Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2025 über die staatliche Beihilfe SA.109662 (2024/C) (ex 2020/N), die Frankreich zugunsten von Corsair zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2025)9292)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D03952. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Rentabilität innerhalb einer angemessenen Frist in Zusammenhang mit der Änderung des Umstrukturierungsplans vollständig übernommen wird, sodass der Beginn der angemessenen Frist in dem in Rede stehenden Fall ihrer Meinung nach der Antrag auf Änderung sein muss. (59) In diesem Zusammenhang verweisen die französischen Behörden darauf, dass die langfristige Rentabilität eines Unternehmens als erreicht gilt, „wenn ein Unternehmen alle Kosten einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten decken kann und eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaftet“. Dies besagt, dass ein Unternehmen, das eine Umstrukturierung durchlaufen hat, als rentabel betrachtet wird, wenn es aufgrund seiner Eigenschaften in der Lage ist, sich dem Wettbewerb im Markt zu stellen. (60) Unter Bezugnahme auf diese Grundlage sind die französischen Behörden daher der Auffassung, dass die Kommission das Kriterium der Wiederherstellung der Rentabilität, im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis, faktisch anhand einer Vielzahl von Indizien prüfen muss. In Zusammenhang mit dieser Vielzahl von Indizien führen die französischen Behörden an, dass die Kommission die Barliquidität, aber auch die Rentabilitätskennzahlen, wie EBITDAR, ROCE, Eigenkapitalrendite (Return On Equity, ROE) oder auch die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) prüft. Sie verweisen zudem darauf, dass die Kommission insbesondere prüft, ob der ROCE innerhalb einer angemessenen Frist über dem WACC liegt, um zu bewerten, ob die Fluggesellschaft in der Lage ist, eine ausreichende Rentabilität zu erzielen, um die Kosten ihrer Kapitalfinanzierungen zu decken. (61) Die französischen Behörden legen des Weiteren dar, dass — wie aus Tabelle 3 ersichtlich — das pessimistische Szenario des geänderten Umstrukturierungsplans von Corsair zu einer Verschlechterung des Betriebsergebnisses der Gesellschaft Ende September 2026 um rund -… Mio. EUR und somit zu einem operativen Verlust am Ende des geänderten Umstrukturierungszeitraums führen würde. Auch alle anderen Indikatoren spiegeln diese Verschlechterung wider. Tabelle 3 Wichtigste Finanzindikatoren von Corsair (pessimistisches Szenario)       Umstrukturierungszeitraum     Mio. EUR R2021 R2022 R2023 R2024 R2025 P2026 P2027 P2028                   Umsatz … … … … … … … … davon Personenluftverkehr … … … … … … … … Betriebsergebnis … … … … … … … … Nettoergebnis … … … … … … … …                   Eigenkapital (IFRS 16) … … … … … … … … Nettoschuld (IFRS 16) … … … … … … … … Eingesetztes Kapital (IFRS 16) … … … … … … … … Liquiditätslage … … … … … … … …                   Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) %  (*3) … … … … … … … … Eigenkapitalrendite (ROE) %  (*4) … … … … … … … … Quelle: Mehrere Slides des geänderten Umstrukturierungsplans vom 23. Mai 2025, wie in der „Zusammenfassung der übermittelten Dokumente“ vom 20. Juni 2025 vorgelegt. (*3)  Berechnet auf der Grundlage des NOPAT (Betriebsergebnis nach Steuern) (24). (24)  Gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften stellt das Betriebsergebnis die operative Leistung eines Unternehmens vor Berücksichtigung der Finanzierungskosten und der Körperschaftsteuer dar. Das Betriebsergebnis nach Steuern (Net Operating Profit After Taxes, NOPAT) ist das auf einer rechtlichen Grundlage berechnete operative Ergebnis nach Steuern, d. h. so, als ob das Unternehmen ausschließlich aus Eigenkapital finanziert würde, und ergibt sich aus der Anwendung eines standardisierten