Europäische Union

2003/238/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2002 über die Beihilferegelung Frankreichs in Form einer Staffelung der Verbrauchsteuer zur Förderung von Biokraftstoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1866) (Text von Bedeutung für den EWR)

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einige Zeit vor dem ersten Abnehmer, der ELF-Anlage in Feyzin, die erst im April 1993 konkretisiert wurde. Die Anlage BENP in Origny-Sainte-Benoîte wurde 1993 errichtet, um Ethanol aus Weizen zu erzeugen und den in den Brennereien des Konzerns hergestellten Zuckerrübenalkohol zu dehydratisieren. Diese beiden Anlagen werden mit Weizen versorgt, der aus 20000 landwirtschaftlichen Betrieben im Norden Frankreichs und Zentralfrankreichs kommt. (143) Die Union SDA beteiligte sich an den Investitionen der beiden ETBE-Anlagen des Total-Konzerns in Dunkerque und in Gonfreville. Der Preis des an diese Anlagen gelieferten Bioethanols hänge von der Verwendung des ETBE ab und werde auf der Grundlage des Marktpreises für Super- und Normalkraftstoffe sowie Butan bestimmt. Er berücksichtige auch die Abschreibungen der ETBE-Anlagen. (144) Die Union SDA betont ferner, dass die Steuerbefreiung für Bioethanol nicht vollständig sei, da dafür ungefähr 15 % der für Kraftstoff geltenden Mineralölsteuer anfallen, d. h. ein höherer Steuersatz als die 10 %, die in einem von Frau Scrivener vorgeschlagenen Richtlinienentwurf vorgesehen sind. Bioethanol unterliege außerdem einer erheblich höheren Steuerbelastung als die Alternativlösungen für Kraftstoffe wie Erdgas für Fahrzeuge, verfluessigtes Erdölgas oder Elektrizität. (145) Die Union SDA stellt fest, dass die Kommission in ihrem Grünbuch vom November 2000 angesichts des entscheidenden Beitrags der Biokraftstoffe zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Abhängigkeit der Gemeinschaft von externen Energiequellen hohe kurz- und mittelfristige Ziele für die Biokraftstoffe festgelegt hat. (146) Die Union SDA betont, dass sich diese Position mit der Analyse decke, die die Union SDA vor mehreren Jahren über die Vorteile von Bioethanol durchgeführt hatte, was sie in Hinblick auf den Fortbestand ihrer Absatzmärkte beruhige und die wirtschaftlichen Risiken rechtfertige, die sie mit den Investitionen in Produktionsanlagen für Ethanol aus Weizen auf sich genommen habe. (147) Die Union SDA ist auch ein wichtiger Hersteller von Alkohol für traditionelle Verwendungszwecke. (148) Sie verweist auf die französischen Statistiken über die Erzeugung von Agrar- und Synthesealkohol, die von der Direction Générale des Douanes et des Droits Indirects veröffentlicht wurden und regt einen Vergleich der Entwicklung der Erzeugung im Zeitraum 1990/91-1992/93 (in den drei Jahren, bevor man mit der Herstellung von Bioethanol begann) und im Zeitraum 1996/97-1998/99 (in den drei Jahren nach dem Start der ETBE-Anlagen des Erdölkonzerns Total) an. (149) Feststellbar sei, dass die Erzeugung von Agraralkohol (ohne Bioethanol) von 367407 m3 auf 381886 m3, d. h. um 3,9 %, gestiegen ist, während im selben Zeitraum die Produktion von Synthesealkohol von 129862 m3 auf 150772 m3, d. h. um 16,1 %, angewachsen ist. (150) Andererseits sah sich die Union SDA so wie ihre französischen und europäischen Kollegen unter den Alkoholherstellern mit gravierenden Störungen auf dem traditionellen Alkohohlmarkt konfrontiert, welche durch eine erhebliche Zunahme der Einfuhren aus Drittländern, die 1999 16 % des Marktes