Europäische Union

2002/165/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP D3/38.044 — NDC Health/IMS HEALTH: Einstweilige Anordnung) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1695) (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32002D0165. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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chtig, die Beziehungen zu unseren Kunden zu pflegen (...). Viele Kunden werden auch von anderen Verkaufsvertretern besucht, sodass eine große Anzahl gut entwickelter, enger Beziehungen zerstört würden. Pharmacia fügte hinzu, dass jegliche Umstrukturierung des Verkaufspersonals die Beziehungen der Kunden mit unseren Vertretern zerstören und wir eine spürbare Anzahl von Kunden am Ende verlieren würden. Novartis erläuterte, dass ein Verlust der Beziehung zwischen Verkaufsvertretern und den verschreibenden Ärzten eher nachteilige Auswirkungen auf den Absatz haben würde. Ohne eine über einen langen Zeitraum aufgebaute und gepflegte Beziehung würden die Verkaufsvertreter von vielen sehr beschäftigten Ärzten nicht angehört, insbesondere, wenn sie mehrmals täglich auch von anderen Vertretern besucht werden. Novartis fügte hinzu, dass es in einigen Fällen mehrere Jahre dauerte, um ein Verhältnis aufzubauen, das zu guten Absatzergebnissen geführt hat. (108) Würden regionale Absatzdaten in einer mit der Struktur 1860 nicht kompatiblen Struktur geliefert, wären erhebliche Änderungen in den Verkaufsgebieten erforderlich, die von den Pharmaunternehmen ihren Vertretern zugewiesen sind. [Geschäftsgeheimnis] Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie erklärte, dass die Verwendung einer anderen Struktur eine umfangreiche Neueinteilung erfordern würde. In seiner Erwiderung vom 26. Januar 2001 bemerkte Essex Pharma, dass dies zu Änderungen bei der Gebietszuständigkeit der Verkaufsvertreter führen würde. Das Ergebnis wären Effizienzverluste aus organisatorischen Gründen für die Verkaufsvertreter sowie für die Unternehmen. Ähnlich bemerkte Lilly Deutschland, dass die größten Kosten durch Unordnung bei seiner Absatzorganisation bedingt würden, da seine Gebiete anhand der Bausteinstruktur eingeteilt sind. Essex erläuterte in seiner Erwiderung, dass die Kosten für eine technische Änderung der Struktur als geringfügig im Vergleich mit den finanziellen Auswirkungen des bereits erwähnten erheblichen Wettbewerbsnachteils (Änderung der Gebietszuständigkeit der Verkaufsvertreter) anzusehen wären. (109) Eine von I + G, einem im Pharmaziesektor spezialisierten Beratungsunternehmen, erstellte Studie(35), beruhend auf einem Querschnitt von Ärzten, hat gezeigt, dass die ständigen Kontakte mit den Verkaufsvertretern zu den wichtigsten Voraussetzungen von 77 Leistungsparametern für die Kundenbindung zählt. (110) IMS ist der Auffassung, dass die nachteiligen Auswirkungen eines Wechsels auf die Verkaufsvertreter und deren Beziehungen zu den Ärzten übertrieben dargestellt werden, und zwar aus drei Gründen: Erstens ändern die Pharmaunternehmen von sich aus häufig die Zusammensetzung ihres Verkaufspersonals, zweitens wäre durch eine spürbare Änderung der Bausteinstruktur die Beziehung nur am Rande des Gebiets eines Verkaufsvertreters berührt und drittens werde die Enge der Beziehungen zu den Ärzten übertrieben dargestellt. (111) Zum ersten Gesichtspunkt ergaben die zu den Auskunftsersuchen eingegangenen Bemerkungen ein anderes Bild. Bastian: Keine Änderungen sind in den vergangenen zehn Jahren