Europäische Union

2001/769/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Fall COMP/M.1940 — Framatome/Siemens/Cogéma/JV) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3691)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2001-11-06

Quellenkennung: 32001D0769. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ss im Hinblick auf Kernkraftwerke LN-Ausrüstungen im Allgemeinen im Verbund mit dem NT (nuklearen Teil) und dem NNT (nichtnuklearen Teil) geliefert werden, was die Parteien als weltweiten Markt ansehen, der von multinationalen KKW-Verkäufern nahezu beherrscht wird, die in allen Gebieten der Welt tätig sind. Weiterhin geben die Parteien an, dass LN-Aufträge sowohl für neue Kernkraftwerke als auch für Modernisierungen dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind und häufig nur im Wege einer Ausschreibung vergeben werden dürfen. Des Weiteren stellen die Parteien fest, dass i) LN-Lieferanten typischerweise international ein relativ einheitliches, technisch gleichwertiges Paket von LN-Ausrüstungen zu einem weltweiten Einheitspreis anbieten, ii) die technischen Anforderungen an LN weltweit überwiegend auf US-amerikanischen (und in geringerem Umfang auf europäischen) Normen basieren, iii) die Kosten für den Transport von LN-Systemen oder -Teilen von einer Region der Welt in eine andere [5-15] % nicht übersteigen und schließlich iv) für die Lieferung von LN-Hard- und -Software mit Ausnahme einiger Ausrüstungen auf Embargo-Listen der USA keine Ausfuhrbeschränkungen gelten. (114) Es sei angemerkt, dass die reine Tatsache, dass ein Lieferant in der Lage ist, bestimmte Waren weltweit anzubieten, allein nicht zum Nachweis der weltweiten Reichweite des Marktes genügt. Bei einem Markt, auf dem Großaufträge häufig ausgeschrieben werden, sollte bei der Beurteilung auch berücksichtigt werden, ob sich Lieferanten in dem selben geografischen Raum wirklich um solche Aufträge bewerben und ob dies unter einheitlichen Bedingungen geschieht. (115) Die Nachforschungen der Kommission haben ergeben, dass sich eine bestimmte Gruppe von LN-Lieferanten, die im EWR etabliert sind ( 26 ), regelmäßig um Aufträge innerhalb des EWR bewirbt, namentlich Siemens, Framatome, BNFL/Westinghouse/ABB und General Electric, sowie in begrenztem Umfang kleinere Unternehmen im Nuklearbereich wie Schneider, Sema oder Syseca. Allem Anschein nach sind viele Unternehmen, die in anderen Regionen der Welt etabliert sind, im EWR nicht allzu aktiv. So bewirbt sich beispielsweise Mitsubishi nicht um Aufträge im EWR, auch wenn man geltend machen könnte, dass es für nichteuropäische Unternehmen theoretisch keine technischen und rechtlichen Schranken gibt, durch die sie daran gehindert würden, in Europa tätig zu werden. (116) Wie die Untersuchung gezeigt hat, bewerben sich LN-Unternehmen im Allgemeinen um Aufträge, wenn sie im EWR etabliert sind, und mehrere Anbieter haben angegeben, dass sie sich nur um Aufträge in einem bestimmten Gebiet bewerben, wenn sie in diesem Gebiet eine Präsenz begründet haben. Insbesondere Instandhaltung und Reparaturen werden in aller Regel von europäischen Infrastrukturen ausgeführt. (117) Diese genaue Bestimmung des räumlich relevanten Marktes kann jedoch offen bleiben, da das neue Unternehmen unabhängig von der gewählten Eingrenzung (weltweit oder EWR) keinerlei Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG (118) Die Tätigkeitsbereiche der Parteien überschneiden sich nur bei sicherheitsrelevanter LN. Daher wird sich die Würdigung auf diesen Markt konzentrieren. (119) Als allgemeine Anmerkung betonten die Parteien, dass angesichts der sinkenden Nachfrage nach dem Bau neuer KKW und der derzeitigen Kapazitätsüberschüsse im KKW-Sektor allgemein in der Zukunft LN-Auftragschancen dünn gesät sein würden und ein hoher Wettbewerbsdruck herrschen werde, insbesondere im EWR. Auch Wettbewerber und Kunden halten die Aussichten für diese Branche in den nächsten Jahren für eher gedämpft. (120) Die nachfolgenden Tabellen vermitteln einen Überblick über die Marktanteile