Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2025 über die staatliche Beihilfe SA.109662 (2024/C) (ex 2020/N), die Frankreich zugunsten von Corsair zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2025)9292)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D03952. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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urellen Marktentwicklungen erforderlich wurde. Der geänderte Plan ist mit dem Geist und dem Wortlaut des ursprünglichen Beschlusses vereinbar, beeinträchtigt weder den Umfang der genehmigten Beihilfe noch die verfolgten Rentabilitätsziele und steht voll und ganz mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien im Einklang. Er sollte daher als Änderung des bestehenden Plans betrachtet werden. (224) Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der geänderte Umstrukturierungsplan mit dem von der Kommission im Jahr 2020 genehmigten Umstrukturierungsplan im Einklang steht und somit eine Änderung des bestehenden Plans und keinen neuen Plan darstellt. (225) Inhaltlich kann die Kommission gemäß Randnummer 124 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien solche Änderungen genehmigen, wenn dabei folgende Voraussetzungen eingehalten werden: a) Auch der geänderte Plan muss die Wiederherstellung der Rentabilität innerhalb einer angemessenen Frist erkennen lassen, b) werden die Umstrukturierungskosten höher veranschlagt, muss auch der Eigenbeitrag entsprechend höher ausfallen, c) wird der Beihilfebetrag heraufgesetzt, müssen die Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen umfangreicher sein als die anfänglich festgelegten, d) sind die angebotenen Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen weniger umfangreich als die ursprünglich festgelegten, muss der Beihilfebetrag entsprechend herabgesetzt werden, e) der neue Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen darf sich gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Zeitplan nur aus Gründen verzögern, auf die das begünstigte Unternehmen oder der Mitgliedstaat keinen Einfluss haben; andernfalls muss der Beihilfebetrag entsprechend herabgesetzt werden (43). (226) Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass Abschnitt 7.2.2 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien nur für Änderungen von Umstrukturierungsplänen und nicht für Pläne, die neue Umstrukturierungsmaßnahmen betreffen, gilt. 5.3.1.   Beitrag zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs oder Wirtschaftsgebiets 5.3.1.1.   Beitrag zur Behebung eines Marktversagens oder zur Verhinderung sozialer Härten (227) Gemäß Randnummer 38 Buchstabe b der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien darf die staatliche Maßnahme nur dann gewährt werden, wenn sie wesentliche Verbesserungen bewirken kann, die der Markt selbst nicht herbeiführen kann. In Randnummer 44 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien ist festgelegt, dass Umstrukturierungsbeihilfen nicht gewährt werden dürfen, um die bloße Fortführung der Tätigkeiten des Beihilfeempfängers sicherzustellen, sondern nur dann zulässig sind, wenn sie durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sind, soziale Härten oder ein Marktversagen zu verhindern. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein wesentlicher Luftverkehrsdienst, der nur schwer erneut aufgebaut werden könnte, unterbrochen zu werden droht und es für einen Wettbewerber schwierig wäre, diesen unmittelbar zu ersetzen (44). (228) Die Kommission stellte im Einleitungsbeschluss fest, dass Corsair beabsichtigte, das Netz seiner Direktflugverbindungen nach Afrika und in den Indischen Ozean auszuweiten (45). In diesem Zusammenhang wurden in dem Einleitungsbeschluss Zweifel daran geäußert, dass die Aufrechterhaltung der territorialen Kontinuität und die Anbindung der Gebiete in äußerster Randlage noch als Rechtfertigung für eine zusätzliche Umstrukturierungsbeihilfe herangezogen werden kann, insbesondere angesichts i) der Präsenz von zwei bis drei konkurrierenden Linienfluggesellschaften auf denselben von Corsair bedienten Strecken innerhalb der EU