Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2025 über die staatliche Beihilfe SA.109662 (2024/C) (ex 2020/N), die Frankreich zugunsten von Corsair zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2025)9292)

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Quellenkennung: 32026D03952. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wichtigsten für die Wirtschaftsleistung maßgeblichen Faktoren beeinträchtigen, und zeigt eine erhebliche Sicherheitsmarge im Verhältnis zu den kritischen Schwellenwerten auf, die zu einem Nettoergebnis von null führen. Die Tatsache, dass Corsair auch in diesem pessimistischen Szenario weiterhin in der Lage ist, kurzfristig ein positives Betriebsergebnis zu erzielen, belegt die inhärente Robustheit des Umstrukturierungsplans. Angesichts dieser Gegebenheiten ist die Kommission der Ansicht, dass alle Annahmen, die den beiden Szenarien zugrunde liegen, den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien gerecht werden und ein positives Fazit hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der dauerhaften Wiederherstellung der Rentabilität von Corsair zulassen. 5.3.1.2.2.   Bewertung der erwarteten finanziellen Leistungsfähigkeit (259) Im Rahmen ihrer letzten Stellungnahmen übermittelten die französischen Behörden mehrmals überarbeitete finanzielle Daten und Prognosen von Corsair, so zuletzt am 15. Dezember 2025. Aus diesen aktualisierten Prognosen (siehe Erwägungsgründe 49 bis 65) geht eine kontinuierliche und strukturelle Verbesserung der betrieblichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft während des bis zum 30. September 2026 verlängerten Umstrukturierungszeitraums hervor. Im Basisszenario würde Corsair am Ende dieses Zeitraums ein positives Nettoergebnis von … Mio. EUR (bzw. … Mio. EUR ohne das außerordentliche Ergebnis von … Mio. EUR, das auf die staatliche Beihilfe zurückzuführen ist) und eine Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) von (10,6-13,4) % erzielen. Dies bestätigt die seit 2023 festgestellte Aufwärtstendenz sowie die Tatsache, dass die Gesellschaft im Einklang mit Randnummer 52 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien in der Lage sein sollte, alle Kosten einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten zu decken und eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften. Die mittelfristigen Prognosen zeigen, dass sich diese Dynamik mit einem erwarteten Nettoergebnis von … Mio. EUR und einem voraussichtlichen ROCE von (11,4-15,2) % am Ende des im September 2027 endenden Geschäftsjahres fortsetzt. (260) Die Kommission stellt fest, dass dieser voraussichtliche ROCE nach Abschluss des geänderten Umstrukturierungsplans über dem von den französischen Behörden auf (8,6-10,5) % geschätzten WACC liegt. Dieses Niveau des WACC liegt deutlich über dem von der Kommission in ihren jüngsten Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Luftverkehrssektor zugrunde gelegten Durchschnitt, der bei … liegt (49). Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Abweichung durch die besondere Situation von Corsair gerechtfertigt ist, die sich durch ein höheres Risikoprofil sowie das Fehlen von aussagekräftigen Ergebnissen des ersten genehmigten Umstrukturierungsplans auszeichnet, was bei den Fluggesellschaften, die Gegenstand vergleichbarer Umstrukturierungsentscheidungen waren, nicht zutrifft. Insbesondere ist Corsair eine kleinere Gesellschaft, die nicht börsennotiert und auf einer begrenzten Anzahl von Langstreckenmärkten tätig ist und deren langfristige Rentabilität nach wie vor stark davon abhängt, dass der geänderte Umstrukturierungsplan wirksam umgesetzt wird und die anspruchsvollen Annahmen in Zusammenhang mit dem Flugverkehr und der Rentabilität auch tatsächlich erreicht werden. In diesem Zusammenhang erscheint die Verwendung eines über dem in anderen Fällen dieses Sektors festgestellten Niveau liegenden WACC angemessen, um das von den Investoren nach der Umstrukturierung getragene Restrisiko widerzuspiegeln und eine Überschätzung der erwarteten wirtschaftlichen Rentabilität zu vermeiden. (261) Auf der