der Parteien (wertmäßig) auf dem Welt- und dem EWR-Markt für sicherheitsrelevante LT. (121) Tabelle 7:  Umsätze weltweit (in Mio. EUR) 1997, 1998 und 1999   1997 1998 1999             Framatome […] [5 %-15 %] […] [5 %-15 %] […] [15 %-25 %] Siemens […] [< 10 %] […] [5 %-15 %] […] [< 10 %] Framatome + Siemens […] [10 %-20 %] […] [15 %-25 %] […] [20 %-30 %] BNFL/Westinghouse/ABB — [< 30 %] — [< 30 %] — [< 30 %] General Electric — [< 10 %] — [< 10 %] — [< 10 %] Andere — [< 20 %] — [< 20 %] — [< 20 %] Insgesamt 540 100 % 546 100 % 581,5 100 % (122) Tabelle 8:  EWR-Umsätze (in Mio. EUR) 1997, 1998 und 1999   1997 1998 1999             Framatome […] [20 %-30 %] […] [25 %-35 %] […] [15 %-25 %] Siemens […] [10 %-20 %] […] [15 %-25 %] […] [15 %-25 %] Framatome + Siemens […] [35 %-45 %] […] [45 %-55 %] […] [35 %-45 %] BNFL/Westinghouse/ABB — [25 %-35 %] — [25 %-35 %] — [25 %-35 %] General Electric — [5 %-15 %] — [5 %-15 %] — [5 %-15 %] Andere — [5 %-15 %] — [5 %-15 %] — [5 %-15 %] Insgesamt 169,3 100 % 172,6 100 % 170 100 % (123) Auf dem Markt für sicherheitsrelevante LN lassen sich zwei Hauptgruppen von Anbietern unterscheiden: auf der einen Seite eine Gruppe (bestehend aus den anmeldenden Parteien, BNFL/Westinghouse/ABB, General Electric oder Mitsubishi) mit den umfangreichen Möglichkeiten, die zur Abgabe von Angeboten für Großaufträge (wie die Lieferung eines kompletten LN-Systems oder ein umfassendes Modernisierungsprogramm) notwendig sind, und auf der anderen Seite eine zweite Gruppe, der Anbieter angehören, die nur ein bestimmtes Segment des Produktmarkts bedienen. Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise Anbieter bestimmter Soft- oder Hardwareprodukte (z. B. das US-amerikanische Unternehmen Eaton oder die französischen Firmen Schneider und die Sema-Gruppe). (124) Den vorstehenden Tabellen ist zu entnehmen, dass das neue Unternehmen bei sicherheitsrelevanter LN einen Gesamtmarktanteil von unter [20-30] % weltweit (1999) und ca. [35-45] % im EWR hätte. (125) Siemens ist welt- und europaweit einer der führenden LN-Anbieter mit Stärken in nahezu allen relevanten Bereichen. Framatome ist nicht direkt in der Herstellung von LN-Produkten aktiv, sondern tritt eher als führendes Unternehmen für die Entwicklung und die Integration der LN-Systeme auf. Die Verträge werden dann mit Unternehmen wie Schneider und Sema über die Lieferung der LN-Hard- und -Software geschlossen, die notwendig ist, um den Kundenwünschen im Rahmen der Generalverträge gerecht zu werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Framatomes Rolle auf dem Gebiet der sicherheitsrelevanten LN vor allem auf die technischen Tätigkeiten beschränkt ist, die es an seinen eigenen DWR-Bauarten ausführt: Es hat keine Angebote für Projekte abgegeben, die die Lieferung gesonderter LN-Systeme für Kernkraftwerke beinhalten, die von anderen Wettbewerbern geliefert wurden. (126) Ausgehend von den Gesamtmarktanteilen, die von den Parteien weltweit erreicht werden, gibt der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da zumindest zwei besonders starke Wettbewerber (BNFL und GE) auf dem Markt bleiben werden. (127) Für den EWR-Markt trifft zu, dass das neue Unternehmen als führender Anbieter vieler LN-Systeme in Frankreich und Deutschland eine potenzielle Kundenbasis haben würde, die etwa zwei Drittel der gesamten KKW-Basis im EWR entspräche. Dennoch wird das neue Unternehmen nach wie vor einem Wettbewerb ausgesetzt sein, und zwar von starken, auf diesem Gebiet etablierten Anbietern wie BNFL und GE. (128) Insbesondere BNFL/Westinghouse/ABB, der weltweit führende Anbieter von sicherheitsrelevanter LN mit einem Marktanteil von ca. 40 %, hält im EWR einen Marktanteil von mehr als 30 %. Ebenfalls erwähnt sei, dass BNFL in diesem Bereich kürzlich einige wichtige Aufträge für den Austausch kompletter LN-Systeme erhalten hat. (129) Es ist zutreffend, dass bei einigen Modernisierungsarbeiten kaum eine Möglichkeit besteht, die Systemlieferanten zu umgehen. Diese Modernisierungsprogramme betreffen jedoch nur