Europäische Union

1999/133/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1998 über die staatliche Beihilfe zugunsten der Coopérative d'exportation du livre français (CELF) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1728) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31999D0133. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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haben abzielt. Da die Beihilfe nicht dazu bestimmt ist, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Frankreichs zu beheben, kommt auch die Freistellung gemäß dem zweiten Teil von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe b) in diesem Fall nicht zur Anwendung. Ebensowenig kommt Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) in Betracht, in dem es um einen Beitrag zur Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete geht, da mit der Beihilfe keines der dort genannten Ziele verfolgt wird. Wie weiter oben angeführt, hat das Gericht in seinem Urteil in der Rechtssache T-49/93 (Randnummer 62) bestätigt, daß das von der französischen Regierung mit der Gewährung dieser Beihilfe an die CELF verfolgte Ziel die Verbreitung der französischen Sprache und Literatur ist. Die Kommission hebt hervor, daß dieses Argument stichhaltig sei, wenn die Beihilfe ausschließlich für die Bearbeitung der geringen Bestellungen verwendet wird und nicht dazu dient, andere Geschäftstätigkeiten der CELF zu subventionieren. Ist dies der Fall, dann kommt allein die in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe d) genannte Ausnahmemöglichkeit in Betracht, nach der Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Um zu entscheiden, ob die der CELF für die Bearbeitung der geringen Bestellungen gewährte Beihilfe nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe d) EG-Vertrag vom Beihilfeverbot ausgenommen werden kann, hat die Kommission zu prüfen, ob mit ihr wirklich ein kultureller Zweck verfolgt wird und ob sie, wenn dies zutrifft, die Handels- und Wettbewerbsbedingungen nicht in einem Maß beeinträchtigt, das dem allgemeinen Interesse zuwiderläuft. Dazu wird in Abschnitt X eine Bewertung des betreffenden Marktes vorgenommen und in Abschnitt XI die Beihilferegelung auf die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe hin geprüft sowie ihr Zweck und ihre Auswirkung auf Gemeinschaftsebene untersucht. X. ANALYSE DES BUCHMARKTES Die Kommission hat die ausführlichen Informationen, die ihr die Parteien zu den auf dem Buchmarkt herrschenden Bedingungen übermittelt haben, ausgewertet. Sie muß hierzu bemerken, daß die Analyse aufgrund der Besonderheit des betreffenden Sektors kompliziert ist. Sie macht darauf aufmerksam, daß die Entwicklung des Bücher-, Zeitschriften- und Zeitungsmarkts von dem Zusammenspiel zahlreicher Faktoren bestimmt wird. Für die Endverbraucher spielen u. a. wirtschaftliche und soziale Erwägungen eine Rolle wie demographische Daten, Bildung, Freizeitangebote, Zahl der öffentlichen Bibliotheken und Kaufkraft. Das Druckerei- und Verlagsgewerbe Europas besteht nach wie vor aus klar voneinander abgegrenzten nationalen Branchen und bietet nicht das Bild eines europaweit integrierten Wirtschaftszweigs. Dies zeigt sich auch an dem geringen Anteil der Exporte am Umsatz der Branche. Ein weiteres Hemmnis für die "Europäisierung" dieses Gewerbes stellt die Vielzahl der in der EU gesprochenen Sprachen dar (10). Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob sich die Beihilfe auf den Wettbewerb und den innergemeinschaftlichen Handel so auswirkt, daß sie den Wettbewerb in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise verfälscht. Anders ausgedrückt, es erhebt sich die Frage, ob die CELF in den Genuß eines ungebührlichen Vorteils gegenüber den anderen Marktteilnehmern, die auch französischsprachige Bücher ausführen, gelangt ist, unabhängig davon, ob diese Marktteilnehmer Exportagenten, Einzelhändler oder Verleger sind. Bei der hier vorliegenden Entscheidung geht es darum, die etwaige Auswirkung der Beihilfe auf den Teilbereich zu beurteilen, den innerhalb des Buchmarkts die unter 500 FRF liegenden Bestellungen französischsprachiger Werke darstellen. In ihrem Beschluß, das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen, wies die Kommission darauf hin, daß sich die der CELF gewährte Beihilfe sowohl auf das Buchverlagswesen an sich als auch auf die verschiedenen Marktteilnehmer, die mit in Vertrieb und Ausfuhr von Büchern tätig sind, auswirken kann. Auf dem Buchmarkt, der offenkundig einen innergemeinschaftlichen Handel aufzuweisen hat, steht die CELF mit anderen Akteuren, die französischsprachige Bücher exportieren, im Wettbewerb. Den statistischen Angaben zufolge, die vom Syndicat national de l'édition veröffentlicht wurden (11), belief sich der Gesamtjahresumsatz des Buchgewerbes in Frankreich im Jahr 1993 auf 14 192 Mio. FRF. Auf Ausfuhren französischer Bücher in die Gemeinschaft entfielen 7,8 % dieses Umsatzes, von denen fast die Hälfte nach Belgien ging. Die Ausfuhren in europäische Länder außerhalb der Gemeinschaft machten 2,9 % dieses Absatzvolumens aus. 1994, im letzten Jahr, für das vom Syndicat national de l'édition statistische Zahlen herausgebracht wurden, belief sich das Gesamtvolumen der Buchausfuhren aus Frankreich auf 2 978 501 000 FRF. Der Umsatz der CELF betrug 50 Mio. FRF, d. h. etwa 1,7 % dieses Volumens. Der Anteil der geringen Bestellungen in einem Wert unter 500 FRF betrug weniger als 5 % des Umsatzes der CELF (2,3 Mio. FRF von insgesamt 50 Mio. FRF); das entspricht 0,08 % der Exporte französischer Bücher. Die nachstehende Tabelle enthält Angaben zu den Ausfuhren von Büchern, Broschüren und ähnlichen Druckerzeugnissen aus Frankreich in die übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Sie stützt sich auf Quellen außer Syndicat national de l'édition. Aus diesen Daten ist auch ersichtlich, daß Frankreich hauptsächlich nach Belgien (und Luxemburg) exportiert. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Frankreich zufolge muß der Buchhandel eine ganze Reihe von Bedürfnissen befriedigen, je nachdem, ob es sich bei dem Verbraucher um einen Zwischenhändler oder um den Endabnehmer handelt (Großhändler, traditioneller Buchhändler, Privatperson, Institution). Die Vielschichtigkeit findet ihren Niederschlag in kulturellen wie in fachlichen Bedürfnissen und wird von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflußt. Vertrieb und Vermarktung erfolgen bei wissenschaftlichen Werken für den Universitätsgebrauch, bei Kunstbüchern mit ihrem besonderen Abnehmerkreis und bei der in den Buchhandlungen verkauften Belletristik durchaus nicht auf die gleiche Art und Weise. Zwangsläufig könnte der Markt ohne staatliche Einschaltung diesen vielfältigen Bedarf allein gar nicht decken, und das Angebot würde sich beispielsweise auf die lukrativsten Tätigkeiten beschränken, womit die Kultur in den Hintergrund gedrängt wäre. Frankreich nennt als die wichtigsten Teilnehmer am