Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-11-14

Quellenkennung: 32025D2324. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02025D2324 — DE — 14.11.2025 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029 (ABl. L 2324 vom 14.11.2025, S. 1) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 90997 vom 5.12.2025, S.  1 (2025/2324) ▼B BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029 Artikel 1 Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2027 wird für die Kommission auf 460 000 000 EUR festgesetzt. Artikel 2 Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2026 wird für die Kommission auf 700 000 000 EUR festgesetzt. Artikel 3 Der von den Parteien als erste Tranche für das Jahr 2026 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 300 000 000 EUR festgesetzt. Artikel 4 Ein Betrag von 1 200 000 EUR aus nicht gebundenen bzw. aus Projekten des 9. EEF freigegebenen Mitteln wird den Vertragsparteien des EFF in Form einer Kürzung der Zahlungen im Rahmen der ersten Tranche 2026 gemäß Artikel 3 erstattet. Artikel 5 Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2028 wird auf 400 000 000 EUR für die Kommission festgesetzt. Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2029 wird auf 300 000 000 EUR für die Kommission festgesetzt. Artikel 6 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG Erste Tranche der EEF-Beiträge 2026 (in EUR) an die Kommission ( 1 ) Mitgliedstaaten und vereinigtes königreich Schlüssel 9. EEF (%) Schlüssel 11. EEF (%) Beitrag 11. EEF Erstattung 9. EEF Beitrag 11. EEF minus Erstattung 9. EEF BELGIEN 3,92 3,24927 9 747 810 47 040 9 700 770 BULGARIEN   0,21853 655 590   655 590 TSCHECHIEN   0,79745 2 392 350   2 392 350 DÄNEMARK 2,14 1,98045 5 941 350 25 680 5 915 670 DEUTSCHLAND 23,36 20,57980 61 739 400 280 320 61 459 080 ESTLAND   0,08635 259 050   259 050 IRLAND 0,62 0,94006 2 820 180 7 440 2 812 740 GRIECHENLAND 1,25 1,50735 4 522 050 15 000 4 507 050 SPANIEN 5,84 7,93248 23 797 440 70 080 23 727 360 FRANKREICH 24,30 17,81269 53 438 070 291 600 53 146 470 KROATIEN   0,22518 675 540   675 540 ▼C1 ITALIEN 12,54 12,53009 37 590 270 150 480 37 439 790 ZYPERN   0,11162 334 860   334 860 LETTLAND   0,11612 348 360   348 360 ▼B LITAUEN   0,18077 542 310   542 310 LUXEMBURG 0,29 0,25509 765 270 3 480 761 790 UNGARN   0,61456 1 843 680   1 843 680 ΜΑLTA   0,03801 114 030   114 030 NIEDERLANDE 5,22 4,77678 14 330 340 62 640 14 267 700 ÖSTERREICH 2,65 2,39757 7 192 710 31 800 7 160 910 POLEN   2,00734 6 022 020   6 022 020 PORTUGAL 0,97 1,19679 3 590 370 11 640 3 578 730 RUMÄNIEN   0,71815 2 154 450   2 154 450 SLOWENIEN   0,22452 673 560   673 560 SLOWAKEI   0,37616 1 128 480   1 128 480 FINNLAND 1,48 1,50909 4 527 270 17 760 4 509 510 SCHWEDEN 2,73 2,93911 8 817 330 32 760 8 784 570 VEREINIGTES KÖNIGREICH 12,69 14,67862 44 035 860 152 280 43 883 580 EU-27 UND VEREINIGTES KÖNIGREICH INSGESAMT 100,00 100,00 300 000 000 1 200 000 298 800 000 ( ) Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF für 2025 bereits abgerufen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.