erfolgt; Bayer: Die Verkaufsgebiete werden nur selten geändert, gewöhnlich nur im Falle einer größeren Umstrukturierung; AstraZeneca: Wir versuchen, so weit wie möglich keine Änderungen vorzunehmen; Dr. Kade: Die Verkaufsgebiete werden nur selten geändert. Außerdem ist wegen der wichtigen zugrunde liegenden geschäftlichen Gründe der Erwerb eines Unternehmens oder die Einführung eines neuen Arzneimittels eine wesentlich bessere Rechtfertigung für den Verlust an Verkaufsvertreter/Ärztebeziehungen als eine Änderung aufgrund einer neuen Bausteinstruktur. Schering: Änderungen in diesen Fällen sind eine Investition in die Zukunft und folgen der strategischen Geschäftsentwicklung. Deshalb sind Abbrüche bei den Beziehungen zwischen Ärzten und Verkaufsvertretern zu rechtfertigen und unvermeidlich. Hoffmann La Roche: Im Falle von Zusammenschluss oder Akquisition ist eine Umstrukturierung unvermeidlich und muss akzeptiert werden. Eine Umstrukturierung durch Wechsel des Datenanbieters ist kaum zu akzeptieren, da außer den technischen Umstellungskosten die Verluste durch Wegfall der Beziehungen nicht abzuschätzen sind.(36) Lilly: Änderungen an den Verkaufsgebieten werden nur vorgenommen, wenn sie absolut erforderlich sind. Essex: Wir vermeiden Änderungen an unserer Struktur wegen des damit verbundenen enormen Aufwands. (112) Zu dem zweiten Gesichtspunkt des Arguments von IMS ist vorstellbar, dass Pharmaunternehmen mit einem kleineren Außendienst und entsprechend größeren Verkaufsgebieten die Bausteine einer neuen Struktur zusammenfügen, sodass weitgehend die ursprünglichen Gebiete wiedererstehen. IMS behauptet, dass wenn eine Anzahl von großen, kleinen und mittleren Unternehmen zu der von NDC entwickelten Struktur 2201 übergewechselt wären, selbst die größten Unternehmen Verkaufsbeziehungen zwischen Arzt und Vertreter in einer Größenordnung von weniger als 3 % verloren hätten. NDC ist auf dieses Argument nicht eingegangen. Die Kommission ist der Auffassung, dass selbst wenn die von IMS genannten Zahlen zutreffen würden, was von vielen Pharmaunternehmen bezweifelt wird, dies dennoch ein nicht unerheblicher Verlust an Verkaufsbeziehungen wäre, den die Pharmaunternehmen nur sehr widerstrebend hinnehmen würden, da ein solcher Verlust geschäftlich nicht zu rechtfertigen wäre. Außerdem geht aus den von IMS angeführten Sachverständigenmeinungen hervor, dass eine andere Bausteinstruktur wohl wesentlich anders wäre und nur geringe oder keine Überschneidungen mit der 1860er Struktur hätte, d. h. die Verkaufsgebiete müssten erheblich geändert werden, was insbesondere dann zuträfe, wenn bedeutende Spezialisten oder ärztliche Koryphäen einer besonderen Fachrichtung von einem neuen Verkaufsvertreter betreut werden müssten. (113) Zu dem dritten Gesichtspunkt ist zu bemerken, dass die Pharmaunternehmen dem Verhältnis zwischen ihren Verkaufsvertretern und den Ärzten besondere Bedeutung beimessen, weil es eines der wenigen Wege der Förderung eines Arzneimittels ist. Gemäß dem Heilmittelwerbegesetz(37) darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten oder Apothekern geworben werden. Dies erklärt, warum die Arbeit der Verkaufsvertreter eine solche Bedeutung hat. Der BPI sagte hierzu: Die Beziehungen zwischen den Ärzten und den Verkaufsvertretern sind die wichtigsten Aktiva eines Pharmaunternehmens. Apogepha erklärte: Jegliche Änderung in der Beziehung Arzt-Verkaufsvertreter ist unabhängig von dem Grund geschäftsbedrohend. TAD: Änderungen an der Bausteinstruktur