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EStFreigG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 25.12.1974 +++)

Das G wurde als Artikel 7 des G v. 23.12.1974 I 3676 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 dieses G am 25.12.1974 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036790974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f546903d15ec09ccc3f51476c6338f0102024a1401b3303ede9934d992547ef0

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