Steuersatzes auf das Betriebsergebnis. Mit diesem Ansatz können die Auswirkungen der Finanzierungsstruktur und außergewöhnlichen steuerlichen Elemente neutralisiert werden. Das NOPAT ist somit die maßgebliche Größe für die Berechnung des ROCE (Return on Capital Employed), der die Rendite auf das eingesetzte Kapital darstellt, indem das NOPAT in Bezug zu dem eingesetzten Kapital gebracht wird, und ermöglicht, die Fähigkeit eines Unternehmens zur Wertschöpfung zu beurteilen, wenn diese Rendite die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) übersteigt, bei denen es sich ebenfalls um eine Rendite nach Steuern handelt. In dem in Rede stehenden Fall von Corsair wird das NOPAT wie folgt berechnet: EBIT, angepasst um Mietzinsen (ungefähre Berechnung, da das Unternehmen keine Konsolidierung nach IFRS vornimmt) + zusätzliche Personalkosten + Körperschaftsteuer. (*4)  In Abzug gebracht auf der Grundlage von Nettoergebnis und Eigenkapital. (62) Die französischen Behörden erläutern, dass das pessimistische Szenario auf einer Änderung der folgenden Annahmen des Basisszenarios beruht: a) Bei den Flügen nach Guadeloupe stützt sich das Basisszenario, wie bereits von der Fluggesellschaft festgestellt, auf einen Markt, der ab 2025 über dem Niveau von 2019 liegt, wohingegen das pessimistische Szenario von einer langsameren Erholung des Marktes für Flüge nach Guadeloupe ausgeht und die Rückkehr zu den Zahlen von 2019 ein Jahr später ansetzt, d. h. ab 2026, wodurch der Rückgang der Passagierzahl von Corsair proportional ist zur Marktentwicklung, b) während das Basisszenario von einem Treibstoffpreis von (600-900) USD/t ab Mai 2025 ausgeht, beruht das pessimistische Szenario auf der Annahme eines Preisanstiegs auf … USD/t während des gesamten Umstrukturierungszeitraums und führt somit zu einem Anstieg der Treibstoffkosten, der proportional ist zur Preisentwicklung abzüglich der erwarteten Weitergabe über den Verkaufspreis. Die französischen Behörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass angenommen wird, dass sich der Anstieg des Treibstoffpreises zu einem Drittel in den Verkaufspreisen niederschlägt, c) in Bezug auf die Verkaufspreise der Flugtickets stützt sich das Basisszenario auf die Annahme einer Erhöhung der Verkaufspreise aufgrund i) des „Kabinen-Mixes“ mit einem höheren Anteil an Sitzplätzen in den „vorderen“ Kabinen und ii) der Neugestaltung des Flugplans, die eine teilweise Streichung der am wenigsten rentablen Flüge ermöglicht, wohingegen in dem pessimistischen Szenario eine Begrenzung der Preiserhöhung während des Umstrukturierungszeitraums zugrunde gelegt wird, was einen im Vergleich zum Basisszenario geringeren Umsatz bedeutet, d) im Hinblick auf die Entwicklung der Aktivitäten von Corsair auf dem afrikanischen Kontinent wird in dem Basisszenario die Entwicklung der Strecke Paris–Abidjan trotz Berücksichtigung des negativen Einflusses durch den Markteintritt von Air-Côte d‘Ivoire einbezogen, während sich das pessimistische Szenario auf einen langsameren als ursprünglich erwarteten Aufschwung mit einem Rückgang der Zahl der beförderten Fluggäste stützt, e) was die Umsetzung der im Basisszenario vorgesehenen Maßnahmen zur Einsparung und Verbesserung des RASK betrifft, so ist in dem pessimistischen Szenario eine verzögerte Umsetzung dieser Maßnahmen mit negativen Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2026 zugrunde gelegt. (63) Unter Bezug auf dieser Grundlage weisen die französischen Behörden darauf hin, dass das aktualisierte pessimistische Szenario i) ein weitgehend positives Betriebsergebnis in Höhe von … Mio. EUR am Ende des Umstrukturierungszeitraums (und sogar in Höhe von bis zu (10-30) Mio. EUR am 30. September 2028) sowie ii) einen Bestand an liquiden Mitteln … über die gesamte Laufzeit des Plans und in Höhe von … Mio. EUR am 