sind auf das Mindestmaß zu beschränken, um Störungen in den Beziehungen zwischen Arzt und Verkaufsvertreter zu vermeiden. Yamanouchi pharma: Das Verhältnis Arzt-Verkaufsvertreter ist ein so wichtiges Kapital, dass wir versuchen, Änderungen möglichst zu vermeiden. Lilly: Die Aufrechterhaltung stabiler Beziehungen zwischen dem Arzt und dem Verkaufsvertreter hat ganz besonderen Vorrang. Medac: Jegliche Störung des Verhältnisses zwischen Kunden und Verkaufsvertretern hätte für unser Unternehmen erhebliche Nachteile. Deshalb würden wir so weit wie möglich zögern, die Regionalstruktur zu ändern. (114) Die Kommission geht deshalb davon aus, dass der Verlust einer Arzt-/Verkaufsvertreter-Beziehung als unvermeidbare Folge eines Wechsels zu einer mit der 1860er Struktur inkompatiblen Bausteinstruktur bestimmte Pharmaunternehmen von einem solchen Wechsel abhält. - Veränderte Verkaufsgebiete: Änderungen an den Arbeitsverträgen (115) Ein Verkaufsgebiet ergibt sich aus der Zusammenlegung einer Reihe von Bausteinen. Wenn dieses Gebiet in dem Arbeitsvertrag mit dem Verkaufsvertreter festgelegt ist, würde eine Änderung der Struktur auch eine Änderung am Arbeitsvertrag erfordern. Dies ist ein weiterer Grund, nicht zu einer anderen Struktur überzugehen. Außerdem würden derartige Änderungen einem Mitbestimmungsverfahren unterliegen. Gemäß Artikel 87, 98 und 91 Betriebsverfassungsgesetz ist ein Mitbestimmungsverfahren bei der Änderung der Arbeitsbedingungen erforderlich, was bedeutet, dass der Betriebsrat in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen ist. Im Falle einer Unstimmigkeit wird das letzte Wort von einem Schlichterbeirat gesprochen. (116) Für viele Pharmaunternehmen ist dies ein Problem. Ein Unternehmen bemerkte, dass die Bausteinstruktur die Grundlage für Verhandlungen mit dem Unternehmensberater insbesondere hinsichtlich der Bewertung und der Prämienregeln für Außendienstmitarbeiter darstellt. GlaxoWellcome SmithKline Beecham erwähnte das hohe Risiko, mit dem Betriebsrat bei einer Änderung der Bausteinstruktur keine Einigung erzielen zu können. Klinge Pharma erklärte, dass es bei einem Wechsel von der 1860er Struktur zu einer neuen Einteilung erhebliche Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat haben würde, weil in den Beschäftigungsverträgen mit den Verkaufsvertretern der Einsatzort unter Bezugnahme auf die Verkäufe in ihrem Gebiet (das eine Zusammenfügung einer Reihe von Bausteinen ist) bestimmt wird. Ein anderes Pharmaunternehmen erklärte, dass die Gebietsstruktur seines Außendiensts auf den 2847 Segmenten (RPM 3000) beruht. Wir hätten erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme, wenn wir diese Struktur aufgrund eines Wechsels zu einem Wettbewerber nicht mehr verwenden könnten. (117) IMS hat hierzu bemerkt, dass Fragen des Beschäftigungsgesetzes und der darin vorgeschriebenen Verfahren nicht ausschlaggebend seien. Es ist der Auffassung, dass in den Arbeitsverträgen die Verkaufsgebiete in allgemeinen räumlichen Begriffen gefasst sind. Dies trifft zwar auf einige Pharmaunternehmen zu, in deren Arbeitsverträgen die Verkaufsgebiete sehr allgemein unter Bezugnahme auf nur eine Region genannt werden. Doch beinahe die Hälfte der Unternehmen, die der Kommission Angaben zu diesem Punkt gemacht haben, bezeichnen die Verkaufsgebiete als eine Liste von Bausteincodes. Jegliche Änderung der Bausteinstruktur würde ihnen deshalb die erwähnten Probleme bereiten. - Kosten der Änderung von Software und Anwendungen, die