dass sich eine neue Bausteinstruktur erheblich von der Struktur 1860 unterscheiden müsste, um nicht als mit einem juristischen Risiko behaftet angesehen zu werden. Wie bereits erwähnt beschränken jedoch eine Anzahl objektiver Hindernisse die Möglichkeiten für den Aufbau einer unterschiedlichen Struktur in erheblichem Maße. 7.3.2.3. Versuche, neue Strukturen aufzubauen (146) Die Erfahrungen von AzyX bei dem versuchten Aufbau einer neuen Bausteinstruktur sind aufschlussreich. Es versuchte zwei Vorgehensweisen - das Heranziehen von Universitätsakademikern und Beratern zum Aufbau einer neuen Struktur anhand wissenschaftlicher Grundsätze und die Zusammenstellung von Segmenten durch das Personal von AzyX gemäß den allgemein gültigen Regeln dieses Wirtschaftszweiges, nämlich Postleitzahlen, Verwaltungseinheiten, Ärzteschaftsgebiete, Krankenversicherungssysteme, räumliche Gegebenheiten, soziale und demografische Faktoren usw. (147) Die sich aus diesen beiden Verfahren ergebenden Strukturen ähnelten einander und der "Struktur 2847 Bausteine". Nach Auffassung von AzyX bestanden realistische Alternativen lediglich bei der Zusammenstellung von 100-150 Bausteinen. Der übrige Anteil wurde von Kriterien bestimmt, die befolgt werden mussten, wenn die Struktur eine vernünftige Aussicht haben sollte, für die Pharmaindustrie von Interesse zu sein. Dies lässt auf einen geringen Kreativitätsspielraum von zwischen 3 und 5 % schließen. Merck Sharp Dohme vertrat die Auffassung, dass man beim Aufbau einer sinnvollen und auf die Bedürfnisse der Industrie abgestimmten neuen Bausteinstruktur unweigerlich zu einer Unterteilung gelangen würde, die der Struktur 1860 Bausteine sehr ähnelt. Sowohl NDC als auch AzyX kamen nach dem Aufbau ihrer Bausteinstrukturen zu dem Ergebnis, dass nur in einer sehr kleinen Anzahl von Fällen diese Bausteine nicht zur Bildung einer 1860er Struktur zusammengefügt werden konnten. (148) Auch die Tatsache, dass beide Strukturen rund 3000 Segmente aufwiesen, ist aufschlussreich. Die Granularstruktur kann aufgrund objektiver Gegebenheiten nicht beliebig gewählt werden. Erstens verlangt das deutsche Datenschutzgesetz, dass zumindest drei Apotheken zusammengefügt werden; angesichts der Änderungen bei den Apothekenstandorten muss diese Mindestanzahl jedoch höher sein - die Arbeitsgruppe hat sich auf fünf geeinigt. Da es rund 22000 Apotheken in Deutschland gibt, sind 4400 Bausteine die höchst verfügbare Anzahl. Zweitens müssen die Bausteine groß genug sein, um das Problem der "Reiseverschreibungen" zu bewältigen, bei denen der verschreibende Arzt in einem anderen Baustein als die Apotheke ansässig ist, in der das Rezept eingelöst wird. Dadurch werden die Versuche der Unternehmen verfälscht, die Leistungsfähigkeit ihres Außendienstes zu messen, da ein Verkauf, der das Ergebnis der Arbeit eines Vertreters für den Baustein A ist, im Baustein B aufgezeichnet und einem anderen Vertreter zugeordnet wird. In der Praxis nimmt dieser Fall offenbar spürbar zu, wenn mehr als 2000 Segmente verwendet werden. (149) Am 15. März 2001 leitete AzyX eine Initiative ein, um die Möglichkeit der Entwicklung und Errichtung einer neuen Bausteinstruktur auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen allen Marktbeteiligten zu ergründen, wie Pharmaunternehmen, Großhändler, Apothekenkodierzentren, Softwareunternehmen, von denen die Absatzdaten für die Pharmaindustrie verarbeitet werden, Bereitsteller von Verschreibungsdaten, Bereitsteller von regionalen Absatzdatendiensten, auf die Entwicklung von Regionalstrukturen spezialisierte wissenschaftliche Berater und Rechtsanwälte. AzyX hat das Ergebnis wie folgt beschrieben: "Es wurde bereits auf der ersten informellen Zusammenkunft deutlich, dass es (leider) keinen Weg gibt, um eine neue Herstellernormstruktur zu entwickeln. a) Bei der Überprüfung der verschiedenen Faktoren, die bei einer vernünftigen Struktur zu berücksichtigen sind (z. B. Adressen der Ärzte und Apotheken, Verwaltungsgrenzen, soziale und Bevölkerungsdaten usw.) und der