30. September 2026 (bzw. … Mio. EUR am 30. September 2028) ausweist. (64) Die französischen Behörden erläutern, dass diese Ergebnisse zeigen, dass Corsair auch im Falle dieses pessimistischen Szenarios in der Lage ist, seinen gesamten finanziellen Verbindlichkeiten ohne zusätzliche Beihilfen nachzukommen. (65) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen verweisen die französischen Behörden darauf, dass alle in dem der Kommission übermittelten geänderten Umstrukturierungsplan enthaltenen Indikatoren den Weg zur Wiederherstellung der Rentabilität bestätigen, und dies auch in dem pessimistischen Szenario, da a) im Basisszenario ein positives Nettoergebnis von … Mio. EUR im Geschäftsjahr …, von … Mio. EUR in … und von … Mio. EUR in … erzielt wurde sowie im Falle des pessimistischen Szenarios von … Mio. EUR zum 30. September 2026 und anschließend ein weiterer Zuwachs von … Mio. EUR in …, d. h. im Jahr nach dem Ende des Umstrukturierungszeitraums, b) der Bestand an liquiden Mitteln von Corsair wird während der gesamten Laufzeit des geänderten Umstrukturierungsplans … bleiben und nach Abschluss des Plans im Basisszenario … Mio. EUR und im pessimistischen Szenario … Mio. EUR betragen. (66) Wie bereits dargelegt, wird davon ausgegangen, dass der ROCE am 30. September 2026 bei (10,6-13,4) % sowie ein Jahr nach Ende des Umstrukturierungszeitraums bei (11,4-15,2) % liegt, d. h. über dem WACC, der den Berechnungen zufolge zu diesem Zeitpunkt (8,6-10,5) % beträgt (22). (67) Des Weiteren führen die französischen Behörden an, dass — wie aus Tabelle 4 ersichtlich — die durchschnittliche Rendite auf das eingesetzte Kapital einer Stichprobe von rund einem Dutzend dritter Fluggesellschaften im Jahr 2019 bei 7,3 % und im Jahr 2024 bei 6,9 % lag. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital von Corsair war, wie es aus der Tabelle 3 hervorgeht, in den Geschäftsjahren … ausgeglichen, erreichte im Jahr … einen Wert von … % und wird in den letzten Jahren voraussichtlich … der Rendite der anderen in die Stichprobe einbezogenen Fluggesellschaften während des Zeitraums des geänderten Umstrukturierungsplans entsprechen. Tabelle 4 Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Employed Capital) Kapitalrendite (Return on capital) In Mio. EUR Kategorie 2019 2021 2022 2023 2024 Air France KLM Historisch 5,3  % (8,0 ) % 5,2  % 7,9  % 6,7  % Lufthansa Historisch 5,0  % (5,4 ) % 3,5  % 5,6  % 3,2  % IAG Historisch 11,7  % (9,8 ) % 4,1  % 11,0  % 13,2  % Aeroflot Historisch 6,2  % (0,4 ) % (1,4 ) % 20,1  % 9,8  % Aegean Historisch 13,1  % 1,9  % 7,9  % 10,7  % 8,2  % Finnair Historisch 3,9  % (9,7 ) % (3,3 ) % 4,5  % 2,8  % Ryanair Billigfluggesellschaft 7,4  % (5,5 ) % (2,1 ) % 8,8  % 12,8  % easyJet Billigfluggesellschaft 6,4  % (10,1 ) % (0,1 ) % 4,5  % 6,2  % Delta Air Lines Amerikanisch 12,7  % (3,5 ) % 6,3  % 9,8  % 9,2  % American Airlines Amerikanisch 7,2  % (9,4 ) % 2,9  % 6,9  % 6,1  % United Airlines Amerikanisch 9,2  % (6,3 ) % 3,6  % 7,3  % 7,2  % Southwest Airlines Amerikanisch 13,6  % (3,2 ) % 2,9  % 2,8  % 0,9  % Mittelwert             Historisch   5,7  % (6,7 ) % 3,8  % 9,3  % 7,4  % Billigfluggesellschaft   6,9  % (7,8 ) % (1,1 ) % 6,7  % 9,5  % Amerikanisch   11,0  % (4,9 ) % 3,3  % 7,1  % 6,6  % Alle Fluggesellschaften 7,3  % (5,9 ) % 3,2  % 7,6  % 6,9  % Quelle: Capital IQ (15. Dezember 2025). (68) Die französischen Behörden vertreten daher die Auffassung, dass in Anbetracht all dieser Elemente der Nachweis der Rentabilität von Corsair, auch im pessimistischen Szenario, vollständig mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien und der Beschlusspraxis der Kommission im Einklang steht. (69) Zudem sind die französischen Behörden der Ansicht, dass aus diesen Elementen hervorgeht, dass der Weg zur Wiederherstellung der Rentabilität gesichert ist und Corsair aufgrund der spezifischen Eigenschaften des Unternehmens ab dem Ende des Umstrukturierungszeitraums in der Lage sein wird, sich dem Wettbewerb im Markt zu stellen. 