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EthRG

§ 1Bildung des Deutschen Ethikrats

Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats

Es wird ein unabhängiger Sachverständigenrat gebildet, der die Bezeichnung "Deutscher Ethikrat" trägt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138500007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3a7edca35fa25ad3f63b24c4f1ba37089c29f77e43b86b57d7d4dbbe52950688

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