erreichten, verursacht worden waren. (151) Diese Bedrohungen hätten ein derartiges Ausmaß erreicht, dass die Kommission die Einrichtung einer gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vorschlug. In der Begründung ihres Vorschlags weise die Kommission eindeutig darauf hin, dass die Marktstörungen auf die Einfuhren und nicht auf die Erzeugung von Bioethanol in Frankreich, wie es BP Chemicals zu verstehen gibt, zurückzuführen sind. (152) Schließlich sei klar, dass die Entstehung des Bioethanolsektors in Frankreich die Hersteller von Agraralkohol nicht dazu veranlasst habe, ihre Erzeugung zum Nachteil des Synthesealkohols zu erhöhen, wohingegen BP Chemicals vor kurzem in die Kapazitätserhöhung seiner Anlagen investiert habe. (153) Auch wenn die Ursache der Störungen auf dem europäischen Markt in den letzten Jahren bei den Einfuhren aus Drittländern zu suchen sei, sah sich die Kommission veranlasst, eine gemeinsame Marktordnung vorzuschlagen. (154) Das Vorgehen von BP Chemicals habe zur Folge, dass die Bioethanolproduktion in Frankreich in Frage gestellt wird, was nicht im Sinne der Ziele der Kommission ist. (155) Die Entwicklung der Biokraftstofferzeugung in der Gemeinschaft mache eine Richtlinie zur Steuerharmonisierung erforderlich, durch die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Staaten vermieden werden könnten (wie im Fall von Frankreich und Spanien zum Beispiel) und durch die ein dauerhafter Rahmen geschaffen werden könnte, außerhalb dessen eine wesentliche Entwicklung der Biokraftstoffe unmöglich sei. 3.6. Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie ("ADEME") (156) Die Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie ("ADEME") legte Bemerkungen aus energiewirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht zur Situation der Biokomponenten und Additive von Kraftstoffzusammensetzungen in Frankreich vor. (157) Die ADEME macht darin geltend, dass die Erzeugung von Biokomponenten und Additiven für Kraftstoffe zwischen 1992 und 2000 in Frankreich erheblich zugenommen habe. Der Ethanolverbrauch sei auf das 27fache gestiegen und erreichte 92550 Tonnen im Jahr 2000, der Verbrauch von Pflanzenölester multiplizierte sich mit 448 und betrug im Jahr 2000 308600 Tonnen. Die Gesamtmenge von 401000 produzierten Tonnen stelle zusammen 1 % des Benzin- und Dieselölverbrauchs für den Straßenverkehr dar. Damit liege Frankreich an erster Stelle unter den europäischen Herstellern, gefolgt von Deutschland, wo nur Pflanzenölester erzeugt werden, und Spanien, wo nur Ethanol hergestellt wird. (158) Dieser Anstieg sei mit einer Steuerermäßigung einhergegangen, die in Frankreich - wie in allen anderen betroffenen europäischen Ländern - zugunsten dieser Biokomponenten aber auch für andere alternative Kraftstoffe (verfluessigtes Erdölgas, Erdgas für Fahrzeuge, Aquazole) oder alternative Energie wie Elektrizität eingeführt wurde. Die Mittel für Forschung und Entwicklung, die von der öffentlichen Hand zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zur Verfügung gestellt wurden, seien 1994 erhöht worden, nahmen jedoch gegen Ende dieses Zeitraums zugunsten nicht energetischer Verwendungszwecke ab. (159) In Frankreich hänge der Verkehrssektor zu mehr als 95 % von Kohlenwasserstoffen, einer nicht erneuerbaren Energiequelle, ab, deren Nutzung einen entscheidenden Anteil an den Treibhausgasemissionen hat. Infolge seines erheblichen Wachstums in den letzten Jahren sei dieser Sektor in Hinblick auf den Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen insbesondere in den Städten an die erste Stelle gerückt. (160) Auf europäischer Ebene legte das Grünbuch der Kommission vom 29. November 2000 das Ziel fest, bis 2010 für die Biokraftstoffe 7 % und bis 2020 für alle alternativen Kraftstoffe 20 % zu erreichen. (161) Diese Biokomponenten, deren Vorzüge sowohl als Kraftstoffanteile und Additive als auch für ihren Beitrag zur Senkung bestimmter Schadstoffemissionen und in Hinblick auf den Treibhauseffekt anerkannt sind, werden in Frankreich nicht pur verwendet: entweder sie werden, wie beim Ester, als Komponenten mit einem Anteil von bis zu 30 % Dieselölen für Fahrzeuge aller Art (Busse, LKW, Nutzfahrzeuge ...) beigemischt oder - was vorwiegend der Fall ist - sie werden in geringen Mengen (einige Prozent) als Kraftstoff- oder Schmiermitteladditive Benzin und Dieselöl zugesetzt. (162) Ihre Verwendung erfordere keinerlei Anpassung der Fahrzeuge und Motoren, was einen Vorteil gegenüber anderen alternativen Kraftstoffen darstelle. (163) Für beide Sektoren wurden Lebenszyklusanalysen durchgeführt, um eine Vergleichssituation sowohl in energiewirtschaftlicher als auch in umweltspezifischer Sicht zu erhalten. (164) Die Energiebilanzen dieser Sektoren, zum Beispiel für das Jahr 2000, seien beträchtlich: es wurden 337000 t RÖE/Jahr ersetzt, 220000 t RÖE/Jahr eingespart und 810000 Nettotonnen an CO2 durch die Produktion und energetische Verwendung des für diese Zwecke reservierten Anteils vermieden - ohne Berücksichtigung des restlichen in der Pflanze vorhandenen Kohlenstoffs; Energieeffizienz von 2 für den Esterbereich im Vergleich zu 0,9 für den Dieselölbereich; Energieeffizienz von 1,2-1,6 für den Ethanolbereich im Vergleich zum Benzinbereich; Herstellung von Nebenerzeugnissen, deren Kuchen und Schlempe reich an Proteinen sind und als Tierfutter (Raps- und Sonnenblumenkuchen, Weizenschlempe, ausgelaugte Rübenschnitzel) oder für chemische Zwecke (Glycerin) verwendet werden. (165) Der wichtigste technische Vorteil von Ethanol und seines Derivats ETBE bestehe in der Verbesserung der Oktanzahl von Benzin. Eine Menge von 5 % Ethanol oder 10 % ETBE erhöhe die Research-Oktanzahl (ROZ) von Eurosuperbenzin um 1,2 Punkte. (166) Eine weitere Eigenschaft von Ethanol oder ETBE als Additiv sei die Sauerstoffzufuhr, die eine vollständigere Verbrennung des Kraftstoffes erlaube: 2 % (Gewicht) Sauerstoff werden durch 5,7 % (Vol.) Ethanol oder durch 12,7 % (Vol.) ETBE zugeführt. (167) Die Versuche von UTAC an PKW zeigten weiterhin bei einem Zusatz von 15 % ETBE in Benzin Reduktionen der Schadstoffemissionen wie der aromatischen Kohlenwasserstoffe sowie eine Verringerung der Auswirkungen auf das Potenzial der fotochemischen Reaktionen. Der Beitrag von ETBE zum Treibhauseffekt sei außerdem um 19 % niedriger als der von MTBE aus Erdöl. (168) Die Entwicklungsperspektiven hängen von den erzielten technischen Vorteilen, aber auch vom Einsatz von Erzeugnissen aus Biomasse als erneuerbare Energieträger ab. Die Erdölproduzenten strebten diese an, da somit begonnen werden könnte, die Zusammensetzung von Erdöl abzuschwächen und den Kraftstoffen nicht fossilen Kohlenstoff beizusetzen. In diesem Zusammenhang könne das aus fossilem Kohlenstoff erhaltene Syntheseethanol nicht dem Ethanol gleichgesetzt werden, das aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird, und in Anbetracht globaler energiewirtschaftlicher und umweltspezifischer Überlegungen könne es nicht denselben wirtschaftlichen