einen begrenzten Teil des gesamten Marktes für sicherheitsrelevante LN, d. h. „1E“-Systeme, die sehr hohe Sicherheitsanforderungen stellen und in aller Regel vom NSSS-Lieferant selbst angeboten werden. Bei anderen Modernisierungsprogrammen (z. B. dem Austausch von Komponenten oder Teilsystemen) sind kleinere Wettbewerber wie Schneider in der Lage, Direktaufträge von den Kunden zu erhalten. (130) Nicht zuletzt muss auch betont werden, dass die Versorgungsunternehmen über eine erhebliche Kaufkraft verfügen. Diese Kunden, bei denen es sich im Allgemeinen um mächtige und gut ausgestattete Versorger handelt, können ihre Position in Bieterverfahren oder parallel laufenden Verhandlungen um neue Aufträge nutzen, um die günstigsten Bedingungen herauszuholen. Im Zuge des laufenden Liberalisierungsprozesses der Strommärkte sind die meisten KKW-Betreiber gezwungen, ihre Kosten zu senken. Zudem scheint sich die Nachfrageseite im EWR zunehmend zu konzentrieren (siehe u. a. die jüngsten Zusammenschlüsse von Veba und Viag oder RWE und VEW). (131) Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Gesamtmarktanteil der Parteien welt- und EWR-weit auf ca. [10-20] % bzw. [25-35] % (1999) zurückgeht, nimmt man die Instandhaltungsarbeiten aus dem Markt heraus. Was die Instandhaltung an sich anbelangt, so ist erwähnenswert, dass einige Kunden während der Anhörung angaben, sie seien in der Lage, die notwendige Instandhaltung für LN-Systeme selbst durchzuführen: Der Wettbewerbsdruck habe die Stromerzeuger gezwungen, im Interesse der Senkung der Betriebskosten nach Alternativen zu OEM-Anbietern zu suchen. Auf diese Weise haben auch die KKW-Betreiber Know-how und Kenntnisse im Instandhaltungsbereich erworben. Ein Wettbewerber betonte während der Untersuchung sogar, dass die technischen Mitarbeiter des Werks voll und ganz in der Lage seien, die Ausrüstungen mit minimalem Aufwand instand zu halten. Schlussfolgerung (132) Auf der Grundlage der genannten Faktoren gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss vermutlich keine beherrschende Stellung auf dem Markt für sicherheitsrelevante LN begründen wird. GESTELLE FÜR ABGEBRANNTE BRENNSTÄBESACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (133) Alle Kernkraftwerke haben Lagereinrichtungen für Brennelemente, die in Kernreaktoren zum Einsatz kommen. Abgebrannte Brennelemente werden nach einer Verweilzeit im Kernreaktor von 3 bis 6 Jahren unter Wasser in Lagergestellen auf dem Grund eines Beckens gelagert. Das Wasser erfüllt zwei Zwecke: Zum einen kühlt es die Brennelemente, die nach der Entnahme aus dem Reaktorkern noch für einige Zeit Wärme erzeugen. Zweitens hat es die Funktion, freie Neutronen zu absorbieren, so dass der abgebrannte Brennstoff in unterkritischer Konfiguration bleibt. Sobald der Brennstoff abgekühlt ist (je nach Abbrandrate 1, 3 oder 10 Jahren), gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Abgebrannter Brennstoff kann aus dem Lagerbecken zur Wiederaufarbeitung entnommen oder weiter gelagert werden („Zwischenlagerung“). Zu diesem Zeitpunkt ist die Nasslagerung nicht mehr zwingend vorgeschrieben, so dass die Lagerung sowohl in Nasslagereinrichtungen (Gestelle für abgebrannte Brennstäbe) als auch in Trockenlagereinrichtungen (z. B. Transportbehältern) erfolgen kann. (134) Die Parteien haben in ihrer Anmeldung vorgetragen, dass es für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe einen sachlich relevanten Markt gebe. In einer späteren Vorlage allerdings geben die Parteien an, dass der sachlich relevante Markt angesichts des Wettbewerbsdrucks bei Trockenlagerbehältern in der Tat möglicherweise größer ist als der Markt für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe. Auch wenn es zutrifft, dass für die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennstäben sowohl Nasslager- als auch Trockenlagereinrichtungen verwendet werden können, so ändert dies nichts daran, dass die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Nasslagerung) einen eigenen sachlich relevanten Markt darstellt, da