verschiedenen möglichen wissenschaftlichen Methoden wurde deutlich, dass dabei eine recht ähnliche Struktur wie die IMS-Struktur herauskommen würde. b) Bei der Überprüfung der Gebiete, in denen Unterschiede gegenüber der IMS-Struktur möglich wären, ohne Unsinn zu produzieren, wiesen die Pharmaunternehmen darauf hin, dass die Wahl zwischen diesen Optionen bereits innerhalb der RPM-Arbeitsgruppen getroffen wurde und dass sie wider besseres Wissen keinen anderen Festlegungen zustimmen würden. c) Die Kodierzentren und Großhändler wiesen darauf hin, dass sie aus Datenschutzgründen nicht in sehr unterschiedlichen Strukturen liefern könnten, es sei denn, eine Belieferung von IMS würde eingestellt (was aus wirtschaftlichen und vertraglichen Gründen praktisch nicht machbar wäre). d) Eine Grundstruktur mit rund 3000 Segmenten (+- 300-500) würde den Anforderungen der Industrie entsprechen. Bei einer derart tiefen Gliederung sei es, unabhängig davon, ob diese der Struktur IMS 2847 entspricht, praktisch unmöglich zu verhindern, dass der Großteil der 1860er Struktur durch die Zusammenfügung von Segmenten der neuen Struktur wiederhergestellt werden könnte. Mit einer zunehmend tieferen Untergliederung der Grundstruktur (mehr Segmente) würde auch die Schwierigkeit steigen, die Kompatibilität mit der 1860er Struktur zu vermeiden." (150) Auf diese Zusammenkunft folgte ein Schreiben von 17 Pharmaunternehmen(40), die IMS aufforderten, Lizenzen für die "Struktur 1860 Bausteine" an sämtliche Interessierten auf Antrag zu erteilen, um einen Wettbewerb in diesem Markt zu ermöglichen. (151) IMS erklärt, dass es drei verschiedene Strukturen in Deutschland im Laufe der Zeit entwickelt habe und dass NDC und AzyX behaupten, neue Bausteinstrukturen in Deutschland anzubieten oder entwickelt zu haben. (152) Die Kommission ist der Auffassung, dass der Aufbau einer neuen Struktur durch IMS in der Vergangenheit, sei es durch Unterteilung der bestehenden Segmente oder unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund administrativer Neueinteilung (wie z. B. Einbeziehung der neuen Bundesländer im Jahr 1992) nicht mit dem Aufbau einer vollständig neuen Struktur gleichgestellt werden kann. Die Herausforderungen, vor denen man beim Aufbau einer neuen Struktur stehen würde, mussten von IMS unter den damaligen Gegebenheiten nicht bewältigt werden. NDC und AzyX haben zwar neue Strukturen eingeführt, die erwähnte Rechtsunsicherheit wegen der Vereinbarkeit mit der "Struktur 1860 Bausteine" besteht jedoch fort. Angesichts der sehr allgemeinen Aussagen in dem Urteil des Frankfurter Landgerichts bestehen die erheblichen Ungewissheiten in diesem Bereich fort. 7.3.2.4. Bausteinstrukturen in anderen Ländern (153) In Ländern ohne Datenschutzvorschriften, die eine Erfassung von Daten gemäß den Postleitzahlen mit nur einer oder zwei Apotheken untersagen, wie zum Beispiel USA, Kanada und Australien, werden zwar die Postleitzahlen verwendet, man kann aber nicht von einer eigentlichen Bausteinstruktur sprechen. In Japan gibt es keine Bausteinstruktur, weil die Arzneimittel den Patienten direkt verschrieben werden und die Pharmahersteller die Verkäufe direkt vom Arzt zum Patienten verfolgen. Die Bausteinstrukturen haben sich in den europäischen Ländern im Wesentlichen deshalb entwickelt, weil Datenschutzgesetze bestehen. In diesen Ländern entstehen die "Bausteine" der Struktur durch die Zusammenfügung mehrerer Postleitzahlgebiete. Die Lage der Bausteinstrukturen in Ländern, in denen zwei oder mehr Anbieter von regionalen Absatzdatendiensten miteinander im Wettbewerb stehen, wird nachstehend untersucht. [Geschäftsgeheimnis] (154) IMS macht geltend, dass in einer Reihe von Ländern eine Struktur von zwei oder mehr Bausteinen nebeneinander bestehe, was den Wettbewerb stärke und bedeute, dass dies auch in Deutschland der Fall sein könnte. Hierzu führt es Portugal, Frankreich, Finnland, Norwegen und Polen als Beispiele an. (155) Es muss der Frage nachgegangen werden, ob die Lage in diesen Ländern darauf schließen ließe, dass