Wert haben. Das auf pflanzlicher Basis gewonnene Ethanol könnte außerdem in Brennstoffzellen verwendet werden und erziele derzeit die beste Energiebilanz für diese Anwendung. Alle diese Entwicklungen werden vom Abnehmen der Vorräte an fossilem Erdöl, aber auch von seinem weltweit zunehmenden Verbrauch und in weiterer Folge von seinem Preis, dessen Schwankungen von niemandem unter Kontrolle gebracht werden können, abhängen. Der Kampf gegen den Treibhauseffekt werde sich auch auf die Suche nach Alternativenergielösungen auswirken. Die mittelfristigen energiewirtschaftlichen Perspektiven erforderten eine Kontrolle des Verbrauchs, eine Reduktion der Schadstoffemissionen und die Entwicklung von Alternativenergie. (169) Die französische Bioethanolerzeugung auf der Basis von Weizen und Zuckerrüben betrug im Jahr 1997 83370 Tonnen und im Jahr 1998 97907 Tonnen. Die dafür genutzte Bodenfläche verteile sich ebenfalls annähernd gleich auf diese beiden Kulturen. Der durchschnittliche Ertrag an Ethanol beträgt bei Weizen 2 t/ha und bei Zuckerrüben 5,3 t/ha. (170) In der Ökobilanz von 1996 für Ethanol aus Zuckerrüben beträgt die Reduzierung in CO2-Äquivalent bei ETBE 0,66 t CO2/t im Vergleich zu MTBE. Diese Reduktion entspricht 1,404 t CO2/t Ethanol auf Zuckerrübenbasis zur Herstellung von ETBE im Vergleich zu MTBE. Die Reduzierung pro Hektar macht 8,14 t CO2/ha aus. Der Gewinn für die Produktion von 1998, d. h. 98000 t Ethanol (oder 208300 t ETBE), beträgt 137600 t CO2 pro Jahr. (171) Es sei möglich, 60 bis 80 % dieses CO2, d. h. 45 bis 60 kg CO2/hl reinen Alkohols oder 0,567 bis 0,755 t CO2 pro Tonne reinen Alkohols, zurückzugewinnen. Die oben angegebene Reduktion um 1,404 t CO2/t Ethanol in diesem Bereich würde dann 1,971 bis 2,16 t CO2/t Ethanol ausmachen. In diesem Fall würde der Gewinn bei der Erzeugung von 1998 (98000 t Ethanol) im Durchschnitt ungefähr 202400 t CO2 pro Jahr betragen. (172) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (173) Der Wert des externen Effekts "Reduktion des Treibhauseffekts" in Bezug auf MTBE und pro Tonne Ethanol auf Zuckerrübenbasis wäre dann: 136 FRF/t CO2 × 1,404 t CO2/t Ethanol = 191 FRF/t Ethanol oder 29,1 EUR/t Ethanol. (174) Dieser Wert beträgt pro Hektar Zuckerrüben: 136 FRF/t CO2 × 8,14 t CO2/ha = 1107 FRF/ha oder 169 EUR/ha. (175) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (176) Bei diesem Ergebnis würden im Durchschnitt 30 % dieses durch die Pflanze bedingten Kohlenstoffflusses von der Pflanze immobilisiert, weiterhin als organische Materie im Boden gespeichert und ein Kohlenstofflager im Boden gebildet. Dies ergibt im dreijährigen Zeitraum der Fruchtfolge ungefähr 3,3 t/ha fixiertes CO2. (177) Der wirtschaftliche Wert dieses Teils würde 136 FRF/t CO2 × 3,3 t CO2/ha/Jahr = 449 FRF/ha oder 68 EUR/ha/Jahr betragen. Der gesamte wirtschaftliche Wert der Kohlenstofffixierung wäre dann: Reduktion aufgrund von Bioethanol/ETBE im Vergleich zu MTBE + Kohlenstofflager durch die Pflanze = 1107 FRF/ha/Jahr + 449 FRF/ha/Jahr = 1556 FRF/ha/Jahr = 237 EUR/ha/Jahr. 3.7. Saint Louis Sucre (178) Das Unternehmen Saint Louis Sucre nimmt in seiner Eigenschaft als Hersteller von Ethylalkohol auf der Basis von Zuckerrüben Stellung. Ein Teil seiner Produktion ist auf die Herstellung von ETBE zur Verwendung als Kraftstoff durch die Unternehmen Ethanol Union und Ethanol Holding, an denen Saint Louis Sucre Beteiligungen von 6,66 % bzw. 16,24 % hält, ausgerichtet. (179) Saint Louis Sucre weist auch auf seine