Grundlage der von den französischen Behörden vorgelegten Daten und insbesondere der eingehenden Analyse in der Studie „Méthodologie pour calculer le WACC de Corsair“ (Methode zur Berechnung des WACC von Corsair) erachtet die Kommission die für die Berechnung des WACC angewandte Methode somit als gerechtfertigt (50). (262) Insbesondere ist die Kommission ferner der Ansicht, dass eine angestrebte finanzielle Hebelwirkung von … % angemessen ist, da sie nicht auf der finanziellen Lage von Corsair in der Zeit der Schwierigkeiten beruht, sondern sich auf den Durchschnittswert stützt, der bei den europäischen Fluggesellschaften beobachtet wurde. Dieser Ansatz entspricht der Methode, die für nicht börsennotierte Unternehmen wie Corsair empfohlen wird (51). Ebenso ist das angenommene Eigenkapital-Beta von … aus einem sektorspezifischen Aktiva-Beta abgeleitet, das auf der Grundlage eines umfassenden Querschnitts europäischer Fluggesellschaften geschätzt und anschließend auf Basis der sich für diesen Querschnitt ergebenden Hebelwirkung entschuldet und neu verschuldet wurde. Diese Methode wird sowohl in der Finanztheorie als auch von den Regulierungsbehörden, die in der Studie der französischen Behörden angeführt werden, weithin anerkannt (52). (263) Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass bei den Eigenkapitalkosten eine spezifische Illiquiditätsprämie einbezogen ist, die durch die Tatsache, dass Corsair nicht börsennotiert ist, gerechtfertigt ist, wohingegen keine Prämie für finanzielle Notlagen erhoben wird, da der WACC für einen Zeitraum berechnet wird, in dem das Unternehmen als wieder rentabel angesehen wird. Schließlich beruhen die zugrunde gelegten Fremdkapitalkosten auf objektiven Marktvergleichswerten, bei denen französische sektorspezifische und makroökonomische Daten kombiniert werden, und spiegeln die Finanzierungskosten eines im Luftverkehr tätigen rentablen Unternehmens mittlerer Größe wider und nicht die Kosten, die Corsair trägt oder tragen wird. (264) Angesichts dieser Gegebenheiten ist die Kommission der Ansicht, dass der WACC von (8,6-10,5) % einen durchdachten und glaubwürdigen Referenzzinssatz darstellt, um die langfristige Rentabilität von Corsair zu beurteilen und zu überprüfen, ob die Finanzprognosen des geänderten Umstrukturierungsplans eine nachhaltige Deckung der Kapitalkosten im Einklang mit den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien und der ständigen Praxis der Kommission in vergleichbaren Fällen im Luftverkehrssektor ermöglichen. (265) Im Übrigen ist die Eigenkapitalposition des Unternehmens … und zeigt somit, dass Corsair den Status eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien endgültig hinter sich gelassen hat. (266) Mit Blick auf diese Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass der vorgelegte Plan eine solide und kohärente Aussicht auf Wiederherstellung der Rentabilität bietet, selbst wenn die vollständige Wiederauffüllung des Eigenkapitals von Corsair nach dem Ende des Umstrukturierungszeitraums erfolgt. Die jüngsten Prognosen berücksichtigen sowohl die von der Gesellschaft ergriffenen zusätzlichen Rationalisierungs- und Wettbewerbsmaßnahmen, insbesondere die Kontrolle der Betriebskosten, die Modernisierung der Flotte, die Verbesserung des Auslastungsgrads und eine effizientere Preispolitik, als auch die von den französischen Behörden vorgeschlagenen Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen. Das prognostizierte Rentabilitätsniveau mit einem ROCE von (10,6-13,4) % im Jahr 2026 und (11,4-15,2) % im Jahr 2027 deutet auf eine tatsächliche und nachhaltige Sanierung hin, die umso bedeutsamer ist, als sie vor dem Hintergrund der Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine erfolgt. (267) In diesem Zusammenhang und auf der Grundlage der von den französischen Behörden übermittelten Tabelle 4 macht die Kommission die folgenden weiteren Feststellungen, die die Analyse mit Blick auf die Wiederherstellung der Rentabilität von Corsair untermauern: a) Erstens stellt die Kommission fest, dass die französischen Behörden ihre Analyse durch einen