3.4.   Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen (70) Die französischen Behörden sind der Ansicht, dass die Prüfung, die anhand der in den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien und in der Rechtsprechung festgelegten Kriterien durchgeführt wurde, die Angemessenheit der Verpflichtungen von Corsair bestätigt. In Bezug auf die von Frankreich vorgeschlagenen Maßnahmen, um den Anforderungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien und den von der Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss vorgebrachten anfänglichen Bedenken gerecht zu werden, und ihre angemessene Kalibrierung legen die französischen Behörden dar, dass Corsair zu Beginn Verpflichtungen eingegangen ist und anschließend zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat, um seine Marktpräsenz zu verringern und dem Wettbewerb neue Möglichkeiten zu eröffnen. 3.4.1.   Abgabe von Zeitnischen (71) In Bezug auf die Maßnahmen zur Begrenzung der Marktpräsenz verweisen die französischen Behörden auf die Verpflichtung von Corsair, 1 500 Zeitnischen in Paris-Orly (700 endgültig aufgegebene Zeitnischen und 800 verliehene Zeitnischen) wieder auf den Markt zu bringen, was mehr als … % des Zeitnischenportfolios von Corsair entspricht. Die französischen Behörden sind der Ansicht, dass das Unternehmen durch diese Maßnahme gezwungen ist, seine Kapazität strukturell und dauerhaft zu begrenzen, da es durch die von COHOR, der Vereinigung für die Koordinierung der Flugpläne auf den französischen Flughäfen, angewandten Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen nur schwer möglich ist, mittelfristig wieder einen identischen Flugumfang durchzuführen zu können. 3.4.2.   Angebot von kommerziellen Vereinbarungen (72) Die französischen Behörden verpflichten sich, dass Corsair bis zum Ende des verlängerten Umstrukturierungszeitraums die Möglichkeit kommerzieller Vereinbarungen mit Fluggesellschaften, die dies wünschen, anbietet. Sofern die Vereinbarungen den Geschäfts- und Rentabilitätszielen von Corsair gerecht werden, ist das Unternehmen bereit, sich zu verpflichten, mit interessierten dritten Fluggesellschaften nach Treu und Glauben im Luftverkehrsmarkt übliche kommerzielle Vereinbarungen über die Beförderung von Fluggästen und Fracht auszuhandeln und abzuschließen (Sitzblock-Vereinbarungen über den Erwerb einer bestimmten Anzahl von Sitzplätzen auf bestimmten von Corsair durchgeführten Flügen, Code-Sharing-Vereinbarungen, die einer dritten Fluggesellschaft Zugang zu den von Corsair durchgeführten Flügen bieten, Interlining-Vereinbarungen, die es einer dritten Fluggesellschaft ermöglicht, Anschlussflüge für die von Corsair durchgeführten Flüge zu verkaufen). 3.4.3.   Verringerung der Nutzung und Begrenzung der Flottenkapazität (73) Die französischen Behörden führen weiterhin aus, dass diese Verpflichtungen durch die Begrenzung der Flotte auf neun Flugzeuge bis zum Ende des geänderten Umstrukturierungsplans (d. h. bis zum 30. September 2026) und durch die Verringerung der Zahl der regelmäßigen Flugrotationen in die überseeischen Gebiete um 97 Rotationen im Geschäftsjahr … ergänzt werden, die sich wie folgt verteilen: … Dies wird eine geschätzte Auswirkung von … bis … Mio. EUR auf den Umsatz der Gesellschaft haben. 3.4.4.   