nicht unerheblichen Investitionen in die ETBE-Anlage von Gonfreville (OUEST-ETBE) hin. Jedes Jahr kaufe Saint Louis Sucre von seinen Zuckerrübenbauern und -lieferanten 100000 t Zuckerrüben für die Herstellung von Ethylalkohol, der für die Verwendung als Kraftstoff bestimmt ist. (180) Saint Louis Sucre verweist auf die Argumente zugunsten von Biokraftstoffen, die bereits mehrfach dargelegt wurden, sowie auf das Weißbuch über erneuerbare Energieträger und das Grünbuch über die Sicherheit der Energieversorgung. (181) Die Ethanolproduktion von Saint Louis Sucre wird in einer Betriebsstätte durchgeführt, die noch freie Kapazitäten aufweise. Die Herstellung von Ethanol zur Verwendung als Kraftstoff sei also ohne Kapazitätserweiterung oder Bau eines neuen Werks möglich. Saint Louis Sucre hält fest, dass seine Produktion von traditionellem Alkohol sowie von Ethanol-Kraftstoff unter Durchführung der notwendigen Marktanpassungen und ohne Verursachung von Störungen auf dem traditionellen Alkoholmarkt parallel geführt wird. (182) Die Feststellung, nach der die Erzeugung von Agraralkohol im Vergleich zur Situation vor dem Aufkommen des Ethanol-Kraftstoffs relativ stabil geblieben sei, während man im Bereich des Synthesealkohols eine gewisse Produktionssteigerung beobachten konnte, liege seiner Meinung nach auf der Hand. (183) Saint Louis Sucre sei vielmehr aufgrund einer ständigen Zunahme der Einfuhren aus Drittländern mit Störungen auf dem traditionellen Alkoholmarkt konfrontiert gewesen. (184) Für Saint Louis Sucre sei somit ganz klar, dass es zu Störungen auf dem Markt kam und dass aber diese nicht auf die Erzeugung von Ethanol-Kraftstoff zurückzuführen sind, wie es das Unternehmen BP Chemicals zu verstehen gab. (185) Saint Louis Sucre weist weiterhin darauf hin, dass BP Chemicals zur Steigerung seiner Kapazitäten bei Synthesealkohol ein Investitionsprogramm eingeleitet habe, das über die Medien bekannt wurde. Die betreffenden Produktionsstätten hätten, wie Saint Louis Sucre andeutet, mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen gehabt, und die darauf folgenden Marktverluste könnten logischerweise nicht der Produktion von Ethanol-Kraftstoff zugeschrieben werden. (186) Abschließend macht Saint Louis Sucre die Kommission darauf aufmerksam, dass die Zurückweisung des Pilotcharakters der Verwendung von ETBE in Frankreich durch das Gericht erster Instanz mit einer Ethanolproduktion in Zusammenhang zu stehen scheint. Dieses Ethanol sei ausschließlich zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt. Frankreich ist das einzige Land der Europäischen Gemeinschaft, in dem diese Anwendung seit 1997 üblich ist, vor kurzem sei Spanien dazugekommen. Andere Mitgliedstaaten wie Italien ergriffen ebenfalls Maßnahmen, die in diese Richtung gingen, und das Haushaltsgesetz im Vereinigten Königreich sehe die Einführung von Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Pilotprojekte im Bereich von Wasserstoff, Bioethanol, Methanol und Biogas vor. 3.8. SAF Agriculteurs de France (187) In seiner Stellungnahme weist SAF Agriculteurs de France darauf hin, dass der Verbrauch von Bioethanol in Frankreich 1150000 hl erreicht habe, was 0,6 % des Benzins ausmache. (188) Diese Zahl (zusammen mit 0,9 % für das Dieselöl) sei niedriger als der von der Kommission für das Jahr 2003 festgelegte Prozentsatz von 2 %. (189) Diese Biokraftstoffe werden derzeit als Additive verwendet; gemäß den Rechtsvorschriften sei es erlaubt, Benzin bis zu 1,5 % ETBE