Buchvertriebsmarkt i) die Verleger, die die Bücher herausbringen; ii) die im Vertrieb Tätigen, die fest zu einem Verlag gehören können und die mit der Förderung des Absatzes von Büchern bei Einzelbuchhändlern oder bei bestimmten institutionellen Großkunden beauftragt sind; iii) die Händler, die fest zu einem Verlag gehören können und deren Aufgabe im materiellen Absetzen der Bücher besteht. Sie nehmen Bestellungen der Buchhandlungen, bestimmter institutioneller Großkunden und verschiedener Zwischenhändler auf und werden von den Verlegern beliefert; iv) die Großhändler, die nicht immer in der Handelskette in Erscheinung treten; sie haben eine vermittelnde Rolle zwischen den Händlern einerseits und den Buchhandlungen des Einzelhandels und bestimmten institutionellen Großkunden andererseits. Unterschieden werden muß zwischen folgenden Kategorien: v) den Exportagenten, die nur Buchhandlungen des Einzelhandels, nicht aber die Endabnehmer beliefern; vi) den Buchhandlungen, deren Haupttätigkeit in der Direktversorgung der institutionellen Großkunden besteht, und vii) den Buchhandlungen des Einzelhandels, die an die traditionellen Endabnehmer verkaufen, die entweder Privatpersonen oder Geschäfte sind (in diese Kategorie fallen sowohl die traditionellen Buchhandlungen als auch die Kaufhäuser). Darüber hinaus gibt es Vertriebsnetze für eine weniger traditionelle Verkaufsart, wie z. B. Leseklubs, Versandbuchhandel oder Direktverkaufsagenturen, bei denen der Verleger unmittelbar mit dem Endabnehmer zu tun hat. Die SIDE gibt eine ähnliche Beschreibung des französischen Buchsektors, unterscheidet aber stärker zwischen nationalem Markt und Exportmarkt. Sie bekräftigt, daß für die CELF wie für sie die Haupttätigkeit in der Ausfuhr von Büchern in das Ausland besteht. Als in den Exportländern (Frankreichs, d. h. des nationalen Marktes) präsente Akteure nennt die SIDE - die Verleger bzw. Verlage mit einer Exporteinrichtung: Verlage wie Gründ, Picard oder Vrin exportieren selbst die von ihnen verlegten Bücher. Doch einige Gruppen von Verlegern wie Hachette oder Gallimard übertragen die Exportgeschäfte mehrerer Verlage Buchhandelshäusern wie Hachette Livre Diffusion Internationale (gehört zur Hachette-Gruppe). Dieser Buchhändler exportiert nicht nur die bei Hachette und Fayard (gehört ebenfalls zu der Gruppe) verlegten Bücher, sondern beispielsweise auch die Auflagen von Ramsay oder Calmann-Lévy, die nicht dazu gehören; - die Händler, die nicht innerhalb der Verlage arbeiten und deren Aufgabe ausschließlich darin besteht, die Bücher der Verleger, an die sie vertraglich gebunden sind, zu verteilen und zu exportieren (Distique, Diff-Edit usw.); - die Exportagenten, die in der Vermarktung tätig sind, d. h. die Bücher aller Verleger verkaufen und ausliefern. Der Agent bietet eine Dienstleistung, die darin besteht, Bestellungen von im Ausland angesiedelten Buchhandlungen, Schulen oder Institutionen entgegenzunehmen. Er sammelt die Bestellungen für die bei verschiedenen Verlagen herausgekommenen Bücher. Da er über kein Lager verfügt, kauft er die von seinen Kunden angeforderten Bücher direkt bei den französischsprachigen Verlegern oder Händlern. Nach Zusammenfassung der Bestellungen stellt er seinen Kunden erst die Rechnung aus und sendet ihnen dann die verlangten Bücher zu. Der SIDE zufolge ist für den Auftraggeber die Einschaltung eines Exportagenten insofern von Interesse, als er nicht mehrere Bestellungen aufzugeben braucht, um sich beispielsweise