Reduzierung der Flugverbindungen (74) Zu den oben genannten Begrenzungen kommen die Einstellung von Flugverbindungen (…) und der Verzicht auf die Aufnahme neuer regelmäßiger Zielorte (…) hinzu. Die französischen Behörden weisen darauf hin, dass Corsair nur über einen sehr geringen Marktanteil auf dem europäischen Luftverkehrsmarkt verfügt und seine Größe auf dem Flughafen Orly und erst recht im französischen Markt begrenzt ist. Daher sind die französischen Behörden der Ansicht, dass mit diesen Verpflichtungen das Ziel einer Begrenzung der Marktpräsenz des Unternehmens vollständig erreicht wird. (75) Die französischen Behörden sind der Auffassung, dass die von Corsair vorgeschlagenen Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverfälschungen angemessen und richtig kalibriert sind. In Anbetracht der bereits erheblichen Anstrengungen, die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbunden sind, könnte jedwede zusätzliche Maßnahme den Weg zur Wiederherstellung der Rentabilität gefährden und würde somit gegen den Grundsatz der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien verstoßen. 3.5.   Rolle von Corsair in der Europäischen Union und kontrafaktisches Szenario der Beihilfe (76) Bei der Prüfung des geänderten Umstrukturierungsplans von Corsair bewertet die Kommission, ob die geplante Beihilfe trotz ihres potenziell wettbewerbsschädigenden Charakters erforderlich ist, um das Ziel, ein Marktversagen oder soziale Härten zu verhindern, zu erreichen, und ob sie im Einklang mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt ist. (77) Mit Blick auf die Rolle von Corsair innerhalb der Union sind die französischen Behörden der Ansicht, dass das Unternehmen, insbesondere da es sich bei ihm um einen wichtigen etablierten Betreiber handelt, der das französische Mutterland mit seinen Gebieten in äußerster Randlage verbindet, ein entscheidendes Element in dem wirtschaftlichen und sozialen Gefüge dieser Gebiete verkörpert. (78) Im Einklang mit Randnummer 44 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien legen die französischen Behörden dar, dass Corsair bei der Gewährleistung der territorialen Kontinuität und der Behebung eines auf wichtigen Strecken festgestellten Marktversagens eine wichtige Rolle zukommt. Denn die Fluggesellschaft stellt den reibungslosen Ablauf des Luftverkehrs in die überseeischen Gebiete sicher. Die französischen Behörden sind der Ansicht, dass sich diese strategische Positionierung nicht auf eine bloße Geschäftstätigkeit beschränkt, sondern einen wesentlichen Beitrag zu dem wirtschaftlichen und sozialen Gefüge dieser Regionen liefert, der ein Eingreifen des Staates im Fall einer existenziellen Bedrohung rechtfertigt. (79) Des Weiteren vertreten die französischen Behörden die Auffassung, dass die sich im Wesentlichen auf das kontrafaktische Szenario stützende Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe — d. h. die Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Markt ohne jedwede Beihilfe und folglich im Falle einer Liquidation von Corsair — zeigt, dass das Verschwinden des Unternehmens schwerwiegende Folgen hätte, die über eine bloße Umverteilung der Marktanteile hinausgehen. Die französischen Behörden führen aus, dass das Verschwinden von Corsair zu einem äußerst signifikanten und sofortigen Preisanstieg für die Verbraucher führen würde, der auf mehr als 15 % auf den Strecken nach/von den Antillen und auf mehr als 40 % auf den Strecken nach/von Mayotte geschätzt wird, da sich dadurch die Wettbewerbslandschaft kritisch verschlechtern würde, indem auf der Strecke Paris–Mayotte dann anstelle eines Duopols ein Monopol bestehen und bei den Verbindungen zu den Antillen die Zahl der Betreiber von drei auf zwei verringert würde. Durch ein Fehlen von Corsair würde sich auch die Gefahr einer stillschweigenden Kollusion zwischen den verbleibenden Betreibern erhöhen. (80) Außerdem sind die französischen Behörden der Ansicht, dass das Verschwinden von Corsair letztlich zum Verlust von Direktverbindungen zwischen anderen Städten als Paris und den überseeischen Gebieten führen würde, wodurch die Zugänglichkeit dieser Gebiete und ihre wirtschaftliche Attraktivität erheblich beeinträchtigen würden. Das