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EStSchlEV

Eingangsformel

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026

Auf Grund des § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, von dem Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 5 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR11C0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3a9fa7e0b237ae256ed2ba779df84afbf450573d088bf9a6da35e6a2b778fa77

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