rund 20 Bücher bei 15 verschiedenen Verlegern zu beschaffen. Diese Arbeit übernimmt der Agent. Der Auftraggeber spart somit Zeit und Geld, da ihm u. a. weniger Transportkosten entstehen. Ohne Exportagenten wäre die Bearbeitung der geringen Bestellungen für die Verleger zu kostenaufwendig, da sie aufgrund ihrer schwerfälligen Struktur keine ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleisten könnten. Aus diesem Grund bestehen viele Verleger für die Kontoeröffnung auf einem Mindestumsatz. Ist kein Konto vorhanden, übersendet der Verleger dem Kunden erst die Rechnung und dann das verlangte Produkt; das macht die Sache noch schwerfälliger und erhöht die Bearbeitungskosten. Da der Exportagent seinen Auftrag dem Verleger erst nach dem Sammeln aller geringen Bestellungen übermittelt, kann dieser ihn ausführen. Dieses System ist für die im Ausland ansässigen Abnehmer insoweit eine Unterstützung, als sie nicht, wie vorgesehen, eine oder mehrere Zahlungen zu leisten haben. Nach Aussage der SIDE setzt sich der Kundenkreis der Exportagenten aus Buchhandlungen, Schulen und solchen Einrichtungen wie Universitätsbibliotheken, Verwaltungen usw. zusammen, die Endverbraucher sind. Die Exportagenten liefern alle Arten von in Frankreich veröffentlichten Werken, die bei den Verlagen erhältlich sind, darunter auch Werke besonderer Art wie Kunstbücher oder Fachpublikationen und sogar antiquarische Bücher, die bei den Verlegern nicht mehr erhältlich sind. Die SIDE ist mithin der Ansicht, daß sie ihre Geschäftstätigkeiten auf dem gleichen Teilmarkt ausübt wie die CELF. Die in Frankreich präsenten Exportagenten mit ihrer Haupttätigkeit (nach Beschreibung der SIDE) sind im folgenden namentlich aufgeführt. Sie unterscheiden sich voneinander durch die Art der Auftraggeber, die sie beliefern, und die Art der Bücher, die sie verkaufen. - Aux amateurs de livres international bietet sämtliche bei den französischen Verlegern erhältlichen Bücher an und besorgt den Verkauf an Universitätsbibliotheken. - Die CELF exportiert französischsprachige Werke, und zwar hauptsächlich an ausländische Buchhandlungen. - Eska et Lavoisier sind vornehmlich Verleger von Fachbüchern, die wissenschaftlich-technische Werke an Institutionen im Ausland, vor allem an Universitätsbibliotheken, verkaufen. - SFL ist in erster Linie Großhändler, der in der Pariser Region tätig ist und sich im Gegensatz zu den übrigen Exportagenten auf ein eigenes Lager stützt. - Die SIDE ist Exporteur französischsprachiger Bücher, die bei Verlegern bezogen werden können, und Reexporteur wie auch Buchhändler für englischsprachige Bücher in Frankreich. Die SIDE besorgt hauptsächlich Ausfuhren an ausländische Buchhandlungen. - Touzot ist ein Verleger, der sich auf den Export seiner eigenen Publikationen und Bücher, die nicht mehr herausgegeben werden, spezialisiert hat. - Van Ginneken hat sich auf Kunstbücher spezialisiert. Diese Gesellschaft exportiert ausschließlich Bücher, die bei bestimmten Kunstverlagen erhältlich sind. Als Exportagent beliefert sie auch im Ausland ansässige Institutionen und Buchhandlungen mit Büchern, die bei eben diesen Verlagen bezogen werden können. Der SlDE zufolge umfaßt der Exportmarkt, d. h. die Länder, die Bücher aus Frankreich einführen, zwei Kategorien, die französischsprachigen Gebiete und die nichtfranzösischsprachigen Gebiete. Was die ersteren anbelangt, so ähnelt nach Meinung der SIDE der Sektor dem nationalen Markt. Alle wichtigen Verleger haben Niederlassungen