Zum Gesetzesinhalt

ESVG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 11.4.2017 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 17 Abs. 3 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.4.2017 I 772 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Satz 1 dieses G am 11.4.2017 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 2.3.2023 I Nr. 56

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR077210017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38f6102d0a19baf60667478127f69118d4edbd3c95cad524b115ddef50d2db89

XML-Quelle beim Herausgeber