Gestelle für abgebrannte Brennstäbe für die Zwischenlagerung verbrauchter Brennelemente unerlässlich sind. Die Angebotssubstituierbarkeit (zwischen Nasslager- und Trockenlagereinrichtungen) oder Arbitrageerwägungen (zwischen dem Segment Gestelle für abgebrannte Brennstäbe für die sofortige Lagerung und dem Segment für die Zwischenlagerung) sind nicht dergestalt, dass sie diese Charakterisierung des sachlich relevanten Marktes verändern. Angesichts der Angebotssubstituierbarkeit besteht keine Notwendigkeit, eine Unterscheidung zwischen Gestellen für abgebrannte Brennstäbe für DWR-BE und SWR-BE zu treffen. (135) Projekte für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe können in unterschiedliche Stufen unterteilt werden: Auslegung der Gestelle, Lizenzierung der Gestelle bei den amtlichen Stellen, Herstellung und Montage am Ort der Lagerung. In ihrer Anmeldung machen die Parteien geltend, dass die jeweiligen Stufen der Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Auslegung, Lizenzierung, Herstellung und Aufbau von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe) so anzusehen seien, dass sie einen einzigen sachlich relevanten Markt umfassen. Diese Auffassung erscheint sachgemäß. Auch wenn die einzelnen Bestandteile ausgelagert werden können (und dies auch in gewissem Umfang geschieht), erfolgt die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe doch in der Regel über einen einzigen Vertrag, der alle vier Bestandteile einschließt. Der Grund dafür ist, dass die Kernkraftwerke die Verantwortung für das gesamte Projekt in den Händen eines einzigen Unternehmens wissen wollen, das für gewöhnlich das „Leitunternehmen“ eines Konsortiums ist. (136) Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass die Auslegung, Lizenzierung, Herstellung und Montage von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Nasslagerung) als ein einziger sachlich relevanter Markt anzusehen ist. Im verbleibenden Teil dieses Abschnitts wird dieser Markt als Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe bezeichnet. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE (137) Nach Aussage der Parteien hat der Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe eine weltweite Reichweite, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen stellen die Parteien fest, dass es bei Lieferungen von KKW-Komponenten generell erhebliche Handelsströme zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt gibt. Die Produkte sind weltweit einheitlich: Die Baugruppen fallen nicht je nach Region verschieden aus, sondern werden lediglich an die Erfordernisse jedes Kraftwerks angepasst. Zum anderen werden neue Lieferaufträge typischerweise im Rahmen eines weltweiten Ausschreibungsverfahrens zu einem weltweit einheitlichen Preis vergeben. Schließlich stellen die Zölle weltweit kein Hindernis für die Handelsströme dar. (138) Aus der Marktuntersuchung geht allerdings hervor, dass der räumlich relevante Markt nicht größer ist als der EWR. Wie bei anderen Produktmärkten wird von jedem Anbieter von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe verlangt, von KKW-Betreibern den Status eines qualifizierten Lieferanten zu erlangen und Lizenzen von den einzelstaatlichen Stellen einzuholen. Aufgrund ihrer Erfahrung mit der Bauart der Kraftwerke, den einschlägigen nationalen Verfahren und den jeweiligen Sprachen haben einheimische Marktteilnehmer wie Siemens, Framatome und CCI/Sulzer einen gewissen Vorteil. Außerdem ist, wie von Holtec (USA) und Skoda (Tschechische Republik) angegeben, bei den westeuropäischen Kernkraftwerken eine starke Bevorzugung von europäischen Produkten festzustellen. Um ein Beispiel zu nennen: Von den 22 Projekten für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe, die im EWR in den letzten 10 Jahren in Auftrag gegeben wurden, ging nur ein einziger an ein nicht europäisches Unternehmen (Holtec; 1995), die übrigen 21 aber an europäische Marktteilnehmer. In ähnlicher Weise haben sowohl Holtec als auch die japanische Firmen (Mitsubishi, Haiduck/Toshiba) ihre