und ii) der Tatsache, dass der geänderte Umstrukturierungsplan von Corsair hauptsächlich auf die Aufnahme neuer Strecken zu Zielen außerhalb der EU ausgerichtet war (siehe Erwägungsgründe 80 bis 82 des Einleitungsbeschlusses). (229) Die Kommission begründete ihre Zweifel an dem Vorliegen der in Randnummer 44 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien genannten Bedingung damit, dass auf den drei Strecken (Pointe-à-Pitre, Fort-de-France und Réunion), die weiterhin von Corsair bedienen werden, mindestens zwei konkurrierende Fluggesellschaften (Air Austral, Air France, Air Caraïbes/French Bee) im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Leistungen erbringen, die in Bezug auf Flugfrequenz, Qualität und Kontinuität des Dienstes mit denen von Corsair vergleichbar sind. Die Kommission vertrat daher die Ansicht, dass die von Corsair erbrachten Personenverkehrsdienste nicht spezifisch oder von Natur aus lebenswichtig waren, da die drei anderen Fluggesellschaften in der Lage zu sein schienen, den Marktaustritt von Corsair durch eine Erhöhung ihrer Kapazitäten, Flugfrequenzen oder Verbindungen auszugleichen. (230) Allerdings sind zum einen die Schlussfolgerungen der von den französischen Behörden vorgelegten Studie (siehe Erwägungsgrund 125) über die Marktzutrittsschranken auf den von Corsair bedienten Märkten und die Folgen des Ausfalls dieses Unternehmens mit Blick auf die Konzentration des Angebots und die Preiserhöhungen auf bestimmten sensiblen Märkten (Mayotte) glaubwürdig. Der Ausfall von Corsair könnte somit zu schwerwiegenden sozialen Schwierigkeiten führen, d. h. zu einer Verschlechterung der Situation der schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in den in Artikel 349 AEUV genannten Gebieten. (231) Zum anderen wird Corsair weiterhin die französischen Überseegebiete bedienen, wobei die Fluggesellschaft ihr Angebot diversifiziert und neben Flügen ab Paris-Orly auch Verbindungen von Regionalflughäfen wie Lyon und Marseille anbietet. Die Neuaufnahme und die Aufrechterhaltung von Direktflugverbindungen von Regionalflughäfen sollen die Kundenbasis erweitern und die nationale Anbindung verbessern, ohne die zentrale Rolle von Corsair bei der Anbindung der entlegensten Gebiete in äußerster Randlage infrage zu stellen. Auch vor diesem Hintergrund könnte der Ausfall von Corsair zu schwerwiegenden sozialen Härten für die schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in diesen Gebieten führen. (232) In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Corsair durch die in Form von CIOM vorgesehene Finanzierung dazu verpflichtet ist, die mit dieser Maßnahme finanzierten Flugzeuge für Tätigkeiten in den überseeischen Gebieten einzusetzen (46). (233) Die Neuaufnahme afrikanischer Strecken während des Umstrukturierungszeitraums (…) erfolgte nach vorheriger Genehmigung durch die Kommission auf begründeten Antrag von Corsair (siehe Erwägungsgrund 88 Buchstabe d des Beschlusses von 2020). Sie war somit ein Mittel, das das Unternehmen im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus dem Beschluss von 2020 eingesetzt hat, um das Ziel der langfristigen Rentabilität zu erreichen. Die Aufnahme neuer Verbindungen war somit ein punktuelles Instrument zur Diversifizierung der Einnahmen und Optimierung der Flottennutzung, ohne dass bestehende Verbindungen in Gebiete in äußerster Randlage eingestellt wurden. Aus den übermittelten Informationen geht im Gegenteil hervor, dass mit der Strategie der geografischen Diversifizierung die Zielsetzung der finanziellen Stabilisierung der Fluggesellschaft verfolgt wird, die eine notwendige Voraussetzung dafür ist, die weitere Erfüllung ihrer Aufgabe der Anbindung der entlegensten Gebiete Frankreichs sicherzustellen. So wahrt Corsair trotz dieser Verlagerung von Kapazitäten seine starke Präsenz und feste Verwurzelung in den französischen Überseegebieten, deren Bedienung nach wie vor das Kerngeschäft des Unternehmens bleibt (etwa … % der Tätigkeiten von Corsair, gemessen an den angebotenen Sitzplätzen, sind auf die französischen Überseegebiete ausgerichtet). (234) Unter diesen Umständen