auf die "Struktur 1860 Bausteine" zurückgreifen (118) NDC erklärte, dass bei einer Änderung der Struktur die Kosten für Änderungen an den analytischen Arbeiten zur Unterstützung des Ausgleichplanes, für die Umstrukturierung der Gebietseinteilungen und die Einfügung der neuen Struktur in die Automatisierungssysteme der Außendienstmitarbeiter sowie für umfangreiche Ausbildungsmaßnahmen und die Erläuterung der Änderung von den Herstellern zu tragen wären. Demnach setzen die Pharmaunternehmen die Kosten für eine Umstellung zwischen 200000 und 400000 DEM an. Dies wurde von einer Reihe von Unternehmen bestätigt. (119) IMS hat in seinen Argumenten vorgebracht, dass in den Antworten der Kunden kein überzeugender Beweis zu finden sei, dass die Kosten eines Wechsels zu einer alternativen Struktur eine tatsächliche Hürde darstellen. Es ist der Kommission bewusst, dass eine bestimmte Anzahl pharmazeutischer Unternehmen nicht in der Lage war, die Umstellungskosten zu schätzen. Die angesprochenen Unternehmen hatten offenbar Schwierigkeiten bei der Auswertung der zusätzlichen direkten Kosten. Es wurden direkte Kosten von zwischen 40000 DEM und 1,85 Mio. DEM genannt, d. h. rund 30 % des Jahreshaushalts für regionale Absatzdaten eines großen Pharmaunternehmens. Bei kleinen und mittleren Unternehmen entsprachen diese Kosten zwischen 25 bis mehr als 100 % der Jahresmittel für regionale Absatzdaten. (120) Ein Pharmaunternehmen erklärte, dass andere Strukturen, selbst wenn sie aus Gründen der Vertraulichkeit annehmbar wären, einen hohen Finanz- und Arbeitsaufwand erfordern. Ein weiteres Unternehmen sagte, dass eine andere RPM-Struktur erhebliche finanzielle und organisatorische Folgen für das Unternehmen hätte. Zusätzlich zu den Kosten für die Umstellung der EDV-Anwendung im Büro, im Außendienst und dem damit verbundenen organisatorischen Aufwand müssten die erforderlichen Anpassungen in der bestehenden Außendienststruktur vorgenommen werden ... Dies könnte zum Verlust gewachsener Kundenbeziehungen führen und müsste auf jeden Fall zuerst mit dem Betriebsrat vereinbart werden. In seiner Antwort erklärte MSD Sharp & Dohme, dass unser Außendienst, das gesamte betriebliche Berichtswesen und andere Marktdaten auf dieser Struktur beruhen. (...) Eine genaue Kostenangabe ist nicht möglich. Jedoch wären sowohl die Kosten als auch der Zeitaufwand außerordentlich hoch. Es müsste eine neue Außendienststruktur geschaffen und die Daten und Systeme intern vollständig neu gestaltet werden. (121) Ein anderes Pharmaunternehmen bemerkte, dass eine Änderung der bestehenden RPM-Struktur, die von der Pharmaindustrie entwickelt wurde und die Grundlage für die Struktur unserer Verkaufsgebiete und damit unseres Außendienstes darstellt, erhebliche finanzielle und zeitliche Aufwendungen für [ ] erfordern würde. Gleichzeitig würde eine Änderung der bestehenden RPM-Struktur mit ihrer Gebietseinteilung unsere gewachsenen und hoch entwickelten Kontakte zu den Kunden zerstören. Dies würde zu unvorhersehbaren und deshalb unannehmbaren Verlusten für unser Unternehmen führen. (122) IMS hat ausgeführt, dass die Kommission jene Unternehmen nicht ausreichend befragt hat, die am geeignetsten erscheinen, betreffend Wechselkosten auszusagen, namentlich NDCs und AzyXs Kunden. Gemäß IMS haben NDC und AzyX etwa 61 Kunden, von denen aber nur 28 befragt wurden. Um eine ausgeglichene Meinung der Kunden zu erhalten, hat die Kommission Kunden von drei Dienstleistern befragt. Die Kommission