Vergleich der Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) von Corsair mit derjenigen eines großen und repräsentativen Querschnitts von zwölf anderen europäischen und nordamerikanischen Fluggesellschaften belegt haben. Dieser Querschnitt umfasst sowohl etablierte Fluggesellschaften als auch Billigfluggesellschaften und amerikanische Fluggesellschaften, sodass strukturelle Unterschiede bei der Kapitalrentabilität je nach Geschäftsmodell genau erfasst werden können. Die Kommission stellt fest, dass diese Aufschlüsselung nach Kategorien ein wichtiger Bezugspunkt für die Gesellschaft Corsair ist, die eine ähnliche Positionierung und ein vergleichbares Risikoprofil wie diejenigen etablierter Fluggesellschaften, die kapitalintensive Langstreckennetze betreiben, aufweist, auch wenn sie erheblich kleiner als diese Gesellschaften ist. b) Zweitens stellt die Kommission fest, dass die Entwicklung des ROCE im Zeitraum 2019-2024 die großen exogenen Schocks widerspiegelt, von denen der Luftverkehrssektor betroffen war. Nach einem insgesamt zufriedenstellenden Niveau im Jahr 2019 mit einem ROCE-Medianwert von 7,3 % für sämtliche Fluggesellschaften verschlechterten sich die Indikatoren in den Jahren 2021 und 2022 deutlich und der Medianwert wurde negativ oder sehr niedrig, was insbesondere auf die Gesundheitskrise, die Mobilitätsbeschränkungen und die Unterbrechung der Wertschöpfungsketten zurückzuführen war. Die 2023 beobachtete Erholung, die sich 2024 mit einem ROCE-Medianwert von 6,9 % bestätigte, deutet auf eine allmähliche Rückkehr zu stärker standardisierten Marktbedingungen, jedoch nicht auf eine einheitliche Rückkehr zu den Niveaus vor der Krise hin. c) Angesichts dieses sektorspezifischen Hintergrunds stellt die Kommission fest, dass der ROCE von Corsair, nachdem er im Geschäftsjahr 2023/2024 ein nahezu ausgeglichenes Niveau erreicht hatte, im Zeitraum 2024/2025 bei … % lag, was eine spürbare Verbesserung der Wirtschaftsleistung nach den ersten umgesetzten Umstrukturierungsmaßnahmen erkennen lässt. Insbesondere deuten die in dem geänderten Umstrukturierungsplan zugrunde gelegten Prognosen darauf hin, dass sich der ROCE von Corsair über den Zeitraum des Plans zunehmend verbessert. (268) Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Weg mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien im Einklang steht, da er zeigt, dass das begünstigte Unternehmen in der Lage ist, mittelfristig eine dauerhaft positive und mit den Kapitalkosten vereinbare Kapitalrendite zu erwirtschaften, die es ihm ermöglicht, unter normalen Marktbedingungen ohne fortgesetzte Abhängigkeit von staatlichen Beihilfen zu agieren. In diesem Zusammenhang ist die prognostizierte Entwicklung des ROCE ein aussagekräftiger und glaubwürdiger Indikator für die dauerhafte Wiederherstellung der Rentabilität von Corsair. (269) Im Übrigen ist nach Ansicht der Kommission das Fortbestehen einer negativen Eigenkapitalposition am Ende des Umstrukturierungszeitraums als solches nicht ausreichend, um die Schlussfolgerung einer Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität zu widerlegen. Der Begriff der Rentabilität, wie er von der Kommission in ähnlichen Fällen einer tiefgreifenden Umstrukturierung ausgelegt wurde, stützt sich nicht nur auf die buchhalterische Solvenz, sondern auf die strukturelle und dauerhafte Fähigkeit des Unternehmens, einen positiven Cashflow zu erwirtschaften und sich somit ohne weitere staatliche Beihilfen selbst zu finanzieren. In dieser Hinsicht zeigt der geänderte Umstrukturierungsplan eine positive Entwicklung der operativen Rentabilität, die zwar einen (geringfügig) verlängerten Zeitraum für den Abbau der historischen Verbindlichkeiten (Eigenkapitaldefizit) erfordert, aber sicherstellt, dass die wirtschaftliche Erholung von Corsair unumkehrbar ist und das Unternehmen letztlich in der Lage sein wird, seine Investitionen zu finanzieren und seine Schulden zurückzuzahlen. Die vorübergehende Beibehaltung eines negativen Eigenkapitals sollte daher als inhärente Folge der historischen Verbindlichkeiten akzeptiert werden, und dies unbeschadet