Geschäftstätigkeit auf ihren Inlandsmärkten konzentriert. (139) Ebenso wichtig ist die Erkenntnis aus der Marktuntersuchung, dass auch die Produktmerkmale in den jeweiligen Weltregionen (insbesondere EWR und USA) jeweils unterschiedlich sind. Holtec, der führende (und im Grunde einzige) Lieferant von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe in den USA, hat seine Bauarten von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe mit boriertem Aluminium (Boral) normiert. Im EWR dagegen kommen als Materialien vorwiegend borierter Edelstahl und Cadminox zum Einsatz. Eine Reihe europäischer Kernkraftwerke (in Frankreich, Belgien und den Niederlanden) möchte wegen technischer Probleme, die bei diesem Gestelltyp in der Vergangenheit aufgetreten sind, keine Aluminiumgestelle für abgebrannte Brennstäbe erwerben ( 27 ). Zwar kann Holtec seine Bauart an borierten Edelstahl anpassen, ist jedoch nicht imstande, solche wettbewerbsfähigen Angebote abzugeben, wie es dies für Aluminiumgestelle in den USA und anderswo kann (Gestelle aus boriertem Edelstahl sind teurer als Gestelle, die auf boriertem Aluminium basieren). Die generelle Schwierigkeit, auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen, und die Probleme mit dem zu verwendenden Material haben zusammen dazu geführt, dass Holtec beschlossen hat, vom EWR-Markt abzulassen. Infolgedessen ist Holtec zwar auch außerhalb der USA hinaus tätig, übt jedoch im EWR keinen Wettbewerbsdruck aus. (140) Angesichts der vorstehenden Faktoren hat es den Anschein, dass der räumlich relevante Markt als EWR-weit anzusehen ist. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNGDie Marktposition der Parteien (141) Siemens entwickelt detaillierte Basisauslegungen für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe und arbeitet dann bei deren Herstellung eng mit Unterauftragnehmern, namentlich ENSA (Spanien), zusammen. Framatome entwickelt, baut und verkauft Gestelle für abgebrannte Brennstäbe auf der Basis von Cadminox. Cogéma ist nicht im Bereich der Auslegung, der Herstellung und des Verkaufs von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe tätig. (142) Die Marktchancen für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe sind recht schwankend. In den zurückliegenden 10 Jahren hat im EWR nur insgesamt 22-mal ein Austausch von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe mit einem Gesamtwert von ca. […] stattgefunden. Ausgehend von diesem Zeitraum — eine kürzere Frist spiegelt unter Umständen wegen der vergleichsweise geringen Zahl von Aufträgen pro Jahr (2 bis 3) nicht die wahre Marktposition wider — würden die Parteien wertmäßig auf einen Gesamtmarktanteil von [60-70] % kommen (Framatome [15-25] % und Siemens [40-50] %). Zu den Wettbewerbern: Holtec hielt einen Marktanteil von [10-20] %, MPE (Mécanique de Précision pour Equipements) von [5-15] %, CCI Sulzer von [5-15] % und NI/Skoda von [< 5] %. Hinsichtlich der Berechnung der Marktanteile gaben die Parteien während der Anhörung an, dass der von Unterauftragnehmern in den jeweiligen Konsortien erwirtschaftete zusätzliche Wert nicht dem „Leitunternehmen“ des Konsortiums angerechnet werden sollte ( 28 ). Im Ergebnis beliefe sich der Marktanteil der Parteien auf lediglich [30-40] %. Nach Meinung der Kommission ist die vorgenommene Anrechnung sachgemäß, da sie die Rolle und Marktposition des „Leitunternehmens“ auf dem Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe besser zum Ausdruck bringt. (143) In jedem Fall sollten die historischen Marktanteile in dem betreffenden Markt mit Vorsicht behandelt werden, da dieser Markt ein Ausschreibungsmarkt ist, auf dem Arbeiten nur sehr selten in Auftrag gegeben werden. Damit ist ein hoher Gesamtmarktanteil nicht zwangsläufig aussagekräftig für die Marktmacht, die ein neues Unternehmen im Ergebnis der Fusion besitzen wird. Insbesondere sei auch an die erhebliche Kaufkraft der Versorgungsunternehmen erinnert. Ferner sind zwar die Marktanteile von CCI Sulzer (Schweiz) und MPE (Belgien) begrenzt, doch