benutzte dazu eine große Auswahl Kunden jedes dieser Unternehmen und behauptet nicht, die gesamte Industrie befragt zu haben. Selbst entsprechend den Berechnungen von IMS hat die Kommission 46 % der AzyX und NDC-Kunden untersucht, was jedenfalls genügt um daraus statistisch fundierte Schlüsse zu ziehen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Kosten für eine Änderung der internen Anwendungen, die gegenwärtig vollständig von der "Struktur 1860 Bausteine" abhängen, erheblich wären und die Unternehmen von einem Wechsel zu anderen Bausteinstrukturen abhalten. (123) Die Schlussfolgerung dieses Teiles der rechtlichen Würdigung lautet deshalb, dass die Funktion der Arbeitsgruppe erheblich zur gegenwärtigen Lage beigetragen hat, in der sich die "Struktur 1860 Bausteine" zur De-facto-Industrienorm entwickelt hat, was auch von beinahe allen Pharmaunternehmen anerkannt wird. Dies bedeutet wiederum, dass die Kosten, Wettbewerbsnachteile und die anderen erwähnten Probleme, denen Pharmaunternehmen gegenüberstuenden, wenn sie auf regionale Absatzdatendienste zurückgreifen würden, die in einer anderen Struktur formatiert sind, unangemessen hoch wären und ein erhebliches Hindernis für ein derartiges Vorgehen darstellten. 7.3.2. Aufbau einer Alternativstruktur durch Wettbewerber unwahrscheinlich (124) Um die behauptete Unerlässlichkeit der "Struktur 1860 Bausteine" genauer zu untersuchen, ist die Kommission der Frage nachgegangen, ob es technische oder rechtliche Hindernisse gibt, die es anderen Unternehmen unzumutbar machen, eine andere Struktur aufzubauen, mit der regionale Datendienste in Deutschland formatiert und auf den Markt gebracht werden können. (125) Das Fehlen derartiger Hindernisse war in dem Urteil des Gerichtshofs Bronner von Bedeutung, der in Randnr. 44 zu der Schlussfolgerung gelangte, dass der Zugang zu einem Zeitungs-Hauszustellungssystem zur Ausübung der Geschäftstätigkeit nicht unerlässlich ist: Zum anderen sind keine technischen, rechtlichen oder auch nur wirtschaftlichen Hindernisse ersichtlich, die geeignet wären, jedem anderen Verleger von Tageszeitungen - allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Verlegern - die Errichtung eines eigenen landesweiten Hauszustellungssystems und dessen Nutzung für den Vertrieb der eigenen Tageszeitungen unmöglich zu machen oder zumindest unzumutbar zu erschweren. (126) IMS macht geltend, dass die Bausteinstruktur nicht unerlässlich sei, da die Informationen zum Aufbau einer Struktur öffentlich verfügbar seien und eine sehr große Anzahl potenzieller Bausteinstrukturen geschaffen werden könnten. Eine neue Struktur könnte deshalb ein "konkretes oder potenzielles Substitut" für die Struktur 1860 im Sinne des Urteils des GeI in dem Fall Ladbroke (Randnr. 131) sein. IMS behauptet ferner, dass die Frage der wesentlichen Einrichtung davon abhänge, ob es für die Wettbewerber unmöglich ist, eine eigene Struktur aufzubauen, was aber nicht von den subjektiven und sich ändernden Meinungen einzelner Kunden abhänge. (127) Die Kommission stimmt mit IMS darin überein, dass die für den Aufbau einer Bausteinstruktur erforderlichen Informationen Allgemeingut sind und dass, abgesehen von den eine Bausteinstruktur bedingenden Sachzwängen, theoretisch viele Strukturen denkbar sind. Wettbewerber, die eine sinnvolle Struktur aufbauen möchten, müssen diesen Zwängen jedoch Rechnung tragen. Die Beachtung der Sachzwänge bedeutet jedoch, dass wie nachstehend geschildert, die Möglichkeiten zum Aufbau