ist die Kommission der Ansicht, dass Corsair trotz der Anpassung seines Netzes und der gezielten Neuaufnahme afrikanischer Strecken nach wie vor ein fest verwurzelter und auf die Bedienung der französischen Überseegebiete ausgerichteter Akteur ist und weiterhin die für diese Gebiete wichtige Anbindung sicherstellt und somit den im Rahmen der Prüfung der Maßnahme ermittelten strukturellen Erfordernissen der Mobilität und der territorialen Kontinuität gerecht wird. (235) Daraus folgt zum einen, dass die geplante Änderung des Umstrukturierungsplans von Corsair auf der Grundlage von Abschnitt 7.2.2 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien geprüft werden kann, und zum anderen, dass die in diesem Plan vorgesehenen Änderungen die von der Kommission in ihrem Beschluss von 2020 vorgenommene Beurteilung des Beitrags der Beihilfe zur Behebung eines Marktversagens oder sozialer Härten nicht infrage stellen (47). 5.3.1.2.   Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (236) Gemäß Randnummer 124 Buchstabe a der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien wird die Kommission im Falle einer Änderung des Umstrukturierungsplans von dem betreffenden Mitgliedstaat verlangen, dass dieser einen geänderten Umstrukturierungsplan vorlegt, der bezogen auf den ursprünglich vorgelegten Umstrukturierungsplan ebenso die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des begünstigten Unternehmens innerhalb einer angemessenen Frist erkennen lässt. (237) Darüber hinaus muss der Umstrukturierungsplan die langfristige Rentabilität des begünstigten Unternehmens auf der Grundlage realistischer Annahmen hinsichtlich seiner künftigen Betriebsbedingungen wiederherstellen und die langfristige Rentabilität ist nur sichergestellt, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, nach Deckung aller Kosten, einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten, einen angemessenen erwarteten Kapitalertrag auszuweisen. (238) In ihrem Einleitungsbeschluss vertrat die Kommission die Auffassung, dass der von den französischen Behörden vorgelegte geänderte Umstrukturierungsplan mehrere Schwachpunkte aufwies, die Zweifel an der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Corsair aufkommen ließen. (239) Erstens wurden die von den französischen Behörden zugrunde gelegten wirtschaftlichen und operativen Annahmen nicht durch ausführliche Begründungen erläutert, die eine Beurteilung ihrer Realitätsnähe ermöglicht hätten, sodass ungewiss blieb, ob diese Annahmen durchdacht bzw. glaubwürdig waren. (240) Zweitens zeigten die grundlegenden Finanzprognosen sehr enge Margen bei den klassischen Indikatoren für die Rentabilität und Solvenz, was die Fluggesellschaft im Falle einer negativen Entwicklung bestimmter Schlüsselannahmen, wie z. B der Treibstoffpreise, einem Risiko der Anfälligkeit aussetzt. (241) Drittens stellte die Kommission fest, dass die als „frisches Kapital“ eingestuften Eigenkapitalzuführungen, d. h. die Beiträge in Höhe von (5-25) Mio. EUR von etablierten Investoren sowie von (5-25) Mio. EUR von der Republik Kongo-Brazzaville als neuem Investor im Vergleich zu dem Liquiditätsbedarf von Corsair gering waren. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass es sich bei mehreren anderen Maßnahmen, die als neue Initiativen dargestellt wurden, in Wirklichkeit um frühere Maßnahmen handelte, die bereits im Rahmen des Plans von 2020 berücksichtigt wurden, oder um Maßnahmen, die sich noch in der Planungsphase befanden und somit nicht als tatsächliche Beiträge zur Wiederherstellung der Rentabilität gewertet werden konnten. Angesichts dieser Gegebenheiten war die Kommission der Ansicht, dass die Durchführbarkeit des Umstrukturierungsplans mit den ausgewiesenen Zuführungen nicht belegt werden konnte. (242) Viertens hatten die französischen Behörden kein „pessimistisches“ Szenario — wie gemäß Randnummer 50 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien erforderlich — vorgelegt, sodass die Sensitivität des Plans gegenüber negativen Entwicklungen nicht angemessen bewertet werden konnte. (243) Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die