oder Vertreter in den französischsprachigen Ländern (Kanada, Schweiz, Belgien usw.), um den einheimischen Markt abzudecken. Die Rolle der Exportagenten ist hier sehr begrenzt. Dies gilt allerdings nur für die vorstehend genannten französischsprachigen Länder. In den anderen Ländern spielen die auf die Versorgung von Institutionen spezialisierten Exportagenten eine bedeutsame Rolle. In den französischsprachigen Ländern (Schweiz, Belgien und Kanada) sind als Marktteilnehmer zu nennen: i) ortsansässige Buchhändler, ii) ortsansässige Großhändler, iii) Einzelhändler (Buchhandlungen, Verbrauchermärkte), iv) Institutionen (Bibliotheken, Schulen, Verwaltungen) und v) Leseklubs, Versandbuchhandel und Direktverkaufsagenturen. Die SIDE versichert, daß es in den nichtfranzösischsprachigen Ländern nur wenige Verleger gibt. Infolgedessen übernehmen dort Exportagenten im allgemeinen und Buchhandlungen versorgende Vertreter im besonderen eine wichtige Rolle. Frankreich macht geltend, daß der Markt für Agenturausfuhren die Hauptmärkte für französischsprachige Bücher (Frankreich, Belgien, Schweiz und Kanada) nur in geringem Ausmaß deckt (12). Sie führt an, daß sich die französischen Ausfuhren in Länder außerhalb dieser Märkte auf 1 506 514 000 FRF im Jahr 1994 beliefen, woran die CELF einen Anteil von etwa 3,25 % hatte. Werden dabei die französischsprachigen belgischen, schweizerischen und kanadischen Bücher berücksichtigt, die in andere Länder als Frankreich, Belgien, die Schweiz und Kanada exportiert werden (ein Umsatz von rund 521 Mio. FRF), sinkt der Anteil der CELF auf 2,47 %. Die von der CELF bearbeiteten Kleinaufträge unter 500 FRF machen 0,074 % der Gesamtausfuhren französischsprachiger Bücher in Länder außer Frankreich, Belgien, Kanada und die Schweiz aus. Dennoch ist Frankreich der Auffassung, daß ein Markt für Agenturausfuhren für französischsprachige Bücher nur rein theoretisch bestimmt werden kann. Zum einen ist das verkaufte Produkt nicht spezifisch für Exportagenten. Zum anderen liegt auf der Hand, daß die Ausfuhren französischer Bücher in andere Länder als die vier wichtigsten französischsprachigen Länder nicht auf den Teilmarkt für Agenturausfuhren beschränkt sind. Die Bestellungen aus diesen Ländern sind zu einem nicht unerheblichen Teil so umfangreich, daß sie ohne die Einschaltung von Exportagenten direkt an herkömmliche Buchhändler gerichtet werden können. Dies geht eindeutig aus einer der Kommission übermittelten Tabelle hervor, in der die französischen Ausfuhren insgesamt mit den Ausfuhren der CELF in die 50 führenden Abnehmerländer verglichen werden (13). Hierzu bemerkt die Kommission, daß die Angaben in der genannten Tabelle vom Syndicat national de l'édition für das Jahr 1994 zusammengestellt wurden. Auch die französischen Behörden haben eine Tabelle erstellt, in der diese Daten des SNE in Verbindung mit Angaben zum 1994 erzielten Exportvolumen der CELF in die gleichen Länder verarbeitet sind. Aus diesen Angaben ist ersichtlich, daß die CELF, die immerhin ein Exportagent ist, bestenfalls nur einen Anteil von 20,7 % an den Ausfuhren französischsprachiger Bücher in ein und dasselbe Land (Japan) erzielt und daß in der Regel ihr Anteil zwischen knapp 1 % und 5 % schwankt; so beträgt er 1,03 % für Deutschland, 0,88 % für die USA und 2,73 % für Mexiko. Es kommt vor, daß sich ausländische Buchhändler je nach Umfang der Bestellung entweder direkt an herkömmliche Händler oder an Exportagenten wenden. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß der Kundenkreis - allenfalls mit Ausnahme der Kleinstbuchhandlungen - einen spezifischen Markt bildet. Schließlich darf nicht vergessen werden, daß im Gegensatz zur CELF die als Exportagenten fungierenden Marktteilnehmer sich nicht auf die eine Tätigkeit beschränken, die darin besteht, ausländische Buchhandlungen ausschließlich mit französischsprachigen Büchern zu versorgen. Einige wie die SIDE beliefern normalerweise Institutionen als Kunden (Alliance française und Bibliotheken), andere entfalten eine Geschäftstätigkeit in Frankreich, aber niemand beschränkt seine Tätigkeit auf die Ausfuhr französischsprachiger Bücher. Frankreich hält es mithin für unmöglich, Angaben über einen möglicherweise bestehenden besonderen Markt der Agenturausfuhren zu erhalten. Auch wenn die Akteure, die die Ausübung der betreffenden Tätigkeit bestätigen, einzeln befragt würden, ist kaum zu vermuten, daß alle eine hinlänglich genaue Betriebsbuchführung haben, die diese Tätigkeit gesondert ausweist. Frankreich konnte der Kommission nur die Exportumsätze von Marktteilnehmern mitteilen, die in Frankreich ansässig sind und von denen bekannt ist, daß sie die Art von Bestellungen bearbeiten, die normalerweise Exportagenten angetragen werden. Frankreich hält es für möglich, diesen Parameter zur Bewertung der Auswirkung der Beihilfe auf die Mitbewerber der CELF zu nutzen. Die Wettbewerbsauswirkung auf die Tätigkeit dieser Marktteilnehmer muß im Vergleich zu ihrer gesamten Exporttätigkeit beurteilt werden, da diese ein zusammenhängendes Ganzes bildet, das sich vielgestaltig um den Bücherabsatz im Ausland herum aufbaut. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In Frankreich gibt es nur eine geringe Anzahl (etwa ein Dutzend) Marktteilnehmer, die bekanntlich Agenturausfuhren übernehmen, doch mit Ausnahme der CELF bearbeiten sie wenige Aufträge, die unter 500 FRF liegen und damit nicht rentabel sind; ihr Interesse gilt vor allem, wie weiter oben bereits ausgeführt, den Institutionen als Auftraggeber (14). Um eine genauere Vorstellung vom "Wettbewerb" zu erhalten, muß zusätzlich ein Teil der von einigen französischen Buchhandlungen und von den Exportdiensten einiger Verleger vorgenommenen Ausfuhren berücksichtigt werden, denn die großen Buchhandlungen, die französischsprachige Bücher führen und ihren Sitz in den europäischen Großstädten haben, werden zumeist direkt von französischen Verlegern oder in Frankreich ansässigen Buchhändlern beliefert. Davon ausgehend kann der von sämtlichen Wettbewerbern am Markt erzielte Gesamtjahresumsatz auf etwa 200 Mio. FRF geschätzt werden. Diese Schätzung ergibt sich aus Kennzahlenvergleichen. Die CELF ist an diesem Umsatz mit etwa 25 % beteiligt. Der Anteil der von der CELF bearbeiteten geringen Bestellungen macht 0,75 % des Gesamtumfangs aus. Gemeinschaftsweit beläuft sich der Umsatz der CELF auf etwa 12 Mio. FRF, das sind 24 % ihres Gesamtumsatzes. Bei den französischen Marktteilnehmern, die Agenturausfuhren in die EU-Länder übernehmen, machen Schätzungen zufolge diese Ausfuhren ca. 55 % ihrer gesamten Tätigkeit, d. h. etwa 110 Mio. FRF, aus. Der von der CELF innerhalb der Gemeinschaft erzielte Umsatz beträgt lediglich 10,9 % des gesamten Absatzvolumens dieser Marktteilnehmer. Zur Wettbewerbssituation ist folgendes festzuhalten: - Der Anteil der außerhalb Frankreichs publizierten französischsprachigen Werke, die in den Genuß der Beihilferegelung kommen, kann auf 3 bis 4 % geschätzt