einer neuen Struktur sehr begrenzt sind und zwar aus technischen Gründen (Notwendigkeit, die Postleitzahlgebiete zu verwenden und sonstige objektive Sachzwänge) und aus rechtlichen Erwägungen (Beachtung des Datenschutzgesetzes, der Urheberrechte von IMS). (128) In dieser Frage hat das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 16. November 2000 wie folgt befunden (Unterstreichung hinzugefügt): Die Beklagten versuchten ursprünglich, ihre pharmazeutischen Informationen auf der Grundlage einer Untergliederung des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland in 2201 Segmente anzubieten. Aus mehreren Zusammenkünften zwischen den Beklagten und potenziellen Kunden ging jedoch hervor, dass ein auf diese Weise aufbereitetes Datenmaterial wohl kaum im Markt bestehen könnte, da es nicht der Gebietsunterteilung in die üblichen 1860 Segmente entspricht. (129) Die Kommission kann den Bemerkungen von IMS zur Stichhaltigkeit der Kundenauffassungen hinsichtlich der Unerlässlichkeit der "Struktur 1860 Bausteine" nicht zustimmen. Die Pharmaunternehmen als Anwender der in Bausteinstruktur angebotenen Daten sind durchaus in der Lage zu beurteilen, ob die 1860er Struktur einer Industrienorm gleichkommt. Ebenso können sie glaubwürdige Aussagen zu den anzunehmenden Kosten eines Wechsels zu einer anderen Struktur machen. Wenn man den Auffassungen der Kunden in diesem Verfahren kein Gewicht verliehen hätte, hätte man die Frage der Unerlässlichkeit der Struktur lediglich im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Aufbau einer neuen Bausteinstruktur ungeachtet der Frage gemacht, ob es überhaupt möglich wäre, mit dieser Struktur den Wettbewerb in dem relevanten Markt zu bestehen(38)(39). 7.3.2.1. Fehlende Optionen für potenzielle Anbieter regionaler Absatzdatendienste (130) Es muss der Frage nachgegangen werden, ob potenzielle Anbieter von regionalen Absatzdatendiensten von Null ausgehend alternative Strukturen entwickeln könnten. Hinweise hierzu ergeben sich aus einer von AzyX am 15. März organisierten Zusammenkunft, die u. a. zu folgendem Ergebnis gelangte: Aus rechtlicher Sicht könnte IMS wieder jede Struktur angreifen, die auch nur zur Hälfte auf die Struktur 1860 zurückgreift. Aus diesem Grund würde eine neue Struktur nicht einmal die Anforderung nach Rechtssicherheit erfuellen, es sei denn, man stellt bewusst unsinniges Material zusammen. (131) Wie bereits erwähnt sind die meisten der für den Aufbau der Struktur verwendeten Bezugsgrößen feststehendes Allgemeingut (Postleitzahlgebiet, Standorte von Apotheken und Ärzten, Angaben zur sozialen Lage der Bevölkerung, Landschaftsformen, Gebiete, die von einem Vertreter in einem Tag besucht werden können usw.). Die Festlegung der Grenzen zwischen Bausteinen hängt weitgehend von diesen objektiven Gegebenheiten ab und begrenzt damit die Auswahlmöglichkeiten für den Aufbau einer neuen Struktur. Auch der gesunde Menschenverstand beschränkt die verfügbaren Optionen. Es ließe sich eine Vielzahl von Strukturen aufbauen, die jedoch keine marktfähigen Segmente für die Darstellung regionaler Absatzdaten hätten, da sie von den Kunden nicht verwendet werden könnten. - Verwaltungsgrenzen als erhebliches technisches Hindernis für den Aufbau einer neuen Struktur (132) Die 1860er Struktur bedient sich in hohem Maße der Postleitzahlen. Rund 500 Bausteine dieser Struktur entsprechen einem Postleitzahlgebiet. Bei rund 1100 Bausteinen gibt es keine andere Wahl hinsichtlich der Zusammenlegung von