einer zukünftigen wirtschaftlichen Rentabilität. (270) Des Weiteren stellt die Kommission fest, dass die jüngsten und erwarteten Entwicklungen der wichtigsten makroökonomischen Parameter ebenso den dargestellten Weg der Erholung stützen. Zum einen sinken durch die Stabilisierung und die erwartete leichte Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar im Zeitraum 2025-2027 (53) automatisch die Kosten für Devisenkäufe, insbesondere für Treibstoff und Flugzeugleasingverträge, die auf US-Dollar lauten. Zum anderen deuten die Kerosin-Terminmärkte nach den in den Jahren 2022 und 2023 beobachteten Volatilitätsspitzen auf einen tendenziellen Preisrückgang (54) über den Zeitraum des Plans hin, wodurch das Risiko für die operativen Margen erheblich gemildert wird. Diese beiden kombinierten Faktoren, d. h. die günstige Wechselkursentwicklung und der Rückgang der Treibstoffpreise, bilden externe Hebel zur Stützung der Rentabilität von Corsair und erhöhen die Glaubwürdigkeit der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Corsair. (271) Die Kommission stellt zudem fest, dass Corsair nach Umsetzung des Plans sowohl im Basisszenario als auch im pessimistischen Szenario über eine solide Finanzstruktur und ausreichende liquide Mittel verfügen würde, um seine Entwicklung ohne Inanspruchnahme weiterer staatlicher Beihilfen fortzusetzen. (272) Mit Blick auf das pessimistische Szenario stellt die Kommission fest, dass das erwartete Nettoergebnis am Ende des Umstrukturierungszeitraums positiv ist und sich in einer Größenordnung von … EUR bewegt, wenn die Auswirkungen der staatlichen Beihilfe ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Gesellschaft, die sich ... voraussichtlich auf ... Mio. EUR belaufen sollte. (273) Die von den französischen Behörden zugrunde gelegten Annahmen erscheinen, auch wenn sie zurückhaltend sind, angesichts der im Luftverkehrssektor beobachteten Tendenzen und der jüngsten Leistung von Corsair — insbesondere auf seinen Langstreckenverbindungen in die Überseegebiete und nach Afrika — plausibel. Wenn auch das pessimistische Szenario eine verbleibende Sensitivität gegenüber der Entwicklung von Kosten und Nachfrage belegt, so ist die Kommission dennoch der Ansicht, dass die Verknüpfung einer dauerhaft gesenkten Kostenbasis mit einer gezielteren Marktpositionierung, einer günstigeren externen Konjunktur und einer anhaltenden Erholung des internationalen Verkehrs die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens am Ende des Umstrukturierungszeitraums, der bereits Ende September 2026 endet, glaubwürdig erscheinen lässt. (274) Die Kommission verweist darauf, dass gemäß Randnummer 52 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien die Wiederherstellung der Rentabilität nicht nur beinhaltet, dass das Unternehmen in der Lage ist, alle Kosten, einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten, dauerhaft zu decken und eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften, sondern dass als gesondertes Kriterium zudem gefordert wird, dass das umstrukturierte Unternehmen in der Lage ist, aus eigener Kraft, d. h. ohne anhaltende Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung, im Wettbewerb auf dem Markt zu bestehen. Diesbezüglich stellt die Kommission klar, dass dieses Kriterium sich nicht auf die Bilanzierung des Eigenkapitals während der Umstrukturierungsphase beschränkt, die vorübergehend verschlechtert bleiben kann, sondern anhand eines Bündels relevanter wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren prospektiv, d. h. für den Zeitpunkt, zu dem der Umstrukturierungsplan endet, beurteilt werden muss. (275) Im vorliegenden Fall stellt die Kommission fest, dass Corsair nach Abschluss des Umstrukturierungsplans voraussichtlich ein wiederkehrendes positives Betriebsergebnis, positive freie Cashflows sowie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital, die dauerhaft über den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten liegt, erwirtschaftet. Durch diese Elemente wird belegt, dass das Unternehmen in der Lage ist, unter normalen Marktbedingungen