übermittelten Finanzprognosen unvollständig waren, sich auf eine summarische Gewinn- und Verlustrechnung beschränkten sowie eine negative Eigenkapitalentwicklung während des gesamten Umstrukturierungszeitraums und darüber hinaus auswiesen, was im Widerspruch zu den Anforderungen gemäß Randnummer 50 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien steht. In Anbetracht dieser Fakten bestand die Gefahr, dass Corsair am Ende des Umstrukturierungszeitraums weiterhin als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft würde. (244) Auf dieser Grundlage äußerte die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass der geänderte Umstrukturierungsplan mit den Kriterien der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien im Einklang steht und Corsair somit in der Lage ist, ohne zusätzliche Beihilfen die dauerhafte Wiederherstellung der Rentabilität zu erreichen und aus eigener Leistung in Wettbewerb zu treten. 5.3.1.2.1.   Bewertung der Annahmen, die für eine Wiederherstellung der Rentabilität sprechen (245) Die Prüfung der von den französischen Behörden zugrunde gelegten Annahmen zeigt, dass die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Corsair, wie sie im Basisszenario vorgesehen ist, auf realistischen, kohärenten und hinreichend begründeten betrieblichen und finanziellen Prognosen beruht, die den Anforderungen der Randnummern 45 bis 52 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien gerecht werden. (246) Im Rahmen der Annahmen werden in der Tat Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen je Ticket in ausgewogener Weise mit strukturellen Maßnahmen zur Kostenkontrolle kombiniert, deren Auswirkungen sich in jüngster Zeit bereits in der Leistung von Corsair widerspiegeln. (247) Insbesondere stellt die Kommission fest, dass bei den Annahmen zur Verbesserung des RASK nun die tatsächliche Auswirkung der von Corsair durchgeführten Maßnahmen einbezogen wurde, die sich als größer als in dem geänderten Umstrukturierungsplan ursprünglich angenommen erwiesen hat, dessen Annahmen auf einem zurückhaltenderen Ansatz beruhten, der auf einen Mangel an Sichtbarkeit bei der Erstellung zurückzuführen war, die nun bei der am 15. Dezember 2025 vorgelegten Fassung des Plans gegeben ist. Von den französischen Behörden wird somit eine Verbesserung des RASK um … % ab … im Vergleich zu den ursprünglich geplanten … % angegeben, was im Einklang mit der hervorragenden Leistung steht, die im Geschäftsjahr 2024/2025 nach der wirksamen Umsetzung des kommerziellen und operativen Aktionsplans erzielt wurde. Nach Ansicht der Kommission beruht diese Korrektur nach oben auf aktuellen Fakten und nicht auf übermäßig optimistischen Annahmen. (248) Die Kommission stellt zudem fest, dass sich die Annahmen bezüglich der Einnahmen je Ticket auf einen höheren Ticket-Durchschnittspreis (PMC) als ursprünglich vorgesehen stützen, was die Stabilisierung oder sogar einen leichten Aufwärtstrend widerspiegelt, der von Corsair über mehrere Monate und im gesamten Geschäftsjahr 2025 beobachtet wurde, und zwar um + … % im Vergleich zur vorherigen Fassung des Umstrukturierungsplans, die im Mai 2025 vorgelegt wurde. Diese positive Entwicklung erfolgte vor dem Hintergrund eines bedeutenden Rückgangs der Treibstoffpreise (– … % im Vergleich zu den Annahmen des Plans), was die Glaubwürdigkeit der zukünftigen Schätzungen der operativen Marge erhöht. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Verbesserung des PMC in Verbindung mit niedrigeren Treibstoffkosten ein solider Faktor zur Stützung der Rentabilität ist. (249) Zudem stellt die Kommission fest, dass die Verbesserung des Ticket-Durchschnittspreises (PMC) sich weitgehend durch den Qualitätsanstieg bei Corsair im Zuge der Flottenerneuerung erklären lässt, der es ermöglicht hat, die Attraktivität des kommerziellen Angebots zu erhöhen und die Einnahmen je Ticket über die ursprünglichen Erwartungen hinaus zu steigern. Die im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete Leistung sowie die Erwartungen für 2026 bestätigen, dass diese Auswirkungen weder punktuell noch konjunkturell, sondern