werden. Die französische Regierung unterstreicht, daß sich ausländische Buchhandlungen naturgemäß in der Regel eher an Händler und Exportagenten im Verlagsland als an Vertriebseinrichtungen in einem anderen Land wenden. Man sollte sich allerdings im Zusammenhang mit den Ausfuhren der auflagestärksten Länder bei französischsprachigen Büchern nachstehende Zahlen vor Augen führen: 1994 erbrachten die Ausfuhren französischer Bücher für Frankreich insgesamt 2,978 Mrd. FRF gegenüber 524 Mio. FRF für Belgien, 376 Mio. FRF für die Schweiz und 315 Mio. FRF für Kanada. - Es ist aus vorstehend dargelegten Gründen nicht möglich, die Ausfuhren französischer Bücher durch Exportagenten und die entsprechenden Ausfuhren durch Verleger oder deren Handelsvertreter anteilig aufzuschlüsseln. - 1994 gingen in die frankophonen Länder 60,4 % der Gesamtexporte an französischsprachigen Büchern (1993 waren es 60,9 %). Bei der CELF entfielen 16,1 % der Exporte auf frankophone Länder (1993 waren es 13,6 %). XI. ANALYSE DER VEREINBARKEIT DER BEIHILFE NACH ARTIKEL 92 EG-VERTRAG Verhältnismäßigkeit der Beihilfe Die Kommission hat die umfassenden Unterlagen ausgewertet, die ihr die französische Regierung über die Deckung der Mehrkosten mittels Beihilfe, dabei insbesondere zum Buchhaltungssystem, übermittelt hatte. Mit diesem System lassen sich die Kosten veranschlagen und jeweils den einzelnen Bearbeitungsaufgaben einer Bestellung zuordnen (siehe Teil VI). Die französische Regierung nahm das Jahr 1994 als Bezugsjahr, um zu zeigen, auf welche Summe sich die Mehrkosten beliefen. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der von den französischen Behörden eingereichten Analyse forderte die Kommission weitere Informationen zur Tätigkeit der Bearbeitung der geringen Bestellungen bei CELF für andere Zeiträume an. Aus den von Frankreich für mehrere andere Geschäftsjahre vorgelegten Unterlagen geht hervor, daß der mit den Kleinaufträgen erzielte Umsatz, die Menge der bestellten Bücher, die Anzahl der entsprechenden Rechnungen, die Anzahl der Kunden sowie die Auftragslinien von Jahr zu Jahr mehr oder weniger gleich bleiben. Die der Kommission von Frankreich zu diesem Punkt übermittelten Angaben reichen mithin aus, um die von der CELF für die Bearbeitung von Bestellungen unter 500 FRF zu tragenden echten Mehrkosten einzuschätzen. Da die Beihilfe ausschließlich die mit solchen Bestellungen zusammenhängenden Mehrkosten abfängt und jede möglicherweise darüber hinausgehende Summe von dem im Folgejahr auszuzahlenden Beihilfebetrag abgezogen wird, dient die Beihilfe im Gegensatz zu den Anschuldigungen durch einige Betroffene nicht dazu, andere Geschäftstätigkeiten der CELF zu finanzieren. Kriterien der Beihilferegelung Die SIDE behauptet, die Beihilferegelung würde ausschließlich auf die CELF angewendet, und stellt die Kriterien der Beihilfegewährung in Frage. Die Kommission teilt aus nachstehenden Gründen diesen Standpunkt nicht. Erstens wurde durchaus zu Recht im Jahr 1991 der SIDE die Inanspruchnahme der Regelung verweigert, da sie es an der erforderlichen Transparenz fehlen ließ, denn sie konnte keine nach Ländern aufgeschlüsselte Angaben zu den Bestellungen machen. Hierzu sei daran erinnert, daß es den nationalen Behörden freigestellt ist, Kriterien für die Gewährung von Beihilfen für einen bestimmten Zweck festzulegen, sofern diese Beihilfen mit Artikel 92 EG-Vertrag vereinbar sind. Dies gilt ins

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.