seine Geschäftstätigkeit und seine zukünftigen Investitionen ohne Inanspruchnahme einer zusätzlichen staatlichen Beihilfe zu finanzieren. Die Kommission stellt ferner fest, dass es die geplante Finanzstruktur ermöglicht, dass Corsair die üblichen Marktanforderungen in Bezug auf Solvenz und Schuldendienstdeckung erfüllt, womit sichergestellt werden kann, dass dem Unternehmen nach der Umstrukturierung ein normaler Zugang zu marktbasierten Finanzierungsmitteln gewährt wird. (276) Angesichts dieser Gegebenheiten und im Einklang mit dem Ansatz der Kommission in früheren Rechtssachen, insbesondere in der vom Gericht bestätigten Rechtssache TAP (Urteil T-458/22, EU:T:2025:1094, Rn. 104 ff.), ist die Kommission der Auffassung, dass Corsair nach Abschluss des Umstrukturierungsplans bzw. spätestens im September 2026 in der Lage sein wird, aus eigener Kraft im Wettbewerb zu bestehen. Daher sind die im Rahmen des geänderten Umstrukturierungsplans von Corsair durchgeführten Maßnahmen geeignet, die Rentabilität des Unternehmens dauerhaft wiederherzustellen und seine finanzielle Autonomie ohne zusätzliche staatliche Beihilfen sicherzustellen. 5.3.2.   Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb 5.3.2.1.   Geeignetheit und Angemessenheit der Beihilfe, Eigenbeitrag und Lastenteilung (277) Nach Randnummer 62 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien müssen das begünstigte Unternehmen, seine Anteilseigner oder Gläubiger oder die Unternehmensgruppe, der das begünstigte Unternehmen angehört, oder neue Investoren einen erheblichen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten. Ein derartiger Eigenbeitrag sollte in der Regel in Bezug auf die Auswirkungen auf die Solvenz oder Liquiditätsposition des begünstigten Unternehmens mit der gewährten Beihilfe vergleichbar sein, die zudem angemessen vergütet werden muss (Randnummer 54 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien). Gemäß Randnummer 63 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien muss es sich um einen konkreten Beitrag — ohne für die Zukunft erwartete Gewinne wie Cashflow — handeln. Des Weiteren muss nach Randnummer 124 Buchstabe b der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, wenn im Rahmen einer Änderung eines Umstrukturierungsplans die Umstrukturierungskosten höher veranschlagt werden, auch der Eigenbeitrag entsprechend höher ausfallen. (278) In ihrem Einleitungsbeschluss vertrat die Kommission die Ansicht, dass die französischen Behörden neue Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Corsair in Höhe von insgesamt 83,1 Mio. EUR (55) planten, die eine neue Zuführung in Höhe von 3 Mio. EUR durch den Departementrat von Guadeloupe, die Umschuldung öffentlicher Schulden in Höhe von 19 Mio. EUR, einen Forderungsverzicht in Höhe von 23 Mio. EUR, neue Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit der Flottenerneuerung in Höhe von rund 38,1 Mio. EUR sowie den Erlass öffentlicher Schulden in Höhe der beiden im Rahmen des ursprünglichen Umstrukturierungsplans gewährten FDES- und PP-Darlehen (insgesamt 80 Mio. EUR) umfassten. (279) Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die geplante Besserungsklausel nach wie vor auf … Mio. EUR begrenzt war, während sich der kumulierte Betrag der seit 2020 gewährten staatlichen Beihilfen auf fast 200 Mio. EUR belief. Angesichts dieser Tatsache war die Kommission der Ansicht, dass auch im Falle einer erfolgreichen Umstrukturierung der größte Teil der Gewinne den privaten Anteilseignern zufließen würde, während der Staat durch den Schuldenerlass und die Gewährung von Steuervorteilen, die nicht rückzahlbaren Zuschüssen entsprechen, die Hauptlast tragen würde. Sie wies daher darauf hin, dass die Vergütung des Staates unangemessen erschien und dass es durch eine teilweise Umwandlung der öffentlichen Forderungen in Eigenkapital möglich gewesen wäre, eine bessere Gleichstellung mit den anderen Investoren zu erreichen. (280) Im Übrigen war die Kommission der Ansicht, dass das Vorliegen eines ausreichenden, konkreten und tatsächlichen Eigenbeitrags im Sinne der Randnummern 64 und 124 