ist zu beachten, dass es diesen Unternehmen kürzlich gelungen ist, sich Aufträge zu sichern: MPE erhielt einen seiner beiden Aufträge im Jahr 1998 (für eine Kapazitätserweiterung im belgischen Werk Tihange), CCI/Sulzer erhielt seinen zweiten Auftrag erst in diesem Jahr (für eine Kapazitätserweiterung im Werk Borssele in den Niederlanden). (144) Im Hinblick auf die Fertigungskapazität wäre das neue Unternehmen in der Lage, pro Jahr etwa […] Projekte „mittlerer Größe“ für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe zu bearbeiten (für die Mehrzahl der befragten Dritten umfasst ein Projekt „mittlerer Größe“ etwa 1 400-1 500 Lagerräume). In Anbetracht der geringen Zahl von jährlich vergebenen Aufträgen (2 bis 3) würde daraus keine große Marktmacht erwachsen. So wäre z. B. schon CCI Sulzer in der Lage, diese Zahl von Projekten selbst zu bearbeiten. NI/Skoda und MPE können jeweils 1-2 Projekte pro Jahr abwickeln. (145) Wie in der großen Mehrzahl der eingegangenen Bemerkungen Dritter angegeben, ist schließlich im EWR auch keine große Nachfrage mehr nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe zu verzeichnen. Da es im EWR keine Pläne für Kraftwerksneubauten gibt, wird die künftige Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe allein von Projekten zur Kapazitätssteigerung in vorhandenen Becken oder dem Bau zusätzlicher Zwischenlagerkapazitäten abhängen. Die meisten KKW haben inzwischen ihre Programme zur Kapazitätserweiterung der vorhandenen Lagerbecken abgeschlossen. Was speziell die Zwischenlagerung anbelangt, so wird als eines von wenigen Ländern Deutschland in der Zukunft mehr Zwischenlagerkapazitäten benötigen. Bisher ist Deutschland auf zentrale Zwischenlager angewiesen, um verbrauchte Brennelemente zu lagern, die nicht in Sellafield oder La Hague wiederaufgearbeitet werden. Aufgrund der Probleme, zu denen es beim Transport dieser verbrauchten Brennelemente von den Reaktoren zu den Lagerstätten kam, haben die deutsche Bundesregierung und die Versorgungsunternehmen im Juni 2000 eine Vereinbarung geschlossen, zur dezentralen Zwischenlagerung an jedem Kraftwerksstandort überzugehen. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass dies zu einem Aufschwung der Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe führen wird, da die deutschen Versorgungsunternehmen höchstwahrscheinlich das gleiche Lagerungskonzept wie derzeit noch in den zentralen Einrichtungen anwenden werden, und zwar die Castor-Trockenlagerbehälter von GNB (einer Tochter von Nukem und den deutschen Versorgungsunternehmen). 13 deutsche KKW haben eine Genehmigung zur Verwendung dieser Trockenlagerbehälter zur Zwischenlagerung beantragt. Daher wird allem Anschein nach die künftige Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe im EWR nicht nur begrenzt sein, sondern sinken. Unter diesen Umständen dürfte es für jeden Marktteilnehmer schwierig sein, Gestelle für abgebrannte Brennstäbe zu weniger als konkurrenzfähigen Bedingungen anzubieten. (146) Ausgehend von dem Vorstehenden ist es unwahrscheinlich, dass der geplante Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem EWR-Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe führen wird. NEBENABREDEN (147) Im Ergebnis der an der Anmeldung vorgenommenen Abänderung sind bis auf ein spezielles Wettbewerbsverbot keine Nebenabreden mehr zu überprüfen. Dieses Verbot wird nachstehend geprüft. Gemäß der Gesellschaftervereinbarung wird es Framatome und Siemens nicht gestattet sein, innerhalb des ausschließlichen Tätigkeitsbereichs des Gemeinschaftsunternehmens miteinander in Wettbewerb zu treten ( 29 ). Die Geltungsdauer des Wettbewerbsverbots überschreitet nicht die Dauer des Gemeinschaftsunternehmens, die […] beträgt. (148) Damit das neue Gemeinschaftsunternehmen erfolgreich geschäftlich tätig sein kann, muss es in der Lage sein, das nukleartechnische Know-how in sich zu vereinen, das von den beiden Mutterunternehmen eingebracht wird. Diese Fähigkeit würde gravie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.