es für Wettbewerber möglich wäre, Substitute für die "Struktur 1860 Bausteine" in Deutschland zu entwickeln. Erstens ist zu bemerken, dass die verschiedenen in Portugal, Frankreich und Norwegen nebeneinander bestehenden Bausteinstrukturen offenbar vollständig oder weitgehend kompatibel und im Vereinigten Königreich identisch sind. Darüber hinaus erscheint es evident, dass es hinsichtlich der Dauer, während der Bausteinstrukturen im Land genutzt wurden, sowie der Rolle der pharmazeutischen Industrie in dieser Struktur, der Zahl der pharmazeutischen Unternehmen, die Verkaufsdaten kaufen, und der Größe des Marktes für regionale Verkaufsdaten im Allgemeinen keinen mit Deutschland ähnlichen Markt gibt. (156) In Portugal sind sowohl AzyX als auch IMS auf dem Markt der regionalen Absatzdatendienste vertreten. [Geschäftsgeheimnis] Im Jahr 2001 hat die Struktur von AzyX 324 Basic Information Units genannte Bausteine. Weder IMS noch AzyX haben behauptet, dass diese Strukturen inkompatibel seien. (157) In Frankreich werden regionale Absatzdatendienste ausschließlich von dem Unternehmen Cégédim angeboten. Cégédim ist der Dienstleistungserbringer für GERS, eine von allen französischen Pharmaunternehmen gegründete "Groupement d'intérêt économique". Im Jahr 1998 änderte Cégédim seine aus 509 Bausteinen bestehende Struktur in eine Struktur mit 4612 Bausteinen (Agrégats de Points de Vente), die in 746 räumliche Einheiten (Unités Géographiques d'Analyses) zusammengefasst sind. Die 509 Bausteinstruktur wird in der Übergangszeit bis zum Wechsel zur 746er Struktur noch von einer kleinen Anzahl von Pharmaunternehmen verwendet, sodass in Frankreich keine inkompatiblen Bausteinstrukturen für Absatzdaten nebeneinander bestehen. [Geschäftsgeheimnis] Die auf diesen Querschnitt angewandte Unterteilung APV wirft Fragen hinsichtlich der französischen Vorschriften über Datenschutz (Informatique & Libertés) und des französischen Gesundheitskodex auf. [Geschäftsgeheimnis] Die beiden Strukturen werden zwar zur Erbringung von Dienstleistungen auf getrennten Märkten (regionale Absatzdaten und regionale Verschreibungsdaten) verwendet, sind aber kompatibel. (158) IMS behauptet, dass es für Wettbewerber möglich sei, eine eigene Bausteinstruktur zu schaffen und den Wettbewerb damit aufzunehmen; ein Beispiel dafür sei Frankreich, wo 90 % der Kunden von GERS zu der neuen Absatzdaten-Bausteinstruktur von Cégédim gewechselt seien. (159) Der Übergang zu der Struktur 746 Bausteine in Frankreich und die Möglichkeiten zur Schaffung einer neuen Bausteinstruktur in Deutschland sind nicht vergleichbar. Cégédim schuf die Struktur 746 in Frankreich für die Pharmaunternehmen. Sie war Gegenstand einer Übereinkunft zwischen der Industrie, den Großhändlern und der französischen Regierung, die eine neue Einteilung benötigte, um einen Index für Preisangaben über Arzneimittel zu schaffen. Damit hat die Struktur von Cégédim offiziellen Status erlangt und ist mehr als lediglich das Produkt eines Privatunternehmens. Da die Forderung nach Schaffung einer neuen Struktur von den Pharmaunternehmen ausging, wurde der Übergang zu dieser Struktur von ihnen gleichsam automatisch vollzogen. Es gibt nur eine geringe Anzahl von Unternehmen, die während der Übergangszeit die alte Struktur verwenden. Damit unterscheidet sich die Lage eindeutig von der in Deutschland. (160) In Norwegen ist IMS [Geschäftsgeheimnis] im Markt vertreten, während Farmastat AS im Jahr 1994 vom Verband der Pharmaindustrie gegründet wurde. [Geschäftsgeheimnis] Seit 1. März 2001 ist es möglich, Angaben zu jeder Apotheke in Norwegen bereitzustellen, und Farmastat geht davon aus, dass es in Kürze ein Produkt anbieten kann, das sämtliche 392 Apotheken in Norwegen erfasst. (161) In Finnland werden regionale Absatzdatendienste von IMS und von Suomen LääkeData Oy (SLD) erbracht, das bis in die jüngste Zeit zu 100 % der Pharmaindustrie gehörte und regionale Absatzdaten seit 1999 anbietet. IMS verwendet eine Struktur mit 190 Bausteinen. Die Struktur von SLD wurde durch