von den französischen Behörden dargestellte kontrafaktische Szenario belegt somit, dass das Ausbleiben einer staatlichen Umstrukturierungsbeihilfe nicht nur zu einer Anpassung des Markts führen würde, sondern dass es den Wettbewerb strukturell verschlechtern würde und eine erhebliche sozioökonomische Auswirkung auf die Gebiete in äußerster Randlage hätte. Die französischen Behörden kommen daher zu dem Schluss, dass die Beihilfe nicht nur für die Rettung des Unternehmens erforderlich ist, sondern vor allem, um die Wettbewerbsstruktur des Markts zu erhalten und die territoriale Kontinuität sicherzustellen, was gemäß den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien eine fundierte Rechtfertigung darstellt. 4.   VORLÄUFIGE FESTSTELLUNGEN IN DEM EINLEITUNGSBESCHLUSS VOM 5. FEBRUAR 2024 UND DEM AUSWEITUNGSBESCHLUSS VOM 11. APRIL 2025 4.1.   Einleitungsbeschluss (81) Nachdem die Kommission im Einleitungsbeschluss festgestellt hatte, dass die von Frankreich in seinem Antrag auf Änderung des Umstrukturierungsplans notifizierten Maßnahmen prima facie als staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV einzustufen sind, brachte sie die folgenden Bedenken im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vor. 4.1.1.   Beitrag zur Behebung eines Marktversagens (82) Die Kommission hat eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit von Corsair auf neue Zielorte in Afrika zum Nachteil der Verbindungen zu bestimmten Gebieten in äußerster Randlage der Europäischen Union festgestellt. Da die neuen Zielorte, die Corsair im Rahmen des geänderten Umstrukturierungsplans aufzunehmen beabsichtigte, nicht dazu beitrugen, die territoriale Kontinuität Frankreichs aufrechtzuerhalten, und da es bei den nach der COVID-19-Pandemie in diese Gebiete weiterhin bestehenden Verbindungen zwei oder drei Wettbewerber gab, war es nach Ansicht der Kommission fraglich, ob der Beitrag von Corsair zum Ausbau eines Wirtschaftszweigs oder eines Wirtschaftsgebiets durch die Aufrechterhaltung der Anbindung und der territorialen Kontinuität innerhalb der Union weiterhin als Rechtfertigung für die (neuen) Beihilfen gelten kann, die die französischen Behörden Corsair gewähren wollten. 4.1.2.   Geeignetheit und Angemessenheit der Beihilfe (83) Die Kommission wies darauf hin, dass nach Randnummer 62 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien das begünstigte Unternehmen, seine Anteilseigner oder Gläubiger oder die Unternehmensgruppe, der das begünstigte Unternehmen angehört, oder neue Investoren einen erheblichen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten müssen. Ein derartiger Eigenbeitrag sollte in der Regel in Bezug auf die Auswirkungen auf die Solvenz oder Liquiditätsposition des begünstigten Unternehmens mit der gewährten Beihilfe vergleichbar sein, die gemäß Randnummer 54 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien angemessen vergütet werden muss. Darüber hinaus wird in Randnummer 63 klargestellt, dass es sich um einen konkreten, das heißt tatsächlichen Beitrag — ausschließlich für die Zukunft erwarteter Gewinne wie Cashflows — handeln muss. Und letztlich muss nach Randnummer 124 Buchstabe b der Eigenbeitrag entsprechend höher ausfallen, wenn eine Änderung des Umstrukturierungsplans zu höheren Umstrukturierungskosten führt. (84) In ihrer Entscheidung führte die Kommission an, dass die französischen Behörden weitere Beihilfen in Höhe von 83,1 Mio. EUR in Form einer Umschuldung öffentlicher Schulden, eines Forderungsverzichts und von Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit der Flottenerneuerung planten. Darüber hinaus war die Kommission der Ansicht, dass eine Besserungsklausel mit einer Obergrenze in Höhe von … Mio. EUR im Vergleich zu dem Gesamtvolumen der staatlichen Beihilfe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.