Buchstabe b der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien durch den geänderten Umstrukturierungsplan noch nicht belegt wird. Insbesondere hatte es den Anschein, dass einige angeführte Finanzierungsquellen, wie die geplante Sale-&-Lease-Back-Transaktion in Höhe von rund 21,7 Mio. EUR oder die Finanzierung der vier Flugzeuge vom Typ Airbus A330-NEO, die noch zu liefern waren, zum gegebenen Zeitpunkt unzureichend dokumentiert oder hypothetisch waren. (281) Die Kommission vertrat demgemäß die Auffassung, dass der Eigenbeitrag im Verhältnis zu dem Gesamtvolumen der staatlichen Beihilfen nach wie vor begrenzt und ungewiss war und dass die französischen Behörden nicht nachgewiesen hatten, dass dieser geringe Beitrag durch die besondere geografische Situation von Corsair gerechtfertigt ist. Sie äußerte daher ernsthafte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und der Vergütung der geplanten Beihilfe angesichts der in den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien genannten Anforderungen. (282) Auf der Grundlage der eingehenden Prüfung der letzten Stellungnahme Frankreichs und der Klarstellungen und Änderungen, die von den französischen Behörden insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Bestandteile des Eigenbeitrags des begünstigten Unternehmens (siehe Erwägungsgründe 36 bis 43 und Tabelle 1 in Erwägungsgrund 44) vorgenommen wurden, weist der geänderte Umstrukturierungsplan jedoch Gesamtkosten in Höhe von 233 Mio. EUR aus, die aus 145,4 Mio. EUR Eigenbeiträgen (62,3 %) und 87,8 Mio. EUR staatlichen Beihilfen (37,7 %) finanziert werden, bzw. in Höhe von 519,4 Mio. EUR, die aus 319,1 Mio. EUR Eigenbeiträgen (61,4 %) und 200,5 Mio. EUR Beihilfen (38,6 %) finanziert werden, wenn der ursprüngliche Umstrukturierungsplan (von 2020) einbezogen wird, wobei die Zuführung in Höhe von 6 Mio. EUR der Gebietskörperschaften der überseeischen Departements und Regionen über OMRP zur Unterstützung des Plans als Beihilfe und nicht als Eigenbeitrag angerechnet wird. (283) Vor diesem Hintergrund muss die Kommission sicherstellen, dass es sich bei den Eigenbeiträgen um konkrete, beihilfefreie und ausreichende Beträge handelt. Die 145,4 Mio. EUR liegen weit über der erforderlichen Mindestschwelle von 50 %, wodurch sichergestellt wird, dass das begünstigte Unternehmen und seine Gläubiger und/oder Anteilseigner den Großteil der Umstrukturierungskosten tragen. Die eingehende Analyse dieser Beiträge belegt diesbezüglich die Konformität jeder dieser Maßnahmen. (284) Bei den Kapitalzuführungen der privaten Investoren Blue Sky Holding und Advens-Geocoton in Höhe von insgesamt (10-50) Mio. EUR handelt es sich nämlich um frisches Kapital, das direkt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Anteilseignern, die gemäß ihrer im Term Sheet verankerten Verpflichtung zu unterzeichnen ist, zugeführt wird. Dasselbe gilt für die von den drei Anteilseignern Blue Sky Holding, Advens-Geocoton und SEMPAT eingegangene zusätzliche Verpflichtung, einen weiteren Betrag in Höhe von (5-30) Mio. EUR zuzuführen, falls die Liquidität von Corsair unter … Mio. EUR sinkt. In diesem Zusammenhang führten die französischen Behörden zwar an, dass es sich bei der Erhöhung des Kapitals von Corsair um 3 Mio. EUR aus Mitteln der Region Guadeloupe um eine staatliche Beihilfe handelt (siehe Erwägungsgrund 39 Ziffer i), sie machten jedoch keine Angaben in Bezug auf die Einstufung der Beteiligung von SEMPAT bei dieser zusätzlichen Finanzierung bzw. zu deren Umfang. Die Kommission stellt im Übrigen fest, dass dies angesichts des Anteils der Beteiligung der Region Guadeloupe am künftigen Kapital von Corsair, selbst wenn der von SEMPAT stammende Teil dieser zusätzlichen Finanzierung als staatliche Beihilfe und nicht als Bestandteil des Eigenbeitrags einzustufen wäre, nur eine geringfügige Auswirkung auf das Verhältnis zwischen den öffentlichen und privaten Beiträgen zur Finanzierung des geänderten Umstrukturierungsplans hätte und somit die in diesem Beschluss vorgenommene Beurteilung hinsichtlich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.