Unterteilung der 24 Gesundheitsdistrikte in 161 regionale Segmente gebildet. Die Bausteine wurden nach städtischen Bezirken, Gesundheitskooperationsgebieten, der Struktur der großen Apotheken und deren Verkaufsstellen, räumlichen Gegebenheiten und Postleitzahlen gebildet. (162) Das Ausmaß der Kompatibilität zwischen der Struktur von SLD und der von IMS ist unklar. Auf jeden Fall sind viele der Sachzwänge, die Wettbewerber von IMS in Deutschland an einem Markteintritt oder einem Verbleiben im Markt hindern, in Finnland nicht gegeben. Bei seinem Markteintritt war es für SLD wesentlich einfacher, Abnehmer in der Pharmaindustrie zu finden, da diese Unternehmen zu 100 % Eigentümer von SLD waren und ein eindeutiges Interesse an seinem Erfolg hatten. [Geschäftsgeheimnis] Außerdem ist der finnische Markt, der lediglich 800 Apotheken gegenüber 21600 in Deutschland zählt, wesentlich weniger komplex und ausgereift als der deutsche Markt, sodass die Pharmaunternehmen nicht in dem Maße wie in Deutschland in die Bausteinstruktur "eingeschlossen" werden können. Die Lage in Finnland kann somit nicht als Grundlage für Schlussfolgerungen über den deutschen Markt dienen. (163) In Polen ist AzyX der hauptsächliche Wettbewerber von IMS. AzyX hat eine Struktur von 646 Bausteinen, [Geschäftsgeheimnis]. Die Struktur von IMS kann nicht anhand der Bausteinstruktur von AzyX zusammengesetzt werden. In Polen wurde vor zwei Jahren eine neue Verwaltungsstruktur mit einer neuen räumlichen Einteilung eingeführt. [Geschäftsgeheimnis] (164) Die Bausteinstrukturen von AzyX und IMS sind nur in geringem Maße kompatibel. AzyX hat hierzu jedoch Folgendes geäußert: "Gegenüber den ausgereifteren Märkten in Westeuropa ist der polnische Markt durch eine rasche Entwicklung gekennzeichnet. Die Pharmaunternehmen erhöhen die Zahl ihrer Außendienstmitarbeiter sehr schnell (durchschnittliche Verdoppelung alle zwei bis drei Jahre), sodass häufige grundlegende gebietliche Neueinteilungen erforderlich werden. Die Lage auf dem polnischen Markt ist somit überhaupt nicht mit der Lage auf den ausgereiften westeuropäischen Märkten zu vergleichen." (165) IMS hat sich zu der Lage auf dem polnischen Markt nicht eingehend geäußert. Für die Kommission lassen die Unterschiede zwischen Deutschland und Polen hinsichtlich des Reifegrades des Arzneimittelmarktes, der Stabilität der Verwaltungsgrenzen und der Zeiträume für das Bestehen von Bausteinstrukturen darauf schließen, dass die Erfahrungen in Polen nicht als Nachweis für die Möglichkeiten der Wettbewerber in Deutschland dienen können, Substitute zu der "Struktur 1860 Bausteine" aufzubauen. (166) Im Vereinigten Königreich gab es bis 1999 zwei Anbieter von Pharmaverkaufsdaten: IMS und Source Informatics. Das Produkt von Source, Source Dispenser, war auf die Absatzdaten für die Produkte bestimmter Kunden spezialisiert. Die Verkäufe der erfassten Produkte wurden von den Apotheken oder verschreibenden Ärzten ausgewertet. Source hatte zu jener Zeit noch keine Bausteinstruktur. [Geschäftsgeheimnis] Nach einer Untersuchung der Übernahme durch die Monopol- und Fusionskommission wurden vom britischen Ministerium für Wettbewerb und Verbraucherfragen im Oktober 1999 Zusagen von IMS angenommen, die unter anderem die Veräußerung von Source Dispenser vorsahen. Source Dispenser wurde im Oktober 2000 schließlich von NDC übernommen. Die Bausteinstruktur RSA war Bestandteil dieser Übernahme in Form einer unbefristeten, nicht ausschließlichen, gebührenfreien Lizenz. Somit gibt es im Vereinigten Königreich zwei Erbringer von Absatzdatendienstleistern, die auf dieselbe Bausteinstruktur zurückgreifen. 7.3.3. Rechtfertigung der verweigerten Lizenzerteilung (167) Das Recht des Eigentümers eines gewerblichen Schutzrechtes, Dritte daran zu hindern, ohne seine Zustimmung Produkte herzustellen, zu verkaufen oder einzuführen, bei denen auf seine Schutzrechte zurückgegriffen wurde, ist Gegenstand dieses ausschließlichen Rechts. Das GeI hat in dem

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.