02025D2324 — DE — 14.11.2025 — 000.001


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►B

BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES

vom 13. November 2025

zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029

(ABl. L 2324 vom 14.11.2025, S. 1)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 90997 vom 5.12.2025, S.  1 (2025/2324)




▼B

BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES

vom 13. November 2025

zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029



Artikel 1

Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2027 wird für die Kommission auf 460 000 000 EUR festgesetzt.

Artikel 2

Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2026 wird für die Kommission auf 700 000 000 EUR festgesetzt.

Artikel 3

Der von den Parteien als erste Tranche für das Jahr 2026 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 300 000 000 EUR festgesetzt.

Artikel 4

Ein Betrag von 1 200 000 EUR aus nicht gebundenen bzw. aus Projekten des 9. EEF freigegebenen Mitteln wird den Vertragsparteien des EFF in Form einer Kürzung der Zahlungen im Rahmen der ersten Tranche 2026 gemäß Artikel 3 erstattet.

Artikel 5

Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2028 wird auf 400 000 000 EUR für die Kommission festgesetzt. Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2029 wird auf 300 000 000 EUR für die Kommission festgesetzt.

Artikel 6

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.




ANHANG

Erste Tranche der EEF-Beiträge 2026 (in EUR) an die Kommission ( 1 )



Mitgliedstaaten und vereinigtes königreich

Schlüssel 9. EEF (%)

Schlüssel 11. EEF (%)

Beitrag 11. EEF

Erstattung 9. EEF

Beitrag 11. EEF minus Erstattung 9. EEF

BELGIEN

3,92

3,24927

9 747 810

47 040

9 700 770

BULGARIEN

 

0,21853

655 590

 

655 590

TSCHECHIEN

 

0,79745

2 392 350

 

2 392 350

DÄNEMARK

2,14

1,98045

5 941 350

25 680

5 915 670

DEUTSCHLAND

23,36

20,57980

61 739 400

280 320

61 459 080

ESTLAND

 

0,08635

259 050

 

259 050

IRLAND

0,62

0,94006

2 820 180

7 440

2 812 740

GRIECHENLAND

1,25

1,50735

4 522 050

15 000

4 507 050

SPANIEN

5,84

7,93248

23 797 440

70 080

23 727 360

FRANKREICH

24,30

17,81269

53 438 070

291 600

53 146 470

KROATIEN

 

0,22518

675 540

 

675 540

▼C1

ITALIEN

12,54

12,53009

37 590 270

150 480

37 439 790

ZYPERN

 

0,11162

334 860

 

334 860

LETTLAND

 

0,11612

348 360

 

348 360

▼B

LITAUEN

 

0,18077

542 310

 

542 310

LUXEMBURG

0,29

0,25509

765 270

3 480

761 790

UNGARN

 

0,61456

1 843 680

 

1 843 680

ΜΑLTA

 

0,03801

114 030

 

114 030

NIEDERLANDE

5,22

4,77678

14 330 340

62 640

14 267 700

ÖSTERREICH

2,65

2,39757

7 192 710

31 800

7 160 910

POLEN

 

2,00734

6 022 020

 

6 022 020

PORTUGAL

0,97

1,19679

3 590 370

11 640

3 578 730

RUMÄNIEN

 

0,71815

2 154 450

 

2 154 450

SLOWENIEN

 

0,22452

673 560

 

673 560

SLOWAKEI

 

0,37616

1 128 480

 

1 128 480

FINNLAND

1,48

1,50909

4 527 270

17 760

4 509 510

SCHWEDEN

2,73

2,93911

8 817 330

32 760

8 784 570

VEREINIGTES KÖNIGREICH

12,69

14,67862

44 035 860

152 280

43 883 580

EU-27 UND VEREINIGTES KÖNIGREICH INSGESAMT

100,00

100,00

300 000 000

1 200 000

298 800 000



( ) Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF für 2025 bereits abgerufen.