Postleitzahlgebieten als die von IMS und der RPM-Arbeitsgruppe getroffene Wahl (AzyX), und 1100 Segmente, in denen zwei oder mehr Postleitzahlgebiete in einer von den räumlichen und demografischen Gegebenheiten des Gebiets eindeutig bestimmten Weise zusammengelegt werden können (GESDAT). Die Kommission ist der Auffassung, dass die eindeutige Bedeutung der Verwendung der Postleitzahlgebiete die Wahlmöglichkeiten für potenzielle Ersteller neuer Bausteinstrukturen einschränkt. (133) Die Kommission ist der Auffassung, dass es schwerwiegende Gründe für die Verwendung der Postleitzahlen als Grundlage einer jeglichen Struktur gibt. Andere Daten, in die Arzneimittelabsatzdaten einbezogen werden, werden in diesem Format bereitgestellt; es ist wohl die einzig praktische Art der Zuteilung der Ärzte und Apotheken zu bestimmten Bausteinen, außerdem sind Postleitzahlen offenbar die "natürliche" Grundlage für Bausteinstrukturen, wie aus den Beschlüssen nicht europäischer Länder hervorgeht, diese als Grundlage einer Struktur (siehe Ziffer 153) zu verwenden, wenn keine Datenschutzgesetze wie in der EU bestehen. (134) GESDAT erklärte, dass einige Großhändler in der Lage sind, die Daten nach einem anderen Kriterium zu liefern. Die Adresse wäre das einzige andere Kriterium zur Feststellung des Standorts einer Apotheke, was jedoch technisch schwieriger und nicht zuverlässig ist, da die Adressen in den verschiedenen Teilen Deutschlands unterschiedlich geschrieben werden. Auch gibt es keinen einheitlichen Kenncode für die Apotheken, sodass der Großhändler ein einfaches Verfahren benötigt, eine neue Apotheke ohne Bezugnahme auf den Erbringer einem Baustein zuzuweisen. Die Postleitzahl ist ein nützliches und genaues Mittel für die Zuteilung einer Apotheke zu einem Baustein. (135) AzyX erklärte Folgendes: Die Postleitzahlen sind vorgeschrieben. Für die Großhändler sind Postleitzahlen das einzige praktische Kriterium, das sie in die Lage versetzt, ihre Absatzzahlen einer Gebietsstruktur zuzuweisen. Eine nicht an Postleitzahlen ausgerichtete Struktur könnte von den meisten Großhändlern nicht bewältigt werden, sodass keine Daten erworben werden könnten. Wenn man die Postleitzahlen als Bausteine verwendet, müsste man den Großhändlern eine Brückendatei bereitstellen, in der angegeben ist, welche Postleitzahl zu welchem Baustein gehört; auch müsste vereinbart werden, dass die Verkäufe an jede Apotheke in diesem Postleitzahlgebiet dem jeweiligen Baustein zugeordnet werden. Theoretisch könnte den Großhändlern eine Datei mit allen 21600 Apotheken bereitgestellt werden, um diese einzeln den Bausteinen zuzuweisen. In der Praxis würde dies aus folgenden Gründen jedoch fehlschlagen: a) Bei unterschiedlicher Schreibweise würde die Zuteilung versagen, da die Apotheke nicht mehr elektronisch erkannt würde (unterschiedliche Schreibweisen sind die Regel, nicht die Ausnahme; einige Großhändler verwenden sogar den Namen des Apothekers anstelle des Apothekennamens in ihrer Adressendatei ...); b) eine neue Apotheke und/oder eine Adressenänderung müsste manuell bearbeitet werden, was in der Praxis nicht durchführbar ist. (136) NDC erklärte Folgendes: Eine neue nicht auf den deutschen Postleitzahlen beruhende Struktur wäre mit einer anderen öffentlich verfügbaren Software inkompatibel, wie z. B. sozioökonomische Erhebungen, die von den Pharmaunternehmen für Vermarktungszwecke verwendet werden, und die von den Pharmaunternehme

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.