das Ergebnis struktureller Entscheidungen sind, die mit der Strategie zur Neupositionierung der Gesellschaft im Einklang stehen. In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Ansicht, dass das von Corsair angestrebte Niveau der Erhöhung der Ticketpreise weiterhin mit den Zielsetzungen der Umstrukturierungsbeihilfe vereinbar ist, da es in Verbindung mit einer qualitativen Verbesserung des Angebots und einer schrittweisen Normalisierung der Einnahmen je Ticket steht und keine durch die staatliche Beihilfe ermöglichte Strategie künstlicher Preiserhöhungen darstellt. Die Kommission stellt ferner fest, dass in einem glaubwürdigen kontrafaktischen Szenario ohne Beihilfe ebenfalls Anpassungen der Flugticketpreise nach oben erforderlich gewesen wären, um den Kostenanstieg (Inflation) und die Verschlechterung der Finanzstruktur zu bewältigen, bzw. dass diese sogar stärker gewesen oder mit einem Kapazitätsabbau und einer schlechteren Dienstleistungsqualität verbunden gewesen wären. Angesichts dieser Gegebenheiten verschafft die geplante Entwicklung des PMC in dem Szenario mit Beihilfe Corsair keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu dem kontrafaktischen Szenario, sondern steht mit dem eingeschlagenen Weg im Einklang, der wirtschaftlich gerechtfertigt und im Hinblick auf die Zielsetzungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien verhältnismäßig ist. (250) Die Kommission würdigt außerdem die Annahmen hinsichtlich der Senkung der Vertriebskosten, die sich auf die im Geschäftsjahr 2025 erzielten guten Ergebnisse des Direktverkaufs und insbesondere des Onlineverkaufs stützen. Die seit mehreren Monaten umgesetzte dynamische Handelspolitik, mit der der Direktverkaufsanteil erhöht werden soll, schlägt sich bereits in einer geringeren Nutzung der strukturell teureren Vertriebsnetze von Dritten nieder. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese bereits eingeleitete und dokumentierte Entwicklung die Glaubwürdigkeit der im Basisszenario prognostizierten Kosteneinsparungen erhöht. (251) In Anbetracht all dieser Elemente vertritt die Kommission die Auffassung, dass die dem Basisszenario zugrunde liegenden Annahmen durchdacht sind, sich auf tatsächlich ermittelte Ergebnisse stützen und mit den umgesetzten operativen Maßnahmen im Einklang stehen. Sie lassen den Schluss zu, dass der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die langfristige Rentabilität von Corsair im Einklang mit den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien wiederherzustellen. (252) Aus der Analyse des von den französischen Behörden vorgelegten pessimistischen Szenarios geht hervor, dass dieses Szenario eine durchdachte und glaubwürdige Sensitivitätsanalyse beinhaltet, die den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien gerecht wird, da es darauf abzielt, die Robustheit des geänderten Umstrukturierungsplans gegenüber plausiblen negativen Schocks zu testen, die die wichtigsten für die wirtschaftliche Leistung von Corsair maßgebenden Faktoren beeinträchtigen. (253) Die Kommission stellt fest, dass das pessimistische Szenario sich auf eine eingehende Analyse der kritischen Werte von drei Schlüsselindikatoren stützt, nämlich Treibstoffpreis, PMC und Auslastung. In den Analysen wird jeder dieser Parameter einzeln betrachtet und ermittelt, welche Veränderungen zu einem Nettoergebnis von null führen würden. Aus der von den Finanzberatern der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalyse geht insbesondere hervor (48), dass — unter ansonsten gleichen Bedingungen — eine Erhöhung des Treibstoffpreises um … % bis … % im Vergleich zu den Annahmen des Basisszenarios erforderlich wäre, um das Nettoergebnis zu neutralisieren. Dies würde einem Treibstoffpreis zwischen (1 000-1 500) und (1 000-1 500) USD/t entsprechen, der sowohl deutlich über den Annahmen des geänderten Umstrukturierungsplans als auch über dem im Geschäftsjahr 2024/2025 tatsächlich festgestellten Durchschnittspreis in Höhe von (500-800) USD/t liegt. Nach Ansicht der Kommission zeigen diese Schwellenwerte eine erhebliche Sicherheitsmarge in Bezug auf das Treibstoffpreisrisiko. (254) Mit Blick auf die Einnahmen je Ticket stellt die Kommission ebenso fest, dass ein Nettoergebnis von null erst bei einem Rückgang des PMC um … % im Vergleich zu dem Basisszenario erreicht würde, d. h. bei einer Preissenkung zwischen … und … EUR je Fluggast, je nach dem betrachteten Geschäftsjahr. Im Hinblick auf die Auslastung wäre eine Verschlechterung um … Prozentpunkte im Vergleich zu den Annahmen des Basisszenarios erforderlich, was zu Werten zwischen … % und … % führen würde, um ein Nettoergebnis von null zu erreichen. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Veränderungen bei getrennter Betrachtung die üblichen Schwankungen, die auf den von Corsair bedienten Märkten festzustellen sind, übersteigen und somit bestätigen, dass die zugrunde gelegten Annahmen durchdacht sind. (255) Anhand dieser Sensitivitätsanalysen haben die französischen Behörden ein pessimistisches Szenario entwickelt, bei dem gleichzeitige negative Schocks kombiniert wurden, d. h. i) ein Anstieg des Treibstoffpreises um … USD/t gegenüber dem Geschäftsplan (d. h. + … % im Vergleich zu dem Basisszenario und + … % gegenüber dem 2024/2025 festgestellten Durchschnitt), ii) ein Rückgang des PMC um … % und iii) ein Rückgang der Auslastung um … Prozentpunkte. Die Kommission stellt fest, dass diese kombinierten Annahmen strenger sind als die Veränderungen, die üblicherweise über einen kurzen Zeitraum zu beobachten sind, und dass diese daher einen glaubwürdigen Stresstest für das Geschäftsmodell von Corsair darstellen. (256) Die Kommission stellt fest, dass die kumulative Auswirkung auf das Betriebsergebnis in diesem pessimistischen Szenario erheblich ist, dass sie aber mit einer negativen Auswirkung in Höhe von … Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025-2026, die auf … Mio. EUR im Zeitraum 2026-2027 sowie … Mio. EUR im Zeitraum 2027-2028 steigt, unter Kontrolle bleibt. Mit Blick auf den Cashflow sind vergleichbare Größenordnungen zu beobachten. Trotz dieser kombinierten Schocks gelingt es Corsair, über den kurzen Zeitraum des Plans ein positives Betriebsergebnis zu wahren, was zeigt, dass das Unternehmen in der Lage ist, ein vernünftigerweise zu erwartendes Maß an Verschlechterungen seines wirtschaftlichen Umfelds aufzufangen, ohne seine operative Rentabilität sofort zu gefährden. (257) In Anbetracht all dieser Elemente ist die Kommission der Auffassung, dass das pessimistische Szenario die Glaubwürdigkeit der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Corsair nicht infrage stellt. Es zeigt vielmehr, dass der Umstrukturierungsplan den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien gerecht wird und eine hinreichende Robustheit gegenüber den identifizierten Hauptrisiken — insbesondere denjenigen im Zusammenhang mit der Volatilität der Treibstoffpreise und einer moderaten Verschlechterung der Geschäftslage — aufweist. Dies trifft umso mehr zu, als das Ende des Umstrukturierungszeitraums auf den 30. September 2026, d. h. in nur wenigen Monaten, festgelegt ist und es, auch wenn es sich nicht mit Sicherheit ausschließen lässt, höchst unwahrscheinlich ist, dass ein solches Szenario mit all seinen Komponenten und einem solchen Grad der Verschlechterung in einem so kurzen Zeitraum eintreten wird. (258) In Anbetracht der gemeinsamen Analyse des Basisszenarios und des pessimistischen Szenarios ist die Kommission der Auffassung, dass die von Corsair zugrunde gelegten Annahmen, um die Wiederherstellung der Rentabilität nachzuweisen, sowohl glaubwürdig als auch durchdacht und hinreichend begründet sind. Das Basisszenario stützt sich auf operative und kommerzielle Annahmen, die auf bereits festgestellten und dokumentierten Trends — insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Einnahmen je Ticket, die qualitative Verbesserung des Angebots und die Optimierung der Vertriebswege — beruhen, ohne dass jedoch allzu optimistische Sprünge zugrunde gelegt würden. Das pessimistische Szenario hingegen ist ein strenger Stresstest, der auf plausiblen negativen Schocks basiert, die zeitgleich die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.