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EStFreigG

§ 2Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Künftig aufkommende Beträge aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sind nicht mehr als Konjunkturausgleichsrücklage auf Sonderkonten bei der Deutschen Bundesbank anzusammeln, sondern werden bei den entsprechenden Steuern vom Einkommen vereinnahmt. Zu leistende Erstattungen an Stabilitätszuschlag sind dem Aufkommen aus diesen Steuern zu entnehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036790974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f546903d15ec09ccc3f51476c6338f0102024a1401b3303ede9934d992547ef0

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