zuzusetzen. Ziel sei es nicht, die fossilen Kraftstoffe ganz durch die Biokraftstoffe zu ersetzen; diese sollen vielmehr eine der möglichen Lösungen zur Verbesserung des Umweltschutzes in einer nachhaltigen Entwicklungspolitik darstellen - vor allem in Hinblick auf die Verringerung des Treibhauseffekts, die Wiederherstellung des Gleichgewichts der landwirtschaftlichen Erzeugung, als Innovationsfaktor, als strategische Investition im Sinne der Unabhängigkeit von Energieeinfuhren oder als neue Möglichkeit der Stickstofffixierung im Boden. 3.9. Distillerie de la Région de Châlons en Champagne (190) In ihrer Stellungnahme stellt sich die Brennerei Distillerie de la Région de Châlons en Champagne ("DRC") als die Produktionsstätte für Ethylalkohol auf der Basis von Zuckerrüben des französischen Konzerns Eridania Béghin-Say vor. (191) DRC fasst kurz die Zielsetzung des französischen Systems zusammen: Kraftstoffe fossilen Ursprungs sollen teilweise durch Kraftstoffe pflanzlichen Ursprungs ersetzt werden, um die Kosten für Ölimporte zu senken, die Entwicklung des Anbaus agrarischer Rohstoffe im Rahmen der GAP zu fördern und den Umweltschutz zu verbessern, insbesondere durch die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Frankreich habe sich zu Beginn dieses Unterfangens für den Ethanol-ETBE-Sektor entschieden, der sehr geeignet zu sein schien, um auf die technischen Vorgaben der Automobil- und Mineralölbranche einzugehen. (192) Die Herstellung dieses Biokraftstoffs konnte nur mit Hilfe einer teilweisen Steuerbefreiung aufgenommen werden, um mit dem Verkauf der ETBE die Kosten für Rohstoffe, Ethanolerzeuger und Investitionen in ETBE-Anlagen zu decken, ohne dass die Erdölpreisschwankungen immer wieder dieses umfassende Programm gefährdeten. DRC stellt weiterhin fest: (193) Die Beihilfen werden für ETBE-Anlagen gewährt, die vorher von den nationalen Behörden zugelassen wurden. Die Ausschreibungen für die Erteilung dieser Zulassungen seien besonders klar und transparent gewesen, auch wenn - wie normalerweise üblich - Zuverlässigkeitsgarantien verlangt wurden. Es scheine keine Diskriminierung gegeben zu haben, da das angebotene Volumen nicht vollständig beantragt wurde. (194) Die Erzeugung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (ohne Kraftstoffe) habe seit Beginn des Programms nicht zugenommen. DRC gibt sogar an, veranlasst gewesen zu sein, den Absatz von traditionellem Alkohol zu reduzieren. DRC ist der Ansicht, dass im Gegensatz zu der Entwicklung, die bei einer direkten Beimischung des Ethanols eingetreten wäre, der gewählte Weg de facto die als Kraftstoff verwendeten Mengen reduzierte und zu keinen größeren Investitionen in Brennereien geführt habe. (195) Insgesamt stellt DRC fest, dass es bei einem relativ stabilen traditionellen Alkohohlmarkt keine Verzerrungen beim Synthesealkohol gegeben habe. Als Beweis dafür führt DRC an, dass SODES, der einzige französische Hersteller von Synthesealkohol, bis 1997 im Besitz des Konzerns Eridania Béghin-Say war und dass beide Alkoholarten problemlos von ein und derselben Verkaufsabteilung verwaltet wurden. Seit dem Verkauf von SODES habe die DRC alle ihre traditionellen Alkoholarten weiter über dieses Unternehmen vermarktet. (196) Die Störungen auf dem Markt in jüngster Zeit seien durch die zunehmenden Präferenzeinfuhren verursacht worden, was die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs bestätigt habe. 3.10. AGPB Céréaliers de France (197) Der Verband AGPB Céréaliers de France ("AGPB") vertritt die Lieferanten von Weizen zur Erzeugung von Bioethanol, das zur Herstellung von ETBE bestimmt ist. Das aus Weizen erzeugte Bioethanol wird in den Betriebsstätten des Unternehmens Total Fina Elf verarbeitet. (198) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (199) Der AGPB hält ebenfalls fest, dass das Unternehmen BP Chemicals keinen Schaden durch die Einführung der Steuerregelung für Biokraftstoffe in Frankreich erlitten habe. (200) Nach Ansicht des AGPB ergeben die Daten über den französischen Bioethanolmarkt aus acht Wirtschaftsjahren Folgendes: - Die Erzeugung von Synthesealkohol, dem Produkt, das auch BP Chemicals herstellt, habe stärker zugenommen als die Erzeugung von Agraralkohol ohne Kraftstoff-Bioethanol. - >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Direction générale des douanes et droits indirects, Frankreich - Diese Daten zeigten, dass die französische Produktion von Synthesealkohol nicht von den Förderungen der Bioethanolproduktion beeinflusst wurde. Hätten diese Förderungen einen Störfaktor auf dem Markt dargestellt, wäre die Produktion von Synthesealkohol in Frankreich aufgrund ihrer geografischen Nähe zu den Produktionsstätten von Bioethanol unverzüglich beeinträchtigt worden. (201) Gemäß den Angaben des AGPB zeigten die Daten über den Alkoholhandel, dass die in die Gemeinschaft eingeführten zollbefreiten Mengen (KN-Code 2207 ) und die Einfuhren von konkurrierenden Alkoholgemischen (KN-Code 3814 ) aufgrund der Summe der Auswirkungen verschiedener Faktoren in Verbindung mit dem internationalen Handel, vor allem den internationalen Vereinbarungen, die die Zollgebühren erheblich senkten bzw. ganz aufhoben, beträchtlich zugenommen haben (von 0,7 Mio. hl im Jahr 1995 auf 2,1 Mio. hl 1999). (202) Nach Ansicht des AGPB konnte ein derartiges Wachstum auf einem stagnierenden gemeinsamen Markt von ungefähr 16 Mio. hl nur zu einem starken Verfall der Alkoholpreise und der Rentabilität der traditionellen Absatzmärkte für Nichtnahrungsmittel führen. In Anbetracht seines Produktionswachstums schien sich der Synthesealkohol besser an diesen verschärften Preisdruck angepasst zu haben als der Agraralkohol. (203) AGPB betont weiterhin folgende Aspekte: - Bioethanol unterliege einer höheren Steuerbelastung als die alternativen Kraftstoffe fossilen Ursprungs. - Die Produktionskosten von Bioethanol spiegelten eine Situation wider, die noch als Testphase zu betrachten sei. Die Getreideproduzenten hätten große Zugeständnisse gemacht, indem sie für den zur Bioethanolerzeugung bestimmten Weizen eine Bezahlung akzeptierten, die um 10 % bis 20 % unter dem Durchschnittspreis der traditionellen Absatzmärkte lag. Seit Juli 2000 werde ihnen noch mehr abverlangt, da die Ausgleichszahlungen für stillgelegte Flächen zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen eingestellt wurden. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> - Andere Mitgliedstaaten haben auch Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen entwickelt. Zuletzt habe das Vereinigte Königreich in seinem Haushalt für 2001 eine Steuerbefreiung für Biodiesel in Höhe von 0,20 GBP pro Liter vorgeschlagen, für den somit ein Steuersatz gelte, der unter dem seit 2002 ohne Mengenbeschränkung geltenden Steuersatz für Dieselöl mit sehr niedrigem Schwefelgehalt liege. - Die Energie sei naturgemäß eine Aufgabe der Landwirtschaft: Aufgrund der Fähigkeit der Pflanzenproduktion, Sonne

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.